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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2009 - L 8 SO 1/07   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2009 - L 8 SO 1/07 (https://dejure.org/2009,79425)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.04.2009 - L 8 SO 1/07 (https://dejure.org/2009,79425)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. April 2009 - L 8 SO 1/07 (https://dejure.org/2009,79425)
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 19/04 R

    Krankenversicherung - Behinderter in einer Einrichtung der Behindertenhilfe hat

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2009 - L 8 SO 1/07
    Nachdem die damalige Berichterstatterin des erkennenden Senats im Beschwerdeverfahren L 8 SO 54/06 ER im Rahmen eines Erörterungstermins darauf hingewiesen hatte, dass der Beklagte ausgehend vom Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 1. September 2005 B 3 KR 19/04 R wohl auch die Kosten der Katheterisierungen im Wohnheim zu übernehmen habe, erklärte sich der Beklagte auch zur Übernahme dieser Kosten vorläufig bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache bereit (vgl Bescheid vom 11. August 2006).

    Zur Begründung hat sie, gestützt auf das Urteil des BSG vom 1. September 2005 B 3 KR 19/04 R , ihre Auffassung vertieft, der Beklagte sei in vollem Umfang zur Übernahme der Kosten der Blasenkatheterisierungen im Rahmen der Eingliederungshilfe oder der Hilfe bei Krankheit verpflichtet.

    Der Anspruch der Klägerin gegen den Beklagten auf Übernahme der Katheterisierungskosten ergibt sich aus § 53 Abs. 1 i.V.m. § 55 Satz 1 SGB XII. Die seit dem 8. Februar 2006 vom Beklagten Leistungen der Eingliederungshilfe beziehende Klägerin erfüllt als behinderter Mensch im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX die grundsätzlichen Anspruchsvoraussetzungen des § 53 Abs. 1 SGB XII. Weil für sie - wie von § 55 Satz 1, 1. Halbsatz SGB XII verlangt wird - Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in einer vollstationären Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen im Sinne des § 43a SGB XI erbracht werden, umfasst gemäß § 55 Satz 1, 2. Halbsatz SGB XII die (Eingliederungshilfe-) Leistung auch die Pflegeleistungen in der Einrichtung (zur Verpflichtung des Sozialhilfeträgers gemäß §§ 53 Abs. 1, 55 Satz 1 SGB XII im Rahmen der Eingliederungshilfe die mit der medizinischen Behandlungspflege verbundenen Kosten eines ambulanten Pflegedienstes zu übernehmen vgl. BSG, Urteil vom 1. September 2005 - B 3 KR 19/04 R - juris Rn. 22).

    Entgegen der Auffassung der Beigeladenen zu 2. scheitert ein gegen sie gerichteter Anspruch der bei ihr krankenversicherten Klägerin auf Leistungen der häuslichen Krankenpflege gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V a.F und n.F. zwar nicht schon an der pauschalen Abgeltung der Pflegeleistungen nach § 43a SGB XI (BSG, Urteil vom 1. September 2005 B 3 KR 19/04 R , Juris, Rdnr 17 mwN).

    Für die Frage, ob ein in einer Behinderteneinrichtung vollstationär untergebrachter Betroffener dort einen eigenen Haushalt hat, kommt es entscheidend darauf an, ob ihm noch eine eigenverantwortliche Wirtschaftsführung möglich ist, er sich also wirtschaftlich selbst versorgen kann (BSG, Urteil vom 1. September 2005, aaO Rdnr 19 mwN).

  • BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 42/04 R

    Abgrenzung Grundpflege und Behandlungspflege, Wahlrecht bei verrichtungsbezogenen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2009 - L 8 SO 1/07
    Bei der medizinisch notwendigen Harnableitung mittels Einmalkathetern handelt es sich zwar um Behandlungspflege (vgl nur BSG, Urteil vom 10. November 2005 B 3 KR 42/04 ).

    Zur Behandlungspflege gehören alle Pflegemaßnahmen, die nur durch eine bestimmte Krankheit verursacht werden, speziell auf den Krankheitszustand des Versicherten ausgerichtet sind und dazu beitragen, die Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten und Krankheitsbeschwerden zu verhindern oder zu lindern, wobei diese Maßnahmen typischerweise nicht von einem Arzt, sondern von Vertretern medizinischer Hilfsberufe oder auch von Laien erbracht werden (Krankeitsspezifische Pflegemaßnahmen, vgl BSG, Urteil vom 10. November 2005, aaO mwN).

