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   LSG Sachsen-Anhalt, 16.09.2013 - L 8 SO 10/13 B   

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https://dejure.org/2013,27277
LSG Sachsen-Anhalt, 16.09.2013 - L 8 SO 10/13 B (https://dejure.org/2013,27277)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.09.2013 - L 8 SO 10/13 B (https://dejure.org/2013,27277)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. September 2013 - L 8 SO 10/13 B (https://dejure.org/2013,27277)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 73a Abs 1 S 1 SGG, § 114 Abs 1 S 1 ZPO, § 75 Abs 2 Alt 2 SGG, § 75 Abs 5 SGG, § 41 SGB 12
    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - hinreichende Erfolgsaussicht - Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - keine Bindung des Gerichts an die Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung durch den Rentenversicherungsträger ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung der Sozialgerichte an gutachterliche Stellungnahmen des Rentenversicherungsträgers; Notwendige Beiladung des kommunalen Trägers im sozialgerichtlichen Verfahren; Einsatz von Einkommen in einer gemischten Bedarfsgemeinschaft; Bewilligung von Prozesskostenhilfe ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung der Sozialgerichte an gutachterliche Stellungnahmen des Rentenversicherungsträgers; notwendige Beiladung des kommunalen Trägers im sozialgerichtlichen Verfahren; Einsatz von Einkommen in einer gemischten Bedarfsgemeinschaft; Bewilligung von Prozesskostenhilfe ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.09.2013 - L 8 SO 10/13
    Ist die Erfolgschance lediglich entfernt, darf die Gewährung von Prozesskostenhilfe verweigert werden (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - juris, Rn. 26).
  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 8/12 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Pflegegeld -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.09.2013 - L 8 SO 10/13
    In einer sogenannten gemischten Bedarfsgemeinschaft müssen die Mitglieder unabhängig von der Zuordnung des Partners zu einem anderen System der Grundsicherung kein Einkommen einsetzen, das für sie in dem jeweils geltenden Existenzsicherungssystem bereits nicht für die Hilfe zum Lebensunterhalt zur Verfügung steht beziehungsweise für andere Zwecke genutzt werden darf (vgl. BSG, Urteil vom 25. April 2013- B 8 SO 8/12 R - juris, Rn. 21).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2011 - L 13 R 887/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Voraussetzungen des

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.09.2013 - L 8 SO 10/13
    Darüber hinaus entspricht eine Prozesskostenvorschusspflicht dann nicht der Billigkeit, wenn der Inanspruchgenommene seinerseits Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe hätte, würde er den Prozess in gleicher Weise als eigenen führen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. März. 2011 - L 13 R 887/10 - juris, RdNr. 6, LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. Juni 2011 - L 1 SO 19/11- juris, Rn. 6).
  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.09.2013 - L 8 SO 10/13
    Mangels gesetzlicher Anordnung gilt die Bindungswirkung nicht für die Sozialgerichte (vgl. BSG, Urteil vom 23. März 2010 - B 8 SO 17/09 R - juris, Rn. 16).
  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuererstattung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.09.2013 - L 8 SO 10/13
    Die für die Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zuständigen Senate des Bundessozialgerichts (BSG) gehen in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass, wehrt sich der Hilfebedürftige - wie hier - gegen einen Bescheid, mit dem die Leistung ohne zeitliche Begrenzung abgelehnt worden ist, Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens die gesamte bis zum für die Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt verstrichene Zeit unter Berücksichtigung aller tatsächlichen oder rechtlichen Änderungen ist, ohne dass es dafür eines neuen Bescheides bedarf (BSG, Urteil vom 16. Mai 2007 - B 11b AS 37/06 R - juris, Rn. 17; Urteil vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 59/06 R - juris, Rn. 11; Urteil vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 7/07 R - juris, Rn. 15; Urteil vom 30. September 2008 - B 4 AS 29/07 R - juris, Rn. 34; Urteil vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 12/06 R - juris, Rn. 8).
  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.09.2013 - L 8 SO 10/13
    Die für die Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zuständigen Senate des Bundessozialgerichts (BSG) gehen in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass, wehrt sich der Hilfebedürftige - wie hier - gegen einen Bescheid, mit dem die Leistung ohne zeitliche Begrenzung abgelehnt worden ist, Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens die gesamte bis zum für die Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt verstrichene Zeit unter Berücksichtigung aller tatsächlichen oder rechtlichen Änderungen ist, ohne dass es dafür eines neuen Bescheides bedarf (BSG, Urteil vom 16. Mai 2007 - B 11b AS 37/06 R - juris, Rn. 17; Urteil vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 59/06 R - juris, Rn. 11; Urteil vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 7/07 R - juris, Rn. 15; Urteil vom 30. September 2008 - B 4 AS 29/07 R - juris, Rn. 34; Urteil vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 12/06 R - juris, Rn. 8).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 09.06.2011 - L 1 SO 19/11

    Keine Prozesskostenhilfe bei Anspruch auf Prozesskostenvorschuss

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.09.2013 - L 8 SO 10/13
    Darüber hinaus entspricht eine Prozesskostenvorschusspflicht dann nicht der Billigkeit, wenn der Inanspruchgenommene seinerseits Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe hätte, würde er den Prozess in gleicher Weise als eigenen führen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. März. 2011 - L 13 R 887/10 - juris, RdNr. 6, LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. Juni 2011 - L 1 SO 19/11- juris, Rn. 6).
  • BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 59/06 R

