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   LSG Thüringen, 26.04.2012 - L 8 SO 58/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,14186
LSG Thüringen, 26.04.2012 - L 8 SO 58/12 B ER (https://dejure.org/2012,14186)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 26.04.2012 - L 8 SO 58/12 B ER (https://dejure.org/2012,14186)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 26. April 2012 - L 8 SO 58/12 B ER (https://dejure.org/2012,14186)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Sozialhilfe im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren; Rechtsschutzbedürfnis für PKH-Antrag bei Kostenerstattungsanspruch; Besondere Härte bei der Verwertung einer Eigentumswohnung

  • Justiz Thüringen

    § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 41 SGB 12, §§ 41 ff SGB 12, § 19 Abs 2 SGB 12, § 90 Abs 1 SGB 12
    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Vorliegen einer besonderen Härte bei Unwirtschaftlichkeit der Verwertung - Folgenabwägung - Möglichkeit einer dinglichen Sicherung des Rückforderungsanspruchs - Wegfall des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren; Rechtsschutzbedürfnis für PKH-Antrag bei Kostenerstattungsanspruch; besondere Härte bei der Verwertung einer Eigentumswohnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz -

    Auszug aus LSG Thüringen, 26.04.2012 - L 8 SO 58/12
    Das beurteilt sich nach rechtlichen ("darf verwerten") und tatsächlichen ("kann verwerten") Gesichtspunkten, denen auch eine zeitliche Dimension innewohnt, weil die Verwertung des Vermögens prognostisch bei Antragstellung innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr - regelmäßiger Bewilligungszeitraum - möglich sein muss (BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 19/10 R, juris).

    Insoweit ist zu beachten, dass auch bei der Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte eine besondere Härte rechtfertigen können, wenn der wirkliche Wert des Vermögens (sogenannter Substanzwert) zum erzielbaren Erlös (sogenannter Verkehrswert) in einem besonderen Missverhältnis steht (BSG, Urteil vom 25. August 2011, a.a.O. RdNr. 24; zur Unterscheidung von Substanz- und Verkehrswert im SGB II: BSG, Urteil vom 30. August 2010 - B 4 AS 70/09 R, juris).

  • BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 70/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - dinglich

    Auszug aus LSG Thüringen, 26.04.2012 - L 8 SO 58/12
    Insoweit ist zu beachten, dass auch bei der Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte eine besondere Härte rechtfertigen können, wenn der wirkliche Wert des Vermögens (sogenannter Substanzwert) zum erzielbaren Erlös (sogenannter Verkehrswert) in einem besonderen Missverhältnis steht (BSG, Urteil vom 25. August 2011, a.a.O. RdNr. 24; zur Unterscheidung von Substanz- und Verkehrswert im SGB II: BSG, Urteil vom 30. August 2010 - B 4 AS 70/09 R, juris).
  • BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 35/09 R

    Unterhaltsgeld- bzw Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung -

    Auszug aus LSG Thüringen, 26.04.2012 - L 8 SO 58/12
    Im anhängigen Klageverfahren kommt eine Entscheidung zu Lasten der Antragstellerin bei fehlender Mitwirkung nur in Betracht, wenn sie Tatsachen aus ihrer Sphäre trotz Aufforderung verschweigt oder zurückhält, die die Antragsgegnerin oder das Gericht nicht kennt oder nicht kennen muss (hierzu: BSG, Urteil vom 24. November 2010 - B 11 AL 35/09 R, juris).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Thüringen, 26.04.2012 - L 8 SO 58/12
    Insbesondere bei Ansprüchen, die darauf gerichtet sind, als Ausfluss der grundrechtlich geschützten Menschenwürde das soziokulturelle Existenzminimum zu sichern (Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip) ist ein nur möglicherweise bestehender Anordnungsanspruch, vor allem wenn er eine für die soziokulturelle Teilhabe unverzichtbare Leistungshöhe erreicht und für einen nicht nur kurzfristigen Zeitraum zu gewähren ist, in der Regel vorläufig zu befriedigen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage im Eilverfahren nicht vollständig klären lässt (BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 12.5.2005 - 1 BvR 569/05, juris m.w.N.).
  • BVerwG, 16.04.1969 - V C 96.68

    Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Angehörigen bei der

    Auszug aus LSG Thüringen, 26.04.2012 - L 8 SO 58/12
    Das faktische Unvermögen, den gebotenen einstweiligen Rechtsschutz in der normativ gebotenen Schnelligkeit bei existenzsichernden Leistungen tatsächlich erbringen zu können, darf nicht zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden gehen, um der grundrechtlichen Gewährleistung so weit wie möglich entsprechen zu können (für Hauptsache bei Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts: BVerwG, Urteil vom 16. April 1969 - V C 96.68, juris; zum Streitstand: Grieger, ZFSH/SGB 2004, S. 579 (585) m.w.N.).
  • LSG Thüringen, 20.10.2014 - L 4 AS 1070/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - keine

    Das faktische Unvermögen, den gebotenen einstweiligen Rechtsschutz in der normativ gebotenen Schnelligkeit bei existenzsichernden Leistungen tatsächlich erbringen zu können, darf nicht zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden gehen, um der grundrechtlichen Gewährleistung so weit wie möglich entsprechen zu können (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 26. April 2012 - L 8 SO 58/12 B ER, juris; für Hauptsache bei Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts: BVerwG, Urteil vom 16. April 1969 - V C 96.68, juris; Wehrhahn, a.a.O. Rn. 70 f. m.w.N.), wenn für die Gegenseite damit bis zur Entscheidung in der Hauptsache nachwirkende Nachteile nicht verbunden sind.
  • LSG Thüringen, 09.10.2014 - L 8 AY 474/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde im Verfahren des

    Das faktische Unvermögen, den gebotenen einstweiligen Rechtsschutz in der normativ gebotenen Schnelligkeit bei existenzsichernden Leistungen tatsächlich erbringen zu können, darf nicht zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden gehen, um der grundrechtlichen Gewährleistung so weit wie möglich entsprechen zu können (vgl. Senat, Beschluss vom 26. April 2012 - L 8 SO 58/12 B ER, juris; für Hauptsache bei Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts: BVerwG, Urteil vom 16. April 1969 - V C 96.68, juris; Wehrhahn, a.a.O. Rn. 70 f. m.w.N.), wenn für die Gegenseite damit bis zur Entscheidung in der Hauptsache nachwirkende Nachteile nicht verbunden sind.
  • SG Magdeburg, 30.09.2016 - S 25 SO 141/16
    Das Landessozialgericht Thüringen hat in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass es bereits am Rechtsschutzbedürfnis für einen PKH-Antrag fehle, wenn dem Antragsteller ein Kostenerstattungsanspruch gegenüber einem leistungswilligen und -fähigen Verfahrensbeteiligten zusteht (LSG Thüringen v. 13.02.2012, L 4 AS 1197/11 B und v. 26.04.2012, L 8 SO 58/12 ER).
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