Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - L 8 SO 24/09 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15786
LSG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - L 8 SO 24/09 B ER (https://dejure.org/2011,15786)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.03.2011 - L 8 SO 24/09 B ER (https://dejure.org/2011,15786)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. März 2011 - L 8 SO 24/09 B ER (https://dejure.org/2011,15786)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,15786) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 61 Abs 1 S 1 SGB 12, § 61 Abs 2 S 1 SGB 12, § 65 Abs 1 S 1 SGB 12, § 65 Abs 1 S 2 SGB 12, § 13 Abs 1 SGB 12
    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - kein Anspruch auf Wechsel von stationärer zu häuslicher Pflege - kein absoluter Vorrang ambulanter Leistungen - Zumutbarkeit stationärer Leistungen - unverhältnismäßige Mehrkosten - verfassungskonforme Auslegung - UNBehRÜbk

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.10.2009 - L 15 SO 267/08

    Hilfe zur Pflege; ambulante betreute Wohnmöglichkeit; örtliche Zuständigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - L 8 SO 24/09
    Der Senat schließt sich nicht der in der Rechtsprechung teilweise vertretenen Auffassung an, dass die Regelungen in den §§ 61 ff. SGB XII die Hilfe zur Pflege abschließend regeln und - entsprechend § 43 SGB XI - die Pflege in vollstationären Einrichtungen nur in Betracht kommt, wenn häusliche und teilstationäre Pflege nicht möglich ist, oder wegen der Besonderheit des Einzelfalles nicht in Betracht kommt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Oktober 2009 - L 15 SO 267/08 - juris).

    § 98 Abs. 5 Satz 2 SGB XII regelt die Fortdauer einer vor In-Kraft-Treten des SGB XII begründeten Zuständigkeit nur für ambulante betreute Wohnformen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Oktober 2009 - L 15 SO 267/08 - juris).

  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - L 8 SO 24/09
    Anhaltspunkte für eine Verfassungswidrigkeit der Regelung in § 13 Abs. 1 SGB XII, die im Ausnahmefall den Senat berechtigen könnte, von deren Anwendung im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes abzusehen (vgl. zum Verhältnis von Art. 100 GG und § 123 VwGO: BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1992 - 1 BvR 1028/91 - BVerfGE 86, 382, 389), bestehen hier damit nicht.
  • BSG, 31.10.2001 - B 6 KA 16/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - unrichtiger Honorarbescheid wegen Fehlern im Rahmen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - L 8 SO 24/09
    Der Eintritt des Bedarfs stellt eine wesentliche Tatbestandsvoraussetzung für die Bewilligung dar, sodass diese nicht in die Form einer Nebenbestimmung gekleidet werden kann (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 31. Oktober 2001 - B 6 KA 16/00 R - BSGE 89, 62; Littmann in: Hauck/Noftz, § 32 RdNr. 36).
  • BVerwG, 13.12.2010 - 7 B 64.10

    Denkmalschutz; Bodendenkmal; Rettungsgrabung; Kostentragung; Veranlasserprinzip;

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - L 8 SO 24/09
    Die darin enthaltenen einzelnen allgemeinen und besonderen Verpflichtungen (Art. 4 ff. des Übereinkommens) richten sich an die Vertragsstaaten und finden damit nicht unmittelbar auf das Rechtsverhältnis der Ast. und der Ag. Anwendung (vgl. zur Berücksichtigung von völkerrechtlichen Vereinbarungen als innerstaatliches Recht: BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2010 - 7 B 64/10 - juris).
  • VGH Hessen, 10.01.1986 - 9 TG 857/85

    Zum Ermessen der Behörde bezüglich der Frage, ob einem obdachlosen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - L 8 SO 24/09
    Die nach Art. 11 Abs. 1 GG allen Deutschen garantierte Freizügigkeit einschließlich des Rechts, den eigenen Wohnsitz innerhalb Deutschlands frei zu wählen, kann auch durch Maßnahmen im Rahmen der Leistungsverwaltung im Sinne einer Zuweisung des Aufenthaltsortes berührt werden (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 10. Januar 1986 - 9 TG 857/85 - NVwZ 1986, 860, 861).
  • BVerfG, 28.09.2009 - 1 BvR 1702/09