    Arbeitslosengeld II - befristeter Zuschlag nach Arbeitslosengeldbezug -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.09.2013 - L 8 SO 10/13
    Die für die Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zuständigen Senate des Bundessozialgerichts (BSG) gehen in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass, wehrt sich der Hilfebedürftige - wie hier - gegen einen Bescheid, mit dem die Leistung ohne zeitliche Begrenzung abgelehnt worden ist, Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens die gesamte bis zum für die Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt verstrichene Zeit unter Berücksichtigung aller tatsächlichen oder rechtlichen Änderungen ist, ohne dass es dafür eines neuen Bescheides bedarf (BSG, Urteil vom 16. Mai 2007 - B 11b AS 37/06 R - juris, Rn. 17; Urteil vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 59/06 R - juris, Rn. 11; Urteil vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 7/07 R - juris, Rn. 15; Urteil vom 30. September 2008 - B 4 AS 29/07 R - juris, Rn. 34; Urteil vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 12/06 R - juris, Rn. 8).
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.09.2013 - L 8 SO 10/13
    Die für die Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zuständigen Senate des Bundessozialgerichts (BSG) gehen in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass, wehrt sich der Hilfebedürftige - wie hier - gegen einen Bescheid, mit dem die Leistung ohne zeitliche Begrenzung abgelehnt worden ist, Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens die gesamte bis zum für die Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt verstrichene Zeit unter Berücksichtigung aller tatsächlichen oder rechtlichen Änderungen ist, ohne dass es dafür eines neuen Bescheides bedarf (BSG, Urteil vom 16. Mai 2007 - B 11b AS 37/06 R - juris, Rn. 17; Urteil vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 59/06 R - juris, Rn. 11; Urteil vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 7/07 R - juris, Rn. 15; Urteil vom 30. September 2008 - B 4 AS 29/07 R - juris, Rn. 34; Urteil vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 12/06 R - juris, Rn. 8).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R

    Arbeitslosengeld II - fehlende Hilfebedürftigkeit des Ehegatten wegen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.09.2013 - L 8 SO 10/13
    Selbst wenn die Bedarfe für die Kosten der Unterkunft und Heizung jahres- und nicht monatsbezogen, wie nach der Rechtsprechung des BSG gefordert (vgl. Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 58/06 R - juris, Rn. 36) zu berechnen sind, liegen Erfolgsaussichten für das Klageverfahren nicht fern.
  • BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 7/07 R

    Arbeitslosengeld II - Akzessorietät des befristeten Zuschlags nach

  • SG Dortmund, 20.07.2016 - S 32 AS 3037/16

    Anspruch auf Gewährung von Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts mit

    Es reicht aus, wenn für eine "hilfsweise" Rechtsverfolgung gegenüber einer gem. § 75 Abs. 2 Alt. 2 SGG notwendig Beigeladenen im Hinblick auf § 75 Abs. 5 SGG eine hinreichende Erfolgsaussicht besteht (vgl. insoweit auch LSG NRW, Beschluss vom 04.03.2010 - L 1 B 34/09 AS - juris; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.09.2011 - L 1 AL 70/11 B - juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.09.2013 - L 8 SO 10/13 B - juris).
  • SG Dortmund, 29.11.2016 - S 32 AS 4478/16

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung

    Die Kammer geht zudem davon aus, dass es ausreicht, dass für eine "hilfsweise" Rechtsverfolgung gegenüber einer gem. § 75 Abs. 2 Alt. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) notwendig Beigeladenen/Beizuladenden im Hinblick auf § 75 Abs. 5 SGG eine hinreichende Erfolgsaussicht besteht (vgl. insoweit LSG NRW, Beschluss vom 04.03.2010 - L 1 B 34/09 AS - juris; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.09.2011 - L 1 AL 70/11 B - juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.09.2013 - L 8 SO 10/13 B - juris).
  • SG Dortmund, 29.11.2016 - S 32 AS 4477/16

    Anspruch eines bulgarischen Staatsangehörigen auf Gewährung von Leistungen zur

    Die Kammer geht zudem davon aus, dass es ausreicht, dass für eine "hilfsweise" Rechtsverfolgung gegenüber einer gem. § 75 Abs. 2 Alt. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) notwendig Beigeladenen/Beizuladenden im Hinblick auf § 75 Abs. 5 SGG eine hinreichende Erfolgsaussicht besteht (vgl. insoweit LSG NRW, Beschluss vom 04.03.2010 - L 1 B 34/09 AS - juris; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.09.2011 - L 1 AL 70/11 B - juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.09.2013 - L 8 SO 10/13 B - juris).
  • SG Dortmund, 05.02.2014 - S 32 AS 5467/13

    Leistungsausschluss, SGB II, einstweilige Anordnung, Sozialleistungen,

    Insoweit reicht es im Hinblick auf den Antragsteller zu 2) aus, dass für die "hilfsweise" Rechtsverfolgung gegenüber dem Beigeladenen im Hinblick auf § 75 Abs. 5 SGG eine hinreichende Erfolgsaussicht bestand (vgl. insoweit - ohne nähere Begründung - LSG NRW, Beschluss vom 04.03.2010 - L 1 B 34/09 AS - juris; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.09.2011 - L 1 AL 70/11 B - juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.09.2013 - L 8 SO 10/13 B - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2019 - L 9 AS 461/16
    Und dann ist die Einschätzung der Rentenversicherung - die den Senat ebenfalls nicht bindet (s.o. sowie LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. September 2013 - L 8 SO 10/13 B -, juris Rn 23 m.w.N.) - allein aufgrund der bereits oben kritisierten äußerst mangelhaften Unterlagen ohne eigene Begutachtung oder sonst herangezogene medizinische Erkenntnisse erfolgt und vermag schon deshalb nicht zu überzeugen.
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