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   LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2011 - L 8 SO 15/08   

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LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2011 - L 8 SO 15/08 (https://dejure.org/2011,49697)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.08.2011 - L 8 SO 15/08 (https://dejure.org/2011,49697)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. August 2011 - L 8 SO 15/08 (https://dejure.org/2011,49697)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 53 Abs 1 S 1 SGB 12, § 53 Abs 4 S 1 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 12, § 54 Abs 1 S 2 SGB 12, § 60 SGB 12
    Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - Voraussetzungen der Erstattung selbstbeschaffter Leistungen - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Leistungsberechtigung - wesentliche Behinderung - medizinische Rehabilitation - Tomatis-Therapie - fehlende Zulassung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen; Erstattung selbstbeschaffter Leistungen der Tomatis-Therapie

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 24/05 R

    Krankenversicherung - Prozessführungsbefugnis - Versicherter - Kostenerstattung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2011 - L 8 SO 15/08
    Eine abstrakte Klärung bestimmter Voraussetzungen eines Kostenerstattungsanspruchs durch einen Sozialhilfeträger findet nicht statt (vgl. BSG, Urteil vom 16. Februar 2005 - B 1 KR 18/03 R - BSGE 94, 161 ff., RdNr. 9; BSG, Urteil vom 18. Juli 2006 - B 1 KR 24/05 R - BSGE 97, 6 ff., RdNr. 22).

    Voraussetzung für die Kostenerstattung sind damit auch ordnungsgemäße Rechnungen und Zahlungsnachweise, sodass z.B. auch die mögliche Verjährung von Forderungen ausgeschlossen werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 18. Juli 2006 a.a.O., RdNr. 24; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. März 2009 - L 1 KR 1170/05 - juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2010 - L 8 SO 16/08
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2011 - L 8 SO 15/08
    Der Senat hat die Verfahren L 8 SO 15/08, L 8 SO 16/08 und L 8 SO 17/08 mit Beschluss vom 4. März 2010 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung - mit dem Verfahren L 8 SO 15/08 als führendem Verfahren - verbunden und die Beiladung der Central aufgehoben.

    Auf die vom Berichterstatter angeforderte Konkretisierung des Antrags der Klägerin in Bezug auf die begehrte Kostenerstattung für die sämtlich in der Vergangenheit in Anspruch genommenen Leistungen (Schreiben vom 15. Februar, 16. März 2010, Erinnerungsschreiben vom 25. Mai 2010, telefonische Sachstandsanfrage vom 2. September 2010, Schreiben vom 4. und 7. April 2011) ist am 19. August 2011 in dem die Klägerin betreffenden erledigten Verfahren L 8 SO 16/08 eine Bezifferung der begehrten Kostenerstattung erfolgt.

  • BSG, 15.06.1976 - 7 RAr 143/74

    Zum Begriff des Förderungslehrgangs iS von AFG § 58 iVm § 40

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2011 - L 8 SO 15/08
    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Nr. 6) im Sinne des § 33 SGB IX sind nur solche mit einem konkreten beruflichen Bezug (BSG, Urteil vom 15. Juni 1976 - 7 RAr 143/74 - BSGE 42, 70, 71), der bei den hier streitigen Leistungen nicht erkennbar ist.
  • BSG, 11.03.1987 - 10 RAr 5/85

    Winterbauförderung - Umlagepflicht

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2011 - L 8 SO 15/08
    Auch nach allgemeinen Grundsätzen ist eine Änderung der Rechtslage zumindest für den Zeitraum bis zur Entscheidung über den Widerspruch zu berücksichtigen, wenn - wie hier - keine einschlägigen Übergangsvorschriften Abweichendes regeln und das neue Recht sich nach seinem zeitlichen Geltungswillen auf den Sachverhalt erstreckt (vgl. §§ 130 ff. SGB XII; allgemein zu Rechtsänderungen: BSG, Urteil vom 11. März 1987 - 10 RAr 5/85 - BSGE 61, 203, 205 f.; für das SGB XII: SG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 14. November 2006 - S 56 SO 187/06 - juris).
  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 98/90

