Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2017 - L 8 SO 206/17 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,60251
LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2017 - L 8 SO 206/17 B ER (https://dejure.org/2017,60251)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07.12.2017 - L 8 SO 206/17 B ER (https://dejure.org/2017,60251)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07. Dezember 2017 - L 8 SO 206/17 B ER (https://dejure.org/2017,60251)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,60251) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 Nr 1 BSHG§47V; § 2 BSHG§47V; § 3 BSHG§47V; § 17a Abs 5 GVG; § ... 55 SGB 9; § 10 Abs 4 SGB 8; § 35a SGB 8; § 91 SGB 8; § 53 SGB 12; § 54 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 12; § 92 Abs 2 S 1 Nr 2 SGB 12; § 86b Abs 2 SGG
    Anordnungsgrund bei Eingliederungshilfe für behinderte Kinder; Autismus-Therapie; Autismusspektrumsstörung; Eingliederungshilfe; frühkindlicher Autismus; geistige Behinderung; Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung; Jugendhilfe; Kernbereich pädagogischer Arbeit; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2017 - L 8 SO 206/17
    Eine Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers außerhalb des Kernbereichs der pädagogischen Arbeit der Schule ist in aller Regel zu bejahen, solange und soweit die Schule eine entsprechende Hilfe nicht gewährt (Anschluss an BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R - juris Rn. 25).

    Dies ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn die mit einer Behinderung einhergehenden Beeinträchtigungen der erfolgreichen Teilnahme am Unterricht in einer Grundschule entgegenstehen, weil Lerninhalte ohne zusätzliche Hilfestellung nicht aufgenommen und verarbeitet werden können; denn eine Grundschulbildung bildet die essentielle Basis für jegliche weitere Schullaufbahn (BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R - juris Rn. 19 m.w.N.).

    Der Kernbereich der schulischen pädagogischen Arbeit ist durch die außerhalb des Schulbetriebs stattfindende Autismus-Therapie jedenfalls nicht berührt (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R - juris Rn. 21, 22).

    Eine Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers außerhalb des Kernbereichs der pädagogischen Arbeit der Schule ist in aller Regel zu bejahen, solange und soweit die Schule - wie hier - eine entsprechende Hilfe nicht gewährt (BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R - juris Rn. 25; a.A. wohl im Einzelfall VG Braunschweig, Urteil vom 21. März 2002 - 3 A 2/02 - juris Rn. 18, zur Rechtslage bis Ende 2004).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2013 - L 8 SO 241/13

    Übernahme der Kosten einer ambulanten Autismus-Therapie im Wege der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2017 - L 8 SO 206/17
    Danach gehen Leistungen nach dem SGB VIII Leistungen nach dem SGB XII vor (Satz 1), es sei denn, es besteht (zugleich) ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII für junge Mensch vor, die (auch) körperlich oder geistig behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind (vgl. Satz 2; dazu etwa Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2013 - L 8 SO 241/13 B ER -).

    Die Antragstellerin hat auch glaubhaft gemacht, dass sie für den Fall, dass ihre Erkrankung (auch) als geistige Behinderung i.S. des § 2 EinglH-VO anzusehen ist (s.o.), einen Anspruch auf sozialhilferechtliche Eingliederungshilfe in Form der Kostenübernahme für die begehrte Autismus-Therapie hat, insbesondere als ambulante Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht gemäß § 19 Abs. 3 SGB XII i.V.m. §§ 53, 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII i.V.m. § 12 EinglH-VO (im Einzelfall offen gelassen: Senatsbeschluss vom 22.10.2013 - L 8 SO 241/13 B ER - juris; bejaht nach der Rechtslage bis Ende 2004: VG Oldenburg, Urteil vom 25. November 2003 - 13 A 2111/02 - juris Rn. 20 ff.).

  • VG Braunschweig, 21.03.2002 - 3 A 2/02

    Angemessene Schulbildung; Autismus; Autismustherapie; Bedarfsdeckung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2017 - L 8 SO 206/17
    Eine Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers außerhalb des Kernbereichs der pädagogischen Arbeit der Schule ist in aller Regel zu bejahen, solange und soweit die Schule - wie hier - eine entsprechende Hilfe nicht gewährt (BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R - juris Rn. 25; a.A. wohl im Einzelfall VG Braunschweig, Urteil vom 21. März 2002 - 3 A 2/02 - juris Rn. 18, zur Rechtslage bis Ende 2004).
  • BSG, 30.06.2016 - B 8 SO 7/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit eines Grundurteils - notwendige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2017 - L 8 SO 206/17
    Ob eine geistige bzw. seelische Behinderung wesentlich ist, richtet nach den Besonderheiten des Einzelfalls und hängt von sehr unterschiedlichen, durch die individuelle Behinderung geprägten Umständen ab (statt vieler BSG, Urteil vom 30. Juni 2016 - B 8 SO 7/15 R - juris Rn. 13).
  • VG Oldenburg, 25.11.2003 - 13 A 2111/02

    Aufbringung der Kosten; Autismustherapie; Beitrag; erweiterte Hilfe;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2017 - L 8 SO 206/17
    Die Antragstellerin hat auch glaubhaft gemacht, dass sie für den Fall, dass ihre Erkrankung (auch) als geistige Behinderung i.S. des § 2 EinglH-VO anzusehen ist (s.o.), einen Anspruch auf sozialhilferechtliche Eingliederungshilfe in Form der Kostenübernahme für die begehrte Autismus-Therapie hat, insbesondere als ambulante Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht gemäß § 19 Abs. 3 SGB XII i.V.m. §§ 53, 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII i.V.m. § 12 EinglH-VO (im Einzelfall offen gelassen: Senatsbeschluss vom 22.10.2013 - L 8 SO 241/13 B ER - juris; bejaht nach der Rechtslage bis Ende 2004: VG Oldenburg, Urteil vom 25. November 2003 - 13 A 2111/02 - juris Rn. 20 ff.).
  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 11/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zuständigkeit - Spruchkörper für Angelegenheiten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2017 - L 8 SO 206/17
    Die Rechtswegbindung gilt auch dann, wenn das Sozialgericht - wie hier - den Rechtsweg inzident bejaht hat (BSG, Urteil vom 23. März 2011 - B 6 KA 11/10 R - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 6.11

    Anspruchsberechtigung; Bedarf; Behinderung; Behinderung, geistige;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2017 - L 8 SO 206/17
    Dabei stellt § 10 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII für die Abgrenzung zwischen Jugendhilfe und Sozialhilfe allein auf die Art der miteinander konkurrierenden Leistungen bzw. die hieraus folgende Leistungspflicht ab (st. Rspr. vgl. etwa BSG, Urteil vom 25. September 2014 - B 8 SO 7/13 R - BSGE 117, 53 - juris Rn. 26; s. auch BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 5 C 6/11 - Rn. 18).
  • BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2017 - L 8 SO 206/17
    Dabei stellt § 10 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII für die Abgrenzung zwischen Jugendhilfe und Sozialhilfe allein auf die Art der miteinander konkurrierenden Leistungen bzw. die hieraus folgende Leistungspflicht ab (st. Rspr. vgl. etwa BSG, Urteil vom 25. September 2014 - B 8 SO 7/13 R - BSGE 117, 53 - juris Rn. 26; s. auch BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 5 C 6/11 - Rn. 18).
  • LSG Bayern, 21.01.2015 - L 8 SO 316/14

    Seelisch behinderte Kinder haben neben Leistungen nach dem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2017 - L 8 SO 206/17
    Wenn anderweitige Schädigungen der Körperstrukturen oder Körperfunktionen (insb. mit einhergehender Intelligenzminderung) nicht bestehen, wird dieses Krankheitsbild nach der wohl herrschenden Meinung in Rechtsprechung (vgl. etwa LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. März 2016 - L 20 SO 545/11 - juris Rn. 110; Bayer. LSG, Beschluss vom 21. Januar 2015 - L 8 SO 316/14 B ER - juris Rn. 38) und Literatur (vgl. etwa v. Koppenfels-Spies in jurisPK-SGB VIII, 1. Aufl. 2014, Rn. 27; Wehrhahn in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 3 EinglHV Rn. 6; vgl. auch die sog. Orientierungshilfe Behinderungsbegriff der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe - BAGüS - vom 24. November 2009, S. 17, Punkt 5.4 Besonderheiten bei Autismus-Spektrum-Störungen, abrufbar unter: www.bagues.de) grundsätzlich als seelische Behinderung i.S. des § 3 EinglH-VO angesehen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2016 - L 20 SO 545/11

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für den Besuch einer kostenpflichtigen privaten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2017 - L 8 SO 206/17
    Wenn anderweitige Schädigungen der Körperstrukturen oder Körperfunktionen (insb. mit einhergehender Intelligenzminderung) nicht bestehen, wird dieses Krankheitsbild nach der wohl herrschenden Meinung in Rechtsprechung (vgl. etwa LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. März 2016 - L 20 SO 545/11 - juris Rn. 110; Bayer. LSG, Beschluss vom 21. Januar 2015 - L 8 SO 316/14 B ER - juris Rn. 38) und Literatur (vgl. etwa v. Koppenfels-Spies in jurisPK-SGB VIII, 1. Aufl. 2014, Rn. 27; Wehrhahn in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 3 EinglHV Rn. 6; vgl. auch die sog. Orientierungshilfe Behinderungsbegriff der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe - BAGüS - vom 24. November 2009, S. 17, Punkt 5.4 Besonderheiten bei Autismus-Spektrum-Störungen, abrufbar unter: www.bagues.de) grundsätzlich als seelische Behinderung i.S. des § 3 EinglH-VO angesehen.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2017 - L 7 SO 2669/15

    Rehabilitation und Teilhabe - Zuständigkeitsklärung - Erstattungsanspruch des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2019 - L 8 SO 240/18

    Kostenerstattung für eine ambulant durchgeführte Autismus-Therapie; Wesentliche

    Soweit eine Autismusspektrumsstörung sowohl eine seelische als auch eine geistige Behinderung iS der §§ 2, 3 Eingliederungshilfe-VO (juris: BSHG§ 47V) darstellt, kann im Einzelfall (auch) ein Anspruch auf Kostenübernahme für eine ambulante Autismus-Therapie in Form der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe als Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht gemäß § 19 Abs. 3 SGB XII iVm §§ 53, 54 Abs. 1 S 1 Nr. 1 SGB XII iVm § 12 Nr. 1 Eingliederungshilfe-VO (juris: BSHG§ 47V) bestehen (Fortführung von LSG Celle-Bremen vom 07.12.2017 - L 8 SO 206/17 B ER - juris RdNr 23).

    Eine Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers außerhalb des Kernbereichs der pädagogischen Arbeit der Schule ist in aller Regel zu bejahen, solange und soweit die Schule - wie hier - eine entsprechende Hilfe nicht gewährt (BSG, Urteil vom 22.3.2012 - B 8 SO 30/10 R - juris Rn. 25; vgl. auch Senatsbeschluss vom 7.12.2017 - L 8 SO 206/17 B ER - juris Rn. 27).

  • LSG Hessen, 15.12.2020 - L 9 AS 546/20
    Eine Entscheidung in der Hauptsache im Sinne des § 17a Abs. 5 GVG liegt jedenfalls dann vor, wenn - wie hier - das erstinstanzliche Gericht eine Entscheidung in einer Sachfrage getroffen hat (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - L 8 SO 206/17 B ER -).

    § 17a Abs. 5 GVG ist im Beschwerdeverfahren entsprechend anwendbar (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - L 8 SO 206/17 B ER - Keller in: Meyer-Ladewig u. a., SGG, 11. Aufl., § 51 Rn. 71 m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 15. November 2000 - 3 B 10/00 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 286 m. w. N.; Hessischer VGH, Beschluss vom 24. August 2006 - 7 TJ 1763/06 - m. w. N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Januar 2020 - 9 S 2797/19 - m. w. N.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2022 - L 9 AS 216/22

    Endgültige Leistungsfestsetzung - Vollstreckung - Verjährung (4 bzw. 30 Jahre) -

    Der Senat hat den beschrittenen Rechtsweg nicht zu prüfen, weil das Sozialgericht diesen bejaht hat (zur Geltung des § 17a Abs. 5 Gerichtsverfassungsgesetz im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, Flint in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, § 51 Rdnr. 346_2 unter Berufung auf LSG Niedersachsen-Bremen vom 7. Dezember 2017 - L 8 SO 206/17 B ER - Rdnr. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht