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   LSG Bayern, 21.11.2014 - L 8 SO 5/14   

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https://dejure.org/2014,40535
LSG Bayern, 21.11.2014 - L 8 SO 5/14 (https://dejure.org/2014,40535)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21.11.2014 - L 8 SO 5/14 (https://dejure.org/2014,40535)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21. November 2014 - L 8 SO 5/14 (https://dejure.org/2014,40535)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII; Aufhebung der Leistungsbewilligung mit Wirkung für die Vergangenheit; Berücksichtigung eines Sparguthabens; Einkommensberücksichtigung nach der sog. modifizierten Zuflusstheorie; Prüfung des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII; Aufhebung der Leistungsbewilligung mit Wirkung für die Vergangenheit; Berücksichtigung eines Sparguthabens; Einkommensberücksichtigung nach der sog. modifizierten Zuflusstheorie; Prüfung des ...

  • rechtsportal.de

    Teilweise Aufhebung und Rückforderung von Grundsicherungsleistungen wegen eines Anrechnungstatbestands

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 239
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemeinsame

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2014 - L 8 SO 5/14
    Am 09.09.2011 beantragte die Klägerin die Überprüfung der Höhe der Leistungsgewährung wegen des Urteils des BSG vom 19.05.2009 (Az.: B 8 SO 8/08 R) zum Eckregelsatz von 100 % für erwachsene Haushaltszugehörige.

    Das verlangt eine Bedarfsermittlung in objektiv richtiger Weise, wie es die Rechtsprechung des BSG in den Urteilen vom 19.05.2009 Aktenzeichen: B 8 SO 8/08 R und vom 23.03.2010, Aktenzeichen: B 8 SO 17/09 R vorschreibt.

    Jedenfalls können seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das SGB und des SGB II durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl I 2954) mit Wirkung zum 1. Januar 2005 nach Maßgabe des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen zwischen dem SGB II und dem SGB XII Einsparungen bei gemeinsamem Haushalt nur angenommen werden, wenn die zusammenlebenden Personen eine Bedarfsgemeinschaft iS des SGB II oder eine Einsatzgemeinschaft iS des § 19 Abs. 1 SGB XII bilden (Rn 17, BSG Urteil vom 19.05.2009 Aktenzeichen: B 8 SO 8/08 R betr. Empfängerin von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit ihrem volljährigen, Arbeitslosengeld II beziehenden Sohn zusammen).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2008 - L 20 SO 17/08

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2014 - L 8 SO 5/14
    Nach dem Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 28.07.2009 - L 20 SO 17/08 dürften dabei auch Einkünfte von der Werkstatt für behinderte Menschen oder angesparte Sozialhilfe dem Vermögen zugerechnet werden.

    Das Interesse des über alle Maßen sparsamen Leistungsempfängers müsse insoweit zurücktreten, da die Gewährung von Sozialhilfe nicht zu Ansparungen führen könne, die den Bedarf des Leistungsempfängers teilweise sogar überstiegen und an der Hilfebedürftigkeit für die vorausgegangenen Monate zumindest Zweifel aufwerfen würden (so LSG Nordrhein-Westfalen vom 28.07.2009 - L 20 SO 17/08 für die Berücksichtigung von aus Sozialhilfe angespartem Vermögen).

    Auch der Einsatz von Vermögen aus Zahlungen, die ein Hilfesuchender als Opfer nationalsozialistischer Verfolgung aus dem Hardship Fund der Claims Conference und nach den Richtlinien zum Härtefond des Landes Nordrhein-Westfalen zur Unterstützung von NS-Opfern erhalten hat, ist als Härte gewertet worden (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Juli 2008 - L 20 SO 17/08 -, juris ); ebenso aus einer Schmerzensgeldzahlung stammendes Vermögen.

  • BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 25/01 R

    Vertragszahnarzt - gesamtvertragliche Ausgestaltung - Degressionsabwicklung -

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2014 - L 8 SO 5/14
    Diese Vorschrift soll bewirken, dass ein Verwaltungsakt inhaltlich bestimmt ist, also den Willen der Behörde vollständig und unzweideutig ausdrückt, damit der Empfänger weiß, was ihm auferlegt oder zugebilligt wird ("Klarstellungsfunktion"; BSG 15.5.2002 - B 6 KA 25/01 R.

