Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 04.03.2011

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   LSG Bayern, 21.06.2012 - L 8 SO 132/10   

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LSG Bayern, 21.06.2012 - L 8 SO 132/10 (https://dejure.org/2012,21589)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21.06.2012 - L 8 SO 132/10 (https://dejure.org/2012,21589)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Erstattungsanspruch gegen den Sozialhilfeträger nach § 106 Abs. 3 SGB XII, der die sozialhilferechtliche Kostenerstattung für den Fall des Anschlusses an einen Aufenthalt in einer (stationären) Einrichtung regeltSchutz des EinrichtungsortesDer achttägige Aufenthalt der LB ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung; Feststellung eines gewöhnlichen Aufenthaltes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung; gewöhnlicher Aufenthalt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 11.98

    Verziehen vom Ort des gewöhnlichen Aufenthalts.

    Auszug aus LSG Bayern, 21.06.2012 - L 8 SO 132/10
    Mangels einer eigenständigen sozialhilferechtlichen Definition ist aber ergänzend auf § 30 Abs. 3 SGB I zurückzugreifen (Hohm a.a.O: § 98 Rn. 51, Schlette in Hauck/Noftz SGB XII, § 98 Rn. 42; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf SGB XII Kommentar, 3. Auflage, § 98 Rn. 22, Schoch in LPK SGB XII, 9. Auflage § 98 Rn. 18; so bereits das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) für das BSHG im Urteil vom 18. März 1999, Az.: 5 C 11.98, RN 14, juris; ebenso: BSG, Urteil vom 24. März 2009, Az.: B 8/9b SO 17/07 R, Rn. 18, juris).

    Ob ein Aufenthalt an einem Ort zu einem gA geführt hat, ist im Wege einer vorausschauenden Betrachtungsweise zu entscheiden, wobei alle für die Beurteilung der zukünftigen Entwicklung bei Beginn eines streitigen Zeitraums erkennbare Umstände zu berücksichtigen sind (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 1988, Az.: 8/5a RKn 11/87, BSGE 63, 93; ebenso BVerwG, Urteil vom 18. März 1999, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 2003, Az.: 5 B 211/02, Rn. 7, juris).

  • BSG, 25.06.1987 - 11a REg 1/87

    Wohnsitz - Gewöhnlicher Aufenthalt - Asylbewerber - Erziehungsgeld

    Auszug aus LSG Bayern, 21.06.2012 - L 8 SO 132/10
    Das BSG hat aus § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I ein Drei-Stufen-Schema entwickelt; es prüft den Aufenthalt, die Umstände des Aufenthalts und nimmt eine Würdigung der Umstände vor, wobei es insbesondere ermittelt, ob der Betroffene am Aufenthaltsort oder im Aufenthaltsgebiet nicht nur vorübergehend verweilt (BSGE 62, 67 = SozR 7833 § 1 Nr. 1; Schellhorn a.a.O: § 98 Rn. 51, so auch Hessisches Landessozialgericht Urteil vom 26.08.2011, Az.: L 7 SO 208/10).
  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 42/93

    Erstattungsanspruch nach § 104 SGB 10 - Fahrkostenzuschuß -

    Auszug aus LSG Bayern, 21.06.2012 - L 8 SO 132/10
    Der Rechtsstreit bleibt bei dem erkennenden Gericht bis zur Durchführung des Nachverfahrens über die Höhe der Leistung anhängig (BSGE 74, 36, 44).
  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 17/05 R

    Höhe des Erstattungsanspruchs der Versorgungsverwaltung gegenüber der

    Auszug aus LSG Bayern, 21.06.2012 - L 8 SO 132/10
    Allerdings erledigt ein Grundurteil auf eine reine Leistungsklage (§ 54 Abs. 5 SGG) den Rechtstreit nicht abschließend (stRspr; zB BSG 30.05.2006, B 1 KR 17/05 R, SozR 4-3100 § 18c Nr. 2), sondern ist ein Zwischenurteil.
  • BSG, 24.03.2009 - B 8/9b SO 17/07 R

    Sozialhilfe - Kostenerstattung durch von Schiedsstelle bestimmten überörtlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 21.06.2012 - L 8 SO 132/10
    Mangels einer eigenständigen sozialhilferechtlichen Definition ist aber ergänzend auf § 30 Abs. 3 SGB I zurückzugreifen (Hohm a.a.O: § 98 Rn. 51, Schlette in Hauck/Noftz SGB XII, § 98 Rn. 42; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf SGB XII Kommentar, 3. Auflage, § 98 Rn. 22, Schoch in LPK SGB XII, 9. Auflage § 98 Rn. 18; so bereits das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) für das BSHG im Urteil vom 18. März 1999, Az.: 5 C 11.98, RN 14, juris; ebenso: BSG, Urteil vom 24. März 2009, Az.: B 8/9b SO 17/07 R, Rn. 18, juris).
  • BSG, 14.04.2011 - B 8 SO 19/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - mietvertraglich

    Auszug aus LSG Bayern, 21.06.2012 - L 8 SO 132/10
    Die Stadt S. ist seit 01.01.2011 richtige Beklagte i. S: § 70 Nr. 1 SGG, da mit Inkrafttreten des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 26.01.2010 (GVBl NRW 30, juris: JustizG NW) die Beteiligtenfähigkeit von Behörden (Oberbürgermeister der Stadt S. gemäß § 70 Nr. 3 SGG) entfallen ist (vgl. auch BSG Urteil vom 14.04.2011, Az.: B 8 SO 19/09 R).
  • LSG Hessen, 26.08.2011 - L 7 SO 208/10

    Sozialhilfe - Erstattungsstreit zwischen Sozialleistungsträgern -

    Auszug aus LSG Bayern, 21.06.2012 - L 8 SO 132/10
    Das BSG hat aus § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I ein Drei-Stufen-Schema entwickelt; es prüft den Aufenthalt, die Umstände des Aufenthalts und nimmt eine Würdigung der Umstände vor, wobei es insbesondere ermittelt, ob der Betroffene am Aufenthaltsort oder im Aufenthaltsgebiet nicht nur vorübergehend verweilt (BSGE 62, 67 = SozR 7833 § 1 Nr. 1; Schellhorn a.a.O: § 98 Rn. 51, so auch Hessisches Landessozialgericht Urteil vom 26.08.2011, Az.: L 7 SO 208/10).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.12.2010 - L 8 SO 8/08

    Sozialhilfe - Kostenerstattung nach § 106 Abs 1 SGB 12 - Begründung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 21.06.2012 - L 8 SO 132/10
    Insgesamt spricht der Gesundheitszustand der LB als objektive Gegebenheit gegen eine (realisierbare) Absicht des längeren Verweilens in O. (vgl. auch LSG Sachsen Anhalt Urteil vom 21.12.2010, Az.: L 8 SO 8/08 bei einem psychisch kranken Rechtsanwalt, der sich einer weiteren Therapie entzieht).
  • BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 11/87

    Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - Anfechtungs- und Feststellungsklage

    Auszug aus LSG Bayern, 21.06.2012 - L 8 SO 132/10
    Ob ein Aufenthalt an einem Ort zu einem gA geführt hat, ist im Wege einer vorausschauenden Betrachtungsweise zu entscheiden, wobei alle für die Beurteilung der zukünftigen Entwicklung bei Beginn eines streitigen Zeitraums erkennbare Umstände zu berücksichtigen sind (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 1988, Az.: 8/5a RKn 11/87, BSGE 63, 93; ebenso BVerwG, Urteil vom 18. März 1999, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 2003, Az.: 5 B 211/02, Rn. 7, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - L 9 SO 242/12

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei dem subjektiven Element zur Begründung und auch zur Beendigung des gewöhnlichen Aufenthalts um einen tatsächlichen und nicht um einen rechtlichen Willen handelt, der auch von einem psychisch Kranken geäußert werden kann (Bayerisches Landessozialgericht, Urt. v. 21.06.2012 - L 8 SO 132/10 -, juris Rn.108).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 2 SO 5328/13

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

    In diesem Zusammenhang bedarf es nicht einer melderechtlichen Begründung des Wohnsitzes, sondern reicht der tatsächliche Besitz einer Wohnung aus (vgl. LSG München, Urteil vom 21. Juni 2012 - L 8 SO 132/10 - in Juris Rn. 85, 108).

    Denn anders als in der bereits zitierten Entscheidung des LSG München (Urteil vom 21. Juni 2012 - L 8 SO 132/10) hat im Falle des G. die bei ihm bestehende psychische Erkrankung den geäußerten Willen nicht derartig überlagert, dass nicht mehr von einer insoweit freien Willensentscheidung gesprochen werden kann.

  • LSG Hessen, 18.09.2013 - L 4 SO 320/12

    Sozialhilfe - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten -

    Entscheidend für die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts sind die näheren Umstände der Unterkunft und des Aufenthalts sowie die Qualität und Quantität der am Aufenthaltsort entstandenen persönlichen Bindungen (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 21. Juni 2012 - L 8 SO 132/10 - juris Rdnr. 102; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 8. Februar 2012 - L 8 SO 1/10 - juris Rdnr. 40).
  • LSG Hessen, 18.09.2013 - L 4 SO 328/12

    Sozialhilfe - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten -

    Entscheidend für die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts sind die näheren Umstände der Unterkunft und des Aufenthalts sowie die Qualität und Quantität der am Aufenthaltsort entstandenen persönlichen Bindungen (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 21. Juni 2012 - L 8 SO 132/10 - juris Rdnr. 102; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 8. Februar 2012 - L 8 SO 1/10 - juris Rdnr. 40).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2018 - L 8 R 2635/17
    Entscheidend sind die näheren Umstände des Einzelfalles im Hinblick auf Unterkunft und Aufenthalt sowie die Qualität und Quantität der am Aufenthaltsort entstandenen persönlichen Bindungen (Hessisches LSG 18.09.2013 - L 4 SO 328/12 - juris Rn. 26; Bayerisches LSG v. 21.06.2012 - L 8 SO 132/10 - juris Rn. 102; LSG Sachsen-Anhalt 08.02.2012 - L 8 SO 1/10 - juris Rn. 40).
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