Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2014

Rechtsprechung
   LSG Bayern, 27.01.2015 - L 8 SO 306/14 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,1079
LSG Bayern, 27.01.2015 - L 8 SO 306/14 B ER (https://dejure.org/2015,1079)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.01.2015 - L 8 SO 306/14 B ER (https://dejure.org/2015,1079)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. Januar 2015 - L 8 SO 306/14 B ER (https://dejure.org/2015,1079)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Flugkosten im Rahmen der Grundsicherung; Notwendigkeit der beantragten Leistungen; Grundrechtsbezug der Bedarfssituation; Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB XII; Hilfe in sonstigen Lebenslagen; Übernahme von Flugkosten zu sich im Ausland aufhaltenden ...

  • rewis.io

    Flugkosten durch die Grundsicherung zur Abholung eines Kindes in Brasilien

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6; SGB XII § 73 S. 1; SGG § 86b
    Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB XII; Hilfe in sonstigen Lebenslagen; Übernahme von Flugkosten zu sich im Ausland aufhaltenden Kindern im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Bayern, 27.01.2015 - L 8 SO 306/14
    Dies hat das BSG bei der Abholung von zwölf- bzw. vierzehnjährigen Kindern in Zweifel gezogen (vgl. BSG v. 7.11.2006 - B 7b AS 14/06 R - juris Rn. 24 - BSGE 97, 242-254 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - L 9 SO 303/13

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Anschaffung eines behindertengerechten

    Fahrtkosten, die als Folge des Besuches von Verwandten entstehen, sind vielmehr entweder den Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums und damit der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des SGB XII, ggf. in Form der abweichenden Bemessung des Regelbedarfes nach § 27a Abs. 4 Satz 1 SGB XII (vgl. hierzu jurisPK-SGB XII/Gutzler, § 27a Rn. 101.1 ff.), oder den Hilfen in besonderen Lebenslagen (§ 73 SGB XII) zuzuordnen (s. etwa BayLSG, Beschl. v. 27.01.2015 - L 8 SO 306/14 B ER -, juris Rn. 16), die hier ausweislich des eindeutigen Begehrens der Klägerin (§ 123 SGG) nicht streitgegenständlich sind.
  • LSG Bayern, 06.02.2020 - L 8 SO 163/17

    Keine erotischen Ganzkörpermassagen zu Lasten der Grundsicherung

    Denn § 73 Satz 1 SGB XII greift nicht bereits dann ein, wenn einzelne Tatbestandsvoraussetzungen sonstiger im SGB XII aufgeführten Hilfen nicht vorliegen oder deren Rechtsfolgen als unzureichend angesehen werden, sondern setzt eine nicht erfasste und damit im SGB XII unbenannte Bedarfssituation voraus (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R; Beschluss des Senats vom 27.01.2015 - L 8 SO 306/14 B ER - alle nach juris; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 6. Aufl., § 73 Rn. 1 ff.; Böttiger in jurisPK-SGB XII, Stand: 25.09.2017, § 73 Rn. 5 ff.).
  • VG Aachen, 25.10.2016 - 8 K 745/14

    Aufenthaltserlaubnis; Kosten der Passbeschaffung; Vertrauensanwalt

    Daher ist bei der Erbringung von Sozialhilfeleistungen, die der Gesetzgeber nicht bereits ausdrücklich in den §§ 27-74 SGB XII erfasst hat, zu verlangen, dass ohne die Leistungserbringung eine Verletzung des verfassungsrechtlich gesicherten Existenzminimums, der Menschenwürde oder eines anderen Grundrechts eintreten würde, vgl.              für Fälle mit SGB II Bezug: BSG, Urteil vom 19. August 2010 - B 14 AS 13/10 R -, juris, Rn. 17, m.w.N.; für Fälle ohne SGB II Bezug BayLSG, Beschluss vom 27. Januar 2016 - L 8 SO 306/14 B ER -, juris, Rn. 16; Böttiger, in: jurisPK-SGB XII, § 73 Rn. 25.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2014 - L 8 SO 306/14 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,44101
LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2014 - L 8 SO 306/14 B ER (https://dejure.org/2014,44101)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11.11.2014 - L 8 SO 306/14 B ER (https://dejure.org/2014,44101)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11. November 2014 - L 8 SO 306/14 B ER (https://dejure.org/2014,44101)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (25)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2014 - L 8 SO 129/14

    Anspruch auf Gewährung lebensunterhaltssichernder Leistungen nach dem SGB XII im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2014 - L 8 SO 306/14
    Der Antragsteller begehrt lebensunterhaltssichernde Leistungen nach dem SGB XII und verweist hierzu auf den Senatsbeschluss vom 23. Mai 2014 über den im Sozialhilferecht geltenden Gleichbehandlungsanspruch nach Art. 1 EFA (- L 8 SO 129/14 B ER -).

    Nach diesen Maßgaben entscheidet der Senat auf Grund einer Folgenabwägung, weil nach dem derzeitigen Sachstand ein Obsiegen des Antragstellers in der Hauptsache offen ist, wobei die gerichtliche Regelungsanordnung gemäß § 75 Abs. 5 SGG das als leistungspflichtig in Betracht kommende beigeladene Jobcenter betrifft (vgl. zur Beiladung und Verpflichtung des Leistungsträgers nach dem SGB II in sozialhilferechtlichen Gerichtsverfahren (Senatsbeschluss vom 23. Mai 2014 - L 8 SO 129/14 B ER - juris Rn. 19).

    Bei dieser Sachlage musste sich der anwaltlich vertretene Antragsteller nach der Rechtsprechung des Senats, auf die er sogar in der Antragsschrift verwiesen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Mai 2014 - L 8 SO 129/14 B ER - juris Rn. 14 ff., 20), im Klaren darüber gewesen sein, dass in seinem Fall - die Erwerbsfähigkeit des Antragstellers steht außer Frage - das beigeladene Jobcenter für die Gewährung lebensunterhaltssichernder Leistungen (nach dem SGB II) zuständig ist.

  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2014 - L 8 SO 306/14
    Diese Maßgaben konkretisierend muss die Vergütung in einem Arbeitsverhältnis nicht unterhaltssichernd sein (EuGH, Urteil vom 3. Juni 1986 - C-139/85 - Rechtssache Kempf; Urteil vom 4. Februar 2010 - C-14/09 - Rechtssache Genc), sie darf aber nicht nur symbolischen Charakter haben.

    Ein langjähriger Bestand des Arbeitsverhältnisses ist ein Indiz für die Annahme der Arbeitnehmereigenschaft (EuGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - C-14/09 - Rechtssache Genc - Raumpflegerin über einen Zeitraum von fast vier Jahren), aber auch Beschäftigungen von kurzer Dauer unterfallen dem Anwendungsbereich des Art. 45 AEUV (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Juni 2009 -C-22/08 und C-23/08 - Rechtssache Vatsouras/Koupatanze - sieben Wochen; EuGH, Urteil vom 6. November 2003 - C-413/01 - Rechtssache Ninni-Orasche - zweieinhalb Monate als Kellnerin).

    Das Bestehen von Urlaubsansprüchen und Regelungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder die Anwendung von Tarifverträgen sprechen allerdings für die Annahme der Arbeitnehmereigenschaft i.S. des Art. 45 AEUV (EuGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - C-14/09 - Rechtssache Genc).

  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 9/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2014 - L 8 SO 306/14
    Nach diesen Maßgaben stuft der Senat die Leistungen nach dem SGB II in Übereinstimmung mit der mittlerweile wohl h.M. in Rechtsprechung und Literatur (vgl. insb. BSG, Vorlagebeschluss vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 9/13 R - juris Rn. 45 ff., Az. des EuGH: C-67/14 - Rechtssache Alimanovic; weitere Nachweise bei Greiser in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, Anhang zu § 23 Rn. 132) als solche Arbeitsmarktleistungen ein, u.a. weil sie auf die Zugangsvoraussetzung der Erwerbsfähigkeit abstellen und auch Leistungen zur Eingliederung in Arbeit beinhalten (vgl. das 3. Kapitel des SGB II).

    Die gerichtliche Anordnung ist bis zum rechtskräftigen Abschluss der Hauptsacheverfahren vor dem SG (- S 48 AS 1393/14 - und - S 48 AS 1452/14 -) befristet, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2014, um die Antragsgegnerin nicht über Gebühr zu binden und in zukünftigen Verfahren des gerichtlichen Eilrechtsschutzes ggf. ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen zu dem Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II angemessen Rechnung tragen zu können (z.B. der Entscheidung des EuGH in der Rechtsache Dano - C-333/13 - oder über den Vorlagebeschluss des BSG vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 9/13 R - juris, Az. des EuGH: C-67/14 - Rechtssache Alimanovic).

