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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2015 - L 8 SO 197/12   

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https://dejure.org/2015,49177
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2015 - L 8 SO 197/12 (https://dejure.org/2015,49177)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.07.2015 - L 8 SO 197/12 (https://dejure.org/2015,49177)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. Juli 2015 - L 8 SO 197/12 (https://dejure.org/2015,49177)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2015 - L 8 SO 197/12
    Ausgenommen sind lediglich Leistungen, die dem Kernbereich der schulischen Arbeit zuzuordnen sind (BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R - juris Rn. 21 m.w.N.).

    Aus diesem Grund hat auch keine Teilhabeleistung der Krankenkasse des Klägers i.S. der §§ 4 Abs. 1, 5 Nr. 1 SGB, 14 IX vorgelegen, die hier als Rehabilitationsträgerin nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX aus diesem Grund auch nicht nach § 75 Abs. 2 SGG notwendig beizuladen war (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R - juris Rn. 11).

    Dem Kostenerstattungsanspruch des Klägers steht auch nicht entgegen, dass sein Vater die Kosten des LPF-Intensivkurses beglichen hat (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R - juris Rn. 26 f.).

    Der Senat hat von einer Beiladung des Leistungserbringers, des IRIS, abgesehen, weil diese bei einem streitigen Anspruch auf Kostenerstattung nicht notwendig i.S. des § 75 Abs. 2 SGG gewesen ist (BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R - juris Rn. 16) und auch keine berechtigten Interessen des Leistungserbringers i.S. des § 75 Abs. 1 SGG berührt waren.

    Gründe für die Zulassung der Revision (§ 160 Abs. 2 SGG) liegen nicht vor, insbesondere sieht der Senat in der Beurteilung eines LPF-Training bei einem schulpflichtigen Kind als Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung i.S. des § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII i.V.m. § 12 Nr. 1 Eingliederungshilfeverordnung unter Berücksichtigung der bisher ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu dieser Hilfe (vgl. insb. BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R - juris) keine grundsätzliche Bedeutung.

  • SG Karlsruhe, 28.11.2014 - S 1 SO 750/14

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Auswahl einer Einrichtung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2015 - L 8 SO 197/12
    Dies wird allgemein erst bei Mehrkosten angenommen, die 20 % bis 30 % über denen der Vergleichsgruppe liegen, und verneint, wenn diese die Grenze von 20 % nicht erreichen (vgl. jüngst SG Karlsruhe, Urteil vom 28. November 2014 - S 1 SO 750/14 - juris Rn. 28 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2013 - L 8 SO 241/13

    Übernahme der Kosten einer ambulanten Autismus-Therapie im Wege der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2015 - L 8 SO 197/12
    20 Nach diesen Maßgaben ist ein LPF-Training bei schulpflichtigen Kindern in aller Regel - wie auch hier - als eine Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung anzusehen, die den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht ermöglicht und erleichtert (ähnlich bereits Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2013 - L 8 SO 241/13 B ER - juris Rn. 19 ff. zu einer Autismus-Therapie; vgl. auch SG Detmold, Urteil vom 21. Juli 2009 - S 2 SO 46/09 - juris Rn. 14; SG Düsseldorf, Urteil vom 12. September 2008 - S 22 (29) SO 7/07; a.A.: SG Detmold, Urteil vom 31. März 2015 - S 2 SO 44/12 - medizinische Rehabilitationsleistung i.S. des § 26 SGB IX für den Umgang mit einem Hilfsmittel, Blindenstock).
  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 14/12 R

    Sozialhilfe - Erstattungsanspruch zwischen Sozialhilfeträgern - örtliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2015 - L 8 SO 197/12
    Für die Bejahung einer stationären Leistung bedarf es keiner konzeptionellen Verknüpfung zwischen der Maßnahme selbst und der Unterbringung in einer Einrichtung, hier in dem Tagungszentrum (vgl. zum sozialhilferechtlichen Einrichtungsbegriff BSG, Urteil vom 13. Juli 2010 - B 8 SO 13/09 R - juris Rn. 13; zum Begriff der stationären Leistung im sozialhilferechtlichen Sinn vgl. auch BSG, Urteil vom 23. August 2013 - B 8 SO 14/12 R - juris Rn. 19).
  • BSG, 09.12.2008 - B 8/9b SO 10/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kostenerstattung - gemeinsam eingenommenes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2015 - L 8 SO 197/12
    Denn § 15 Abs. 1 Satz 4 SGB IX regelt einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch aus Garantiehaftung (vgl. BSG, Urteil vom 9. Dezember 2008 - B 8/9b SO 10/07 R - juris Rn. 12).
  • BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 13/09 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - kein Anspruchsübergang auf ambulanten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2015 - L 8 SO 197/12
    Für die Bejahung einer stationären Leistung bedarf es keiner konzeptionellen Verknüpfung zwischen der Maßnahme selbst und der Unterbringung in einer Einrichtung, hier in dem Tagungszentrum (vgl. zum sozialhilferechtlichen Einrichtungsbegriff BSG, Urteil vom 13. Juli 2010 - B 8 SO 13/09 R - juris Rn. 13; zum Begriff der stationären Leistung im sozialhilferechtlichen Sinn vgl. auch BSG, Urteil vom 23. August 2013 - B 8 SO 14/12 R - juris Rn. 19).
  • SG Detmold, 21.07.2009 - S 2 SO 46/09

