Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2013

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   LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2013 - L 8 SO 4/12   

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https://dejure.org/2013,20537
LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2013 - L 8 SO 4/12 (https://dejure.org/2013,20537)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31.01.2013 - L 8 SO 4/12 (https://dejure.org/2013,20537)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - L 8 SO 4/12 (https://dejure.org/2013,20537)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 61 Abs 1 S 1 SGB 12, § 61 Abs 2 S 1 SGB 12, § 65 Abs 1 S 2 SGB 12, § 17 Abs 2 S 1 SGB 9, § 17 Abs 2 S 5 SGB 9
    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Übernahme der angemessenen Kosten für eine besondere Pflegekraft - Bewilligung eines persönlichen Budgets - Klage auf höhere Leistungen - Bindung an die abgeschlossene Zielvereinbarung - Fehlen einer schriftlichen Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Bestehen von (weiteren) Leistungen zur Hilfe zur Pflege bei Bewilligung von Hilfe zur Pflege auf der Grundlage einer Zielvereinbarung i.R.d. Persönlichen Budgets durch Abgeltung aller Ansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Bewilligung von Hilfe zur Pflege im Rahmen eines Persönlichen Budgets

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Sachsen, 19.06.2008 - L 3 AS 39/07

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Förderung von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2013 - L 8 SO 4/12
    Denn diese stellt einen öffentlichrechtlichen Vertrag dar (vgl. zur Eingliederungsvereinbarung nach § 15 Abs. 1 SGB II: Sächsisches LSG, Urteil vom 19. Juni 2008 - L 3 AS 39/07 -, juris Rn 42, m.w.N.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.01.2013 - L 8 SO 17/12

    Bindung des Hilfebedürftigen und des Sozialhilfeträgers an den Umfang des in der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2013 - L 8 SO 4/12
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, der Gerichtsakten der Streitverfahren L 8 SO 17/12 B ER und S 16 (19) SO 80/09 sowie der Verwaltungsakten des Beklagten Bezug genommen, welche sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2014 - L 8 SO 506/13

    Anspruch auf Sozialhilfe; Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe als

    Erst mit der Aufhebung des Bescheids über die Bewilligung eines Persönlichen Budgets leben die Ansprüche gegen alle beteiligten Träger wieder auf (vgl. LSG Sachsen, Urteil vom 31. Januar 2013 - L 8 SO 4/12 - juris Rn. 31).

    Aus diesem Grund erweisen sich auch die Bescheide vom 26. September 2013 und vom 22. Januar 2014, mit dem der Antragsgegner dem Antragsteller Eingliederungshilfe als vorläufige Geldleistungen - bezeichnet als Persönliches Budget - gewährt hat, als rechtswidrig (vgl. LSG Sachsen, Urteil vom 31. Januar 2013 - L 8 SO 4/12 - juris Rn. 28; Dannat/Dillmann, br 2014, 26, 32).

    Wie bereits dargelegt, kann der originäre Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe erst mit der Aufhebung der Bescheide über die Bewilligung eines Persönlichen Budgets wieder aufleben (vgl. LSG Sachsen, Urteil vom 31. Januar 2013 - L 8 SO 4/12 - juris Rn. 31).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.01.2013 - L 8 SO 17/12
    Hiergegen hat der Ag. am 17. Februar 2012 Berufung beim Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt eingelegt; das Verfahren ist unter dem Aktenzeichen L 8 SO 4/12 anhängig.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, der Gerichtsakten der Streitverfahren L 8 SO 4/12 und S 16 (19) SO 80/09 sowie der Verwaltungsakten des Ag. Bezug genommen, welche sämtlich Gegenstand der Beratung des Senats gewesen sind.

    Im Verfahren S 16 SO 110/08 (jetzt L 8 SO 4/12) hat sie dann im Februar 2010 zunächst weitere 1.023,55 EUR monatlich zusätzlich verlangt, im November 2011 hat sie auf der Grundlage des erstatteten Gutachtens von B. einen Gesamtbedarf von etwa 10.000,00 EUR monatlich geltend gemacht; nunmehr beantragt sie monatlich durchschnittlich 8.919,00 EUR zuzüglich eines gekürzten Pflegegeldes gemäß §§ 64, 66 SGB XII abzüglich vorrangiger Leistungen der Pflegeversicherung abzüglich gewährter Leistungen des Ag. in Höhe von monatlich 2.148,86 EUR.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.02.2014 - L 8 SO 30/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen

    Das ergibt sich bereits daraus, dass der örtliche Träger bei einer Heranziehung nach § 6 Satz 2 AG SGB XII zwingend im Namen des zuständigen (hier überörtlichen) Trägers entscheidet (vgl. Senatsurteil vom 31. Januar 2013 - L 8 SO 4/12 - juris, Rn. 20).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.03.2015 - L 8 SO 29/12

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Zubereitung einer sonstigen

    Das ergibt sich bereits daraus, dass der örtliche Träger bei einer Heranziehung nach § 6 Satz 2 AG SGB XII zwingend im Namen des zuständigen (hier überörtlichen) Trägers entscheidet (vgl. Senatsurteil vom 31. Januar 2013 - L 8 SO 4/12 - juris, Rn. 20).
  • SG Nürnberg, 25.07.2016 - S 5 SO 34/16

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines persönlichen Budgets bei Weigerung der

    Eine Zielvereinbarung sei ein öffentlich-rechtlicher Vertrag gemäß § 53 Absatz 1 Satz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X), an den beide Vertragsparteien gebunden seien (vgl. LSG Sachsen-Anhalt vom 31.01.2013 - L 8 SO 4/12 - Juris).
  • SG Aachen, 13.12.2013 - S 19 SO 47/12
    Der Kläger hätte diese Zielvereinbarung, die sich als öffentlich-rechtlicher Vertrag im Sinne der §§ 53 ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X) darstellt (dazu etwa LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31.01.2013 - L 8 SO 4/12 = juris, Rdnr. 29; SG München, Urteil vom 07.05.2013 - S 48 SO 235/12 = juris, Rdnr. 26 ff.; ausführlich auch Urteil der Kammer vom 19.09.2013 - S 19 SO 76/13), nur annehmen müssen.
  • SG Aachen, 19.09.2013 - S 19 SO 76/13

    Erhöhung des Stundenkontingents der in Form eines persönlichen Budgets erbrachten

    Da sich die Zielvereinbarung als öffentlich-rechtlicher Vertrag im Sinne der §§ 53 ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X) darstellt (dies folgt für die Kammer bereits aus der Terminologie der BudgetV. So wird die Zielvereinbarung zwischen den Beteiligten "abgeschlossen" und kann unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 BudgetV "gekündigt" werden; ebenso im Ergebnis etwa LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31.01.2013 - L 8 SO 4/12 = juris, Rdnr. 29; SG München, Urteil vom 07.05.2013 - S 48 SO 235/12 = juris, Rdnr. 26 ff.), handelt es sich um eine Leistungsklage auf Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages, wobei die Willenserklärung des Beklagten mit Rechtskraft des Urteils als abgegeben gilt, § 202 Sozialgerichtsgesetz (SGG) i.V.m. § 894 Satz 1 Zivilprozessordnung (ZPO).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2013 - L 8 SO 4/12 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,103334
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2013 - L 8 SO 4/12 B ER (https://dejure.org/2013,103334)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.10.2013 - L 8 SO 4/12 B ER (https://dejure.org/2013,103334)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. Oktober 2013 - L 8 SO 4/12 B ER (https://dejure.org/2013,103334)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2006 - L 8 SO 83/05

    Anforderungen an die Bewilligung von Hilfe zur Pflege nach den Bestimmungen des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2013 - L 8 SO 4/12
    Hier tritt deshalb der gesetzliche Normalfall ein, wonach der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat, § 86a Abs. 1 Satz 1 SGG (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 28. Mai 2013, L 8 SO 168/13 B ER, 10. April 2013, L 8 SO 52/13 B ER und 24. Januar 2006, L 8 SO 83/05 ER).

    Maßgeblich ist dabei, wie ein Leistungsberechtigter bei objektiver Würdigung den Verwaltungsakt verstehen kann (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 24. Januar 2006, L 8 SO 83/05 ER; Rothkegel/Grieger in: Sozialhilferecht, 1. Aufl. 2005, Teil IV Kapitel 6 S. 686f, Rdnr. 52ff).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2012 - L 15 SO 75/09

    Maßregelvollzug - Barbetrag - Arbeitstherapiegeld - Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2013 - L 8 SO 4/12
    Selbst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sein sollten, fehlt es für eine Auslegung des aufgeführten Zusatzes als auflösende Bedingung jedenfalls an einer hinreichenden Bestimmtheit; aus Sicht eines objektiven Empfängers kann eine derartige Regelung zudem nicht so verstanden werden, dass die Änderung der Verhältnisse sich ohne weiteren Umsetzungsakt auf die Leistungsbewilligung auswirkt, ein Abänderungsbescheid also nicht entbehrlich ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2012, L 15 SO 75/09, Juris Rdnr. 27).
  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 60/03 R

    Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach § 121a SGB V nur bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2013 - L 8 SO 4/12
    So kann ein Verwaltungsakten mit Dauerwirkung mit einer auflösenden Bedingung verbunden werden, wenn entweder von der Eigenart des Verwaltungsaktes her typischerweise damit zu rechnen ist, dass dessen Voraussetzungen nach einer gewissen Zeit wieder entfallen können, oder wenn im konkreten Einzelfall greifbare Anhaltspunkte befürchten lassen, die Voraussetzungen könnten möglicherweise wieder wegfallen (vgl. BSG, Urteil vom 28. September 2005, B 6 KA 60/03 R, Juris Rdnr. 25).
  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2013 - L 8 SO 4/12
    Dabei kommt ein fiktiver Vermögensverbrauch in Ermangelung einer gesetzlichen Grundlage nicht in Betracht, vielmehr ist Vermögen solange zu berücksichtigen, wie es noch vorhanden ist und nicht bis zur Grenze des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII verbraucht wurde (vgl. zum SGB XII: BSG, Urteile vom 25. August 2011, B 8 SO 19/10 R, Juris, Rdnr. 27, und vom 20. September 2012, B 8 SO 20/11 R, Juris Rdnr. 14; zum SGB II: BSG, Urteil vom 30. Juli 2008, B 14 AS 14/08 B, Juris Rdnr. 5).
  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 20/11 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Einrichtungsträger als Rechtsnachfolger des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2013 - L 8 SO 4/12
    Dabei kommt ein fiktiver Vermögensverbrauch in Ermangelung einer gesetzlichen Grundlage nicht in Betracht, vielmehr ist Vermögen solange zu berücksichtigen, wie es noch vorhanden ist und nicht bis zur Grenze des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII verbraucht wurde (vgl. zum SGB XII: BSG, Urteile vom 25. August 2011, B 8 SO 19/10 R, Juris, Rdnr. 27, und vom 20. September 2012, B 8 SO 20/11 R, Juris Rdnr. 14; zum SGB II: BSG, Urteil vom 30. Juli 2008, B 14 AS 14/08 B, Juris Rdnr. 5).
  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 14/08 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage im Verfahren der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2013 - L 8 SO 4/12
    Dabei kommt ein fiktiver Vermögensverbrauch in Ermangelung einer gesetzlichen Grundlage nicht in Betracht, vielmehr ist Vermögen solange zu berücksichtigen, wie es noch vorhanden ist und nicht bis zur Grenze des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII verbraucht wurde (vgl. zum SGB XII: BSG, Urteile vom 25. August 2011, B 8 SO 19/10 R, Juris, Rdnr. 27, und vom 20. September 2012, B 8 SO 20/11 R, Juris Rdnr. 14; zum SGB II: BSG, Urteil vom 30. Juli 2008, B 14 AS 14/08 B, Juris Rdnr. 5).
  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 101/94

    Zuflußprinzip bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2013 - L 8 SO 4/12
    Ein solcher liegt vor, wenn sein Regelungsgehalt vom Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsaktes her nach seinen rechtlichen Wirkungen in die Zukunft fortwirken soll, sich also über eine einmalige Gestaltung der Rechtslage hinaus auf eine gewisse bestimmte oder unbestimmte zeitliche Dauer in der Zukunft erstreckt (BSGE 56, 165, 58; 27, 61, 286; 78, 109).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2013 - L 8 SO 52/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2013 - L 8 SO 4/12
    Hier tritt deshalb der gesetzliche Normalfall ein, wonach der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat, § 86a Abs. 1 Satz 1 SGG (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 28. Mai 2013, L 8 SO 168/13 B ER, 10. April 2013, L 8 SO 52/13 B ER und 24. Januar 2006, L 8 SO 83/05 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2013 - L 8 SO 168/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2013 - L 8 SO 4/12
    Hier tritt deshalb der gesetzliche Normalfall ein, wonach der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat, § 86a Abs. 1 Satz 1 SGG (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 28. Mai 2013, L 8 SO 168/13 B ER, 10. April 2013, L 8 SO 52/13 B ER und 24. Januar 2006, L 8 SO 83/05 ER).
  • BSG, 16.02.1984 - 1 RA 15/83

    Nichtleistungsbescheid - Dauerwirkung eines Verwaltungsaktes - Vormerkung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2013 - L 8 SO 4/12
    Ein solcher liegt vor, wenn sein Regelungsgehalt vom Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsaktes her nach seinen rechtlichen Wirkungen in die Zukunft fortwirken soll, sich also über eine einmalige Gestaltung der Rechtslage hinaus auf eine gewisse bestimmte oder unbestimmte zeitliche Dauer in der Zukunft erstreckt (BSGE 56, 165, 58; 27, 61, 286; 78, 109).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2013 - L 8 SO 5/12
    Nachdem der Antragsgegnerin mit Kostenentscheidung vom heutigen Tag in dem Verfahren L 8 SO 4/12 B ER die Kosten auferlegt worden sind, fehlt es für die Beschwerde gegen die Versagung von PKH am erforderlichen Rechtsschutzinteresse.
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