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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2010 - L 8 SO 193/08   

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https://dejure.org/2010,24086
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2010 - L 8 SO 193/08 (https://dejure.org/2010,24086)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.11.2010 - L 8 SO 193/08 (https://dejure.org/2010,24086)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. November 2010 - L 8 SO 193/08 (https://dejure.org/2010,24086)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur angemessenen Schulbildung - Kostenübernahme für Schulbegleitung - sozialgerichtliches Verfahren - Fortsetzungsfeststellungsklage - Fortsetzungsfeststellungsinteresse

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 Nr. 1 EinglH-VO; § 53 Abs. 1 S. 1 SGB XII; § 54 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB XII; § 131 Abs. 1 S. 3 SGG; § 54 Abs. 4 SGG; § 96 Abs. 1 SGG
    Anspruch auf Hilfe zur angemessenen Schulbildung im Rahmen der Sozialhilfe; Kostenübernahme für Schulbegleitung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Eingliederungshilfe - Hilfe zur angemessenen Schulbildung - Kostenübernahme für Schulbegleitung - Fortsetzungsfeststellungsklage - Fortsetzungsfeststellungsinteresse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Hilfe zur angemessenen Schulbildung im Rahmen der Sozialhilfe; Kostenübernahme für Schulbegleitung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Hilfe zur angemessenen Schulbildung im Rahmen der Sozialhilfe; Kostenübernahme für Schulbegleitung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.2003 - 12 A 10410/03

    Sozialhilfebehörde muss Unterrichtsbegleiter bezahlen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2010 - L 8 SO 193/08
    Dies sehe im Übrigen auch das vom Beklagten (unzutreffend) für seine Auffassung reklamierte Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 25. Juli 2003 - 12 A 10410/03.OVG -) so.

    Der Nachranggrundsatz und die Selbsthilfeobliegenheit verpflichten den Kläger auch nicht wegen der Kosten für den Sozialhilfeträger zum Verzicht auf die schulrechtlich vorgesehene integrative Beschulung, wobei die Förderschule insoweit keine seinen (integrativen) Beschulungsbedarf deckende Alternative bildet (vgl. hierzu im einzelnen OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Juli 2003 - 12 A 10410/03 - ZFSH/SGB 2003, 614, 616).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2008 - L 8 SO 192/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2010 - L 8 SO 193/08
    Die dagegen erhobene Beschwerde des Beklagten hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 12. Dezember 2008 - L 8 SO 192/08 ER - zurückgewiesen.
  • BVerwG, 02.09.2003 - 5 B 259.02

    Anspruch auf Eingliederungshilfe gemäß § 40 BSHG - Verfahrensfehler - Kosten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2010 - L 8 SO 193/08
    Ein nach Schulrecht eröffneter integrativer Schulbesuch soll sozialhilferechtlich nicht am fehlenden Integrationshelfer scheitern (Berlit, jurisPR-BVerwG 23/2005 Anm. 2 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 16. Januar 1986 - 5 C 36/84 - und Beschluss vom 2. September 2003 - 5 B 259/02 -).
  • LSG Sachsen, 03.06.2010 - L 7 SO 19/09

    Anspruch auf Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe; Hilfe zur angemessenen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2010 - L 8 SO 193/08
    § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII iVm § 12 Nr. 1 EinglHVO bietet keinen Anhaltspunkt dafür, dass die vom Sozialhilfeträger zu leistenden Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung auf den nichtpädagogischen (rein pflegerischen) Bereich begrenzt sind (so auch Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 3. Juni 2010 - L 7 SO 19/09 B ER -, Juris, Rdnr 38).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.02.2015 - L 2 SO 3641/13

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Das Feststellungsinteresse ist zu bejahen, wenn der im angefochtenen Verwaltungsakt beschiedene Zeitraum zwar abgelaufen ist, die Klärung der im Rechtsstreit zu entscheidenden Rechtsfrage für das Verhältnis der Beteiligten (für Folgezeiträume) weiterhin relevant ist (BSG, Urteil vom 27.6.2007 - B 6 KA 24/06 R -, SozR 4-2500 § 73 Nr. 3, SozR 4-1100 Art. 2 Nr. 10, juris Rn. 11; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.11.2010 - L 8 SO 193/08 - , juris Rn. 18).

