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   LSG Sachsen, 16.03.2016 - L 8 SO 10/14   

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https://dejure.org/2016,17011
LSG Sachsen, 16.03.2016 - L 8 SO 10/14 (https://dejure.org/2016,17011)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 16.03.2016 - L 8 SO 10/14 (https://dejure.org/2016,17011)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 16. März 2016 - L 8 SO 10/14 (https://dejure.org/2016,17011)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Barrierefreie Zugänglichmachung von Bescheiden - Einkommen; einmaliger Bedarf; Ermittlung der Hilfebedürftigkeit bei Personen ohne laufendem Leistungsbezug; Kündigung durch Vermieter; materiell-rechtliche Überprüfung des Klagebegehrens bei Verwerfung des Widerspruchs; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Aufforderung zur

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.03.2016 - L 8 SO 10/14
    Obwohl die vorherige Zustimmung Anspruchsvoraussetzung ist (Berlit in: LPK-SGB XII, 10. Aufl., § 35 RdNr. 86; Nguyen in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl., RdNr. 147; anderer Ansicht Grube in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl., § 35 RdNr. 65; offen gelassen BSG, Urteil vom 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R - juris RdNr. 11), ist sie entbehrlich, wenn der Sozialhilfeträger die Zustimmung zu Unrecht abgelehnt (vgl. BSG, Urteil vom 06.08.2014 - B 4 AS 37/13 R - juris RdNr. 11 und 14) oder eine fristgerecht mögliche Entscheidung treuwidrig verzögert hat (vgl. BSG, Urteil vom 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R - juris RdNr. 13).

    Denn der Anspruch auf Übernahme von Umzugskosten hängt davon ab, dass dem Kläger überhaupt dem Grunde nach Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zustehen (vgl. BSG, Urteil vom 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R - juris RdNr. 11).

  • BSG, 30.09.1996 - 10 RKg 20/95

    Rechtsmittel gegen einen Aufhebungsbescheid und Rückforderungsbescheid -

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.03.2016 - L 8 SO 10/14
    Die gegenteilige Auffassung, wonach das Gericht nicht in der Sache entscheiden darf, wenn die Behörde von einem unzulässigen Widerspruch ausgegangen war (so in einem obiter dictum BSG, Urteil vom 30.09.1996 - 10 RKg 20/95 - juris RdNr. 29), hat das BSG inzwischen zu Recht aufgegeben (BSG, Urteil vom 24.11.2011 - B 14 AS 151/10 R - juris RdNr. 9).
  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R

    Sozialhilfe - Übernahme der Kosten der Räumung einer Wohnung bei Umzug in ein

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.03.2016 - L 8 SO 10/14
    Obwohl die vorherige Zustimmung Anspruchsvoraussetzung ist (Berlit in: LPK-SGB XII, 10. Aufl., § 35 RdNr. 86; Nguyen in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl., RdNr. 147; anderer Ansicht Grube in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl., § 35 RdNr. 65; offen gelassen BSG, Urteil vom 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R - juris RdNr. 11), ist sie entbehrlich, wenn der Sozialhilfeträger die Zustimmung zu Unrecht abgelehnt (vgl. BSG, Urteil vom 06.08.2014 - B 4 AS 37/13 R - juris RdNr. 11 und 14) oder eine fristgerecht mögliche Entscheidung treuwidrig verzögert hat (vgl. BSG, Urteil vom 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R - juris RdNr. 13).
  • BSG, 03.03.2009 - B 1 KR 69/08 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Berufungsfrist - Wiedereinsetzung

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.03.2016 - L 8 SO 10/14
    Unterbleibt ein solcher, nach der Rechtslage gebotener Hinweis, so tritt ein in der eigenen Sphäre des Berechtigten liegendes zusätzliches Verschulden bei Prüfung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinter das gerichtliche Verschulden zurück (Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 03.03.2009 - B 1 KR 69/08 B - juris RdNr. 6; Beschluss vom 31.10.2012 - B 13 R 165/12 B - juris RdN. 18).
  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 37/13 R