    - SozR 3-2500 § 85 Nr. 46 S 384 mwN).

  • BSG, 27.05.2014 - B 8 SO 26/12 R

    Sozialhilfe - Hilfe bei Krankheit - Leistungsbewilligung durch den

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2014 - L 8 SO 5/14
    § 48 Abs. 1 und 2 SGB X kann auch auf anfänglich rechtswidrige Verwaltungsakte angewendet werden, wenn die nachträgliche Änderung der Verhältnisse sich auf tatsächliche oder rechtliche Umstände bezieht, auf denen die Rechtswidrigkeit nicht beruht hat (zul. Urt. BSG 27.5.2014, Az.: B 8 SO 26/12 R).

    § 48 Abs. 1 SGB X setzt nicht voraus, dass der Verwaltungsakt mit Dauerwirkung rechtmäßig war (BSG 19.07.2010 - B 8 SO 22/10 B RdNr 7 mwN, zuletzt Urt. BSG 27.05.2014, Az.: B 8 SO 26/12 R).Eine wesentliche Änderung kann - zu (weiteren) Gunsten des Betroffenen wie zu seinen Ungunsten - auch bei Rechtswidrigkeit des Ursprungsbescheids eintreten.

  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 2/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2014 - L 8 SO 5/14
    Bei belastenden Verwaltungsakten, also solchen, die gegenüber dem vorherigen Zustand eine ungünstigere Regelung enthalten, ist grundsätzlich anzuhören, denn die Anhörungsvorschriften sollen nach ihrem Sinn und Zweck vor Überraschungsentscheidungen schützen und das Vertrauen in die Verwaltung stärken (vgl. BT-Drucks 7/868, S 28, zuletzt BSG Urteil vom 4.6.2014, B 14 AS 2/13 R).
  • BSG, 26.09.1991 - 4 RK 4/91

    Anhörung bei Massenverwaltungsakten, Widerspruchseinlegung, Nachholung,

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2014 - L 8 SO 5/14
    Entscheidungserheblich iS von § 24 Abs. 1 SGB X sind alle Tatsachen, die zum Ergebnis der Verwaltungsentscheidung beigetragen haben, dh, auf die sich die Verwaltung auch gestützt hat (BSGE 69, 247 = SozR 3-1300 § 24 Nr. 4).
  • BSG, 25.10.1995 - 4 RA 66/94

    Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X, Kenntnis der Tatsachen

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2014 - L 8 SO 5/14
    Die Verweisung auf § 45 Abs. 4 SGB X ist nur dahingehend zu verstehen, dass eine Aufhebung des Ursprungsbescheides mit Wirkung für die Vergangenheit zuungunsten des hieraus Berechtigten lediglich durch einen Bescheid möglich ist, der innerhalb eines Jahres nach Kenntnis der Behörde von den Aufhebungstatsachen ergeht (Steinwedel in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Rn. 78 zu § 48, BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 26; s zur Einfügung von "Satz 2" in Abs. 4 S 1: BT-Drucks 13/10033 S 24 zu Art. 5 Nr. 3).
  • BSG, 11.04.2002 - B 3 P 8/01 R

    Umdeutung eines Aufhebungsbescheids - Ermessensreduzierung auf Null

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2014 - L 8 SO 5/14
    Geht die Verwaltung zu Unrecht davon aus, es greife § 48 Abs. 1 SGB X ein, werden in der Regel die strengeren Voraussetzungen des § 45 SGB X nicht erfüllt sein (vgl. z.B. BSG Urteil vom 11.4.2002 - B 3 P 8/01 R).
  • BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 2/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - gemischte Bedarfsgemeinschaft mit

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2014 - L 8 SO 5/14
    Es kann dahinstehen, ob der bisherigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. hierzu BSGE 99, 131 ff RdNr 16 = BSG SozR 4-3500 § 28 Nr. 1) für die Auslegung der Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) bis zum 31. Dezember 2004 in vollem Umfang zu folgen ist und die Klägerin bereits nach den bisher entwickelten Kriterien als Haushaltsvorstand anzusehen war.
  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 47/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2014 - L 8 SO 5/14
    Wesentlich iSv § 48 Abs. 1 SGB X sind aber nur Änderungen, die dazu führen, dass die Behörde unter den nunmehr objektiv vorliegenden Verhältnissen den Verwaltungsakt - hier den Bescheid vom 18.08.2009 - für März 2010 nicht hätte erlassen dürfen (vgl. zB BSG SozR 1300 § 48 Nr. 22, S 50; vgl. auch BSGE 102, Seite 295 ff = SozR 4-4200 § 11 Nr. 24, RdNr 10; BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 38, RdNr 15).
  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verfahrensfehler - Heilung - Nachholung

  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 132/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 20/11 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Einrichtungsträger als Rechtsnachfolger des

  • BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 12/13 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf

  • BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 14/13 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf

  • BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 31/12 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf

  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein

  • BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84

    Zuerkennung einer Rente - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Ruhen eines

  • BSG, 06.12.1989 - 9 RVs 3/89

    Bewertung des GdB bei Änderung der medizinischen Lehrmeinung

  • BSG, 03.10.1989 - 10 RKg 7/89

    Wesentliche Änderung iS. von § 48 Abs. 1 SGB X

  • BSG, 27.02.1996 - 10 RKg 27/93

    Aufhebung der Bewilligung von Kindergeld wegen einer wesentlichen Änderung der

  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 35/07 R

    Sozialhilfe - Einkommens- oder Vermögenseinsatz - Zuflussprinzip -

  • BSG, 19.07.2010 - B 8 SO 22/10 B

    Aufhebung einer rechtswidrigen Leistungsbewilligung bei fehlender Bedürftigkeit

  • SG Karlsruhe, 14.08.2015 - S 1 SO 1225/15

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Vermögenseinsatz - eheähnliche Gemeinschaft -

    Die Annahme eines fiktiven Vermögensverbrauchs ist in Ermangelung einer gesetzlichen Grundlage rechtlich nicht zulässig (vgl. BSG SozR 4-3500 § 19 Nr. 4 m.w.N.; ferner Bay. LSG vom 21.11.2014 - L 8 SO 5/14 - und LSG Sachsen-Anhalt vom 12.12.2013 - L 8 SO 37/13 b - ).
  • SG Ulm, 13.06.2017 - S 11 SO 1813/16

    Zur Haftung des Betreuers bei zu Unrecht erhaltenen Sozialleistungen

    Dies ist zwar nicht ausdrücklich gesetzlich bestimmt ergibt sich jedoch aus historischer und systematischer Auslegung (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. November 2014 - L 8 SO 5/14,juris).
  • BSG, 14.04.2015 - B 8 SO 9/15 B

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen

    L 8 SO 5/14 (Bayerisches LSG).
  • SG Marburg, 12.05.2016 - S 5 AS 23/14
    Die Herkunft des Vermögens ist grundsätzlich irrelevant, so dass auch aus Sozialleistungen angespartes Vermögen regelmäßig verwertet werden muss (vgl. Bay. LSG, Urteil vom 21.11.2014 - L 8 SO 5/14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 116/12
    Nach den zutreffenden Ausführungen des SG war der der Klägerin mit dem Erbfall im Jahr 2002 "zugeflossene" Miteigentumsanteil an dem Einfamilienhaus in G. bei der Leistungsbewilligung im Jahr 2008 sozialhilferechtlich als Vermögen anzusehen, weil es sich in diesem Bedarfszeitraum um "nicht verbrauchtes Einkommen" gehandelt hat (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 21. November 2014 - L 8 SO 5/14 - juris Rn. 40 f.; Sächs. LSG, Urteil vom 17. Oktober 2013 - L 2 AS 1082/11 - juris Rn. 62; Mecke in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 90 Rn. 19; Grube in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl. 2014, § 90 Rn. 10; so schon zum Recht der Arbeitslosenhilfe BSG, Urteil vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 159/74 - juris Rn. 23 a.E.; zum BSHG vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1999 - 5 C 35/97 - juris Rn. 17).
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