    Wenn die Vermittlung von Bildungsinhalten nur mit Unterstützung eines die behindertenspezifischen Defizite ausgleichenden Integrationshelfers möglich ist, so gehört diese Unterstützung auch dann zur erforderlichen und geeigneten Hilfe im Sinne von § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII i.V.m. § 12 Nr. 1 EinglHV, wenn sie pädagogischer Art sein sollte (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.11.2010 - L 8 SO 193/08 - juris Rn. 24).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2013 - L 9 SO 429/13

    Kosten für die Bereitstellung eines Integrationshelfers aus Mitteln der Jugend-

    Entscheidend ist allein, ob die Vorgabe der Lerninhalte in der Hand des Lehrers bleibt und sich die Betreuungsleistungen des Integrationshelfers im Unterricht auf unterstützende Tätigkeiten bei der Umsetzung der Arbeitsaufträge des Lehrers beschränken (so in der Sache auch die ganz herrschende Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 07.11.2012 - L 7 SO 4186/12 ER-B -, juris Rn. 15; Beschl. v. 03.06.2013 - L 7 SO 1931/13 ER-B -, juris Rn. 13; Hessisches LSG, Beschl. v. 26.04.2012 - L 4 SO 297/11 B ER -, juris Rn. 24 f.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 25.11.2010 - L 8 SO 193/08 -, juris Rn. 24 f.; Sächsisches LSG, Beschl. v. 03.06.2010 - L 7 SO 19/09 B ER -, juris Rn. 38 f.; Thüringer LSG, Beschl. v. 29.03.2012 - L 8 SO 1830/11 B ER -, juris Rn. 13; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 28.10.2011 - 12 B 1182/11 -, juris Rn. 12; siehe auch BSG, Urt. v. 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R -, juris Rn. 16 a.E.).
  • SG Hildesheim, 30.08.2012 - S 42 AY 140/12

    Verspätete Antragstellung; Asylbewerber; Aufenthaltstitel; Begleitperson; geistig

    Für das allgemeine Sozialhilferecht ist bereits entschieden, dass der Anspruch eines behinderten Schülers auf Eingliederungshilfe - auch bei Besuch einer Förderschule - die Stellung eines Schulbegleiters bzw. Integrationshelfers umfassen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 20/04 -, BVerwGE 123, S. 316 ff., zit. nach juris Rn. 10; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. November 2010 - L 8 SO 193/08 -, zit. nach juris LS 1; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Juni 2007 - L 7 SO 414/07 -, NVwZ-RR 2008, S. 38 f.; zit. nach juris; und Beschluss vom 9. Januar 2007 - L 7 SO 5701/06 ER-B -, FEVS 58, S. 285 ff., zit. nach juris).

    (3) Dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung folgend ist die Bereitstellung des vom Antragsteller geforderten Schulbegleiters bzw. Integrationshelfers zu seiner ständigen Beaufsichtigung während des Schulbesuchs im Interesse des Ausschlusses von Selbst- und Fremdgefährdungen trotz des Besuchs einer öffentlichen Förderschule, die vom Land mit pädagogischen Mitarbeitern und Betreuungspersonal ausgestattet wird, eine ergänzende Maßnahme der Eingliederungshilfe, die nicht dem Kernbereich der schulischen Arbeit zuzuordnen ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. November 2010, a.a.O., juris Rn. 34 m.w.N.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. November 2010, a.a.O., juris Rn. 25); dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Niedersächsische Schulrecht dem Antragsteller und seinen Eltern keinen Anspruch auf Stellung eines Integrationshelfers gegen das Land Niedersachsen gibt (Nds. OVG, Beschluss vom 18. Mai 2000 - 13 L 549/00 -, FEVS 52, S. 140 ff., zit. nach juris; Brockmann in: Brockmann u.a., a.a.O., Erl. 5.2.1 zu § 68 NSchG, S. 29; vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. November 2010, a.a.O., juris Rn. 26 i.V.m. Rn. 8).

  • VG Freiburg, 18.03.2016 - 4 K 2145/14

    Leistungen der Jugendhilfe in Form der Schulbegleitung

    Als Aufgaben mit pädagogischem Bezug, die aber außerhalb des den Lehrkräften vorzubehaltenden Kernbereichs pädagogischer Arbeit stehen, werden im Zusammenhang mit Schulbegleitern im Wesentlichen alle integrierenden, beaufsichtigenden und fördernden Assistenzdienste angesehen, die - wie Hilfestellungen beim Erfassen und Umsetzen der Lernaufträge, motorische Unterstützung beim Experimentieren oder im Sportunterricht, Dolmetschertätigkeiten bei Hörbehinderten, stützende Anwesenheit beim Kontakt zu oder der Zusammenarbeit mit Mitschülern oder organisatorische Hilfen bei Raum- und Fachwechseln - flankierend zum Unterricht erforderlich sind, damit der behinderte Mensch das pädagogische Angebot seiner Schule wahrnehmen kann (vgl. etwa LSG BW, Urteile vom 18.02.2015 - L 2 SO 3641/13 -, juris, vom 10.12.2014 - L 2 SO 4518/12 -, juris, und vom 23.02.2012 - L 7 SO 1246/10 -, juris; sächs. LSG, Beschluss vom 03.06.2010 - L 7 SO 19/09 B ER -, juris; LSG NRW, Beschluss vom 20.12.2013 - L 9 SO 19/09 -, juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.11.2010 - L 8 SO 193/08 -, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2014 - L 9 SO 413/13
    Entscheidend ist allein, ob die Vorgabe der Lerninhalte in der Hand des Lehrers bleibt und sich die Betreuungsleistungen des Integrationshelfers im Unterricht auf unterstützende Tätigkeiten bei der Umsetzung der Arbeitsaufträge des Lehrers beschränken (so in der Sache auch die ganz herrschende Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.11.2012 - L 7 SO 4186/12 ER-B - Juris-Rdnr. 15; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.06.2013 - L 7 SO 1931/13 ER-B - Juris-Rdnr. 13; Hessisches LSG, Beschluss vom 26.04.2012 - L 4 SO 297/11 B ER - Juris-Rdnrn. 24 f.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.11.2010 - L 8 SO 193/08 - Juris-Rdnrn. 24 f.; Sächsisches LSG, Beschluss vom 03.06.2010 - L 7 SO 19/09 B ER - Juris-Rdnrn. 38 f.; Thüringer LSG, Beschluss vom 29.03.2012 - L 8 SO 1830/11 B ER - Juris-Rdnr. 13; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.10.2011 - 12 B 1182/11 - Juris-Rdnr. 12; s. auch BSG, Urteil vom 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R - Juris-Rdnr. 16 a.E.).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2012 - L 7 SO 1246/10

