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   LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2012 - L 8 SO 20/09   

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https://dejure.org/2012,47634
LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2012 - L 8 SO 20/09 (https://dejure.org/2012,47634)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.12.2012 - L 8 SO 20/09 (https://dejure.org/2012,47634)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. Dezember 2012 - L 8 SO 20/09 (https://dejure.org/2012,47634)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 10 Abs 4 S 1 SGB 8, § 10 Abs 4 S 2 SGB 8, § 27 SGB 8, § 33 SGB 8, § 53 SGB 12
    Kinder- und Jugendhilfe - Verhältnis zu anderen Leistungen - Abgrenzung zur Sozialhilfe - Rangverhältnis iS des § 10 Abs 4 SGB 8 nur bei Gleichartigkeit der Leistungen - Hilfe für die Betreuung in einer Pflegefamilie - Sozialhilfeleistung erst seit Inkrafttreten des § 54 Abs ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung von Kinderhilfe und Jugendhilfe zur Sozialhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB XII §§ 53 ff; SGB VIII § 10 Abs. 4 S. 2
    Abgrenzung von Kinder- und Jugendhilfe zur Sozialhilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 02.03.2006 - 5 C 15.05

    A: Annexleistungen, Erstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers gegen den Träger

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2012 - L 8 SO 20/09
    Ein Rangverhältnis zwischen Jugendhilfe und Sozialhilfe nach § 10 Abs. 4 SGB VIII bzw. § 10 Abs. 2 SGB VIII a.F. besteht nur, soweit sowohl ein Anspruch auf Jugendhilfe als auch ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht und beide Leistungen gleich, gleichartig, einander entsprechend, kongruent, einander überschneidend oder deckungsgleich sind (vgl. Urteil des BVerwG vom 2. März 2006 - BVerwG 5 C 15.05 - BVerwGE 125, 95 oder juris Rn 8).

    Die Unterbringung in einer Familie als Vollzeitpflege ist jedoch weder eine ambulante noch eine stationäre Leistung der Eingliederungshilfe i.S. von § 13 Abs. 1 SGB XII i.V.m. §§ 53, 54 Abs. 1 SGB XII. Insbesondere ist die Unterbringung in einer Pflegefamilie keine "Hilfe ... in der Einrichtung" im Sinne des Gesetzes; denn es fehlt an den eine "Einrichtung" kennzeichnenden Merkmalen eines in einer besonderen Organisationsform unter verantwortlicher Leitung zusammengefassten Bestandes an personellen und sächlichen Mitteln, der auf eine gewisse Dauer angelegt und für einen größeren, wechselnden Personenkreis bestimmt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2006, a.a.O.).

  • BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 156/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2012 - L 8 SO 20/09
    Insoweit geht der Senat davon aus, dass bei der Gewährung von Hilfe nach § 54 Abs. 3 SGB XII der Sozialhilfeträger insgesamt zuständig bleibt (so auch Bieritz-Harder in LPK-SGB XII, 9. Auflage 2012, § 54 Rn 68) und sich der Erstattungsanspruch auf alle mit der Vollzeitpflege in der Pflegefamilie entstandenen Kosten bezieht (so zum Umfang der Kostenerstattungspflicht während des Aufenthaltes in einem Frauenhaus Urteil des BSG vom 23. Mai 2012 - B 14 AS 156/11 R - , juris Rn 21).
  • LSG Hessen, 18.02.2008 - L 9 SO 44/07

    Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander - Sozialhilfe - Vorrang

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2012 - L 8 SO 20/09
    Dabei stellt § 10 Abs. 4 SGB VIII ebenso wie § 10 Abs. 2 SGB VIII a.F. nicht auf den Schwerpunkt in Bezug auf eine der beiden Hilfeleistungen, sondern auf die Art der miteinander konkurrierenden Leistungen ab (so auch Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg, Beschluss vom 15. April 2010 - 4 LC 266/08 -, juris Rn 45; Hessisches LSG, Urteil vom 18. Februar 2008 - L 9 SO 44/07 -, juris Rn 24).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2011 - L 20 SO 110/08

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2012 - L 8 SO 20/09
    Insoweit dürfte auch - entgegen der Auffassung der Klägerin - Übereinstimmung mit der Auffassung des 20. Senat des LSG Nordrhein-Westfalen im dortigen Urteil vom 14. Februar 2011 in dem Verfahren L 20 SO 110/08 (juris) bestehen, da dort die Erstattung von Kosten in einer sonderpädagogischen Pflegestelle streitig war.
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2010 - 4 LC 266/08