    Arbeitslosengeld II - Kostensenkungsverfahren - unangemessene Unterkunftskosten

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.03.2016 - L 8 SO 10/14
    Obwohl die vorherige Zustimmung Anspruchsvoraussetzung ist (Berlit in: LPK-SGB XII, 10. Aufl., § 35 RdNr. 86; Nguyen in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl., RdNr. 147; anderer Ansicht Grube in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl., § 35 RdNr. 65; offen gelassen BSG, Urteil vom 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R - juris RdNr. 11), ist sie entbehrlich, wenn der Sozialhilfeträger die Zustimmung zu Unrecht abgelehnt (vgl. BSG, Urteil vom 06.08.2014 - B 4 AS 37/13 R - juris RdNr. 11 und 14) oder eine fristgerecht mögliche Entscheidung treuwidrig verzögert hat (vgl. BSG, Urteil vom 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R - juris RdNr. 13).
  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 165/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.03.2016 - L 8 SO 10/14
    Unterbleibt ein solcher, nach der Rechtslage gebotener Hinweis, so tritt ein in der eigenen Sphäre des Berechtigten liegendes zusätzliches Verschulden bei Prüfung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinter das gerichtliche Verschulden zurück (Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 03.03.2009 - B 1 KR 69/08 B - juris RdNr. 6; Beschluss vom 31.10.2012 - B 13 R 165/12 B - juris RdN. 18).
  • LSG Sachsen, 12.03.2012 - L 7 AS 985/11
    Auszug aus LSG Sachsen, 16.03.2016 - L 8 SO 10/14
    Denn die Unmöglichkeit des Verbleibs in der bisherigen Wohnung infolge vermieterseitiger Kündigung stellt einen zwingender Grund für einen Wohnungswechsel dar (vgl. Nguyen in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl., § 35 RdNr. 15; Grube in: ders./Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl., § 35 RdNr. 68; Berlit in: LPK-SGB XII, 10. Aufl., § 35 RdNr. 93), während die Eigenkündigung durch den Hilfebedürftigen für sich allein die Umzugsnotwendigkeit nicht rechtfertigt (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 12.03.2012 - L 7 AS 985/11 B ER - juris RdNr. 27; Beschluss vom 26.10.2015 - L 7 AS 932/15 B ER - juris RdNr. 41).
  • BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 151/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Pauschalmiete inklusive

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.03.2016 - L 8 SO 10/14
    Die gegenteilige Auffassung, wonach das Gericht nicht in der Sache entscheiden darf, wenn die Behörde von einem unzulässigen Widerspruch ausgegangen war (so in einem obiter dictum BSG, Urteil vom 30.09.1996 - 10 RKg 20/95 - juris RdNr. 29), hat das BSG inzwischen zu Recht aufgegeben (BSG, Urteil vom 24.11.2011 - B 14 AS 151/10 R - juris RdNr. 9).
  • LSG Sachsen, 26.10.2015 - L 7 AS 932/15
    Auszug aus LSG Sachsen, 16.03.2016 - L 8 SO 10/14
    Denn die Unmöglichkeit des Verbleibs in der bisherigen Wohnung infolge vermieterseitiger Kündigung stellt einen zwingender Grund für einen Wohnungswechsel dar (vgl. Nguyen in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl., § 35 RdNr. 15; Grube in: ders./Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl., § 35 RdNr. 68; Berlit in: LPK-SGB XII, 10. Aufl., § 35 RdNr. 93), während die Eigenkündigung durch den Hilfebedürftigen für sich allein die Umzugsnotwendigkeit nicht rechtfertigt (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 12.03.2012 - L 7 AS 985/11 B ER - juris RdNr. 27; Beschluss vom 26.10.2015 - L 7 AS 932/15 B ER - juris RdNr. 41).
  • SG Duisburg, 26.04.2018 - S 49 AS 857/17

    Rückzahlung von überzahlten Leistungen einer Bedarfsgemeinschaft hinsichtlich

    Teilweise wird unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG, Urt. v. 24.11.2011 - B 14 AS 151/10 R, juris, Rn. 9) davon ausgegangen, dass das Bundessozialgericht seine frühere Rechtsprechung aufgegeben habe und durch das Gericht auch bei einem als zu Unrecht als zulässig verworfenen Widerspruch eine Entscheidung in der Sache zu treffen sei (Sächsisches LSG, Urt. v. 16.03.2016 - L 8 SO 10/14, juris, Rn. 26; unklar: Schmidt, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Auflage 2017, § 78 SGG, Rn. 2).