  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 9/04 R

    Krankenversicherung - Pflegeversicherung - häusliche Krankenpflege - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2009 - L 8 SO 1/07
    Für die Verpflichtung der Beigeladenen zu 1., in ihrer die Klägerin betreuenden Behinderteneinrichtung die Harnblase der Klägerin zu katheterisieren spricht schließlich auch, dass die Beigeladene zu 1. wie sie selbst auch einräumt zur Erbringung der Grundpflege nach § 14 Abs. 4 SGB XI verpflichtet ist und die Behandlungspflege " Harnblasenkatheterisierung" die unter § 14 Abs. 4 Nr. 1 SGB XI genannte Katalogverrichtung "Blasenentleerung" als Maßnahme der Grundpflege vollständig ersetzt (vgl BSG, Urteil vom 17. März 2005 B 3 KR 9/04 R , Juris Rdnr 15 mwN).
  • BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 13/02 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Aufenthaltsort - Familienhaushalt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2009 - L 8 SO 1/07
    Die Änderung des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V erfolgte nicht zuletzt auf Grund des BSG-Urteils vom 21. November 2002 B 3 KR 13/02 R SozR 3-2500 § 37 Nr. 5 = BSGE 90, 143 = FEVS 54, 444 = SGb 2003, 578).
  • LSG Hessen, 19.12.2013 - L 8 KR 411/12
    Das betreute Wohnen sei gesetzlich nicht definiert und die Übergänge von einer Wohngemeinschaft mit Betreuungshilfe zu einer stationären Einrichtung, welche unter die Regelungen des Heimgesetzes (HeimG) falle, dürften in Abhängigkeit der Fähigkeiten der Bewohner fließend sein (ebenso Landessozialgericht >LSG< Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. März 2011 - L 9 KR 284/10 B ER - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Februar 2010 - L 9 KR 23/10 B ER - juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. August 2010 - L 8 SO 4/10 B ER - juris - RdNr. 43 bis 46; LSG Hamburg, Beschluss vom 12. November 2009 - L 1 B 202/09 ER KR - juris; Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 8. Dezember 2011 - S 6 KR 103/11 - Rechtsdienst der Lebenshilfe 2012, Seite 60-61; a. A. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. April 2009 - L 8 SO 1/07 - juris; Sozialgericht Hamburg, Beschluss vom 3. Februar 2009 - S 48 KR 1330/08 ER - juris; vgl. auch zum Ganzen Weber, Häusliche Krankenpflege nach SGB V in einer stationären Einrichtung der Eingliederungshilfe, Neue Zeitschrift für Sozialrecht >NZS< 2011, 650).

    Rechtlich unerheblich sei, ob es sich bei der Einrichtung, in der die Antragstellerin lebe, um ein Heim im Sinne des Heimgesetzes (HeimG) handle (a.A. LSG Niedersachsen- Bremen, Urteil vom 24. April 2009 - L 8 SO 1/07 - Juris; SG Hamburg, Urteil vom 17. Dezember 2007 - S 56 SO 365/07; SG Hamburg, Beschluss vom 3. Februar 2009 - S 48 KR 1330/08 ER - Juris).

  • LSG Hamburg, 24.04.2014 - L 1 KR 24/12
    Der Senat hält insoweit an seiner in den Beschlüssen vom 12. November 2009 (L 1 B 202/09 ER KR - Juris, mit zustimmender Anmerkung: Francke in JurisPR-MedizinR 3/2010, Anm. 5) und 11. Januar 2010 (L 1 B 1135/08 ER KR - n.v.) vertretenen Rechtsauffassung fest (ebenso: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.02.2010 - L 9 KR 23/10 B ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.11.2011 - L 10 KR 32/11 B ER; a.A.: LSG Niedersachsen, Urteil vom 23. April 2009 - L 8 SO 1/07; alle Juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2010 - L 8 SO 4/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Eingliederungshilfe - Behandlungspflege in

    Die Wohnstätte sei kein "sonstiger geeigneter Ort" für Leistungen der Behandlungspflege im Sinne des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V. Sie hat sich auf ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 23. April 2009 (- L 8 SO 1/07 - juris) gestützt.

    Gleichzeitig kann der Umstand, dass eine Wohnform der Heimaufsicht nach dem Heimgesetz unterliegt, den Leistungsanspruch nicht konkretisieren, da nicht sichergestellt ist, dass der jeweilige (Landes-) Gesetzgeber diese Folgewirkungen auf sozialrechtliche Leistungsansprüche im Sinne einer Eingrenzung des Schutzanspruchs des Heimbewohners berücksichtigen müsste (a.A. für eine Einrichtung für eine Versorgung Pflegebedürftiger im Sinne des SGB XI LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. April 2009 - L 8 SO 1/07 -, anhängiges Revisionsverfahren Az. B 8 SO 16/09 R; im Ergebnis wie hier LSG Hamburg, Beschluss vom 12. November 2009 - L 1 B 202/09 ER KR; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Februar 2010 - L 9 KR 23/10 B ER).

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   LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2007 - L 8 SO 1/07 NZB   

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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10.04.2007 - L 8 SO 1/07 NZB (https://dejure.org/2007,114228)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.10.2006 - L 8 SO 97/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2007 - L 8 SO 1/07
    Die Streitfrage, ob die Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Gewährung von Krankenkostzulagen (2. Auflage 1997) noch weiterhin Geltung beanspruchen können und ob demnach - wie nach den Empfehlungen vorgesehen - bei Diabetes mellitus überhaupt und in welcher Höhe eine kostenaufwändige Ernährung anfällt, wird von verschiedenen Sozialleistungsträgern unter Bezugnahme auf den Begutachtungsleitfaden des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in Frage gestellt (siehe dazu Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2006 - L 8 SO 97/06 ER ).
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