  • EuGH, 15.09.2015 - C-67/14

    Ein Mitgliedstaat kann Unionsbürger, die in diesen Staat zur Arbeitsuche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2014 - L 8 SO 306/14
    Nach diesen Maßgaben stuft der Senat die Leistungen nach dem SGB II in Übereinstimmung mit der mittlerweile wohl h.M. in Rechtsprechung und Literatur (vgl. insb. BSG, Vorlagebeschluss vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 9/13 R - juris Rn. 45 ff., Az. des EuGH: C-67/14 - Rechtssache Alimanovic; weitere Nachweise bei Greiser in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, Anhang zu § 23 Rn. 132) als solche Arbeitsmarktleistungen ein, u.a. weil sie auf die Zugangsvoraussetzung der Erwerbsfähigkeit abstellen und auch Leistungen zur Eingliederung in Arbeit beinhalten (vgl. das 3. Kapitel des SGB II).

    Die gerichtliche Anordnung ist bis zum rechtskräftigen Abschluss der Hauptsacheverfahren vor dem SG (- S 48 AS 1393/14 - und - S 48 AS 1452/14 -) befristet, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2014, um die Antragsgegnerin nicht über Gebühr zu binden und in zukünftigen Verfahren des gerichtlichen Eilrechtsschutzes ggf. ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen zu dem Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II angemessen Rechnung tragen zu können (z.B. der Entscheidung des EuGH in der Rechtsache Dano - C-333/13 - oder über den Vorlagebeschluss des BSG vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 9/13 R - juris, Az. des EuGH: C-67/14 - Rechtssache Alimanovic).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2014 - L 8 SO 306/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927) dürfen Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren für Anfechtungs- und (wie hier) Vornahmesachen grundsätzlich sowohl auf eine Folgenabwägung als auch auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache gestützt werden.

    Eine Verletzung dieser grundrechtlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte - wie bereits dargelegt - zu verhindern (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927).

  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2014 - L 8 SO 306/14
    Ein langjähriger Bestand des Arbeitsverhältnisses ist ein Indiz für die Annahme der Arbeitnehmereigenschaft (EuGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - C-14/09 - Rechtssache Genc - Raumpflegerin über einen Zeitraum von fast vier Jahren), aber auch Beschäftigungen von kurzer Dauer unterfallen dem Anwendungsbereich des Art. 45 AEUV (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Juni 2009 -C-22/08 und C-23/08 - Rechtssache Vatsouras/Koupatanze - sieben Wochen; EuGH, Urteil vom 6. November 2003 - C-413/01 - Rechtssache Ninni-Orasche - zweieinhalb Monate als Kellnerin).

    Es ist jedoch legitim, dass ein Mitgliedstaat eine solche Beihilfe erst gewährt, nachdem das Bestehen einer tatsächlichen Verbindung des Arbeitsuchenden mit dem Arbeitsmarkt dieses Staates festgestellt wurde (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - C-22/08 und C-23/08 - Rechtssache Vatsouras/Koupatanze, juris Rn. 37 f.).

  • EuGH, 03.06.1986 - 139/85

    Kempf / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2014 - L 8 SO 306/14
    Diese Maßgaben konkretisierend muss die Vergütung in einem Arbeitsverhältnis nicht unterhaltssichernd sein (EuGH, Urteil vom 3. Juni 1986 - C-139/85 - Rechtssache Kempf; Urteil vom 4. Februar 2010 - C-14/09 - Rechtssache Genc), sie darf aber nicht nur symbolischen Charakter haben.

    Ab einer Arbeitsstundenzahl von zehn Wochenstunden ist in aller Regel von einem Arbeitsverhältnis auszugehen (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 1995 - C-444/93 - Rechtssache Mengner und Scheffel - Raumpflegerin mit bis zu zwei Stunden je Werktag; Urteil vom 13. Juli 1989 - C-171/88 - Rechtssache Rinner-Kühn; Urteil vom 3. Juni 1986 - C-139/85 - Rechtssache Kempf - Musiklehrer mit zwölf Wochenstunden; Urteil vom 3. Juli 1986 - C-66/85 - Rechtssache Lawrie-Blum - Studienreferendarin mit bis zu elf Wochenstunden).

  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 679/97

    Annahmeverzug nach Kündigungsrücknahme

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2014 - L 8 SO 306/14
    Kommt der Arbeitgeber dieser Obliegenheit nicht nach, gerät er in Annahmeverzug, ohne dass es eines Angebots durch den Arbeitnehmer bedarf (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Januar 1999 - 9 AZR 679/97 - juris Rn. 14).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2014 - L 8 SO 306/14
    Von besonderem Gewicht ist bei dieser Abwägung die Bedeutung des betroffenen Grundrechts aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das nach der Rechtsprechung des BVerfG dem Grunde nach unverfügbar ist und durch einen Leistungsanspruch eingelöst werden muss (grundlegend BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 - juris).
  • EuGH, 07.09.2004 - C-456/02

    Trojani - Freier Personenverkehr - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2014 - L 8 SO 306/14
    Nach der Rechtsprechung des EuGH erfordert die Arbeitnehmereigenschaft nämlich eine tatsächliche und echte Tätigkeit, die sich insbesondere auf tatsächlich erbrachte und auf dem Beschäftigungsmarkt übliche Leistungen bezieht (vgl. EuGH, Urteil vom 7. September 2004 - C-456/02 - Rechtssache G., juris Rn. 23 f.).
  • EuGH, 11.11.2014 - C-333/13

    Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2008 - L 13 AS 237/07

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung einer Erbschaft als Einkommen oder

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 6/06 R

    Arbeitslosengeld II - Staffelung bzw Höhe der Regelleistung - allein stehende

  • BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 22/07 R

    Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - freie Verpflegung bei

  • BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 46/07 R

    Verpflegung, die eine Bezieherin von Arbeitslosengeld II im Haushalt der Eltern

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 9/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer

  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

  • EuGH, 05.10.1988 - 196/87

    Steymann / Staatssecretaris van Justitie

  • EuGH, 13.07.1989 - 171/88

    Rinner-Kühn / FWW Spezial-Gebäudereinigung

  • EuGH, 26.02.1992 - C-357/89

    Raulin / Minister van Onderwijs en Wetenschappen

  • EuGH, 14.12.1995 - C-444/93

    Megner und Scheffel / Innungskrankenkasse Vorderpfalz

  • EuGH, 06.11.2003 - C-413/01

    Ninni-Orasche

  • EuGH, 24.01.2008 - C-294/06

    Payir u.a. - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Arbeitnehmerfreizügigkeit -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2013 - L 8 SO 241/13

    Übernahme der Kosten einer ambulanten Autismus-Therapie im Wege der

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 36/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

  • SG Dortmund, 18.04.2016 - S 32 AS 380/16

    Ausschluss eines ausländischen Arbeitssuchenden in Deutschland mit einem

    Ob der Betreffende Arbeitnehmer ist, bedarf einer Gesamtbeurteilung, die anhand aller ein Arbeitsverhältnis kennzeichnenden Aspekte zu treffen ist (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 01.04.2015 - L 19 AS 170/15 B ER - juris (Rn. 25) m. w. N.; vgl. zu alledem ferner z. B. Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 11.11.2015 - L 6 AS 197/15 B ER - juris (Rn. 20) m. w. N.; SG Aachen, Beschluss vom 20.03.2015 - S 11 AS 169/15 ER - juris (Rn. 24 ff.) m. w. N.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.11.2014 - L 8 SO 306/14 B ER - juris (Rn. 18 ff.) m. w. N.; vgl. aus der Rechtsprechung des EuGH z. B. Urteil vom 21.02.2013 - C-46/12 - juris (Rn. 39) m. w. N.; Urteil vom 04.02.2010 - C 14/09 "Genc" - NVwZ 2010, 367 = juris m. w. N.; Urteil vom 04.06.2009 - C-22/08, C-23/08 "Vatsouras, Koupatantze" - juris; Urteil vom 06.11.2003 - C-413/01 "Ninni-Orasche" - juris; Urteil vom 18.07.2007 - C-213/05 "Geven" - juris; Urteil vom 14.12.1995 - C 444/93 "Megner und Scheffel" - juris; Urteil vom 26.02.1992 - C 357/89 "Raulin" - juris; Urteil vom 23.03.1982 - 53/81 "Levin" - juris).

