Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2018

Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 09.05.2019 - L 8 SO 17/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,22827
LSG Sachsen-Anhalt, 09.05.2019 - L 8 SO 17/17 (https://dejure.org/2019,22827)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.05.2019 - L 8 SO 17/17 (https://dejure.org/2019,22827)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. Mai 2019 - L 8 SO 17/17 (https://dejure.org/2019,22827)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,22827) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Erbringung von Behandlungspflege nach dem SGB XII bei häuslicher Krankenpflege in einer Einrichtung der Behindertenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 19/04 R

    Krankenversicherung - Behinderter in einer Einrichtung der Behindertenhilfe hat

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.05.2019 - L 8 SO 17/17
    Zur Begründung führte die Krankenkasse aus, Behinderte, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe wohnten und dort Kost und Logis als Leistungen der Eingliederungshilfe erhielten, hätten keinen Anspruch auf häusliche Krankenpflege gegen die Krankenkasse, weil sie dort keinen Haushalt führten (Bezugnahme auf Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 1. September 2005 - B 3 KR 19/04 R -, juris).
  • BSG, 04.05.1999 - B 2 U 19/98 R

    Nationale Volksarmee - Härteausgleich - Soldat auf Zeit - Dienstbeschädigung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.05.2019 - L 8 SO 17/17
    Denn diese hat den geltend gemachten Anspruch auf häusliche Krankenpflege gegenüber dem Versicherten bestandskräftig abgelehnt (vgl. BSG, Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 19/98 R -, juris, RdNr. 28).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2015 - L 8 SO 75/11

    Sozialhilfe - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.05.2019 - L 8 SO 17/17
    Maßgebend ist insoweit der Zeitraum von drei Jahren nach Maßgabe des § 195 BGB (vgl. z.B. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. August 2015 - L 8 SO 75/11 -, juris, RdNr. 55ff.), da die Forderung der Klägerin, soweit diese bestünde, auf zivilrechtlichen Ansprüchen gegen G.S. beruhen müsste.
  • BSG, 01.09.2008 - B 8 SO 12/08 B

    Leistungsempfänger von Sozialhilfe - kostenprivilegierter Personenkreis iS des §

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.05.2019 - L 8 SO 17/17
    Soweit sich das Sozialgericht, wohl in Anlehnung an die Rechtsprechung des BSG zu § 19 Abs. 6 SGB XII (vgl. BSG, Beschluss vom 1. September 2008 - B 8 SO 12/08 B -, juris), auf § 193 SGG gestützt hat, folgt der Senat dem nicht.
  • BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 15/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungseinlegung durch den

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.05.2019 - L 8 SO 17/17
    Soweit im Rahmen des § 19 Abs. 6 SGB XII ein Eintritt eines Einrichtungsträgers in ein solches Sozialrechtsverhältnis spezialgesetzlich ermöglich wird, gilt dies nur für die Rechtsposition als Träger der Einrichtung, nicht jedoch für sonstige Leistungserbringer, hier einen ambulanten Pflegedienst, die von diesem Träger betrieben werden (vgl. BSG, Urteil vom 2. Februar 2012 - B 8 SO 15/10 R -, juris, RdNr. 16, zur Beschränkung auf einen Pflegegeldanspruch des Hilfebedürftigen, und z.B. Grube in: Grube/Wahrendorf, SGB XII Kommentar 4. Aufl. 2012 und 6. Aufl. 2018, jeweils § 19 Rdnr. 27).
  • BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 24/05 R

    Krankenversicherung - Prozessführungsbefugnis - Versicherter - Kostenerstattung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.05.2019 - L 8 SO 17/17
    Selbst die aktive Übertragung von Sozialleistungsansprüchen durch einen Leistungsberechtigten greift grundsätzlich nicht in das Sozialrechtsverhältnis ein und verleiht insbesondere nicht die Verfahrensrechte des SGB X und des SGG (vgl. zur allgemeinen Regelungen in § 53 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (SGB I): BSG, Urteil vom 18. Juli 2006 - B 1 KR 24/05 R -, juris, RdNr. 14).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.03.2021 - L 8 SO 19/19

    Sozialhilfe - häusliche Krankenpflege für einen stationär untergebrachten

    Selbst die aktive Übertragung von Sozialleistungsansprüchen durch einen Leistungsberechtigten greift grundsätzlich nicht in das Sozialrechtsverhältnis ein und verleiht insbesondere nicht die Verfahrensrechte des SGB X und des SGG (vgl LSG Halle vom 9.5.2019 - L 8 SO 17/17= juris Orientierungssatz 1).

