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   LSG Thüringen, 15.04.2014 - L 8 SO 1450/12 B   

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https://dejure.org/2014,18853
LSG Thüringen, 15.04.2014 - L 8 SO 1450/12 B (https://dejure.org/2014,18853)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 15.04.2014 - L 8 SO 1450/12 B (https://dejure.org/2014,18853)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 15. April 2014 - L 8 SO 1450/12 B (https://dejure.org/2014,18853)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 73a Abs 1 S 1 SGG, § 114 ZPO, § 117 ZPO, § 118 Abs 1 S 1 ZPO, § 121 Abs 2 ZPO
    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - rückwirkende Bewilligung nach dem Tod des Antragstellers - Beginn und Ende der Bewilligung und anwaltlichen Beiordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 680
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 02.12.1987 - 1 RA 25/87

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe - Tod eines Beteiligten - Todeszeitpunkt

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.04.2014 - L 8 SO 1450/12
    Auch soweit vertreten wird, es handele sich bei der Prozesskostenhilfe um einen höchstpersönlichen Anspruch, der nach dem Tode der unbemittelten Person, nicht mehr geltend gemacht werden könne (vgl. BSG, Urteil vom 2. Dezember 1987 - 1 RA 25/87, juris m.w.N.; Leitherer in Meyer-Ladewig u.a., SGG, 10. Aufl., § 73a Rn. 13h m.w.N.), gilt das nach Auffassung des Senats nicht, wenn der PKH-Antrag bereits vor dem Tode des Antragstellers entscheidungsreif gewesen ist (Anschluss an Thüringer LSG, Beschluss vom 21. September 2004 - L 6 RJ 964/02; LSG Chemnitz, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - L 3 AL 39/12 B ER; beide juris).

    Die Prozesskostenhilfe und anwaltliche Beiordnung für die verstorbene Klägerin endet aufgrund der höchstpersönlichen Rechtsnatur im Zeitpunkt des Eintritts ihres Todes (BSG, 2. Dezember 1987 - 1 RA 25/87; Sächsisches LSG, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - L 3 AL 39/12 B ER; beide juris).

  • LSG Sachsen, 24.10.2012 - L 3 AL 39/12

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren nach dem Tod des

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.04.2014 - L 8 SO 1450/12
    Auch soweit vertreten wird, es handele sich bei der Prozesskostenhilfe um einen höchstpersönlichen Anspruch, der nach dem Tode der unbemittelten Person, nicht mehr geltend gemacht werden könne (vgl. BSG, Urteil vom 2. Dezember 1987 - 1 RA 25/87, juris m.w.N.; Leitherer in Meyer-Ladewig u.a., SGG, 10. Aufl., § 73a Rn. 13h m.w.N.), gilt das nach Auffassung des Senats nicht, wenn der PKH-Antrag bereits vor dem Tode des Antragstellers entscheidungsreif gewesen ist (Anschluss an Thüringer LSG, Beschluss vom 21. September 2004 - L 6 RJ 964/02; LSG Chemnitz, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - L 3 AL 39/12 B ER; beide juris).

    Die Prozesskostenhilfe und anwaltliche Beiordnung für die verstorbene Klägerin endet aufgrund der höchstpersönlichen Rechtsnatur im Zeitpunkt des Eintritts ihres Todes (BSG, 2. Dezember 1987 - 1 RA 25/87; Sächsisches LSG, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - L 3 AL 39/12 B ER; beide juris).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.04.2014 - L 8 SO 1450/12
    Eine hinreichende Erfolgsaussicht ist zu bejahen, wenn für den Antragsteller eine nicht fernliegende Möglichkeit besteht, sein Rechtsschutzziel durch Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes jedenfalls unter Zuhilfenahme aller verfahrensrechtlich vorgesehenen Rechtsbehelfe gegen instanzgerichtliche Entscheidungen durchzusetzen (BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2006 - 2 BvR 626/06 - und vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88; beide juris; stRspr).

    Hinreichende Erfolgsaussichten sind anzunehmen, wenn eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage weder angesichts der gesetzlichen Regelung oder im Hinblick auf von bereits vorliegender Rechtsprechung bereitgestellter Auslegungshilfen ohne Schwierigkeiten beantwortet werden kann (BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88, BVerfGE 81, 347 (359)) noch höchstrichterlich geklärt ist.

  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.04.2014 - L 8 SO 1450/12
    Eine hinreichende Erfolgsaussicht ist zu bejahen, wenn für den Antragsteller eine nicht fernliegende Möglichkeit besteht, sein Rechtsschutzziel durch Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes jedenfalls unter Zuhilfenahme aller verfahrensrechtlich vorgesehenen Rechtsbehelfe gegen instanzgerichtliche Entscheidungen durchzusetzen (BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2006 - 2 BvR 626/06 - und vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88; beide juris; stRspr).

    Nur so verbleibt dem Unbemittelten die Möglichkeit seinen klärungsbedürftigen Rechtsstandpunkt zumindest im Hauptsacheverfahren zu vertreten und von dort aus in die höhere Instanz zu bringen (BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2006 - 2 BvR 626/06 u.a., NVwZ 2006, 1156 m.w.N.).

  • LSG Thüringen, 21.09.2004 - L 6 RJ 964/02

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH);

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.04.2014 - L 8 SO 1450/12
    Auch soweit vertreten wird, es handele sich bei der Prozesskostenhilfe um einen höchstpersönlichen Anspruch, der nach dem Tode der unbemittelten Person, nicht mehr geltend gemacht werden könne (vgl. BSG, Urteil vom 2. Dezember 1987 - 1 RA 25/87, juris m.w.N.; Leitherer in Meyer-Ladewig u.a., SGG, 10. Aufl., § 73a Rn. 13h m.w.N.), gilt das nach Auffassung des Senats nicht, wenn der PKH-Antrag bereits vor dem Tode des Antragstellers entscheidungsreif gewesen ist (Anschluss an Thüringer LSG, Beschluss vom 21. September 2004 - L 6 RJ 964/02; LSG Chemnitz, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - L 3 AL 39/12 B ER; beide juris).
  • BVerfG, 24.03.2011 - 1 BvR 1737/10

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.04.2014 - L 8 SO 1450/12
    Sie ist erforderlich, weil die Gegenseite sich im Rechtsstreit rechtskundiger und prozesserfahrener Mitarbeiter bedient, deren Kenntnis- und Erfahrungsstand dem Kläger ohne anwaltliche Hilfe nicht zur Verfügung steht (vgl. zum Maßstab: BVerfG, 24.3.2011 - 1 BvR 1737/10, NJW 2011, 2039 m.w.N.).
  • LSG Thüringen, 18.03.2011 - L 6 SF 1418/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr -

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.04.2014 - L 8 SO 1450/12
    Der Beginn der Bewilligung und anwaltlichen Beiordnung ist nicht zu bestimmen, weil die Höhe der Rahmengebühr nach § 14 RVG keiner zeitlichen Einschränkung für das Verfahren unterliegt, zu dem er beigeordnet ist (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 18. März 2011 - L 6 SF 1418/10 B, juris m.w.N.), und dem Antragsteller selbst keine übernahmefähigen Kosten entstanden sind.
  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz -

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.04.2014 - L 8 SO 1450/12
    Die anderslautende Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 19/10 R, juris) und des Senats (Urteil vom 23. Mai 2012 - L 8 SO 85/11, juris) ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht ergangen.
  • LSG Thüringen, 23.05.2012 - L 8 SO 85/11

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Vermögenseinsatz - Verwertbarkeit einer

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.04.2014 - L 8 SO 1450/12
    Die anderslautende Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 19/10 R, juris) und des Senats (Urteil vom 23. Mai 2012 - L 8 SO 85/11, juris) ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht ergangen.
  • BVerwG, 06.05.2008 - 9 B 64.07

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Planfeststellungsbehörde; örtliche

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.04.2014 - L 8 SO 1450/12
    Dabei setzt das im Gegensatz zur Rechtsprechung des Senats in anderen Fallkonstellationen nicht weiter voraus, dass der Antragsteller auf eine rechtzeitige Entscheidung über den PKH-Antrag hingewirkt hat (vgl. Thüringer Landesozialgericht, Beschluss vom 9. Februar 2011 - L 4 AS 60/11 B und 1. Juli 2008 - L 9 B 64/07 AS jeweils mit m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2015 - L 20 SO 388/15

    Übernahme ungedeckter Heimkosten für verstorbene Antragstellerin

    Dabei kann der Senat die umstrittene Frage, ob Prozesskostenhilfe wegen ihres höchstpersönlichen Charakters nach dem Tode des Antragstellers generell nicht mehr geltend gemacht werden kann (vgl. BSG, Beschluss vom 02.12.1987 - 1 RA 25/87 Rn. 4), oder ob hiervon eine Ausnahme zu machen ist, wenn der Prozesskostenhilfe-Antrag bereits vor dem Tode des Antragstellers entscheidungsreif gewesen ist (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 15.04.2014 - L 8 SO 1450/12 B Rn. 8), offen lassen.
  • LSG Baden-Württemberg, 29.08.2018 - L 7 SO 2855/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Beschwerdeeinlegung durch

    Die Beschwerde hat keinen Erfolg, weil PKH als Form der höchstpersönlichen Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege nach dem Tod des Antragstellers nicht mehr bewilligt werden kann (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. März 2012 - L 9 SO 516/11 B - juris Rdnr. 14 ff.; Beschluss vom 29. März 2017 - L 9 SO 53/17 B - juris Rdnrn. 6 ff.; Bayerisches LSG, Beschluss vom 8. April 2015 - L 3 SB 2/15 B PKH - juris Rdnr. 12; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Februar 2012 - L 7 KA 55/12 B PKH - juris Rdnr. 3; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof , Beschluss vom 17. September 2012 - 9 ZB 12.744 - juris Rdnr. 1; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Oktober 2012 - 10 M 20.12 - juris Rdnr. 3; Sächsisches OVG, Beschluss vom 18. Januar 2001 - 5 BS 272/00 - juris Rdnrn. 4 ff.; Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 10. Juni 2010 - 3 WF 72/10 - juris Rdnr. 7; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 8 W 4/10 - juris Rdnr. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. April 2016 - I 24 W 14/16 - juris Rdnr. 5; Dürbeck/Gottschalk, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 8. Aufl. 2016, Rdnr. 91; Fischer in Musielak/Voit, ZPO, 15. Aufl. 2018, § 119 Rdnr.15; Geimer in Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 114 Rdnr. 12; Reichling in Beck´scher Online-Kommentar ZPO, Stand 1. Juli 2018, § 114 Rdnr. 26; Wache in Münchner Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 114 Rdnr. 41; a.A. z.B. Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 17. Februar 2010 - L 9 B 28/09 SO PKH - juris Rdnr. 6; Sächsisches LSG, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - L 3 AL 39/12 B ER - juris Rdnr. 13; Thüringer LSG, Beschluss vom 15. April 2014 - L 8 SO 1450/12 B - juris Rdnr. 8, wonach bei einer verzögerten Entscheidung die Bewilligung von PKH für die Zeit bis zum Ableben in Betracht komme).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.08.2018 - L 6 P 12/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - nachträgliche Bewilligung

    Hätte das Gericht bei ordnungsgemäßer und unverzüglicher Bearbeitung des Prozesskostenhilfeantrages zu einem früheren Zeitpunkt und noch zu Lebzeiten des Antragstellers entscheiden und seinen Beschluss dem Antragsteller zugehen lassen können, so kommt nach der überwiegenden sozialgerichtlichen Rechtsprechung jedenfalls für den Zeitraum zwischen dem möglichen Zugang des Bewilligungsbeschlusses und dem Ableben die nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Betracht, (BSG, Beschluss vom 02. Dezember 1987 - 1 RA 25/87; LSG Hessen, Beschluss vom 04. April 1997 - L 13 B 85/96; LSG Sachsen, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 3 AL 39/12 B ER; LSG Thüringen, Beschluss vom 15. April 2014 - L 8 SO 1450/12 B; jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2016 - L 9 SO 490/16

    Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren nach dem

    Dabei kann der Senat die Frage, ob Prozesskostenhilfe wegen ihres höchstpersönlichen Charakters nach dem Tode des Antragstellers generell nicht mehr geltend gemacht werden kann (vgl. BSG, Beschluss vom 02.12.1987, 1 RA 25/87, juris Rn. 4), oder dann eine Ausnahme zu machen ist, wenn der Antrag auf Prozesskostenhilfe bereits vor dem Tode des Antragstellers entscheidungsreif gewesen ist, das Gericht diesen aber zögerlich oder nicht ordnungsgemäß bearbeitet hat, (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 15.04.2014, L 8 SO 1450/12 B, juris Rn. 8), offen lassen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.01.2022 - 10 Ta 1629/21

    Prozesskostenhilfe - Verstorbener

    Dass auch die teilweise und auch vom Prozessbevollmächtigten des verstorbenen Antragstellers vertretene Auffassung, dass bei einem "steckengebliebenen" PKH-Gesuch auch nach dem Tod noch eine Bewilligung in Betracht käme (vgl. etwa LAG Hamm vom 25. November 2002 - 4 Ta 180/02 Rn. 16 und Thüringer LSG vom 15. April 2014 - L 8 SO 1450/12 B) nicht richtig sein kann, zeigt sich auch daran, dass dem verstorbenen Antragsteller die Prozesskostenhilfe nur mit erheblicher Ratenzahlung zu bewilligen gewesen wäre.
  • VGH Bayern, 13.09.2022 - 12 C 22.1385

    Prozesskostenhilfe nach Tod des Klägers

    Der Senat folgt insoweit einer in der Kommentarliteratur (insb. Neumann/Schaks in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 166 Rn. 43 ff, 49; Wysk in Wysk, VwGO, 3. Aufl. 2020, § 166 Rn. 20) und in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. hierzu LSG Mecklenburg-Vorpommern, B.v. 14.8.2018 - L 6 P 12/18 B PKH - BeckRS 2018, 28356; LSG Schleswig-Holstein, B.v. 17.2.2010 - L 9 B 29/09 SO PKH - BeckRS 2010, 67702 Leitsatz 1; LSG Sachsen, B.v. 24.10.2012 - L 3 AL 39/12 B ER - BeckRS 2012, 76202; LSG Thüringen, B.v. 15.4.2014 - L 8 SO 1450/12 B - BeckRS 2014, 71211; wohl auch BSG; B.v. 2.12.1987 - 1 RA 25/87 - BeckRS 1987, 4650) vordringenden Auffassung.
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