    Verfassungsbeschwerde im Verfahren "Schächten von Tieren " wegen Versagung von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - L 8 SO 24/09
    Eine über die im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes in der Regel gebotene summarische Prüfung hinausgehende Feststellung der Sach- und Rechtslage ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes erforderlich, wenn das einstweilige Rechtsschutzverfahren vollständig die Bedeutung des Hauptsacheverfahrens übernimmt, eine endgültige Verletzung der Rechte eines Berechtigten droht und insoweit Grundrechtspositionen von Gewicht in Rede stehen (vgl. z.B. BVerfG (Kammer), Beschluss vom 28. September 2009 - 1 BvR 1702/09 - juris m.w.N.).
  • BVerfG, 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - L 8 SO 24/09
    Der Gesetzgeber hat mit den Regelungen des SGB XII von seiner (konkurrierenden) Gesetzgebungskompetenz für das Gebiet der öffentlichen Fürsorge (Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG; vgl. hierzu für die Arbeitslosenhilfe: BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 1 BvR 2628/07 - juris) Gebrauch gemacht.
  • VGH Bayern, 07.10.2004 - 12 CE 04.2041
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - L 8 SO 24/09
    Eine Verfassungswidrigkeit der inhaltlich mit § 13 Abs. 1 Satz 3 und 5 SGB XII vergleichbaren Vorgängerregelung in § 3a Satz 2 und 3 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) ist nicht erkennbar geworden (vgl. z.B. Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - 12 CE 04.2041 - ZFSH/SGB 2005, 226, 228).
  • VG Schleswig, 18.08.2005 - 3 B 155/05
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - L 8 SO 24/09
    Das Verbot, einem Kläger mehr zuzusprechen, als er begehrt hat ("ne ultra petita"), gilt auch gegenüber Antragstellern im Rahmen des einstweiligen Rechtschutzes (vgl. z.B. Sächsisches LSG, Beschluss vom 19. September 2005 - L 3 B 155/05 AS-ER - juris), sodass der Betrag von 7.078,80 EUR die Obergrenze für eine Verpflichtung der Ag. bildet.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 7 SO 3516/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Wohngemeinschaft - Leistungserbringung in

    Abgesehen davon begründet Art. 19 UN-BRK aber ohnehin keinen Anspruch auf bestimmte Leistungen unabhängig von den Kosten (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. März 2011 - L 8 SO 24/09 B ER - juris Rdnr. 53; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Februar 2014 - L 20 SO 436/13 B ER - juris Rdnr. 57).
  • SG Fulda, 07.03.2018 - S 7 SO 73/16

    Landkreis hat das Persönliche Budget eines Behinderten rechtswidrig beschränkt

    Aus der Verpflichtung der Vertragsstaaten im Art. 19 UNBehRÜbk ergibt sich keine unbegrenzte Kostenübernahmepflicht für pflegerische Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe (Beschluss des LSG Sachsen-Anhalt vom 03.03.2011, Az.: L 8 SO 24/09 B ER, juris, Rn. 53).
  • LSG Bayern, 12.04.2018 - L 8 SO 227/15

    Einkommens- und Vermögensanrechnung bei Eingliederungshilfeleistungen

    Abgesehen davon begründet Art. 19 UN-BRK aber ohnehin keinen Anspruch auf bestimmte Leistungen unabhängig von den Kosten (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. März 2011 - L 8 SO 24/09 B ER - juris Rn. 53; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Februar 2014 - L 20 SO 436/13 B ER - juris Rdnr. 57).
  • SG Dortmund, 26.03.2012 - S 62 SO 5/10

    Begrenztes Persönliches Budget für Schwerstpflegebedürftige

    Denn dieses vermittelt keine einklagbaren Individualrechte, sondern richtet sich ausschließlich an die Vertragsstaaten und findet damit nicht unmittelbar auf das Rechtsverhältnis des Klägers zum Beklagten bzw. Beigeladenen Anwendung (vgl. LSG Sachsen Anhalt, Beschluss v. 03.03.2011 - L 8 SO 24/09 B ER - Juris-Rdnr. 53).
  • LSG Sachsen, 12.03.2020 - L 8 SO 101/18

    Teilhabe am Arbeitsleben - Übernahme der Kosten für den Einsatz von

    Unabhängig davon begründet Art. 19 UN-BRK keinen Anspruch auf bestimmte Leistungen unabhängig von den Kosten (vgl. LSG Baden - Württemberg, Urteil vom 22. Februar 2018 - L 7 SO 3516/14 - juris Rn. 68; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. März 2011 - L 8 SO 24/09 B ER - juris Rn. 53; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Februar 2014 - L 20 SO 436/13 B ER - juris Rn. 57).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2016 - L 8 SO 166/12

    Streitigkeiten nach dem SGB XII / Hilfe zur Pflege §§ 61 ff

    Anspruchsgrundlage für die begehrte Zusicherung ist § 34 Abs. 1 Satz 1 SGB X (Senatsbeschluss vom 24. Juni 2015 - L 8 SO 106/15 B ER; Senatsbeschluss vom 18. März 2016 - L 8 SO 1/16 B ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. März 2011 - L 8 SO 24/09 B ER - juris Rn. 34).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.01.2015 - L 8 SO 51/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe bzw Hilfe zur Pflege - Persönliches Budget -

    Auch die Umdeutung des Begehrens der Ast. durch den Senat in eine erstrebte Verpflichtung der Ag. zu einer schriftlich nachfolgend zu erteilenden Zusicherung im Sinne des § 34 SGB X führt vor dem Hintergrund der vorgenannten Erwägungen nicht zu einem Erfolg (vgl. hierzu auch den Beschluss des Senats vom 3. Mai 2011 - L 8 SO 24/09 - juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.03.2012 - L 3 R 72/08

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als Hilfspflegekraft für einen

    Dem Senat liegt ein Kostenvoranschlag für eine Rundum-die-Uhr-Pflege vom 17. Dezember 2008 aus dem vor dem Senat anhängig gewesenen Verfahren L 8 SO 24/09 B ER vor, der nach Angaben des Klägers auch den während des dem vorliegenden Verfahren zugrunde liegenden Prüfzeitraums maßgebenden Bedingungen entspricht.
  • SG Magdeburg, 12.06.2018 - S 7 SO 171/17

    Anspruch des behinderten Menschen auf Bewilligung eines Persönlichen Budgets bei

    Gegen einen unmittelbaren Leistungsanspruch wird angeführt, dass auf Grund des in Art. 4 Abs. 2 UN-Behindertenrechtskonvention verankerten Progressionsvorbehalts der Staat die vereinbarten Ziele nur unter Ausschöpfung der verfügbaren Mittel zu verwirklichen verpflichtet sei und daher die beschränkte Leistungsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme die Grenze des Individualanspruches markiere; es könne daher kein Leistungsanspruch in unbegrenzter Höhe abgeleitet werden (LSG Sachsen-Anhalt v. 03.03.2011 - L 8 SO 24/09 B ER; a. A. SG Düsseldorf v. 07.10.2013 - S 22 SO 319/13 ER; vgl. zur Möglichkeit der Ableitung eines Leistungsanspruchs unmittelbar aus der UN-BRK sowie zur Beschränkung der Ansprüche durch die Leistungsfähigkeit sozialer Sicherungssysteme BSG v. 06.03.2012 - B 1 KR 10711 R - SozR 4-1100 Art. 3 Nr. 69).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.07.2017 - L 8 SO 58/16

    Anspruch des behinderten Menschen auf Leistungen der Eingliederungshilfe im

    Die hiervon abzugrenzenden Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 53ff. SGB XII), welche die Klägerin mit ihrem Antrag ausschließlich geltend gemacht hat, dienen nicht dem Zweck, dauerhaft eine notwendige Pflege sicherzustellen, wenn eine Besserung oder Milderung des körperlichen Zustands bzw. der Folgen einer Behinderung zwar angestrebt wird, aber nicht mehr im Vordergrund der Bemühungen steht (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 3. März 2011 - L 8 SO 24/09 B ER -, juris; Scheider in: Schellhorn/Hohm/Scheider, SGB XII - Sozialhilfe, 19. Aufl. 2015, § 53 SGB XII, RdNr. 70.1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2019 - L 8 SO 102/16
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2012 - L 15 SO 294/12
  • LSG Baden-Württemberg, 02.05.2011 - L 7 SO 4315/10
  • LSG Sachsen, 20.09.2023 - L 8 SO 77/22
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht