Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2010 - L 8 SO 233/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 13 Abs. 1 S. 2 SGB XII; § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG
Kosten für die häusliche Pflege; Übernahme nach § 13 SGB XII durch Sozialhilfeträger; Kostentragung für ambulante Versorgung in Form "persönlicher Assistenz" anstatt der Heimunterbringung wegen damit verbundener Unzumutbarkeit für den Hilfebedürftigen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kosten für die häusliche Pflege; Übernahme nach § 13 SGB XII durch Sozialhilfeträger; Kostentragung für ambulante Versorgung in Form "persönlicher Assistenz" anstatt der Heimunterbringung wegen damit verbundener Unzumutbarkeit für den Hilfebedürftigen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kosten für die häusliche Pflege; Übernahme nach § 13 SGB XII durch Sozialhilfeträger; Kostentragung für ambulante Versorgung in Form "persönlicher Assistenz" anstatt der Heimunterbringung wegen damit verbundener Unzumutbarkeit für den Hilfebedürftigen
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 04.10.2007 - S 22 SO 298/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2010 - L 8 SO 233/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2010 - L 8 SO 233/07
- BSG, 06.12.2010 - B 8 SO 43/10 B
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- SG Hamburg, 13.12.2007 - S 50 SO 584/05
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2010 - L 8 SO 233/07
Jedenfalls wären über den unbestimmten Begriff "billigerweise" die Vorgaben des § 13 Abs. 1 Satz 5 SGB XII zu berücksichtigen und eine Objektivierung vorzunehmen (vgl auch SG Hamburg, Urteil vom 13. Dezember 2007 S 50 SO 584/05 juris Rdnr 36).Entscheidend dürfte es wohl darauf ankommen, ob die Betreuung und Pflege in einer vollstationären Einrichtung und die damit für den Betroffenen einhergehenden Einschränkungen und Belastungen nach allgemeiner Anschauung vertretbar und für den Betroffenen tragbar sind (so auch SG Hamburg, Urteil vom 13. Dezember 2007, aaO, Rdnr. 36 unter Hinweis auf Lippert in Mergler/Zink, SGB XII, 7. Aufl., § 13 Rdnr 26).
- LSG Hamburg, 14.02.2006 - L 4 B 406/05
Sozialhilfe - einstweiliger Rechtsschutz - lebensbedrohliche Erkrankung - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2010 - L 8 SO 233/07
Das LSG Hamburg stufe eine Verweisung auf eine stationäre Unterbringung im Falle der Beantragung einer ambulanten Versorgung "rundum-die-Uhr" nicht als unzumutbar ein, wenn rechtzeitige Nothilfe sichergestellt sei und das Grundbedürfnis des Betroffenen nach Kontakt und Kommunikation nicht unzumutbar eingeschränkt werde (Beschluss vom 14. Februar 2006 L 4 B 406/05 SO ER ). - VG Würzburg, 14.12.1998 - W 3 E 98.1458
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2010 - L 8 SO 233/07
Es müsse daher darauf abgestellt werden, ob ein vernünftig urteilender Mensch anstelle des Betroffenen billigerweise das Leben der vom Sozialhilfeträger benannten Einrichtung ablehnen und eine ambulante Hilfe vorziehen würde (VG Würzburg, Beschluss vom 14. Dezember 1998 W 3 E 98.1458 , BtPrax 1999, 119).
- VGH Baden-Württemberg, 25.02.2000 - 7 S 2920/99
Prüfung unverhältnismäßiger Mehrkosten auch im Rahmen der Übergangsregelung des …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2010 - L 8 SO 233/07
Bei einer anderen Auslegung würden wie der VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 25. Februar 2000 7 S 2920/99 ) zutreffend festgestellt habe die das Wahlrecht einschränkenden Kriterien in § 13 Abs. 1 Satz 3 SGB XII völlig ins Leere laufen. - OVG Niedersachsen, 28.08.1996 - 4 L 1845/96
Sozialhilfe; Ambulante Hilfe; Stationäre Hilfe; Zumutbarkeit; Unverhältnismäßige …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2010 - L 8 SO 233/07
Der Kläger hat auch das erforderliche Feststellungsinteresse, weil ihm nicht zuzumuten ist, die zur Konkretisierung der erstrebten Leistungen notwendigen und mit hohen Kosten verbundenen Verpflichtungen (insbesondere Anmietung einer Wohnung und Abschluss von Arbeitsverträgen mit den erforderlichen Pflegekräften) einzugehen, bevor nicht geklärt ist, ob der Beklagte die begehrte Hilfe zur häuslichen Pflege mit der von ihm gegebenen Begründung versagen darf (vgl OVG Lüneburg, Urteil vom 28. August 1996 4 L 1845/96 , juris). - BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 13/00 R
Zulassung - Heilmittel - Logopäde - Klinischer Linguist - Sprachtherapeut
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2010 - L 8 SO 233/07
Eine Elementenfeststellungsklage ist aber ausnahmsweise dann zulässig, wenn sicher anzunehmen ist, dass durch sie der Streit der Beteiligten insgesamt bereinigt wird (BSG, Urteil vom 25. September 2007 B 3 KR 13/00 R , juris).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2014 - L 20 SO 436/13 Eine Unzumutbarkeit kann auch daraus folgen, dass keine geeignete Einrichtung zur Verfügung steht, die den speziellen behinderungsbedingten Anforderungen des Betreffenden gerecht werden könnte (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.01.2010 - L 8 SO 233/07; LSG Sachsen, Beschluss vom 28.08.2008 - L 3 B 613/07 SO-ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2022 - L 8 SO 42/22
Ablösungsprozessvom Elternhaus; Angemessenheit; Assistenzleistungen; besondere …
Dem Betroffenen muss in einer Einrichtung bzw. besonderen Wohnform die Führung eines Lebens möglich sein, das der Würde des Menschen (Art. 1 GG; Art. 1 Satz 1 BRK) entspricht (grundlegend Senatsurteil vom 28.01.2010 - L 8 SO 233/07 - juris Rn. 29 m.w.N. sowie Senatsurteil vom 26.5.2016 - L 8 SO 166/12 - juris Rn. 36; Senatsbeschluss vom 29.04.2016 - L 8 SO 77/16 B ER -).Dem Betroffenen muss in einer Einrichtung (bzw. besonderen Wohnform) die Führung eines Lebens möglich sein, das der Würde des Menschen (Art. 1 GG; Art. 1 Satz 1 BRK) entspricht (grundlegend Senatsurteil vom 28.1.2010 - L 8 SO 233/07 - juris Rn. 29 m.w.N. …sowie vom 26.5.2016 - L 8 SO 166/12 - juris Rn. 36; Senatsbeschluss vom 29.4.2016 - L 8 SO 77/16 B ER -).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2016 - L 8 SO 77/16 Bei Unzumutbarkeit ist ein Kostenvergleich nicht vorzunehmen (Satz 6) (vgl. hierzu Senatsurteil vom 28. Januar 2010 - L 8 SO 233/07 - juris Rn. 28).
Es kommt entscheidend darauf an, ob die Betreuung und Pflege in einer vollstationären Einrichtung und die damit für den Betroffenen einhergehenden Einschränkungen und Belastungen nach allgemeiner Anschauung vertretbar und für den Betroffenen tragbar sind (Senatsurteil vom 28. Januar 2010, a.a.O., juris Rn. 29; so auch SG Hamburg…, Urteil vom 13. Dezember 2007 - S 50 SO 584/05 - juris Rn. 36 unter Hinweis auf Lippert in Mergler/Zink, SGB XII, 7. Aufl., § 13 Rn. 26).
Bei der "angemessenen" Berücksichtigung der persönlichen, familiären und örtlichen Umstände steht dem Sozialhilfeträger kein Beurteilungsspielraum im Hinblick auf die eventuell hohen Kostenbelastungen zu (Senatsurteil vom 28. Januar 2010, a.a.O., juris Rn. 29).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2016 - L 8 SO 166/12
Streitigkeiten nach dem SGB XII / Hilfe zur Pflege §§ 61 ff
Es kommt vielmehr darauf an, ob die Betreuung und Pflege in einer vollstationären Einrichtung und die damit für den Betroffenen einhergehenden Einschränkungen und Belastungen nach allgemeiner Anschauung vertretbar und für den Betroffenen tragbar sind (zu allem Senatsurteil vom 28. Januar 2010 - L 8 SO 233/07 - juris Rn. 29; so auch SG Hamburg…, Urteil vom 13. Dezember 2007 - S 50 SO 584/05 - juris Rn. 36 unter Hinweis auf Lippert in Mergler/Zink, SGB XII, 7. Aufl., § 13 Rn. 26). - LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2011 - L 8 SO 300/11 Denn nach § 13 Abs. 1 Satz 5 SGB XII sind bei der Prüfung der Zumutbarkeit unter anderem die persönlichen Umstände angemessen zu berücksichtigen, wobei auch entscheidend ist, ob die Betreuung und Pflege in einer vollstationären Einrichtung und die damit für den Antragsteller einhergehenden Einschränkungen und Belastungen nach allgemeiner Anschauung vertretbar und tragbar sind (vgl. Urteil des Senats vom 28. Januar 2010, L 8 SO 233/07 mwN, Zusammenfassung unter: www.kobinet-nachrichten.org).
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LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2010 - L 8 SO 233/07 |
Kurzfassungen/Presse
- menschenundrechte.de (Kurzinformation)
"Raus aus dem Heim" für schwerbehinderten Kläger wohl bald Wirklichkeit
Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 04.10.2007 - S 22 SO 298/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2010 - L 8 SO 233/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2010 - L 8 SO 233/07
- BSG, 06.12.2010 - B 8 SO 43/10 B