Weitere Entscheidung unten: LSG Bayern, 09.03.2010

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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2010 - L 8 SO 45/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,19420
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2010 - L 8 SO 45/10 B ER (https://dejure.org/2010,19420)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.03.2010 - L 8 SO 45/10 B ER (https://dejure.org/2010,19420)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. März 2010 - L 8 SO 45/10 B ER (https://dejure.org/2010,19420)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur angemessenen Schulbildung - Besuch einer anthroposophischen Privatschule

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 SGB IX; § 2 SGB XII; § 9 Abs. 2 SGB XII; § 54 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB XII
    Anspruch auf Sozialhilfe; Leistungen der Eingliederungshilfe beim Besuch einer anthroposophischen Privatschule

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Übernahme von Schulgeld für eine waldorfpädagogische Förderschule durch den Sozialhilfeträger - Kein Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Leistungen der Eingliederungshilfe beim Besuch einer anthroposophischen Privatschule

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Leistungen der Eingliederungshilfe beim Besuch einer anthroposophischen Privatschule

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - L 6 AS 8/05

    Arbeitslosengeld II - Besuch einer Privatschule - Sozialbeitrag zum Schulgeld -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2010 - L 8 SO 45/10
    Dieser Wunsch ist nicht geeignet, eine Einstandspflicht des Sozialhilfeträgers herbeizuführen (vgl ausführlich zum fehlenden Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten für den Besuch einer privaten Schule gegen einen Sozialleistungsträger - dort wegen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - Urteil des LSG Schleswig-Holstein vom 14. September 2006 - L 6 AS 8/05 - NZS 2007, 164).
  • LSG Hessen, 22.11.2010 - L 9 SO 7/09

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur angemessenen Schulbildung -

    Zu denken wäre - insbesondere bei multipler Behinderung des Antragstellers - etwa an den Umstand gleichzeitiger und unterstützend wirkender Beschulung von Geschwisterkindern in derselben Schule oder eine bereits langjährig erfolgte Erziehung unter Waldorfgrundsätzen bzw. in einer anthroposophischen Einrichtung, die dann abgebrochen werden müsste (vgl. hierzu z. B. Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen - Bremen vom 26. März 2010, L 8 SO 45/10 B ER - Juris) oder etwa an einen ansonsten behinderungsbedingt unzumutbaren Schul- und Ortswechsel oder Einrichtungswechsel, der einer angemessenen Schulbildung entgegenstehen könnte.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2014 - L 8 SO 465/13
    Nicht zuletzt aus dem in § 2 SGB XII ausdrücklich postulierten Nachrang der Sozialhilfe gegenüber anderen privaten oder staatlichen Leistungen, hier dem Bildungsauftrag der Schulen (vgl. §§ 3 ff. des Bremischen Schulgesetzes BremSchulG ) folgt, dass die Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung im Rahmen der Eingliederungshilfe nur dann in Betracht kommt, wenn die Bildungsdefizite behinderungsbedingt sind und ohne die der Eingliederung dienenden Maßnahmen das Erreichen einer angemessenen Schulbildung nicht möglich ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. April 2008 - L 8 SO 210/07 ER , 26. März 2010 L 8 SO 45/10 B ER , 31. Januar 2011 L 8 SO 366/10 B ER und vom 1. Juni 2012 L 8 SO 41/12 B ER ; Hessisches LSG, Urteil vom 22. November 2010, L 9 SO 7/09, juris Rn. 31).

    In einem solchen Fall kommt eine Einstandspflicht des Sozialhilfeträgers nicht in Betracht (vgl ausführlich zum fehlenden Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten für den Besuch einer privaten Schule gegen einen Sozialleistungsträger dort wegen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Urteil des LSG Schleswig-Holstein vom 14. September 2006 L 6 AS 8/05 NZS 2007, 164; zum Schulgeld: BSG, Urteil vom 15. November 2012 B 8 SO 10/11 R sowie bereits Beschluss des Senats vom 26. März 2010, a.a.O.).

  • LSG Hessen, 18.08.2010 - L 6 SO 5/10

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur angemessenen Schulausbildung -

    Auch kann es nach den vorgenannten Ausführungen keinen für das Sozialhilferecht bindenden schulrechtlichen Nachranggrundsatz dergestalt geben, dass Eingliederungshilfe in Gestalt von Schulgeld bereits dann ausscheidet, wenn ein kostenfreier Besuch einer staatlichen Schule bei abstrakter Betrachtungsweise eine angemessene Schulbildung ermöglicht (so aber LSG NRW, Beschluss vom 26.03.2010, Az.: L 8 SO 45/10 B ER).
  • SG Hildesheim, 18.11.2010 - S 34 SO 234/06
    In dieser Einschätzung sieht sich die Kammer im Übrigen auch durch eine jüngere Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 26.03.2010, Az.: L 8 SO 45/10 B ER) bestätigt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2012 - L 8 SO 120/10
    Aus dem im Bereich der Sozialhilfe gemäß § 2 SGB XII geltenden Nachranggrundsatz folgt jedoch, dass im Rahmen der Eingliederungshilfe die Übernahme von Kosten für den Besuch einer Privatschule nur in Betracht kommt, wenn feststeht, dass eine angemessene Schulbildung im Rahmen der allgemein vorgehaltenen kostenfreien Beschulungsmöglichkeiten nicht zu erlangen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. März 2010, L 8 SO 45/10 B ER sowie vom 1. Juni 2012, L 8 SO 41/12 B ER; Hessisches LSG, Urteil vom 22. November 2010, L 8 SO 7/09).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.06.2012 - L 8 SO 41/12
    Das heißt, der durch den Besuch der gewünschten Privatschule entstehende Kostenaufwand kann nur übernommen werden, wenn im konkreten Fall eine angemessene Schulbildung anders nicht erreicht werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. April 2008, L 8 SO 210/07 ER sowie vom 26. März 2010, L 8 SO 45/10 B ER; Hessisches LSG, Urteil vom 22. November 2010, aaO).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 09.03.2010 - L 8 SO 45/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,14623
LSG Bayern, 09.03.2010 - L 8 SO 45/10 B ER (https://dejure.org/2010,14623)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09.03.2010 - L 8 SO 45/10 B ER (https://dejure.org/2010,14623)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz - Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums - besondere Ausgestaltung des Eilverfahrens - Güter- und Folgenabwägung - Sozialhilfe - Zusammenleben einer Altersrente beziehenden Mutter mit ihrem volljährigen Sohn - Einstands- oder ...

  • Wolters Kluwer

    Positive Anordnung von Leistungen der Grundsicherung trotz unzureichender Tatsachenklärung und nicht unerheblichen Zweifeln am Anordnungsanspruch i.R.e. Güterabwägung und Folgenabwägung; Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft trotz Einweisung einer Partei in eine Klinik

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums, Ausgestaltung des Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes bei der Güter- und Folgenabwägung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG

    Auszug aus LSG Bayern, 09.03.2010 - L 8 SO 45/10
    Zutreffend hat das SG auch angeführt, dass in Fällen, in denen es um Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums geht, eine Ablehnung des einstweiligen Rechtsschutzes aufgrund fehlender Erfolgsaussichten der Hauptsache nur dann zulässig ist, wenn das Gericht die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend geprüft hat (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 Az. 1 BvR 569/05 und Beschluss vom 06.02.2007 Az. 1 BvR 3101/06).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1998 - 8 A 5181/95

    Wer Sozialhilfe beantragt oder erhält, ruft Zweifel an seiner Hilfebedürftigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 09.03.2010 - L 8 SO 45/10
    Zwar erweckt ein Kfz-Halter Zweifel an der Hilfsbedürftigkeit, die er aber durch konkrete Angaben, welche Ausgaben durch das Kfz entstehen und wie sie aus den zur Verfügung stehenden Mitteln bestritten werden, ausräumen kann (OVG NI FEVS 47, 559; OVG NW FEVS 49, 37; OVG TH ZfSH/SGB 2001, 276, 280).
  • BVerwG, 17.12.2003 - 5 C 25.02

    Einkommen, Kindergeld als - dessen, an den es gezahlt wird; Kindergeld als

    Auszug aus LSG Bayern, 09.03.2010 - L 8 SO 45/10
    Bei volljährigen Kindern (vgl. § 82 Abs. 1 letzter Satz SGB XII), bei denen die Zurechnungsvoraussetzungen nicht vorliegen, die nicht in einer Familienhaushaltsgemeinschaft mit der kindergeldberechtigten Person leben, ist das Kindergeld Einkommen des bezugsberechtigten Elternteils (s. BVerwG 17.12.2003 - 5 C 25.02 - NJW 2004, 2541, BSG 8.2.2007 - B 9b SO 5/06 R ) und darf einem Kind nur angerechnet werden, soweit es an dieses durch einen gesonderten, zweckorientierten Zuwendungsakt tatsächlich weitergegeben wird (s. OVG RP 23.2.2002 - 12 A 10375/02 - FEVS 54, 45, LSG BW 23.11.2006 - L 7 SO 2073/06 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2006 - L 7 SO 2073/06

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Auszug aus LSG Bayern, 09.03.2010 - L 8 SO 45/10
    Bei volljährigen Kindern (vgl. § 82 Abs. 1 letzter Satz SGB XII), bei denen die Zurechnungsvoraussetzungen nicht vorliegen, die nicht in einer Familienhaushaltsgemeinschaft mit der kindergeldberechtigten Person leben, ist das Kindergeld Einkommen des bezugsberechtigten Elternteils (s. BVerwG 17.12.2003 - 5 C 25.02 - NJW 2004, 2541, BSG 8.2.2007 - B 9b SO 5/06 R ) und darf einem Kind nur angerechnet werden, soweit es an dieses durch einen gesonderten, zweckorientierten Zuwendungsakt tatsächlich weitergegeben wird (s. OVG RP 23.2.2002 - 12 A 10375/02 - FEVS 54, 45, LSG BW 23.11.2006 - L 7 SO 2073/06 -).
  • OVG Niedersachsen, 12.02.1997 - 4 M 282/97