    Wenn teilweise insbesondere unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts ausgeführt wird (BSG, Urt. v. 24.11.2011 - B 14 AS 151/10 R), dass das Bundessozialgericht gerade unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung in dieser Frage nun eine unmittelbare Sachentscheidungskompetenz der Gerichte anerkenne (Sächsisches LSG, Urt. v. 16.03.2016 - L 8 SO 10/14, juris, Rn. 26), teilt die Kammer ein derartiges Rechtsverständnis aus den dargestellten Gründen nicht.

    Dies verwechselt scheinbar das Sächsisches LSG, wenn es in einer Entscheidung gerade bezogen auf einen weiteren Umfang der gerichtlichen Entscheidungskompetenz zur Sache - also die Begründetheit der Klage -, damit argumentieren will, dass eine Klage gegen einen als unzulässig zurückgewiesen Widerspruch i.S.d. § 78 SGG zulässig ist (Sächsisches LSG, Urt. v. 16.03.2016 - L 8 SO 10/14, juris, Rn. 26).

  • LSG Sachsen, 29.01.2018 - L 8 AS 1026/14
    Daraus, dass der Senat im Anwendungsbereich des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XII) eine analoge Heranziehung der Regelung des § 31 Abs. 2 Satz 2 SGB XII bzgl. der Übernahme von Umzugskosten entsprechend § 35 Abs. 2 Satz 5 SGB XII befürwortet hat (Senatsbeschluss vom 16.03.2016 - L 8 SO 10/14 - juris RdNr. 33), folgt für den vorliegenden Fall nichts anderes.
  • SG Hamburg, 30.06.2023 - S 39 AS 517/23

    Anspruch auf barrierefreies Verwaltungsverfahren

    Der Kläger hat sowohl einen Anspruch nach § 10 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) i.V.m. §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Bundesverwaltung (VBD) als auch nach § 9 Abs. 2 Hamburgisches Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) i.V.m. §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 Hamburgische Verordnung über barrierefreie Dokumente (HmbBDVO) (beides abrufbar unter: https://www.hamburg.de/skbm/1926790/gesetze, zuletzt aufgerufen am: 5. Juli 2023) (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Juni 2012, 7 A 10286/12, juris Rn. 31; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Oktober 2012, L 18 AS 2413/12 B ER, Rn. 4 f.; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 16. März 2016, L 8 SO 10/14, juris Rn. 24, das auch ohne eine einfachgesetzliche (Landes-)Regelung einen Anspruch direkt aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz (GG) bejaht).
  • LSG Hessen, 18.10.2023 - L 4 SO 180/21

    Angelegenheiten nach dem SGB XII

    Soweit der Kläger auf sozialgerichtliche Rechtsprechung hinsichtlich des Anspruchs auf barrierefreie Zugänglichkeitsmachung von Dokumenten hinweist (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Oktober 2012, L 18 AS 2413/12 B ER, Sächs. LSG, Urteil vom 16. März 2016, L 8 SO 10/14, SG Hamburg, Urteil vom 30. Juni 2023, S 39 AS 517/23), befassen sich diese Entscheidungen nicht mit den Formerfordernissen von § 84 SGG und § 36a SGB I.
  • SG Kassel, 16.07.2021 - S 12 SO 27/21
    Soweit der Kläger auf sozialgerichtliche Rechtsprechung hinsichtlich des Anspruchs auf barrierefreie Zugänglichkeitsmachung von Dokumenten hinweist (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Oktober 2012, L 18 AS 2413/12 B ER, Sächs. LSG, Urteil vom 16. März 2016, L 8 SO 10/14, SG Hamburg, Urteil vom 30. Juni 2023, S 39 AS 517/23), befassen sich diese Entscheidungen nicht mit den Formerfordernissen von § 84 SGG und § 36a SGB I.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2017 - L 8 SO 10/14   

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https://dejure.org/2017,95378
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2017 - L 8 SO 10/14 (https://dejure.org/2017,95378)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.07.2017 - L 8 SO 10/14 (https://dejure.org/2017,95378)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Juli 2017 - L 8 SO 10/14 (https://dejure.org/2017,95378)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 12.10.2016 - B 4 AS 37/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtigkeitsfeststellungsklage - Statthaftigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2017 - L 8 SO 10/14
    Zwar ist eine nicht fristgebundene Nichtigkeitsfeststellungsklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 4 SGG zulässig, ohne dass es eines vorherigen Antrags bei der Behörde auf Feststellung der Nichtigkeit und Rücknahme des für nichtig gehaltenen Verwaltungsaktes bedarf (vgl. dazu BSG, Urteil vom 12. Oktober 2016 - B 4 AS 37/15 R Juris Rn. 22; Keller, a.a.O., § 55 SGG Rn. 14a).

    Auch im Falle einer Nichtigkeit des Bescheides vom 23. April 2001 dürfte die Beklagte jedoch nicht über den dann offenen Leistungsantrag ohne Berücksichtigung der Einschränkungen des § 44 Abs. 4 SGB X neu entscheiden (siehe hierzu die späteren Ausführungen zum Hilfsantrag), denn dies hätte eine Umgehung der gesetzlichen Vorgaben zum zeitlichen Umfang einer Überprüfung bestandskräftiger Bescheide zur Folge, wobei es sich um kein von der Rechtsordnung anerkanntes berechtigtes Interesse handelt (vgl. BSG, Urteil vom 12. Oktober 2016, a.a.O., Juris Rn. 30).

    Ob die Entscheidung, Sozialhilfe nicht als Zuschuss zu erbringen, rechtswidrig war, kann jedoch dahinstehen, denn die Rücknahme eines bestandskräftigen Bescheides ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn einer Leistungsgewährung für die Vergangenheit bereits die Vorschrift des § 44 Abs. 4 Satz 1 SGB X entgegen steht (gefestigte Rechtsprechung, vgl. zuletzt: BSG, Urteil vom 12. Oktober 2016 - B 4 AS 37/15 R - Juris Rn.16 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; BSG Urteil vom 28. Februar 2013 - B 8 SO 4/12 R - Juris Rn. 13 speziell zur Umwandlung eines Darlehens in einen Zuschuss).

  • BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 4/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2017 - L 8 SO 10/14
    Ihm sind zwar (ausgehend von seinem Begehren) Sozialleistungen im Sinne des § 44 Abs. 1 SGB X (hier ein Zuschuss statt eines Darlehens) "nicht erbracht" worden, denn mit der Darlehensbewilligung hat die Landeshauptstadt Hannover konkludent eine Zuschussgewährung abgelehnt (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 28. Februar 2013 - B 8 SO 4/12 R - Juris Rn. 11).

    Ob die Entscheidung, Sozialhilfe nicht als Zuschuss zu erbringen, rechtswidrig war, kann jedoch dahinstehen, denn die Rücknahme eines bestandskräftigen Bescheides ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn einer Leistungsgewährung für die Vergangenheit bereits die Vorschrift des § 44 Abs. 4 Satz 1 SGB X entgegen steht (gefestigte Rechtsprechung, vgl. zuletzt: BSG, Urteil vom 12. Oktober 2016 - B 4 AS 37/15 R - Juris Rn.16 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; BSG Urteil vom 28. Februar 2013 - B 8 SO 4/12 R - Juris Rn. 13 speziell zur Umwandlung eines Darlehens in einen Zuschuss).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2004 - L 8 AL 17/03

    Anspruch auf Zahlung der Nutzungsgebühr für die Unterbringung in einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2017 - L 8 SO 10/14
    Durch seine Pfändung und Überweisung wird die sozialrechtliche Natur eines Anspruchs nicht geändert; die Frage des Rechtsweges ist allein nach der Natur des anspruchsbegründenden Rechtsverhältnisses zu beurteilen (vgl. BSG, Urteil vom 18. März 1982 - 7 RAr 14/81 - Juris Rn.16; Urteil des erkennenden Senats vom 22. Januar 2004 - L 8 AL 17/03 - ).
  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 82/92

    Beitragsbescheid - Erhöhung - Krankenkasse - Gesetzesverkündung - Verdopplung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2017 - L 8 SO 10/14
    Der Bescheid ist auch nicht sittenwidrig im Sinne von § 40 Abs. 2 Nr. 5 SGB X. Gegen die guten Sitten verstößt ein Verwaltungsakt, wenn er das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verletzt (BSG, Urteil vom 23. Juni 1994 - 12 RK 82/92 -, Juris Rn. 34).
  • BSG, 26.10.1994 - 8 BH (Kn) 1/94

    Marokkaner - Rentenversicherungsbeitrag - Erstattung - Rentenanspruch -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2017 - L 8 SO 10/14
    Kann der Kläger aber Leistungen für die Vergangenheit nicht mehr beanspruchen, besteht auch kein rechtliches Interesse mehr an der Rücknahme des bestandskräftigen Darlehensbescheides vom 23. April 2001 (vgl. bereits BSG, Urteile vom 6. März 1991 - 9b RAr 7/90 - Juris Rn. 13 und vom 26. Oktober 1994 - 8 BH (Kn) 1/94 - Juris Rn. 14; Baumeister in: jurisPK-SGB X Stand 8. Februar 2017, § 44 SGB X Rn. 110).
  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 25/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Umdeutung - unzulässige Berufung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2017 - L 8 SO 10/14
    Selbst wenn im Ergebnis Hintergrund der Feststellungsbegehren des Klägers, das er mit verschiedenen Klageanträgen verfolgt, die Auszahlung eines Betrages von 1.426,50 EUR sein mag und die Beklagte bereits im erstinstanzlichen Verfahren die Bereitschaft erklärt hat, einen Betrag von 903, 84 EUR auszuzahlen, der Kläger dieses Angebot aber bislang nicht angenommen hat, bleibt maßgeblich das mit der Klage verfolgte Ziel (vgl. BSG, Urteil vom 20. Mai 2003 - B 1 KR 25/01 R - Juris Rn. 14).
  • BSG, 06.03.1991 - 9b RAr 7/90

    Überprüfung der Rechtswidrigkeit unanfechtbarer belastender Verwaltungsakte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2017 - L 8 SO 10/14
    Kann der Kläger aber Leistungen für die Vergangenheit nicht mehr beanspruchen, besteht auch kein rechtliches Interesse mehr an der Rücknahme des bestandskräftigen Darlehensbescheides vom 23. April 2001 (vgl. bereits BSG, Urteile vom 6. März 1991 - 9b RAr 7/90 - Juris Rn. 13 und vom 26. Oktober 1994 - 8 BH (Kn) 1/94 - Juris Rn. 14; Baumeister in: jurisPK-SGB X Stand 8. Februar 2017, § 44 SGB X Rn. 110).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2003 - 12 ME 52/03

    Darlegungserfordernisse bei einer Beschwerde; Voraussetzungen des Widerrufs eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2017 - L 8 SO 10/14
    Danach kommt grundsätzlich zur Bedarfsdeckung auch die Gewährung eines Darlehens in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. April 1989 - 5 B 176/88 - Juris LS und Rn. 5; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. März 2003 - 12 ME 52/03 - Juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.04.1989 - 5 B 176.88

    Sozialhilfeträger - Besonderer Härtefall - Hilfe zum Lebensunterhalt - Ermessen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2017 - L 8 SO 10/14
    Danach kommt grundsätzlich zur Bedarfsdeckung auch die Gewährung eines Darlehens in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. April 1989 - 5 B 176/88 - Juris LS und Rn. 5; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. März 2003 - 12 ME 52/03 - Juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 14/81

    Mitpfändung künftiger Bezüge; Arbeitslosengeld; Erwerben einer Anwartschaft

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2017 - L 8 SO 10/14
    Durch seine Pfändung und Überweisung wird die sozialrechtliche Natur eines Anspruchs nicht geändert; die Frage des Rechtsweges ist allein nach der Natur des anspruchsbegründenden Rechtsverhältnisses zu beurteilen (vgl. BSG, Urteil vom 18. März 1982 - 7 RAr 14/81 - Juris Rn.16; Urteil des erkennenden Senats vom 22. Januar 2004 - L 8 AL 17/03 - ).
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