    Erstreckung des § 86 Abs. 3 Sozialgesetzbuch achtes Buch (SGB VIII) auf den

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2012 - L 8 SO 20/09
    Dabei stellt § 10 Abs. 4 SGB VIII ebenso wie § 10 Abs. 2 SGB VIII a.F. nicht auf den Schwerpunkt in Bezug auf eine der beiden Hilfeleistungen, sondern auf die Art der miteinander konkurrierenden Leistungen ab (so auch Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg, Beschluss vom 15. April 2010 - 4 LC 266/08 -, juris Rn 45; Hessisches LSG, Urteil vom 18. Februar 2008 - L 9 SO 44/07 -, juris Rn 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2010 - 12 A 728/09

    Vorrang der Sozialhilfe besteht nur bei gleichartigem Anspruch nach dem SGB VIII

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2012 - L 8 SO 20/09
    Die Regelung des § 10 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII unterscheidet in ihrem Wortlaut nicht zwischen wesentlicher und nicht wesentlicher geistiger bzw. körperlicher Behinderung (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. April 2010 - 12 A 728/09 -, juris Rn 12).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.08.2009 - L 8 SO 16/07

    Kostenerstattung nach dem BSHG für erbrachte Leistungen der stationären

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2012 - L 8 SO 20/09
    Der Beklagte ist das L ..., denn dieses ist der beteiligtenfähige Rechtsträger der hier prozessführenden Sozialagentur des L ..., die als rechtlich unselbstständige Landesbehörde nicht beteiligtenfähig im Sinne von § 70 SGG ist (vgl. hierzu Urteile des Senats vom 28. August 2009 - L 8 SO 16/07 - und vom 21. Dezember 2010 - L 8 SO 8/08 -, beide juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.12.2010 - L 8 SO 8/08

    Sozialhilfe - Kostenerstattung nach § 106 Abs 1 SGB 12 - Begründung eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2012 - L 8 SO 20/09
    Der Beklagte ist das L ..., denn dieses ist der beteiligtenfähige Rechtsträger der hier prozessführenden Sozialagentur des L ..., die als rechtlich unselbstständige Landesbehörde nicht beteiligtenfähig im Sinne von § 70 SGG ist (vgl. hierzu Urteile des Senats vom 28. August 2009 - L 8 SO 16/07 - und vom 21. Dezember 2010 - L 8 SO 8/08 -, beide juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2008 - 6 A 2.06

    Vereinbarkeit der der Verordnung des Landes Brandenburg über die Anpassung der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2012 - L 8 SO 20/09
    Da der Katalog in § 54 Abs. 1 SGB XII keine abschließende Aufzählung enthalte, gehöre auch die vollstationäre Unterbringung von Kindern und Jugendlichen zum Leistungsspektrum der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII. Schließlich hat die Klägerin auf das Urteil des VG Magdeburg vom 15. Februar 2008 (Az.: 6 A 2/06) verwiesen; wegen der weiteren Ausführungen wird auf Blatt 31 ff. der Gerichtsakte Band I Bezug genommen.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.04.2015 - L 7 SO 308/14

    Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - Zuständigkeitsklärung -

    Der Einordnung der Betreuung in einer Pflegefamilie als ambulante Maßnahme der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe steht auch nicht entgegen, dass es sich bei der Betreuung in einer Familie nicht um Hilfen in einer Einrichtung oder durch Dienste i.S. des § 75 Abs. 1 SGB XII handelt (BSG, a.a.O. Rdnr. 30, 32; Jaritz/Eicher in jurisPK-SGB XII, § 75 Rdnr. 27.1; a.A. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 4. Dezember 2012 - L 8 SO 20/09 R - juris Rdnr. 36; LSG Niedersachen-Bremen, a.a.O. Rdnr. 36).
  • SG Karlsruhe, 30.01.2014 - S 1 SO 3007/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe für die Betreuung in einer

    Im Fall einer Mehrfachbehinderung kommt es für die Abgrenzung der Zuständigkeit überdies nicht auf den Schwerpunkt des Bedarfs der Hilfeleistung an (vgl. LSG Sachsen-Anhalt vom 04.12.2012 - L 8 SO 20/09 - ).

    Im Fall einer Mehrfachbehinderung kommt es für die Abgrenzung der Zuständigkeit auch nicht auf den Schwerpunkt des Bedarfs der Hilfeleistungen an, sondern allein auf die Art der miteinander konkurrierenden Leistungen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt vom 04.12.2012 - L 8 SO 20/09 - m.w.N. ).

    Durch die vorgenannten Formulierungen wird deutlich, dass der Gesetzgeber keine Klarstellung, sondern eine Neuregelung vornehmen wollte (vgl. LSG Sachsen-Anhalt vom 04.12.2012 - L 8 SO 20/09 - ).