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung -

    Zwar ist die pädagogische Förderung der Schüler in erster Linie Aufgabe der Schule; damit sind jedoch ergänzende Leistungen der Eingliederungshilfe nicht vollständig ausgeschlossen (Senatsurteile vom 28. Juni 2007 - L 7 SO 414/07 - und vom 18. November 2010, a.a.O.; ebenso: Sächsisches LSG, Beschluss vom 3. Juni 2010 - L 7 SO 19/09 B ER - und LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. November 2010 - L 8 SO 193/08 - .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2015 - 12 A 1350/14

    Anspruch eines jugendlichen Schülers auf Gewährung von Eingliederungshilfe nach

    vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 2005 - 5 C 20.04 -, juris, und vom 26. Oktober 2007 - 5 C 35.06 -, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Februar 2015 - L 2 SO 3641/13 -, juris; Hessisches LSG, Beschluss vom 26. April 2012 - L 4 SO 297/11 B -, juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. November 2010 - L 8 SO 193/08 -, juris.
  • LSG Schleswig-Holstein, 13.01.2017 - L 9 SO 185/16

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    In Anbetracht der Entwicklung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 9. Dezember 2016 - B 8 SO 8/15 R -) wie sie überwiegend auch in der Rechtsprechung der Landessozialgerichte vertreten wird, (LSG NRW, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - L 9 SO 429/13 B ER - juris Rn. 29; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. November 2012 - L 7 SO 4186/12 ER-B - juris Rn. 15; Beschluss vom 3. Juni 2013 - L 7 SO 1931/13 ER-B - juris Rn. 13; Hessisches LSG, Beschluss vom 26. April 2012 - L 4 SO 297/11 B ER - juris Rn. 24 f.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. November 2010 - L 8 SO 193/08 - juris Rn. 24 f.; Sächsisches LSG, Beschluss vom 3. Juni 2010 - L 7 SO 19/09 B ER - juris Rn. 38 f.; Thüringer LSG, Beschluss vom 29. März 2012 - L 8 SO 1830/11 B ER - juris Rn. 13; siehe auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 12 B 1182/11 - juris RdNr. 12 sowie BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 5 C 21/11 - juris -) neigt der Senat dazu, seine bisherige Rechtsprechung zu überdenken und nicht mehr zwingend daran festzuhalten, dass die im SchulGSH festgeschriebene Verpflichtung zur inklusiven Beschulung nahezu deckungsgleich mit dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit zu sehen ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2013 - L 8 SO 326/11
    Die Antragstellerin trägt zwar zutreffend vor, dass § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII iVm § 12 Nr. 1 EinglHVO nicht zwingend die vom Sozialhilfeträger zu leistenden Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung auf den nichtpädagogischen (rein pflegerischen) Bereich begrenzt sind (Urteil des Senats vom 25. November 2010 - L 8 SO 193/08 -, Juris; so auch Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 3. Juni 2010 L 7 SO 19/09 B ER , Juris, Rdnr 38).

    Anders als in dem der Entscheidung des Senats vom 25. November 2010 (aaO.) entschiedenen Fall ist aber keine Unterstützung der Antragstellerin aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung erforderlich, um damit ihr im integrativen Unterricht überhaupt Bildungsinhalte vermitteln zu können.

  • SG Aurich, 23.11.2015 - S 13 SO 67/15

    Bewilligung von Leistungen der Eingliederungshilfe bzgl. Integrationshilfe zum

    (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.11.2010 - L 8 SO 193/08 - zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2008 - L 8 SO 192/08
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2014 - L 12 SO 82/14

    Leistungen der Eingliederungshilfe - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung für

  • SG Aurich, 26.11.2015 - S 13 SO 68/15

    Inklusion; Integrationshilfe; Kernbereich pädagogischer Arbeit; Regelgrundschule

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