    Arbeitslosengeld - Erstattung - Verzugszinsen - Prozeßzinsen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2011 - L 8 SO 15/08
    Auf sozialrechtliche Ansprüche findet die Reglung in § 291 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu den Prozesszinsen allenfalls Anwendung, soweit die Ansprüche auf einen öffentlich-rechtlichen Vertrag gestützt werden (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 98/90 - BSGE 71, 72, 73 f. m.w.N.; BSG, Urteil vom 23. März 2006 - B 3 KR 6/05 R - BSGE 96, 133, 136 ff. m.w.N.) Im Übrigen können Zinsen auf Sozialleistungen nur nach Maßgabe der den allgemeinen Verzugsvorschriften vorgehenden bereichsspezifischen Regelungen in § 44 SGB I verlangt werden.
  • BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 39/02 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - Hochschule - Architekt -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2011 - L 8 SO 15/08
    Eine Eingrenzung auf bestimmte Rechtsnormen kann von dem Berechtigten im Regelfall nicht vorgenommen werden (vgl. BSG, Urteil vom 12. November 2003 - B 3 KR 39/02 R - SozR 4-5425 § 24 Nr. 1, RdNr. 4).
  • BSG, 16.02.2005 - B 1 KR 18/03 R

    Krankenversicherung - stationäre Krankenhausbehandlung - Versicherte mit schweren

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2011 - L 8 SO 15/08
    Eine abstrakte Klärung bestimmter Voraussetzungen eines Kostenerstattungsanspruchs durch einen Sozialhilfeträger findet nicht statt (vgl. BSG, Urteil vom 16. Februar 2005 - B 1 KR 18/03 R - BSGE 94, 161 ff., RdNr. 9; BSG, Urteil vom 18. Juli 2006 - B 1 KR 24/05 R - BSGE 97, 6 ff., RdNr. 22).
  • BSG, 23.03.2006 - B 3 KR 6/05 R

    Krankenversicherung - Vergütungsforderung eines zugelassenen Leistungserbringers

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2011 - L 8 SO 15/08
    Auf sozialrechtliche Ansprüche findet die Reglung in § 291 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu den Prozesszinsen allenfalls Anwendung, soweit die Ansprüche auf einen öffentlich-rechtlichen Vertrag gestützt werden (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 98/90 - BSGE 71, 72, 73 f. m.w.N.; BSG, Urteil vom 23. März 2006 - B 3 KR 6/05 R - BSGE 96, 133, 136 ff. m.w.N.) Im Übrigen können Zinsen auf Sozialleistungen nur nach Maßgabe der den allgemeinen Verzugsvorschriften vorgehenden bereichsspezifischen Regelungen in § 44 SGB I verlangt werden.
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Petö-Therapie - kein Leistungsausschluss

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2011 - L 8 SO 15/08
    Das BSG hat für die Sozialhilfe unter Geltung des SGB XII keine hiervon abweichenden Anforderungen formuliert (vgl. BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 19/08 R - SozR 4-3500 § 54 Nr. 6, RdNr. 18 ff.).
  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2011 - L 8 SO 15/08
    Diese Regelung ist § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V nachgebildet, sodass die hierzu von der Rechtsprechung konkretisierten Grundsätze im Wesentlichen übertragbar sind (vgl. BSG, Urteil vom 20. Oktober 2009 - B 5 R 5/07 R - SozR 4-3250 § 14 Nr. 8 , RdNr. 22).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BVerwG, 24.11.1971 - V C 59.70

    Körperliche Behinderung im sozialrechtlichen Sinne - Unentgeltliche Beförderung

  • BVerwG, 19.01.1972 - V C 10.71

    Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt - Gewährung von Unterhaltshilfe nach dem

  • BVerwG, 30.05.2002 - 5 C 36.01

    Eingliederungshilfe, heilpädagogische Maßnahmen als Teil der - im

  • BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 130.07

    Vorherige Antragstellung als Voraussetzung für Leistungen der Jugendhilfe

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.03.2009 - L 1 KR 1170/05

    Gesetzliche Krankenversicherung - Anspruch auf Kostenerstattung für sog.

  • SG Hamburg, 14.11.2006 - S 56 SO 187/06

    Sozialhilfe - einmalige Leistungen - Antragstellung - Widerspruchsbescheid nach

  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.1996 - 6 S 1350/94

    Eingliederungshilfe für Behinderte: zum Begriff der "anderen Behinderung" iSd

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 53/10 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungs- und Bekleidungserstausstattung -

  • BVerwG, 09.02.1984 - 5 C 22.83

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Gewährung von Sozialhilfe - Anforderungen an

  • Drs-Bund, 16.01.2001 - BT-Drs 14/5074
  • VG Halle, 16.06.2004 - 4 A 346/03
  • VG Halle, 16.06.2004 - 4 A 1034/03
  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 17/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - notwendige Beiladung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2014 - L 9 SO 286/12

    Streit über die Übernahme der Kosten für die Teilnahme eines behinderten Kindes

    Dies bedeutet, dass die Hilfeempfänger nur solche Erbringer von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wählen dürfen, die von den gesetzlichen Krankenkassen zur Leistungserbringung nach den §§ 107 ff. SGB V zugelassen sind (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 24.08.2011 - L 8 SO 15/08 -, juris Rn. 95; Bieritz-Harder/Birk, in: LPK-SGB XII, § 52 Rn. 3; Bieritz-Harder, in: LPK-SGB XII § 54 Rn. 13; Söhngen, in: jurisPK-SGB XII, § 52 Rn. 13; Wehrhan, in: jurisPK-SGB XII, § 54 Rn. 17).
  • LSG Bayern, 12.07.2018 - L 18 SO 29/18

    Erforderlichkeit von Fahrtkosten bei Maßnahmen der Eingliederungshilfe

    Im Übrigen fehlt es in Bezug auf die von der Klägerin geltend gemachten Verzugszinsen gemäß § 44 SGB I ohnehin an einer vorausgegangenen Verwaltungsentscheidung, so dass die diesbezüglich erhobene kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage wegen Fehlens eines Verwaltungsaktes unzulässig wäre (siehe dazu LSG Nordrhein-Westfalen vom 12.01.2012, L 19 AS 1473/11 juris Rn 64; zum Erfordernis einer Vorbefassung der Behörde mit dem Zinsanspruch aus § 44 SGB I LSG Sachsen-Anhalt vom 24.08.2011, L 8 SO 15/08 juris Rn 57).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2010 - L 8 SO 15/08   

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https://dejure.org/2010,44928
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2010 - L 8 SO 15/08 (https://dejure.org/2010,44928)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.01.2010 - L 8 SO 15/08 (https://dejure.org/2010,44928)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - L 8 SO 15/08 (https://dejure.org/2010,44928)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 30.10.2001 - B 3 P 6/01 R

    Rechtsnachfolge - Krankenkasse - Heimaufenthalt - Kostenerstattung - Pflegekosten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2010 - L 8 SO 15/08
    Um den Widerstreit zwischen der materiellen Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns und dem Vertrauen des Betroffenen in die ursprüngliche Verwaltungsentscheidung zu lösen, muss im Einzelfall eine Abwägung darüber erfolgen, welches Interesse überwiegt, das der Allgemeinheit auf Herstellung eines gesetzmäßigen Zustands oder das des Begünstigten an der Aufrechterhaltung eines rechtswidrigen Zustands (vgl auch BSG Urteil vom 11. April 2002 B 3 P 6/01 R ZfS 2002, 329, juris, m. w. N.).

    In aller Regel ist dies nicht der Fall (hierzu ausführlich BSG Urteil vom 11. April 2002, a. a. O.; Schütze in von Wulffen / Wiesner, SGB X, § 45 RdNr 91 m. w. N.).

  • BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 3/06 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienstgrenzen - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2010 - L 8 SO 15/08
    Dabei kann die Begründung des Verwaltungsaktes zur Auslegung des Verfügungssatzes herangezogen werden (vgl beispielsweise BSG Urteil vom 6. Februar 2007 B 8 KN 3/06 R SozR 4-2600 § 96a Nr. 9 m. w. N.).
  • BSG, 05.11.1997 - 9 RV 20/96

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2010 - L 8 SO 15/08
    Die Frage, ob das Ermessen zu Lasten des Betroffenen auch dann auf Null reduziert sein kann, wenn alle für eine Ermessensausübung in Betracht kommenden Umstände bereits bei der Interessenabwägung nach § 45 Abs. 2 SGB X berücksichtigt worden sind und dort zur Verneinung des Vertrauensschutzes geführt haben, sodass für die Ermessensausübung keine eigenständigen (neuen) Gesichtspunkte übrig bleiben (so der 9. Senat des BSG in früheren Entscheidungen, z. B. Urteil vom 5. November 1997 9 RV 20/96 BSGE 81, 156 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 37), bedarf hier keiner Entscheidung, weil die Beklagte bei ihrer Einstellungsentscheidung keine Interessenabwägung i. S. des § 45 Abs. 2 SGB X vorgenommen und im Widerspruchsbescheid lediglich ausgeführt hat, eine Verwertung des Vermögens sei für den Kläger keine Härte gemäß § 90 Abs. 3 SGB XII.
  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 16/92

    Belastender Bescheid - Ermessensfehler

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2010 - L 8 SO 15/08
    Zwar kann im Einzelfall bei Bösgläubigkeit des Begünstigten im Sinne betrügerischen Verhaltens eine Ermessensreduzierung in Betracht kommen (so BSG Urteil vom 25. Januar 1994 4 RA 16/92 SozR 3-1300 § 50 Nr. 16; dagegen beispielsweise Steinwedel in KassKomm, SGB X § 45 RdNr 61).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2009 - L 8 SO 15/08 NZB   

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https://dejure.org/2009,121698
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2009 - L 8 SO 15/08 NZB (https://dejure.org/2009,121698)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.02.2009 - L 8 SO 15/08 NZB (https://dejure.org/2009,121698)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - L 8 SO 15/08 NZB (https://dejure.org/2009,121698)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Baden-Württemberg, 12.02.2007 - L 7 SO 2173/06

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Zulassung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2009 - L 8 SO 15/08
    So hat auch das LSG Baden- Württemberg im Beschluss vom 12.02.2007, L 7 SO 2173/06, JURIS, NZS 2007, 672 - Leitsatz - ausgeführt, dass ein Verfahrensfehler (dort: Verletzung des rechtlichen Gehörs) im sozialgerichtlichen Verfahren nur dann zur Zulassung der Berufung führt, wenn es sich nicht um eine von vornherein aussichtlose Prozessführung handelt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2008 - L 8 B 45/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2009 - L 8 SO 15/08
    Der Senat hat am 11. Juni 2008 (L 8 B 45/08 SO) beschlossen, dass das Ablehnungsgesuch des Klägers gegen die Richterin am Sozialgericht F. unbegründet war.
  • BSG, 27.02.1964 - 12 RJ 254/63
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2009 - L 8 SO 15/08
    Das Unterbleiben der Darstellung des Sachverhalts in der mündlichen Verhandlung ist ein wesentlicher Mangel des Verfahrens, auf dem die Entscheidung beruhen kann (BSG, Urteil vom 27.02.1964, Az.: 12 RJ 254/63, Beschluss vom 29.07.1965, Az.: 4 RJ 167/65, Urteil vom 14.03.1968, Az.: 11 RA 140/67, veröffentlicht in SozR, SGG § 112, Nrn. 5, 6 und 8)." Der festgestellte und vom Kläger gerügte Verfahrensmangel führt allerdings im konkreten Fall nicht zur Zulassung der Berufung.
  • BSG, 14.03.1968 - 11 RA 140/67
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2009 - L 8 SO 15/08
    Das Unterbleiben der Darstellung des Sachverhalts in der mündlichen Verhandlung ist ein wesentlicher Mangel des Verfahrens, auf dem die Entscheidung beruhen kann (BSG, Urteil vom 27.02.1964, Az.: 12 RJ 254/63, Beschluss vom 29.07.1965, Az.: 4 RJ 167/65, Urteil vom 14.03.1968, Az.: 11 RA 140/67, veröffentlicht in SozR, SGG § 112, Nrn. 5, 6 und 8)." Der festgestellte und vom Kläger gerügte Verfahrensmangel führt allerdings im konkreten Fall nicht zur Zulassung der Berufung.
  • BVerwG, 15.11.1967 - V C 71.67

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Blindenhilfe für Sehbehinderte - Begriff der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2009 - L 8 SO 15/08
    Die Leistungen der Sozialhilfe, zu denen die Gewährung des Mehrbedarfs nach § 23 BSHG gehört, werden nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 28, 216, FEVS 15, 361) auch dadurch, dass sie über einen gewissen Zeitraum gewährt werden, nicht zu rentengleichen Dauerleistungen.
  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 29/99 B

    Keine Zulassung der Revision bei Bestand des angefochtenen Urteils aus anderen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2009 - L 8 SO 15/08
    Das Urteil beruht nicht auf dem Verfahrensmangel, wenn es sich aus anderen Gründen als richtig erweist (BSG, Beschluss vom 08.02.2000, B 1 KR 29/99 B, SozR 3- 1500 § 160a Nr. 28).
  • BSG, 09.05.2007 - B 12 KR 1/07 B

    Mangelnde Erfolgsaussicht in der Sache, Verweigerung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2009 - L 8 SO 15/08
    Eine Bewilligung erfolgt nicht, wenn der Antragsteller letztlich nicht erreichen kann, was er mit dem Prozess erreichen will (Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl., § 73a Rdnr. 7 m.w.N.; vgl auch BSG, Beschluss vom 9. Mai 2007, AZ: B 12 KR 1/07 B, Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2008 - L 8 SO 5/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2009 - L 8 SO 15/08
    Diesen Antrag hat der Senat mit Beschluss vom 25. September 2008 - L 8 SO 5/08 NZB - mangels Erfolgsaussicht der Berufung abgelehnt.
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