Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 8 SO 52/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,13993
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 8 SO 52/14 (https://dejure.org/2016,13993)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.02.2016 - L 8 SO 52/14 (https://dejure.org/2016,13993)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - L 8 SO 52/14 (https://dejure.org/2016,13993)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,13993) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 8 SO 52/14
    Denn aus dem Vorbringen der Klägerin ergibt sich, dass ihre Eltern die Kosten für den Integrationshelfer (vorläufig) beglichen haben und sie daher Kostenerstattung begehrt (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R - juris Rn. 16).

    § 92 Abs. 2 SGB XII setzt nicht voraus, dass zugleich die in § 92 Abs. 1 SGB XII beschriebenen Leistungsvoraussetzungen für eine stationäre Einrichtung, für eine Tageseinrichtung für behinderte Menschen oder für ärztliche oder ärztlich verordnete Maßnahmen erfüllt sind (BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R - juris Rn. 28).

    Der Zweck des § 92 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB XII besteht darin, die Eltern behinderter mit denen nichtbehinderter Kinder hinsichtlich der aus einer angemessenen Schulbildung ihrer Kinder folgenden Lasten wirtschaftlich gleichzustellen (BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R - juris Rn. 27).

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 8 SO 52/14
    Auch das BSG geht - ebenso wie das BVerwG zum BSHG (Urteil vom 26. Januar 1966 - V C 88/64) - davon aus, dass es verfassungsrechtlich nicht geboten ist, Leistungen der Eingliederungshilfe unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen zu gewähren (BSG, Urteil vom 23. August 2013 - B 8 SO 24/11 R - juris Rn. 20).

    Die Leistungen nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII umfassen alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Ermöglichung einer angemessenen Schulbildung geeignet und erforderlich sind, die Behinderungsfolgen zu beseitigen oder zu mildern, soweit es sich nicht um Maßnahmen handelt, die den Kernbereich der pädagogischen Arbeit betreffen (BSG, Urteil vom 23. August 2012 - B 8 SO 24/11 R - juris Rn. 18).

  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 15/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den Einbau eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 8 SO 52/14
    Bei minderjährigen behinderten Menschen ist es im Hinblick auf die grundsätzliche Unterhaltspflicht der Eltern zulässig, auch auf deren wirtschaftlichen Verhältnisse abzustellen (BSG, Urteil vom 20. September 2012 - B 8 SO 15/11 R - juris Rn. 22, 23).

    Diese Privilegierung beruht auf dem erhöhten gesellschaftlichen Allgemeininteresse und damit der Annahme einer Gesamtverantwortung der Gesellschaft, die die finanzielle Entlastung der Familie rechtfertigt (BSG, 20. September 2012 - B 8 SO 15/11 R - juris Rn. 22).

  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 2/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - Gleichstellung mit den in Abschn 2 Nr 1

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 8 SO 52/14
    Die fehlende unmittelbare Anwendbarkeit steht einer Heranziehung des Art. 24 UN-BRK als Auslegungshilfe zwar nicht grundsätzlich entgegen (BSG, Urteil vom 11. August 2015 - B 9 SB 2/14 R - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 8 SO 52/14
    Auch das BSG geht - ebenso wie das BVerwG zum BSHG (Urteil vom 26. Januar 1966 - V C 88/64) - davon aus, dass es verfassungsrechtlich nicht geboten ist, Leistungen der Eingliederungshilfe unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen zu gewähren (BSG, Urteil vom 23. August 2013 - B 8 SO 24/11 R - juris Rn. 20).
  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 20/11 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Einrichtungsträger als Rechtsnachfolger des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 8 SO 52/14
    Auch eine Leistungsgewährung im Wege der unechten Sozialhilfe gegen Aufwendungsersatz (§ 19 Abs. 5 SGB XII) war nicht gerechtfertigt, denn sie setzt eine Notlage voraus (Coseriu in: jurisPK-SGB XII, 2. Auflage 2014, § 19 Rn. 38; vgl. BSG, Urteil vom 20. September 2012 - B 8 SO 20/11 R - juris Rn. 16), die vorliegend nicht erkennbar ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2014 - L 8 SO 506/13

    Anspruch auf Sozialhilfe; Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe als

