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LSG Bayern, 26.02.2010 - L 8 SO 55/09 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Saarland, 04.04.2019 - L 11 SO 14/17
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfe …
Hierbei ist auf die Lebensgewohnheiten abzustellen, die auch von der Bevölkerung in "bescheidenen Verhältnissen" geteilt werden (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 26.02.2010 - L 8 SO 55/09), so dass sich daraus eine Grenze des dem Kläger aus § 9 Abs. 2 SGB XII zustehenden Wunsch- und Wahlrechts ergibt (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 02.12.2012 - B 8 SO 19/10 R).Dabei darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass Ziel der steuerfinanzierten sozialen Fürsorgeleistungen der Schutz vor sozialer Ausgrenzung ist und hierbei auf die Lebensgewohnheiten abgestellt werden muss, die auch von der Bevölkerung in "bescheidenen Verhältnissen" geteilt werden (…Luthe in: jurisPK-SGB IX, § 55 Rn. 14; Bayerisches LSG, Urteil vom 26.02.2010 - L 8 SO 55/09), so dass sich daraus eine Grenze des dem Kläger aus § 9 Abs. 2 SGB XII zustehenden Wunsch- und Wahlrechts ergibt (vgl. BSG…, Urteil vom 02.12.2012 - B 8 SO 19/10 R - juris Rn. 27; LSG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 28.05.2015 - L 9 SO 303/13 - juris Rn. 45).
- LSG Bayern, 29.06.2010 - L 8 SO 132/09
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Betriebskosten eines …
Bei der Bestimmung des soziokulturellen Existenzminimums muss auf die Lebensgewohnheiten abgestellt werden, die auch von der Bevölkerung in "bescheidenen Verhältnissen" geteilt werden, so dass "soziale Ausgrenzung" aus wirtschaftlichen Gründen vermieden wird (Bayer LSG Urteil vom 26.02.2010, Az L 8 SO 55/09; BayVGH, Urteil vom 23. September 2009, Au 3 K 03.748). - SG Karlsruhe, 11.10.2012 - S 4 SO 4776/11
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - …
Bei der Bestimmung des soziokulturellen Existenzminimums muss auf die Lebensgewohnheiten abgestellt werden, die auch von der Bevölkerung in "bescheidenen Verhältnissen" geteilt werden, sodass eine soziale Ausgrenzung aus wirtschaftlichen Gründen vermieden wird (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 26. Februar 2010, L 8 SO 55/09, JURIS Rn. 48, sowie Bayerischer Verwaltungsgerichtshof vom 23. September 2009, Au 3 K 03.748, JURIS). - SG Gießen, 01.06.2015 - S 15 KR 368/14
Zur Frage der Versorgung eines Jugendlichen mit einem Sesseldreirad.
Ziel der steuerfinanzierten sozialen Fürsorgeleistungen ist der Schutz vor sozialer Ausgrenzung aus wirtschaftlichen Gründen (Bayerisches LSG, Urteil vom 26.2.2010 - L 8 SO 55/09 -, juris, Rn. 27;… Luthe, in: jurisPK-SGB IX, § 58 Rn. 13, Stand: 1.5.2015).