    Bei gesetzlich versicherten Hilfebedürftigen deckt sich der Inhalt der Hilfe bei Krankheit nach § 48 SGB XII mit dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung nach dem SGB V. Ein darüber hinausgehender Anspruch, insbesondere im Sinne einer Art "Ausfallversicherung" bei einer bestandskräftigen Ablehnung von Leistungen durch die Krankenkasse, wird durch die Hilfe bei Krankheit nach dem SGB XII nicht begründet (vgl LSG Halle vom 9.5.2019 - L 8 SO 17/17 = juris Orientierungssatz 3.).

    Insoweit ist nur ergänzend darauf hinzuweisen, dass die erforderliche Genehmigung der Krankenkasse nicht vorliegt (Urteil des erkennenden Senats vom 9. Mai 2019 mit denselben Hauptbeteiligten - L 8 SO 17/17 -, juris, RdNr. 28).

    Im Übrigen ist das den Streitgegenstand bildende Rechtsverhältnis der Klägerin als behaupteter Rechtsnachfolgerin des Leistungsberechtigten nicht deckungsgleich mit Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis eines ambulanten Pflegedienstes als Leistungserbringer der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber einer Krankenkasse (Urteil des erkennenden Senats vom 9. Mai 2019 - L 8 SO 17/17 -, a.aO., RdNr. 26).

    Maßgebend ist insoweit der Zeitraum von drei Jahren nach Maßgabe des § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (vgl. z.B. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. August 2015 - L 8 SO 75/11 -, juris, RdNr. 55 ff.), da die Forderung der Klägerin, soweit diese bestünde, auf zivilrechtlichen Ansprüchen gegen den Leistungsberechtigten beruhen müsste (Urteil des erkennenden Senats vom 9. Mai 2019 - L 8 SO 17/17 -, a.aO., RdNr. 30).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.03.2021 - L 8 SO 14/18

    Sozialhilfe - Überprüfungsverfahren - Befugnis des Leistungserbringers zur

    Selbst die aktive Übertragung von Sozialleistungsansprüchen durch einen Leistungsberechtigten greift grundsätzlich nicht in das Sozialrechtsverhältnis ein und verleiht insbesondere nicht die Verfahrensrechte des SGB X und des SGG (so bereits LSG Halle vom 9.5.2019 - L 8 SO 17/17 = juris RdNr 27).

    Bei gesetzlich versicherten Hilfebedürftigen deckt sich der Inhalt der Hilfe bei Krankheit nach § 48 SGB SGB XII mit dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung nach dem SGB V. Ein darüber hinausgehender Anspruch, insbesondere im Sinne einer Art "Ausfallversicherung" bei einer bestandskräftigen Ablehnung von Leistungen durch die Krankenkasse, wird durch die Hilfe bei Krankheit nach dem SGB XII nicht begründet (vgl LSG Halle vom 9.5.2019 - L 8 SO 17/17 = juris RdNr 28).

    Insoweit ist nur ergänzend darauf hinzuweisen, dass die erforderliche Genehmigung der Krankenkasse nicht vorliegt (Urteil des erkennenden Senats vom 9. Mai 2019 mit denselben Hauptbeteiligten - L 8 SO 17/17 -, juris, RdNr. 28).

    Maßgebend ist insoweit der Zeitraum von drei Jahren nach Maßgabe des § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (vgl. z.B. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. August 2015 - L 8 SO 75/11 -, juris, RdNr. 55 ff.), da die Forderung der Klägerin, soweit diese bestünde, auf zivilrechtlichen Ansprüchen gegen den Leistungsberechtigten beruhen müsste (Urteil des erkennenden Senats vom 9. Mai 2019 - L 8 SO 17/17 -, a.aO., RdNr. 30).

  • LSG Schleswig-Holstein, 10.11.2021 - L 5 KR 56/20

    (Krankenversicherung - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - keine Einleitung

    Ein Überprüfungsbegehren kann grundsätzlich nur vom Leistungsberechtigten selbst verfolgt werden (vgl. BSG, Urteil vom 18. Juli 2006 - B 1 KR 24/05 R - Rdnr. 14; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. Mai 2019 - L 8 SO 17/17 - Rdnr. 27; SG Lübeck, Urteil vom 9. September 2020 - S 48 R 348/18 - Rdnr. 26, alle in juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2018 - L 8 SO 17/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,89045
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2018 - L 8 SO 17/17 (https://dejure.org/2018,89045)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.01.2018 - L 8 SO 17/17 (https://dejure.org/2018,89045)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. Januar 2018 - L 8 SO 17/17 (https://dejure.org/2018,89045)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,89045) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R

    Außenprüfung nach § 304 SGB III - Rechtmäßigkeit - Rehabilitationsinteresse -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2018 - L 8 SO 17/17
    Ein Feststellungsinteresse kommt damit in Betracht bei Präjudiziabilität, d.h., wenn die Entscheidung in einem anderen streitigen Rechtsverhältnis bedeutsam sein kann, Schadensinteresse, Rehabilitationsinteresse und Wiederholungsgefahr (vgl. BSG, Urteil vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 16/06 R - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Außerdem handelt es sich um einen Vorgang ohne Außenwirkung, von dem Dritte, die an dem Sozialrechtsverhältnis der Klägerin und des Beklagten nicht beteiligt sind, keine Kenntnis haben (vgl. dazu etwa BSG, Urteil vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 16/06 R - juris Rn. 13).

  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 21.86

    Anfechtungsklage - Rechnung - Widerspruchsbescheid - Verwaltungsakt -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2018 - L 8 SO 17/17
    Ein Widerspruchsbescheid kann aus einer schlichten Willenserklärung einen Verwaltungsakt machen, wenn er - wie hier - der Verwaltungshandlung diese Gestalt gibt (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1987 - 8 C 21/86 - juris Rn. 10; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Januar 2015 - L 10 U 739/13 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2018 - L 8 SO 18/17
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2018 - L 8 SO 17/17
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Prozessakte des Parallelverfahrens der Beteiligten (- S 33 SO 36/15, L 8 SO 18/17 -) und der beigezogenen Verwaltungsakten des Beklagten (2 Bände) Bezug genommen.
  • BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 151/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Pauschalmiete inklusive

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2018 - L 8 SO 17/17
    In dem Vorverfahren nach § 78 SGG muss keine inhaltliche Überprüfung des Verwaltungsaktes durch die Widerspruchsbehörde erfolgen (BSG, Urteil vom 24. November 2011 - B 14 AS 151/10 R - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BSG, 24.07.1996 - 7 KlAr 1/95

    Zulässigkeit der Klage gemäß § 116 Abs. 6 AFG , Rechtsschutzinteresse,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2018 - L 8 SO 17/17
    Ein Rehabilitationsinteresse, das bei Entscheidungen mit diskriminierender, die Menschenwürde bzw. Persönlichkeitsrechte oder das Ansehen erheblich beeinträchtigender Wirkung, ggf. auch generell bei Verletzung von Grundrechten, bejaht wird (BSG, Urteil vom 24. Juli 1996 - 7 KlAr 1/95 - juris Rn. 44), hat die Klägerin ebenfalls nicht, weil der Hinweis auf die bevorstehende Direktzahlung - entgegen der Vorstellung der Klägerin - nicht ehrverletzend oder entwürdigend ist und auch nicht gegen höherrangiges Recht verstößt.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2015 - L 10 U 739/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz eines Komparsen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2018 - L 8 SO 17/17
    Ein Widerspruchsbescheid kann aus einer schlichten Willenserklärung einen Verwaltungsakt machen, wenn er - wie hier - der Verwaltungshandlung diese Gestalt gibt (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1987 - 8 C 21/86 - juris Rn. 10; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Januar 2015 - L 10 U 739/13 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2018 - L 8 SO 62/18
    Die Anhörungsrüge der Antragstellerin betreffend das Urteil vom 25. Januar 2018 - L 8 SO 17/17 wird als unzulässig verworfen.

    Die Klägerin beschwert sich mit am 14. März 2018 beim Landessozialgericht (LSG) eingegangenen Schreiben unter der Überschrift "betrifft rechtlichen Gehöres Rüge", soweit ersichtlich, über das Nichtbeachten ihres Vortrages in dem durch Urteil vom 25. Januar 2018 beendeten Gerichtsverfahren L 8 SO 17/17 ("Nichtantwortgeben auf maßgeblichen Rechtsstandpunktes Kernfragenes Vortrag in Gerichtes vorläufigen Prozessakte mit Zeichen L 8 SO 17/17").

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht