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   LSG Bayern, 25.05.2009 - L 8 SO 63/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,26162
LSG Bayern, 25.05.2009 - L 8 SO 63/09 B ER (https://dejure.org/2009,26162)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25.05.2009 - L 8 SO 63/09 B ER (https://dejure.org/2009,26162)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25. Mai 2009 - L 8 SO 63/09 B ER (https://dejure.org/2009,26162)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz - Eilentscheidung - Anwendung des § 86b Abs 2 SGG - Fehlen eines Anordnungsgrundes - Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Darlehen - Wohnungserstausstattung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Verpflichtung zur Übernahme von Kosten für Küchenmöbel und Küchengeräte im Wege einer einstweiligen Anordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Kostenübernahme für eine Kücheneinrichtung als Wohnungserstausstattung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 25.05.2009 - L 8 SO 63/09
    Da ohne die begehrte Eilentscheidung keine schweren Grundrechtsverletzungen drohen (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse des vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 juris Rn 25; vom 06.02.2007, 1 BvR 3101/06; vom 25.02.2009 1 BvR 120/09 juris Rn 11), sind der Eilentscheidung die einfachgesetzlichen Maßgaben des § 86 b Abs. 2 SGG zugrundezulegen.

    11 Ergänzend ist lediglich darauf hinzuweisen, dass das SG zu Recht die einfachgesetzlichen Maßgaben des § 86 b Abs. 2 SGG zugrunde gelegt hat, da der Antragstellerin ohne die begehrte Eilentscheidung keine schweren (Grund-) Rechtsverletzungen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts drohen (vgl. dazu Beschlüsse des BVerfG vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 juris Rn 25; vom 06.02.2007, 1 BvR 3101/06; vom 25.02.2009 1 BvR 120/09 juris Rn 11).

  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG

    Auszug aus LSG Bayern, 25.05.2009 - L 8 SO 63/09
    Da ohne die begehrte Eilentscheidung keine schweren Grundrechtsverletzungen drohen (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse des vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 juris Rn 25; vom 06.02.2007, 1 BvR 3101/06; vom 25.02.2009 1 BvR 120/09 juris Rn 11), sind der Eilentscheidung die einfachgesetzlichen Maßgaben des § 86 b Abs. 2 SGG zugrundezulegen.

    11 Ergänzend ist lediglich darauf hinzuweisen, dass das SG zu Recht die einfachgesetzlichen Maßgaben des § 86 b Abs. 2 SGG zugrunde gelegt hat, da der Antragstellerin ohne die begehrte Eilentscheidung keine schweren (Grund-) Rechtsverletzungen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts drohen (vgl. dazu Beschlüsse des BVerfG vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 juris Rn 25; vom 06.02.2007, 1 BvR 3101/06; vom 25.02.2009 1 BvR 120/09 juris Rn 11).

  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

    Auszug aus LSG Bayern, 25.05.2009 - L 8 SO 63/09
    Da ohne die begehrte Eilentscheidung keine schweren Grundrechtsverletzungen drohen (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse des vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 juris Rn 25; vom 06.02.2007, 1 BvR 3101/06; vom 25.02.2009 1 BvR 120/09 juris Rn 11), sind der Eilentscheidung die einfachgesetzlichen Maßgaben des § 86 b Abs. 2 SGG zugrundezulegen.

    11 Ergänzend ist lediglich darauf hinzuweisen, dass das SG zu Recht die einfachgesetzlichen Maßgaben des § 86 b Abs. 2 SGG zugrunde gelegt hat, da der Antragstellerin ohne die begehrte Eilentscheidung keine schweren (Grund-) Rechtsverletzungen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts drohen (vgl. dazu Beschlüsse des BVerfG vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 juris Rn 25; vom 06.02.2007, 1 BvR 3101/06; vom 25.02.2009 1 BvR 120/09 juris Rn 11).

  • LSG Bayern, 16.01.2009 - L 8 B 1075/08

    Geltendmachen eines Anspruchs auf Übernahme der Kosten für eine Waschmaschine,

    Auszug aus LSG Bayern, 25.05.2009 - L 8 SO 63/09
    In diesem Zusammenhang hatte die Antragstellerin von der Antragsgegnerin bereits eine Reihe von Gegenständen, unter anderem eine Waschmaschine mit Trockner und eine Matratze, im Wege der Erstausstattung gefordert und ohne Erfolg einen entsprechenden Eilantrag beim Sozialgericht Regensburg - SG - gestellt (vgl. dazu Beschlüsse des SG vom 09.12.2008, S 10 SO 71/08 ER und des Senats vom 16.01.2009, L 8 B 1075/08 SO ER).
  • LSG Bayern, 19.02.2009 - L 8 SO 17/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - instanzielle

