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   LSG Bayern, 21.01.2016 - L 8 SO 159/13   

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LSG Bayern, 21.01.2016 - L 8 SO 159/13 (https://dejure.org/2016,6069)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21.01.2016 - L 8 SO 159/13 (https://dejure.org/2016,6069)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21. Januar 2016 - L 8 SO 159/13 (https://dejure.org/2016,6069)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Bayern, 29.06.2010 - L 8 SO 132/09

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Betriebskosten eines

    Auszug aus LSG Bayern, 21.01.2016 - L 8 SO 159/13
    Sie hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalls ab, also insbesondere von Art und Schwere der Behinderung sowie von der Art der geltend gemachten Fahrten (Weiterentwicklung der Senatsrechtsprechung Urteil vom 29.06.2010, L 8 SO 132/09).

    Im Hinblick auf § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII i. V. m. § 55 Abs. 1 SGB IX handelt es sich trotz der Formulierung in § 10 Abs. 6 EinglHV ("kann Hilfe gewährt werden...") um eine gebundene Verwaltungsentscheidung, so dass sich der Klageanspruch direkt auf die Leistung der Eingliederungshilfe richten kann (Urteil des Senats vom 29.06.2010, L 8 SO 132/09, Rn. 30 m. w. N.).

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach ein Anspruch auf Leistungen der Kfz-Hilfe als Eingliederungshilfe in das Leben in der Gemeinschaft nach § 10 Abs. 6 EinglHV eine ständige, nicht nur vereinzelte oder nur gelegentliche Nutzung des Kfz voraussetzt (Urteil vom 29.06.2010, L 8 SO 132/09, mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des BVerwG; dem BVerwG ausdrücklich nicht widersprechend BSG, Urteil vom 12.12.2013, B 8 SO 18/12 R, Rn. 16 am Ende).

  • BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den

    Auszug aus LSG Bayern, 21.01.2016 - L 8 SO 159/13
    Es handelt sich vorliegend nicht um einen Kostenerstattungsanspruch nach § 15 Abs. 1 S. 4 SGB IX, weil Leistungen der Eingliederungshilfe in Form der Kfz-Hilfe nicht als Sach-, sondern als Geldleistungen zu erbringen sind (in diesem Sinne, wenn auch in einem anders gelagerten Fall BSG, Urteil vom 02.02.2012, B 8 SO 9/10 R, Rn. 20).

    Der Kläger erfüllt die personenbezogenen Voraussetzungen des § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII, wonach Leistungen der Eingliederungshilfe - als gebundene Leistung (BSG, Urteil vom 02.02.2012, B 8 SO 9/10 R, Rn. 25) - (nur) an Personen erbracht werden, die durch eine Behinderung iS des § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalls, insbesondere nach Art und Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann.

    Auch dieses Bedürfnis wird in der Rechtsprechung des BSG hervorgehoben (Urteil vom 02.02.2012, B 8 SO 9/10 R, Rn. 27).

  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - behindertes Kind - Hilfe zur Beschaffung

    Auszug aus LSG Bayern, 21.01.2016 - L 8 SO 159/13
    Der Senat legt seiner Entscheidung die Rechtsprechung des BSG zugrunde, das die Anwendung eines individuellen und personenzentrierten Maßstabs fordert und zum Tatbestandsmerkmal des Angewiesenseins auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs im Sinne von § 8 Abs. 1 Satz 2 EinglHV zuletzt maßgebliche Kriterien zur Auslegung entwickelt hat (BSG, Urteil vom 12.12.2013, B 8 SO 18/12 R, Rn. 15-16).

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach ein Anspruch auf Leistungen der Kfz-Hilfe als Eingliederungshilfe in das Leben in der Gemeinschaft nach § 10 Abs. 6 EinglHV eine ständige, nicht nur vereinzelte oder nur gelegentliche Nutzung des Kfz voraussetzt (Urteil vom 29.06.2010, L 8 SO 132/09, mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des BVerwG; dem BVerwG ausdrücklich nicht widersprechend BSG, Urteil vom 12.12.2013, B 8 SO 18/12 R, Rn. 16 am Ende).

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den

    Auszug aus LSG Bayern, 21.01.2016 - L 8 SO 159/13
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 23.08.2013, B 8 SO 24/11 R, Rn. 17 gehört eine ehrenamtliche Tätigkeit in besonderer Weise zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Dies verdeutlicht § 11 Abs. 2 Satz 2 SGB XII; danach umfasst die aktive Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft auch ein gesellschaftliches Engagement. Es spielt mithin keine Rolle, dass durch etwaige Eingliederungshilfeleistungen die ehrenamtliche Tätigkeit mittelbar "gefördert" wird; denn in erster Linie soll die streitgegenständliche Reparatur die Mobilität des Klägers erhöhen oder herstellen und ihm die Teilhabemöglichkeit eröffnen. Ob die Teilhabemöglichkeit in der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder dem Besuch von Sportveranstaltungen oder Musikaufführungen besteht oder mit einer (sonstigen) aktiven Vereinsmitgliedschaft zusammenhängt, obliegt der Entscheidung des Behinderten.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.04.2016 - L 7 SO 1119/10

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfe

    Mit Blick auf den anzulegenden individuellen, personenzentrierten Maßstab lässt sich eine Mindesthäufigkeit der Fahrzeugnutzung nicht übergreifend und schematisch festlegen; abzustellen ist vielmehr auf den Einzelfall unter Würdigung der individuellen Lebensverhältnisse des behinderten Menschen sowie der Art und Schwere seiner Behinderung (vgl. auch Bayer. LSG, Urteil vom 21. Januar 2016 - L 8 SO 159/13 - ).
  • LSG Hamburg, 12.06.2017 - L 4 SO 78/16
    Dabei handelt es sich nicht um einen Kostenerstattungsanspruch (§ 15 Abs. 1 Satz 4 SGB IX), da Leistungen der Eingliederungshilfe in Form der Kfz-Hilfe nicht als Sach-, sondern als Geldleistungen zu erbringen sind (so, wenn auch in etwas anders gelagerten Fällen BSG, Urteil vom 2.2.2012 - B 8 SO 9/10 R, Rn. 20 und Urteil vom 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R; auch Bayerisches LSG, Urteil vom 21.1.2016 - L 8 SO 159/13, Rn. 32).

    Trotz der Formulierung in § 10 Abs. 6 EinglHV ("kann Hilfe gewährt werden ..."), handelt es sich in Hinblick auf § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII i.V.m. § 55 Abs. 1 SGB IX, die kein Ermessen vorsehen, um eine gebundene Verwaltungsentscheidung (so auch Bayerisches LSG, Urteil vom 29.6.2010 - L 8 SO 132/09, Rn. 30 m.w.N. und Urteil vom 21.1.2016 - L 8 SO 159/13; LSG Niedersachen-Bremen, Beschluss vom 10.5.2007 - L 8 SO 20/07 ER).

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LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2013 - L 8 SO 159/13 B ER (https://dejure.org/2013,105618)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.05.2013 - L 8 SO 159/13 B ER (https://dejure.org/2013,105618)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. Mai 2013 - L 8 SO 159/13 B ER (https://dejure.org/2013,105618)
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