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2015 - L 8 SO 197/12
    20 Nach diesen Maßgaben ist ein LPF-Training bei schulpflichtigen Kindern in aller Regel - wie auch hier - als eine Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung anzusehen, die den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht ermöglicht und erleichtert (ähnlich bereits Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2013 - L 8 SO 241/13 B ER - juris Rn. 19 ff. zu einer Autismus-Therapie; vgl. auch SG Detmold, Urteil vom 21. Juli 2009 - S 2 SO 46/09 - juris Rn. 14; SG Düsseldorf, Urteil vom 12. September 2008 - S 22 (29) SO 7/07; a.A.: SG Detmold, Urteil vom 31. März 2015 - S 2 SO 44/12 - medizinische Rehabilitationsleistung i.S. des § 26 SGB IX für den Umgang mit einem Hilfsmittel, Blindenstock).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 136/06

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Verwaltungsakt mit Dauerwirkung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2015 - L 8 SO 197/12
    Zumutbarkeit in diesem Sinne setzt regelmäßig - wie auch hier - voraus, dass der Hilfeberechtigte vom Leistungsträger (rechtzeitig) über gleich geeignete Alternativen aufgeklärt wird (vgl. Senatsentscheidung vom 24. Mai 2007 - L 8 SO 136/06 - juris Rn. 60).
  • SG Detmold, 31.03.2015 - S 2 SO 44/12

    Eingliederungshilfe für Restkosten einer Schulung im Umgang mit dem Blindenstock

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2015 - L 8 SO 197/12
    20 Nach diesen Maßgaben ist ein LPF-Training bei schulpflichtigen Kindern in aller Regel - wie auch hier - als eine Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung anzusehen, die den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht ermöglicht und erleichtert (ähnlich bereits Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2013 - L 8 SO 241/13 B ER - juris Rn. 19 ff. zu einer Autismus-Therapie; vgl. auch SG Detmold, Urteil vom 21. Juli 2009 - S 2 SO 46/09 - juris Rn. 14; SG Düsseldorf, Urteil vom 12. September 2008 - S 22 (29) SO 7/07; a.A.: SG Detmold, Urteil vom 31. März 2015 - S 2 SO 44/12 - medizinische Rehabilitationsleistung i.S. des § 26 SGB IX für den Umgang mit einem Hilfsmittel, Blindenstock).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2015 - L 8 SO 177/15

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche körperliche Behinderung - schwere

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats setzt dieser Vorbehalt das Vorhandensein (mindestens) einer Alternative zur Bedarfsdeckung voraus, die dem Hilfeberechtigten auch zumutbar sein muss (vgl. jüngst Senatsurteil vom 23. Juli 2015 - L 8 SO 197/12 - Müller-Grune in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, Rn. 33 m.w.N.), was nach den obigen Ausführungen nicht der Fall ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.01.2018 - L 8 SO 249/17

    Anspruch auf Übernahme von Kosten für den Besuch einer Tagesbildungsstätte als

    Juli 2015 - L 8 SO 197/12 - und 20. August 2015 - L 8 SO 327/13 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2015 - L 8 SO 327/13

    Sozialhilfe; Rechtmäßigkeit eines Persönlichen Budgets; Leistungs- und

    Dieser Vorbehalt ist hier bereits deswegen nicht einschlägig, weil der Beklagte die (Eingliederungs-) Hilfegewährung für die ambulante Betreuung vorbehaltslos verfügt hat, ohne den Kläger (rechtzeitig) über gleich geeignete Alternativen aufgeklärt zu haben (vgl. zu diesem Erfordernis der Zumutbarkeit einer alternativen Bedarfsdeckung Senatsentscheidung vom 24. Mai 2007 - L 8 SO 136/06 - juris Rn. 60 und vom 23. Juli 2015 - L 8 SO 197/12 -).
  • SG Hamburg, 07.06.2016 - S 28 SO 14/13

    Kostenübernahme bzw. Kostenerstattung für ein Training zur Erlangung

    dem vorgelegtem Schulungsplan von I. e.V. vom 03.01.2012 der Vermittlung von Fähigkeiten zur selbstbestimmten und selbstständigen Gestaltung des Alltags und zur Erlangung sozialer Kompetenzen und damit insbesondere der Teilhabe des behinderten Kindes beim Schulbesuch, etwa im Schulalltag (Ordnungssysteme, Umgang mit Schere, Locher, Hefter, Markierungssysteme), beim Sportunterricht (Kleiderpflege/-reparatur, Körperpflege), beim gemeinschaftlichen Schulessen (Nahrungsaufnahme/-zubereitung) und allgemein im Umgang mit anderen behinderten und nichtbehinderten Kindern (Kommunikationsfähigkeiten, Umgang mit dem Telefon, Schwarzschrift) (vgl. auch SG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 28.11.2011 S 43 SO 254/11; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. Juli 2015 - L 8 SO 197/12 -, Rn. 21, juris).
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