    Eine unfreiwillige Arbeitslosigkeit ist zu bejahen, wenn sie vom Willen des Antragstellers unabhängig oder durch einen legitimen Grund gerechtfertigt ist (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 17.03.2016 - L 19 AS 390/16 B ER - juris (Rn. 23); Dienelt in: Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl. 2013, FreizügG/EU § 2 Rn. 105; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.11.2014 - L 8 SO 306/14 B ER - juris (Rn. 22); OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.06.2014 - 4 LB 22/13 - juris (Rn. 43) m. w. N.).

    Es wird erstens vertreten, dass eine Unfreiwilligkeit der Arbeitslosigkeit nicht nur von der Agentur für Arbeit bestätigt worden sondern auch tatsächlich vorhanden gewesen sein muss (so wohl Hessisches LSG, Urteil vom 27.11.2013 - L 6 AS 378/12 - juris (Rn. 48); ob das BSG sich in seiner Revisionsentscheidung, dem Urteil vom 16.12.2015 - B 14 AS 15/14 R -, mit diesem Aspekt auseinandergesetzt hat, ist mangels Veröffentlichung des vollständigen Urteils noch nicht erkennbar), zweitens, dass eine Bestätigung der Agentur für Arbeit, dass Unfreiwilligkeit vorliegt, erforderlich ist aber auch ausreicht, um eine Unfreiwilligkeit anzunehmen, die Einschätzung der Agentur für Arbeit also bindend ist (so wohl Sächsisches OVG, Beschluss vom 20.08.2012 - 3 B 202/12 - juris (Rn. 9) m. w. N.), und drittens, dass die Unfreiwilligkeit nur tatsächlich vorhanden gewesen sein muss, eine Bestätigung der Agentur für Arbeit bezüglich der Unfreiwilligkeit also nicht erforderlich ist, sondern es ausreicht, wenn der Arbeitslose sich dem Arbeitsmarkt bzw. der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend zur Verfügung gestellt hat und dies dokumentieren kann (so wohl OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.06.2014 - 4 LB 22/13 - juris (Rn. 44 f.); ähnlich LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.11.2014 - L 8 SO 306/14 B ER - juris (Rn. 22), wonach der Umstand, "dass die unfreiwillige Arbeitslosigkeit bis heute nicht von der zuständigen Agentur für Arbeit (formal) bestätigt worden ist, ( ) dem Antragsteller nicht zum Nachteil gereichen" könne).

  • SG Dortmund, 12.09.2016 - S 32 AS 4289/15

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung

    Ob der Betreffende Arbeitnehmer ist, bedarf einer Gesamtbeurteilung, die anhand aller ein Arbeitsverhältnis kennzeichnenden Aspekte zu treffen ist (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 01.04.2015 - L 19 AS 170/15 B ER - juris (Rn. 25) m. w. N.; vgl. zu alledem ferner z. B. Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 11.11.2015 - L 6 AS 197/15 B ER - juris (Rn. 20) m. w. N.; SG Aachen, Beschluss vom 20.03.2015 - S 11 AS 169/15 ER - juris (Rn. 24 ff.) m. w. N.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.11.2014 - L 8 SO 306/14 B ER - juris (Rn. 18 ff.) m. w. N.; vgl. aus der Rechtsprechung des EuGH z. B. Urteil vom 21.02.2013 - C-46/12 - juris (Rn. 39) m. w. N.; Urteil vom 04.02.2010 - C 14/09 "Genc" - NVwZ 2010, 367 = juris m. w. N.; Urteil vom 04.06.2009 - C-22/08, C-23/08 "Vatsouras, Koupatantze" - juris; Urteil vom 06.11.2003 - C-413/01 "Ninni-Orasche" - juris; Urteil vom 18.07.2007 - C-213/05 "Geven" - juris; Urteil vom 14.12.1995 - C 444/93 "Megner und Scheffel" - juris; Urteil vom 26.02.1992 - C 357/89 "Raulin" - juris; Urteil vom 23.03.1982 - 53/81 "Levin" - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2016 - L 19 AS 390/16
    Unfreiwilligkeit der Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn diese unabhängig von dem Willen des Antragstellers bzw. nicht aus einem in seinem Verhalten liegenden Grund eingetreten oder durch einen legitimen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses von seiner Seite gerechtfertigt ist (vgl. Sozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.11.2014 - L 8 SO 306/14 B ER - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.06.2014 - 4 LB 22/13 - Dienelt in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl., § 2 FreizügG/EU Rn. 104f) bzw. wenn der Arbeitnehmer die Gründe, die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung/Aufhebungsvertrag) geführt haben, nicht zu vertreten hat (vgl. Ziffer 2.3.1.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz/EU - AVV zum FreizügG/EU - i.d.F. vom 03.02.2016).

    Ob eine gesonderte Bestätigung der Unfreiwilligkeit der Arbeitslosigkeit durch die Agentur für Arbeit für das Fortwirken der Arbeitnehmereigenschaft i.S.v. § 2 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, S. 2 FreizügG/EU erforderlich ist, ist umstritten (bejahend OVG Sachsen, Beschluss vom 07.11.2014 - 3 D 70/14 - und vom 20.08.2012 - 3 B 202/12-; Ziffer 2.3.1.2 AVV zum FreizügG/EU; verneinend LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.11.2014 - L 8 SO 306/14 B ER - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.06.2014 - 4 LB 22/13 -).

  • SG Landshut, 31.01.2018 - S 11 AS 624/16

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - Arbeitnehmerstatus

    Bereits die Gewährung von Kost und Logis kann ausreichen, wenn dieses im Verhältnis zu Art und Umfang der Tätigkeit nicht völlig unangemessen ist (EuGH, Urteil vom 5. Oktober 1988 - C-196/87 - Rechtssache van State - Hausmeistertätigkeit; Urteil vom 24. Januar 2008 - C-294/06 - Au-Pair mit zusätzlicher Vergütung von ca. 103 EUR wöchentlich; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11. November 2014 - L 8 SO 306/14 B ER -, m.w.N).
  • SG Aachen, 24.06.2016 - S 14 AS 525/16

    Feststellung der Hilfebedürftigkeit nach den Einkommens- und

    Unfreiwilligkeit der Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn diese unabhängig von dem Willen des Antragstellers bzw. nicht aus einem in seinem Verhalten liegenden Grund eingetreten oder durch einen legitimen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses von seiner Seite gerechtfertigt ist (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. März 2016 - L 19 AS 390/16 B ER, juris, Rn. 23; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.11.2014 - L 8 SO 306/14 B ER, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.06.2014 - 4 LB 22/13, juris; Dienelt in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016, § 2 FreizügG/EU Rn. 104 f.) bzw. wenn der Arbeitnehmer die Gründe, die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung/Aufhebungsvertrag) geführt haben, nicht zu vertreten hat (vgl. Ziffer 2.3.1.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz/EU - AVV zum FreizügG/EU - i.d.F. vom 03.02.2016).

    Ob eine gesonderte Bestätigung der Unfreiwilligkeit der Arbeitslosigkeit durch die Agentur für Arbeit für das Fortwirken der Arbeitnehmereigenschaft i.S.v. § 2 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, S. 2 FreizügG/EU erforderlich ist, ist umstritten (bejahend OVG Sachsen, Beschluss vom 07.11.2014 - 3 D 70/14 - und vom 20.08.2012 - 3 B 202/12-; Ziffer 2.3.1.2 AVV zum FreizügG/EU; verneinend LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.11.2014 - L 8 SO 306/14 B ER - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.06.2014 - 4 LB 22/13 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2017 - L 21 AS 782/17
    Es gibt allerdings zu der Frage, wie § 2 Abs. 3 FreizügG/EU in Bezug auf die dort erwähnte Bestätigung zu verstehen ist, ob also eine gesonderte Bestätigung der Unfreiwilligkeit der Arbeitslosigkeit durch die Agentur für Arbeit für das Fortwirken der Arbeitsnehmereigenschaft erforderlich ist, verschiedene Auffassungen (etwa Hessisches LSG, Urteil vom 27.11.2013 - L 6 AS 378/12 -, juris Rn. 48; Sächsisches OVG, Beschluss vom 20.08.2012 - 3 B 202/12 -, juris Rn. 9; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.06.2014 - 4 LB 22/13 -, juris Rn. 44); LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.11.2014 - L 8 SO 306/14 B ER -, juris Rn. 22).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2015 - L 8 SO 78/15
    Das SG hat das Jobcenter Bremen mit Beschluss vom 4. Februar 2015 zum Verfahren beigeladen, eine Ablichtung der Antragsschrift und der Antragserwiderung beigefügt und auf die Gründe des Eilbeschlusses vom 28. März 2014 (S 22 AS 666/14 ER) sowie auf einen in Kopie beigefügten Beschluss des Senats vom 11. November 2014 (L 8 SO 306/14 B ER) hingewiesen.

    Der Senat vermag auch nicht zu erkennen, dass die Entscheidung des SG für den Beigeladenen eine Überraschungsentscheidung gewesen sein sollte, denn er ist mit dem Beiladungsbeschluss auf den ihn zur Gewährung vorläufiger Leistungen verpflichtenden Beschluss des SG vom 28. März 2014 (S 22 AS 666/14 ER) und den ebenfalls das dort beigeladene Jobcenter verpflichtenden Beschluss des Senats vom 11. November 2014 (L 8 SO 306/14 B ER) hingewiesen worden.

    Zum Arbeitnehmerbegriff hat der Senat im Beschluss vom 11. November 2014 - L 8 SO 306/14 B ER -, juris ausgeführt:.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2021 - L 12 AS 1004/20

    Anspruch spanischer Staatsangehöriger auf Leistungen zur Sicherung des

    Das LSG Niedersachsen Bremen hat unter Gewichtung weiterer Einzelfallumstände eine tatsächliche Beschäftigung über drei Monate mit einer faktischen Arbeitszeit von 30 Stunden im ersten und jeweils rund 7 Stunden im zweiten und dritten Monat als ausreichend erachtet (Beschluss vom 11.11.2014, L 8 SO 306/14 B ER, juris; ähnlich: Hessisches LSG Beschluss vom 07.01.2015, L 6 AS 815/14 B ER, juris Rn. 10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - L 12 AS 1561/21

    Anspruch rumänischer Staatsangehöriger auf Leistungen der Grundsicherung für

    (1) Unfreiwilligkeit der Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn diese unabhängig von dem Willen des Antragstellers bzw. nicht aus einem in seinem Verhalten liegenden Grund eingetreten oder durch einen legitimen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses von seiner Seite gerechtfertigt ist (vgl. LSG NRW Beschluss vom 17.03.2016, L 19 AS 390/16 B ER, Rn. 23, juris; LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 11.11.2014, L 8 SO 306/14 B ER, Rn. 22, juris; Dienelt in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Auflage 2020, § 2 FreizügG/EU Rn. 123; Brinkmann in Huber/Mantel, Aufenthaltsgesetz/Asylgesetz, 3. Auflage 2021, § 2 FreizügG/EU Rn. 50) bzw. wenn der Arbeitnehmer die Gründe, die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung/Aufhebungsvertrag) geführt haben, nicht zu vertreten hat (vgl. Ziffer 2.3.1.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz/EU ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2018 - L 7 AS 2308/17

    Anspruch auf vorläufige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem

    Demgegenüber geht die Rechtsprechung davon aus, dass Unfreiwilligkeit entsprechend der Regelung des § 159 SGB III auch dann vorliegt, wenn der Verlust des Arbeitsplatzes aus einem im Verhalten des Arbeitnehmers liegenden Grund folgt (OVG Schleswig-Holstein Urteil vom 26.06.2014 - 4 LB 22/13; enger insoweit LSG Niedersachen-Bremen Beschluss vom 11.11.2014 - L 8 SO 306/14 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2021 - L 12 AS 1284/21

    Anspruch rumänischer Staatsangehöriger auf laufende Leistungen zur Sicherung des

  • SG Aachen, 25.10.2016 - S 11 AS 357/16

    Anspruch eines griechischen Staatsangehörigen auf Bewilligung von Leistungen der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2016 - L 19 AS 115/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Einstweiliger Rechtsschutz; Gewährung von

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2017 - L 7 AS 362/17

    Negativer Kompetenzkonflikt unter Sozialleistungsträgern; Rechtsschutzbedürfnis

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2017 - L 19 AS 1540/17

    Grundsicherungsleistungen; EU-Ausländer; Einstweiliger Rechtsschutz;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2021 - L 21 AS 1748/20

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II im

  • SG Aachen, 20.03.2015 - S 11 AS 169/15

    Nichtbegründung eines EU-Arbeitnehmerstatus durch eine Tätigkeit mit einer

  • SG Dortmund, 12.02.2021 - S 70 AS 5291/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2016 - L 8 SO 326/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2016 - L 15 AS 250/15
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