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 8 SO 52/14
    Daher kommt auch die Förderung der Teilnahme an einem schulischen Nachmittagsangebot in Betracht, das nicht der Schulpflicht unterfällt (Senatsbeschluss vom 10. April 2014 - L 8 SO 506/13 B ER - juris Rn. 25; Wehrhahn in jurisPK-SGB XII, 2. Auflage 2014, § 54 Rn. 57.3).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2014 - L 2 AS 267/13

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 8 SO 52/14
    Insbesondere wenn der Leistungsträger ausschließlich über eine Versagung von Leistungen zu entscheiden hat, kann sich eine solche Ermessensreduzierung daraus ergeben, dass ihm anderweitige Ermittlungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juli 2007 - L 7 AS 1703/06 - juris Rn. 25; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Dezember 2014 - L 2 AS 267/13 - juris Rn. 33).
  • BSG, 10.10.2000 - B 3 P 15/99 R

    Maßgeblicher Pflegebedarf bei ärztlich empfohlenem Spaziergang und sonntäglichem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 8 SO 52/14
    Denn hieraus ergibt sich kein Anspruch auf Gewährung finanzieller Mittel zur Ausübung der Glaubensfreiheit (BSG, Urteil vom 10. Oktober 2000 - B 3 P 15/99 R - juris Rn. 20; Jarass in Jarass/Pieroth, GG, 13. Auflage 2014, Art. 4 Rn. 41).
  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 8 SO 52/14
    Dafür muss ihre Auslegung ergeben, dass sie geeignet und hinreichend bestimmt ist, wie eine innerstaatliche Vorschrift rechtliche Wirkung zu entfalten, ohne dass es einer weiteren normativen Ausfüllung bedarf (zu Art. 25 UN-BRK: BSG, Urteil vom 6. März 2012 - B 1 KR 10/11 R - juris Rn. 24).
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R

    Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung der Leistungsgewährung wegen

  • BSG, 17.02.2004 - B 1 KR 4/02 R

    Krankenversicherung - Mitwirkungspflicht - Versagung - Versagensbescheid -

  • BVerwG, 29.07.2015 - 6 C 35.14

    Rechtschreibstörung (Legasthenie); Abitur; schriftliche Prüfungen, Gebot der

  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2007 - L 7 AS 1703/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Versagung wegen Verletzung von Mitwirkungs-

  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

  • BVerwG, 05.04.2006 - 9 C 1.05

    Verbandsklage; Behindertenverband; Feststellungsklage; Rügeumfang;

  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 7 AS 3613/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Mitwirkungspflichten - auf Dritte bezogene

    Eine solche Konstellation ist vorliegend aber nicht gegeben, da die Klägerin bereits die Entscheidungserheblichkeit der vom Beklagten geforderten Informationen (weiterhin) bestreitet (vgl. dazu BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 78/08 R - ; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. Februar 2016 - L 8 SO 52/14 - ) und auch die übrigen Voraussetzungen des § 7 SGB II für einen Anspruch auf Arbeitslosgengeld II nicht geklärt sind.
  • LSG Bayern, 12.04.2018 - L 8 SO 227/15

    Einkommens- und Vermögensanrechnung bei Eingliederungshilfeleistungen

    Denn unabhängig davon, dass konkrete Leistungsansprüche aus der UN-BRK allenfalls in eingeschränktem Umfang abgeleitet werden können (siehe unten), stehen die sich aus der UN-BRK ergebenden Verpflichtungen der Vertragsstaaten grundsätzlich unter dem Vorbehalt der verfügbaren Mittel (Art. 4 Abs. 2 UN-BRK), so dass Leistungseinschränkungen nicht von vornherein unzulässig sind (LSG Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.02.2016, L 8 SO 52/14, Rn 23).
  • OVG Niedersachsen, 22.06.2017 - 4 PA 128/17

    Alter; Anfechtungsklage; Anspruch; Aufklärung; Ermessen; Ermessensreduzierung;

    Bei der Versagung von Leistungen wegen fehlender Mitwirkung kann sich eine Ermessensreduzierung zwar daraus ergeben, dass dem Sozialleistungsträger anderweitige Ermittlungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 25.2.2016 - L 8 SO 52/14 -, EuG 2017, 26 m. w. Nachw.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2021 - L 6 AS 770/20

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen

    In einem solchen Fall sind regelmäßig weitere Gesichtspunkte zu berücksichtigen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.02.2016, L 8 SO 52/14, juris Rn. 30; Bayerisches LSG, Urteil vom 06.05.2021, L 16 AS 652/20, juris Rn. 28 ff.; Voelzke in jurisPK-SGB I, Stand: 19.08.2021, § 66 Rn. 66 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2018 - L 9 AS 1813/15
    Es lag ein Fall der Ermessensreduzierung auf Null vor (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. Februar 2016 - L 8 SO 52/14).
  • SG Augsburg, 08.11.2023 - S 3 AS 308/23

    Versagung von Leistungen bei Verletzung der Mitwirkungspflichten

    Insbesondere soweit keine anderen Ermittlungsmöglichkeiten gegeben sind, kann hinsichtlich der Entscheidung auf Versagung der Leistungen eine Ermessensreduzierung auf Null eintreten (Voelzke in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 1, 3. Aufl., § 66 SGB I (Stand: 02.12.2022), Rn. 68 unter Verweis auf: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juli 2007 - L 7 AS 1703/06 - juris Rn. 25; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Dezember 2014 - L 2 AS 267/13 - juris Rn. 33 und Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. Februar 2016 - L 8 SO 52/14 -, Rn. 30, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2016 - L 8 SO 369/12
    Diese Regelung vermag jedoch ebenso wenig wie Artikel 19 (Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gesellschaft) und 20 (Persönliche Mobilität) einen individuellen Aufwendungsersatzanspruch des Behinderten zu begründen, sondern ist als Auftrag an den Bundesgesetzgeber zu sehen, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen (vgl. zu Art. 24 BRK OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. September 2010 - 2 ME 278/10 - Senatsbeschluss vom 25. Februar 2016 - L 8 SO 52/14 - juris).
  • SG Dortmund, 09.03.2020 - S 66 AS 4213/19
    Insbesondere in Fällen, in denen keine andere Ermittlungsmöglichkeiten gegeben sind, kann hinsichtlich der Entscheidung auf Versagung der Leistungen eine Ermessensreduzierung auf null eintreten (vgl. Voelzke, in: juris-PK SGB I, § 66, Rn. 68 unter Verweis auf LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.02.2016 - L 8 SO 52/14, Rn. 30).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 8 SO 133/16
    Im Einzelfall kann eine Ermessensreduzierung auf Null eintreten, was vor allem in Betracht kommt, wenn dem Leistungsträger im Falle einer Versagung - nicht einer Entziehung - von Leistungen anderweitige Ermittlungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen (Senatsurteil vom 25. Februar 2016 - L 8 SO 52/14 - juris Rn. 30).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2017 - L 8 SO 238/14
    Diese Regelung vermag jedoch ebenso wie Art. 19 (Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gesellschaft) und Art. 20 (Persönliche Mobilität) einen individuellen Anspruch des Behinderten auf die Gewährung von Geldleistungen nicht zu begründen, sondern ist als Auftrag an den Bundesgesetzgeber zu sehen, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen (vgl. zu Art. 24 BRK: OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. September 2010 - 2 ME 278/10 - Senatsbeschluss vom 25. Februar 2016 - L 8 SO 52/14 - Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2016 - L 8 SO 52/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,14436
LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2016 - L 8 SO 52/14 (https://dejure.org/2016,14436)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.03.2016 - L 8 SO 52/14 (https://dejure.org/2016,14436)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. März 2016 - L 8 SO 52/14 (https://dejure.org/2016,14436)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,14436) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 19 Abs. 3 SGB XII; § 92 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SGB XII; § 54 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB XII; § 55 SGB IX
    Kostenerstattung für die Inanspruchnahme eines Integrationshelfers für den Konfirmandenunterricht; Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung; Außerschulische Bildungsmöglichkeiten; Tatsächlicher Schulbesuch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattung für die Inanspruchnahme eines Integrationshelfers für den Konfirmandenunterricht; Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung; Außerschulische Bildungsmöglichkeiten; Tatsächlicher Schulbesuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerstattung für die Inanspruchnahme eines Integrationshelfers für den Konfirmandenunterricht; Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung; Außerschulische Bildungsmöglichkeiten; Tatsächlicher Schulbesuch

  • rechtsportal.de

    Kostenerstattung für die Inanspruchnahme eines Integrationshelfers für den Konfirmandenunterricht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2016 - L 8 SO 52/14
    Denn aus dem Vorbringen der Klägerin ergibt sich, dass ihre Eltern die Kosten für den Integrationshelfer (vorläufig) beglichen haben und sie daher Kostenerstattung begehrt (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R - juris Rn. 16).