    Auszug aus LSG Bayern, 25.05.2009 - L 8 SO 63/09
    Ein entsprechender Antrag war zunächst beim Senat gestellt worden (vgl. dazu Verweisungsbeschluss des Senats vom 19.02.2009, L 8 SO 17/09 ER).
  • LSG Hessen, 13.11.2015 - L 9 AS 44/15

    Auch in einer Bedarfsgemeinschaft bleiben die Ansprüche den einzelnen Mitgliedern

    Hinsichtlich der angeschafften Haushaltsgegenstände sind die Kosten für den Geschirrspüler in Höhe von 100, 00 Euro sowie für eine Mikrowelle in Höhe von 20, 00 Euro nicht zu berücksichtigen, da es sich nicht urn für eine geordnete Haushaltsführung unabdingbare Gegenstände handelt (vgl. LSG Bayern, Beschluss vom 25. Mai 2009 - L 8 SO 63/09 B ER zum Geschirrspüler; VG Arnsberg, Beschluss vom 28. Mai 1991 - 5 K 1746/90 zur Mikrowelle im Anwendungsbereich des BSHG; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. Januar 2005 - 16 B 1953/04 zum Geschirrspüler; Hengelhaupt in: Hauck/Noftz, SGB II, § 24 Rn. 296, Stand Oktober 2011).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.07.2010 - L 8 SO 167/10
    Diese Regelung ist dahin zu verstehen, dass die Beschwerde ausgeschlossen und damit unzulässig ist, wenn die Berufung in der Hauptsache nicht kraft Gesetzes oder ohne weiteres zulässig wäre, sondern erst noch der Zulassung bedürfte (vgl Beschlüsse des Senats vom 29. September 2008 L 8 SO 80/08 ER Nds. Rpfl 2009, 74, und vom 19. Mai 2009 L 8 SO 63/09 B ER mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2010 - L 8 SO 229/10
    Diese Regelung ist dahin zu verstehen, dass die Beschwerde ausgeschlossen und damit unzulässig ist, wenn die Berufung in der Hauptsache nicht kraft Gesetzes ohne weiteres zulässig wäre, sondern erst noch der Zulassung bedürfte (vgl Beschlüsse des Senats vom 29. September 2008 L 8 SO 80/08 ER Niedersächsische Rechtspflege 2009, 74; 19. Mai 2009 L 8 SO 63/09 B ER ; 21. Juli 2010 L 8 SO 167/10 B ER ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.02.2010 - L 8 SO 36/10
    Diese Regelung ist dahingehend zu verstehen, dass die Beschwerde dann ausgeschlossen unstatthaft, unzulässig ist, wenn die Berufung in der Hauptsache nicht kraft Gesetzes ohne weiteres zulässig wäre, sondern erst noch der Zulassung bedürfte (vgl die Beschlüsse des Senats vom 29. September 2008 L 8 SO 80/08 ER und vom 19. Mai 2009 L 8 SO 63/09 B ER , juris mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2010 - L 8 SO 419/09
    Diese Regelung ist dahin zu verstehen, dass die Beschwerde ausgeschlossen und damit unzulässig ist, wenn die Berufung in der Hauptsache nicht kraft Gesetzes ohne weiteres zulässig wäre, sondern erst noch der Zulassung bedürfte (vgl Beschlüsse des Senats vom 29. September 2008 L 8 SO 80/08 ER und vom 19. Mai 2009 L 8 SO 63/09 B ER mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2010 - L 8 SO 386/09
    An dieser in seinen Beschlüssen vom 19. Mai 2009 (L 8 SO 63/09 B ER) und vom 29. September 2008 (L 8 SO 80/08 ER) jeweils ausführlich begründeten Auffassung hält der Senat fest.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2009 - L 8 SO 351/09
    Diese Regelung ist dahingehend zu verstehen, dass die Beschwerde dann ausgeschlossen unstatthaft, unzulässig ist, wenn die Berufung in der Hauptsache nicht kraft Gesetzes ohne weiteres zulässig wäre, sondern erst noch der Zulassung bedürfte (vgl die Beschlüsse des Senats vom 29. September 2008 L 8 SO 80/08 ER und vom 19. Mai 2009 L 8 SO 63/09 B ER , juris mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2009 - L 8 SO 124/09
    Diese Regelung ist dahingehend zu verstehen, dass die Beschwerde dann ausgeschlossen unstatthaft, unzulässig ist, wenn die Berufung in der Hauptsache nicht kraft Gesetzes ohne weiteres zulässig wäre, sondern erst noch der Zulassung bedürfte (vgl die Beschlüsse des Senats vom 29. September 2008 L 8 SO 80/08 ER und vom 19. Mai 2009 L 8 SO 63/09 B ER , juris mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
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