    Sozialhilfe; Zweifel an Hilfebedürftigkeit; Kraftfahrzeug; Ausräumung der Zweifel

    Auszug aus LSG Bayern, 09.03.2010 - L 8 SO 45/10
    Zwar erweckt ein Kfz-Halter Zweifel an der Hilfsbedürftigkeit, die er aber durch konkrete Angaben, welche Ausgaben durch das Kfz entstehen und wie sie aus den zur Verfügung stehenden Mitteln bestritten werden, ausräumen kann (OVG NI FEVS 47, 559; OVG NW FEVS 49, 37; OVG TH ZfSH/SGB 2001, 276, 280).
  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Geltung der

    Auszug aus LSG Bayern, 09.03.2010 - L 8 SO 45/10
    Das Verlangen einer Vorlage von Kontoauszügen ist im Übrigen rechtmäßig (vergleiche Urteil des Bundessozialgerichts vom 19.9.2008, B 14 AS 45/07 R).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2002 - 12 A 10375/02

    Zulässigkeit einer Anrechnung des Kindergeldes auf das Einkommen des

    Auszug aus LSG Bayern, 09.03.2010 - L 8 SO 45/10
    Bei volljährigen Kindern (vgl. § 82 Abs. 1 letzter Satz SGB XII), bei denen die Zurechnungsvoraussetzungen nicht vorliegen, die nicht in einer Familienhaushaltsgemeinschaft mit der kindergeldberechtigten Person leben, ist das Kindergeld Einkommen des bezugsberechtigten Elternteils (s. BVerwG 17.12.2003 - 5 C 25.02 - NJW 2004, 2541, BSG 8.2.2007 - B 9b SO 5/06 R ) und darf einem Kind nur angerechnet werden, soweit es an dieses durch einen gesonderten, zweckorientierten Zuwendungsakt tatsächlich weitergegeben wird (s. OVG RP 23.2.2002 - 12 A 10375/02 - FEVS 54, 45, LSG BW 23.11.2006 - L 7 SO 2073/06 -).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 09.03.2010 - L 8 SO 45/10
    Zutreffend hat das SG auch angeführt, dass in Fällen, in denen es um Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums geht, eine Ablehnung des einstweiligen Rechtsschutzes aufgrund fehlender Erfolgsaussichten der Hauptsache nur dann zulässig ist, wenn das Gericht die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend geprüft hat (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 Az. 1 BvR 569/05 und Beschluss vom 06.02.2007 Az. 1 BvR 3101/06).
  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 48.78

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Krankenhilfe trotz Einkommens des

    Auszug aus LSG Bayern, 09.03.2010 - L 8 SO 45/10
    Schon bei der Vorgängervorschrift von § 36 SGB XII, § 16 BSHG, bestand Einigkeit in Literatur und Rechtsprechung, dass den dort genannten Verwandten und Verschwägerten ein Einkommen belassen werden muss, welches deutlich über dem Bedarf der Hilfe zum Lebensunterhalt liegt (so bereits BVerwG FEVS 28, 309, 312).
  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 5/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -Einkommenseinsatz

    Auszug aus LSG Bayern, 09.03.2010 - L 8 SO 45/10
    Bei volljährigen Kindern (vgl. § 82 Abs. 1 letzter Satz SGB XII), bei denen die Zurechnungsvoraussetzungen nicht vorliegen, die nicht in einer Familienhaushaltsgemeinschaft mit der kindergeldberechtigten Person leben, ist das Kindergeld Einkommen des bezugsberechtigten Elternteils (s. BVerwG 17.12.2003 - 5 C 25.02 - NJW 2004, 2541, BSG 8.2.2007 - B 9b SO 5/06 R ) und darf einem Kind nur angerechnet werden, soweit es an dieses durch einen gesonderten, zweckorientierten Zuwendungsakt tatsächlich weitergegeben wird (s. OVG RP 23.2.2002 - 12 A 10375/02 - FEVS 54, 45, LSG BW 23.11.2006 - L 7 SO 2073/06 -).
  • LSG Bayern, 13.12.2010 - L 8 SO 207/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums -

    16 In Fällen, in denen es um Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums geht, ist eine Ablehnung des einstweiligen Rechtsschutzes aufgrund fehlender Erfolgsaussichten der Hauptsache nur dann zulässig, wenn das Gericht die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend geprüft hat (vgl. BVerfG vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 = Breith 2005, 803 und vom 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06, (Beschluss des erkennenden Senats vom 09.03.2010, Az.: L 8 SO 45/10 B ER).
  • SG Aachen, 26.07.2013 - S 19 SO 63/13

    Erhöhung des Stundenkontingents der in Form eines persönlichen Budgets erbrachten

    Ist eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so gebietet es der Grundsatz effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG), aufgrund einer Folgenabwägung zu entscheiden, bei der insbesondere die grundrechtlichen Belange der Antragsteller umfassend in die Abwägung einzustellen sind (vgl. aus der mannigfachen Rechtsprechung nur BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 = juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 09.03.2010 - L 8 SO 45/10 B ER = juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.04.2013 - L 7 AS 2403/12 B ER = juris).
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