    § 92 Abs. 2 SGB XII setzt nicht voraus, dass zugleich die in § 92 Abs. 1 SGB XII beschriebenen Leistungsvoraussetzungen für eine stationäre Einrichtung, für eine Tageseinrichtung für behinderte Menschen oder für ärztliche oder ärztlich verordnete Maßnahmen erfüllt sind (BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R - juris Rn. 28).

    Der Zweck des § 92 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB XII besteht darin, die Eltern behinderter mit denen nichtbehinderter Kinder hinsichtlich der aus einer angemessenen Schulbildung ihrer Kinder folgenden Lasten wirtschaftlich gleichzustellen (BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R - juris Rn. 27).

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2016 - L 8 SO 52/14
    Auch das BSG geht - ebenso wie das BVerwG zum BSHG (Urteil vom 26. Januar 1966 - V C 88/64) - davon aus, dass es verfassungsrechtlich nicht geboten ist, Leistungen der Eingliederungshilfe unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen zu gewähren (BSG, Urteil vom 23. August 2013 - B 8 SO 24/11 R - juris Rn. 20).

    Die Leistungen nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII umfassen alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Ermöglichung einer angemessenen Schulbildung geeignet und erforderlich sind, die Behinderungsfolgen zu beseitigen oder zu mildern, soweit es sich nicht um Maßnahmen handelt, die den Kernbereich der pädagogischen Arbeit betreffen (BSG, Urteil vom 23. August 2012 B 8 SO 24/11 R - juris Rn. 18).

  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 15/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den Einbau eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2016 - L 8 SO 52/14
    Bei minderjährigen behinderten Menschen ist es im Hinblick auf die grundsätzliche Unterhaltspflicht der Eltern zulässig, auch auf deren wirtschaftlichen Verhältnisse abzustellen (BSG, Urteil vom 20. September 2012 - B 8 SO 15/11 R - juris Rn. 22, 23).

    Diese Privilegierung beruht auf dem erhöhten gesellschaftlichen Allgemeininteresse und damit der Annahme einer Gesamtverantwortung der Gesellschaft, die die finanzielle Entlastung der Familie rechtfertigt (BSG, 20. September 2012 - B 8 SO 15/11 R - juris Rn. 22).

  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 2/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - Gleichstellung mit den in Abschn 2 Nr 1

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2016 - L 8 SO 52/14
    Die fehlende unmittelbare Anwendbarkeit steht einer Heranziehung des Art. 24 UN-BRK als Auslegungshilfe zwar nicht grundsätzlich entgegen (BSG, Urteil vom 11. August 2015 - B 9 SB 2/14 R - juris Rn. 23).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2007 - L 7 AS 1703/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Versagung wegen Verletzung von Mitwirkungs-

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2016 - L 8 SO 52/14
    Insbesondere wenn der Leistungsträger ausschließlich über eine Versagung von Leistungen zu entscheiden hat, kann sich eine solche Ermessensreduzierung daraus ergeben, dass ihm anderweitige Ermittlungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juli 2007 - L 7 AS 1703/06 - juris Rn. 25; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Dezember 2014 - L 2 AS 267/13 - juris Rn. 33).
  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2016 - L 8 SO 52/14
    Dafür muss ihre Auslegung ergeben, dass sie geeignet und hinreichend bestimmt ist, wie eine innerstaatliche Vorschrift rechtliche Wirkung zu entfalten, ohne dass es einer weiteren normativen Ausfüllung bedarf (zu Art. 25 UN-BRK: BSG, Urteil vom 6. März 2012 - B 1 KR 10/11 R - juris Rn. 24).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2014 - L 2 AS 267/13

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2016 - L 8 SO 52/14
    Insbesondere wenn der Leistungsträger ausschließlich über eine Versagung von Leistungen zu entscheiden hat, kann sich eine solche Ermessensreduzierung daraus ergeben, dass ihm anderweitige Ermittlungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juli 2007 - L 7 AS 1703/06 - juris Rn. 25; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Dezember 2014 - L 2 AS 267/13 - juris Rn. 33).
  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2016 - L 8 SO 52/14
    Auch das BSG geht - ebenso wie das BVerwG zum BSHG (Urteil vom 26. Januar 1966 - V C 88/64) - davon aus, dass es verfassungsrechtlich nicht geboten ist, Leistungen der Eingliederungshilfe unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen zu gewähren (BSG, Urteil vom 23. August 2013 - B 8 SO 24/11 R - juris Rn. 20).
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R

    Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung der Leistungsgewährung wegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2016 - L 8 SO 52/14
    Eine solche Konstellation liegt aber nicht vor, wenn - wie vorliegend die Klägerin - bereits die Entscheidungserheblichkeit der vom Beklagten geforderten Informationen bestreitet (BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 78/08 R - juris Rn. 14).
  • BSG, 17.02.2004 - B 1 KR 4/02 R

    Krankenversicherung - Mitwirkungspflicht - Versagung - Versagensbescheid -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2016 - L 8 SO 52/14
    Gegen Entscheidungen nach § 66 SGB I ist grundsätzlich nur die isolierte Anfechtungsklage gegeben, weil es an einer behördlichen Sachentscheidung noch fehlt (BSG, Urteil vom 17. Februar 2004 - B 1 KR 4/02 R - juris Rn. 12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2014 - L 8 SO 506/13

    Anspruch auf Sozialhilfe; Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe als

  • BVerwG, 29.07.2015 - 6 C 35.14

    Rechtschreibstörung (Legasthenie); Abitur; schriftliche Prüfungen, Gebot der

  • BSG, 10.10.2000 - B 3 P 15/99 R

    Maßgeblicher Pflegebedarf bei ärztlich empfohlenem Spaziergang und sonntäglichem

  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 20/11 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Einrichtungsträger als Rechtsnachfolger des

  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

  • BVerwG, 05.04.2006 - 9 C 1.05

    Verbandsklage; Behindertenverband; Feststellungsklage; Rügeumfang;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 26.03.2015 - L 8 SO 52/14 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24034
LSG Sachsen-Anhalt, 26.03.2015 - L 8 SO 52/14 B ER (https://dejure.org/2015,24034)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.03.2015 - L 8 SO 52/14 B ER (https://dejure.org/2015,24034)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. März 2015 - L 8 SO 52/14 B ER (https://dejure.org/2015,24034)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,24034) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 61 Abs 1 S 1 SGB 12, § 61 Abs 2 S 1 SGB 12, § 63 S 1 SGB 12, § 63 S 2 SGB 12, § 65 Abs 1 S 2 SGB 12
    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Übernahme der Kosten für eine besondere Pflegekraft - Beschäftigung im Arbeitgebermodell - Bewilligung eines persönlichen Budgets - Beachtung von Bestimmungen zum Schutz des Leistungsberechtigten - Nichtvorliegen einer ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Bewilligung von Hilfe zur Pflege in Form eines Persönlichen Budgets im Rahmen eines Assistenzmodells nach dem SGB XII; Anforderungen an eine selbstorganisierte ambulant betreute Wohngemeinschaft; Kein bedingungsloser Leistungsanspruch nach der ...

  • rechtsportal.de

    Wunsch- und Wahlrecht; Persönliches Budget; ambulant betreute Wohngemeinschaft; selbst beschäftigte Pflegekraft; Regelungsanordnung; einstweilige Anordnung; einstweiliger Rechtsschutz; Hilfe zur Pflege; Betreuungsvertrag; Zielvereinbarung; Assistenzmodell; ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Bewilligung von Hilfe zur Pflege in Form eines Persönlichen Budgets im Rahmen eines Assistenzmodells nach dem SGB XII ; Anforderungen an eine selbstorganisierte ambulant betreute Wohngemeinschaft; Kein bedingungsloser Leistungsanspruch nach der ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.01.2015 - L 8 SO 51/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe bzw Hilfe zur Pflege - Persönliches Budget -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.03.2015 - L 8 SO 52/14
    Ein bedingungsloser Zahlungsanspruch eines behinderten Menschen gegenüber dem Sozialhilfeträger lässt sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention nicht entnehmen (vgl. auch die Entscheidung des erkennenden Senats vom 22. Januar 2015 - L 8 SO 51/14 B ER - juris).
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.03.2015 - L 8 SO 52/14
    Aus Gründen der Waffengleichheit zwischen den Beteiligten sind keine überspannten Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 2000 - 1 BvR 81/00 -, NJW 2000, S. 1936).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht