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   LSG Bayern, 28.09.2017 - L 8 SO 219/15   

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https://dejure.org/2017,39077
LSG Bayern, 28.09.2017 - L 8 SO 219/15 (https://dejure.org/2017,39077)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28.09.2017 - L 8 SO 219/15 (https://dejure.org/2017,39077)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28. September 2017 - L 8 SO 219/15 (https://dejure.org/2017,39077)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • BAYERN | RECHT

    SGB X § 20, § 24, § 31, § 33 Abs. 1; SGB XII § 93 Abs. 1, Abs. 2, § 94 Abs. 3 Nr. 2; BGB § 516, § 528, § 818 Abs. 3
    Erfolglose Berufung gegen Überleitung eines Schenkungsrückforderungsanspruches

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    SGB-XII-Leistungen; Überleitung eines Schenkungsrückforderungsanspruches; Keine Überleitung bei Negativevidenz; Ermessensentscheidung; Keine Überprüfung der Zweckmäßigkeit der Ermessensentscheidung

  • rewis.io

    Erfolglose Berufung gegen Überleitung eines Schenkungsrückforderungsanspruches

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Ermessensausübung beim Übergang von Ansprüchen - hier: Überleitung eines Schenkungsrückforderungsanspruchs; Keine Rechtswidrigkeit der Überleitungsanzeige bei einer versäumten Anhörung

  • rechtsportal.de

    SGB X § 24 ; SGB XII § 93 Abs. 1 S. 1
    Anspruch auf Sozialhilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2016 - L 23 SO 109/14

    Voraussetzungen der Wirksamkeit einer Überleitungsanzeige des Sozialhilfeträgers

    Auszug aus LSG Bayern, 28.09.2017 - L 8 SO 219/15
    Die Ermessensausübung im Rahmen einer Entscheidung nach § 93 Abs. 1 S. 1 SGB XII ist nicht eingeschränkt durch den in § 2 SGB XII verankerten Nachranggrundsatz der Sozialhilfe in dem Sinne, dass von einem so genannten intendierten Ermessen auszugehen wäre, so dass eine bestimmte Richtung der Erwägung vorgezeichnet und deshalb geringere Anforderungen an die Ermessenserwägungen zu stellen wären (so Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, Kommentar zum SGB XII, 5. Auflage, § 93 RdNr. 21; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Mai 2016 - L 23 SO 109/14 -, Rn. 69).
  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 104/12 B

    Sozialhilfe - Übergang von Ansprüchen - Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige

    Auszug aus LSG Bayern, 28.09.2017 - L 8 SO 219/15
    Nach herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. nur BSG, Beschluss vom 25.04.2013, B 8 SO 104/12 B; jurisPK-SGB XII, 2. Aufl., § 93 Rn. 59) muss das Bestehen des Anspruchs nicht zum Zeitpunkt der Überleitung positiv feststehen und ist mithin keine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Überleitungsanzeige.
  • BSG, 23.02.2023 - B 8 SO 9/21 R

    Rückforderungsrecht bei Verarmung des Schenkers; Löschung eines Wohnungsrechts

    Offenbleiben kann, ob es sich bei dem in § 93 Abs. 1 Satz 1 SGB XII eingeräumten Ermessen um ein sog intendiertes Ermessen handelt, bei dem in der Regel der Nachranggrundsatz die Überleitung gebietet (so zu § 90 BSHG zuletzt BVerwG vom 27.5.1993 - 5 C 7.91 - BVerwGE 92, 281, 287 - juris RdNr 19) , wogegen der Wortlaut des § 93 Abs. 1 SGB XII ("kann") spricht, der die Ermessensausübung nicht auf atypische Fälle beschränkt (in diesem Sinne Armbruster in jurisPK-SGB XII, 3. Aufl 2020, § 93 RdNr 149, Stand 5.12.2022; Bayerisches LSG vom 28.9.2017 - L 8 SO 219/15 - juris RdNr 52 f) .
  • LSG Bayern, 18.06.2021 - L 8 SO 6/21

    Überleitung von Schenkungsrückforderungsansprüchen

    Das Versäumen der Anhörung der Leistungsberechtigten kann daher nicht in subjektive Rechte des Klägers eingreifen (vgl. Urteil des Senats vom 28.09.2017 - L 8 SO 219/15 - juris).

    Der Nachranggrundsatz ist jedoch als gewichtiges Kriterium bei der Ermessensausübung zu beachten (vgl. Urteil des Senats vom 28.09.2017 - L 8 SO 219/15 - juris, m.w.N.).

    Vorliegend erfolgte die Überleitung nicht nach § 94 Abs. 1 und 2 SGB XII, der Unterhaltsansprüche betrifft, sondern nach § 93 Abs. 1 SGB XII. Hierauf ist § 94 Abs. 3 Nr. 2 SGB XII nach dem klaren Wortlaut nicht anwendbar (vgl. Urteil des Senats vom 28.09.2017 - L 8 SO 219/15 - juris).

  • SG München, 04.12.2020 - S 46 SO 503/20

    Anspruchsüberleitung, Erwerbsminderung, intendiertes Ermessen,

    Damit sind entsprechend dem Urteil des Bay LSG vom 28.09.2017, L 8 SO 219/15, dort Rn. 42, in den strittigen Bescheiden alle wesentlichen Angaben enthalten.

    Die Prüfung, ob dieser Anspruch tatsächlich besteht, ist den Zivilgerichten vorbehalten (BSG, Beschluss vom 25.04.2013, B 8 SO 104/12 B, dort Rn. 8; Bay LSG, Urteil vom 28.09.2017, L 8 SO 219/15, dort Rn. 46).

    Es ist daher eine normale Ermessensausübung zu fordern, wobei der Nachrang ein gewichtiges Kriterium darstellt (Bay LSG, Urteil vom 28.08.2017, L 8 SO 219/15, dort Rn. 52 ff).

    g) Die Härtefallklausel in § 94 Abs. 3 Nr. 2 SGB XII ist auf den Anspruchsübergang nach § 93 SGB XII nicht anwendbar (Bay LSG, 28.09.2017, L 8 So 219/15, dort Rn. 55 f).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2022 - L 7 SO 855/21
    Die Ermessensausübung im Rahmen einer Entscheidung nach § 93 Abs. 1 Satz 1 SGB XII ist nicht eingeschränkt durch den in § 2 SGB XII verankerten Nachranggrundsatz der Sozialhilfe in dem Sinne, dass von einem sogenannten intendierten Ermessen auszugehen wäre, so dass eine bestimmte Richtung der Erwägung vorgezeichnet und deshalb geringere Anforderungen an die Ermessenserwägungen zu stellen wären, wogegen der klare Gesetzestext, der keine Anhaltspunkte für die Annahme eines intendierten Ermessens liefert, spricht (LSG Bayern, Urteil vom 28. September 2017 - L 8 SO 219/15 - juris Rdnr. 52).
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