  • SG Aachen, 24.06.2014 - S 20 SO 8/14

    Kostentragung für die Unterbringung eines geistig und körperlich behinderten

    Diese Vorschrift gilt nicht nur für Neufälle, in denen die Hilfe erst nach dem 04.08.2009 einsetzt, sondern auch für schon vor dem 05.08.2009 begonnene und weiter laufende Hilfefälle, allerdings erst mit Wirkung ab dem 05.08.2009 (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.12.2012 - L 8 SO 20/09).

    § 54 Abs. 3 SGB XII ist eine weitgefasste Anspruchsnorm, aufgrund deren der Träger der Sozialhilfe zu allen Leistungen verpflichtet ist, deren das behinderte Kind bzw. der Jugendliche im Rahmen der Betreuung in einer Pflegefamilie bedarf (VG Oldenburg, Urteil vom 28.02.2014 - 13 A 4895/12; ebenso: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.12.2012 - L 8 SO 20/09; SG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 29.08.2013 - S 30 SO 179/12).

  • SG Aachen, 28.03.2017 - S 20 SO 30/15

    Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für die Unterbringung eines seelisch und

    Diese Vorschrift gilt nicht nur für Neufälle, in denen die Hilfe erst nach dem 04.08.2009 einsetzt, sondern auch für schon vor dem 05.08.2009 begonnene und weiter laufende Hilfefälle, allerdings erst mit Wirkung ab dem 05.08.2009 (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.12.2012 - L 8 SO 20/09).

    § 54 Abs. 3 SGB XII ist eine weitgefasste Anspruchsnorm, aufgrund deren der Träger der Sozialhilfe zu allen Leistungen verpflichtet ist, deren das behinderte Kind bzw. der Jugendliche im Rahmen der Betreuung in einer Pflegefamilie bedarf (VG Oldenburg, Urteil vom 28.02.2014 - 13 A 4895/12; ebenso: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.12.2012 - L 8 SO 20/09; SG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 29.08.2013 - S 30 SO 179/12).

  • SG Aachen, 19.05.2015 - S 20 SO 239/13
    Diese Vorschrift gilt nicht nur für Neufälle, in denen die Hilfe erst nach dem 04.08.2009 einsetzt, sondern auch für schon vor dem 05.08.2009 begonnene und weiter laufende Hilfefälle, allerdings erst mit Wirkung ab dem 05.08.2009 (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.12.2012 - L 8 SO 20/09).

    § 54 Abs. 3 SGB XII ist eine weitgefasste Anspruchsnorm, aufgrund deren der Träger der Sozialhilfe zu allen Leistungen verpflichtet ist, deren das behinderte Kind bzw. der Jugendliche im Rahmen der Betreuung in einer Pflegefamilie bedarf (VG Oldenburg, Urteil vom 28.02.2014 - 13 A 4895/12; ebenso: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.12.2012 - L 8 SO 20/09; SG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 29.08.2013 - S 30 SO 179/12).

  • VG München, 17.12.2014 - M 18 K 12.6247

    Vollzeitpflege

    Bereits vor diesem Zeitpunkt konnte die Vollzeitpflege als solche, orientiert an dem Hilfebedarf des jungen Menschen, eine Eingliederungshilfe darstellen (vgl. BVerwG, U. v. 13.6.2013, a. a. O., RdNr. 35; a.A. LSG LSA, U. v. 4.12.2012 - L 8 SO 20/09, juris, wonach - unter Bezugnahme auf die Gesetzesbegründung - die Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie erst ab Erlass der Vorschrift des § 54 Abs. 3 SGB XII als eine Maßnahme der Eingliederungshilfe anzusehen ist).

    Demgegenüber hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt mit Urteil vom 4. Dezember 2012 (L 8 SO 20/09, a. a. O.) entschieden, dass die Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie erst ab Erlass der Vorschrift des § 54 Abs. 3 SGB XII als eine Maßnahme der Eingliederungshilfe anzusehen ist; diese Entscheidung stellt insoweit maßgeblich auf die Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 16/13417 Seite 6) ab.

  • VG Bayreuth, 09.04.2014 - B 3 K 13.766

    Eingliederungshilfe nach § 54 Abs. 3 SGB XII; Kostenerstattung bei Unterbringung

    Durch die vorgenannte Formulierung wird deutlich, dass der Gesetzgeber keine Klarstellung, sondern eine Neuregelung vornehmen wollte (vgl. SG Karlsruhe, U.v. 30.1.2014 - S 1 SO 3007/12 - LSG Sachsen-Anhalt v. 4.12.2012 - L 8 SO 20/09 - beide juris).
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