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   LSG Thüringen, 23.05.2012 - L 8 SO 640/09   

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https://dejure.org/2012,26603
LSG Thüringen, 23.05.2012 - L 8 SO 640/09 (https://dejure.org/2012,26603)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 23.05.2012 - L 8 SO 640/09 (https://dejure.org/2012,26603)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - L 8 SO 640/09 (https://dejure.org/2012,26603)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Thüringen

    § 53 Abs 1 S 1 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 SGB 12, § 55 Abs 1 SGB 9, § 55 Abs 2 Nr 7 SGB 9, § 58 Nr 1 SGB 9
    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Auswahlermessen des Sozialhilfeträgers - weder Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Urlaubsreise noch auf Zahlung eines Zuschusses - Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft; Gewährung eines Zuschusses für eine Gruppenreise

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2010 - L 9 SO 163/10

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Thüringen, 23.05.2012 - L 8 SO 640/09
    Dabei ist für die Entscheidung der Kostenübernahme maßgeblich, ob über die angebotene Ferienfreizeit hinaus die Begegnung mit nichtbehinderten Menschen erkennbar gefördert wird; und zwar nicht nur durch die Förderung von Kontakten zu nahe stehenden Personen wie Familienangehörigen, Freunden und Bekannten, sondern darüber hinaus zu allen Personen, die aufgrund gemeinsamer Interessen und Bedürfnisse den behinderten Menschen helfen können, das Gefühl menschlicher Isolierung zu überwinden (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Juni 2010 -L 9 SO 163/10 - juris, RdNr. 36; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 31. Oktober 2002 - 4 LB 286/02 - juris, RdNr. 30).
  • VG Potsdam, 28.03.2008 - 11 K 2698/04
    Auszug aus LSG Thüringen, 23.05.2012 - L 8 SO 640/09
    An diesem Punkt unterscheidet sich der vorliegende Fall wesentlich von den vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (a.a.O.) oder dem VG Potsdam (Urteil vom 28. März 2008 - 11 K 2698/04) entschiedenen Fällen.
  • OVG Niedersachsen, 31.10.2002 - 4 LB 286/02

    Behinderter; Eingliederungshilfe; Gemeinschaftsreise; Leben in der Gemeinschaft;

    Auszug aus LSG Thüringen, 23.05.2012 - L 8 SO 640/09
    Dabei ist für die Entscheidung der Kostenübernahme maßgeblich, ob über die angebotene Ferienfreizeit hinaus die Begegnung mit nichtbehinderten Menschen erkennbar gefördert wird; und zwar nicht nur durch die Förderung von Kontakten zu nahe stehenden Personen wie Familienangehörigen, Freunden und Bekannten, sondern darüber hinaus zu allen Personen, die aufgrund gemeinsamer Interessen und Bedürfnisse den behinderten Menschen helfen können, das Gefühl menschlicher Isolierung zu überwinden (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Juni 2010 -L 9 SO 163/10 - juris, RdNr. 36; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 31. Oktober 2002 - 4 LB 286/02 - juris, RdNr. 30).
  • LSG Hessen, 09.12.2021 - L 4 SO 218/21

    Sozialhilfe, Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

    Eingliederungshilfe bedeutet dabei die Ermöglichung oder Erleichterung der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft, eine Förderung von Kontakten auch und gerade zu nicht behinderten Menschen und zwar nicht nur zu nahestehenden Personen wie Familienangehörigen, sondern darüber hinaus zu allen Personen, die auf Grund gemeinsamer Interessen und Bedürfnisse dem behinderten Menschen helfen können, das Gefühl menschlicher Isolierung zu überwinden (Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 23. Mai 2012, L 8 SO 640/09 m.w.N., - juris -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2016 - L 15 SO 73/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - hinreichende Erfolgsaussicht

    Überwiegend wird angenommen, dass eine Reise nur förderfähig ist, wenn es zur Kontaktaufnahme mit nichtbehinderten Menschen kommt (vgl. Luthe in jurisPK-SGB IX, 2. Auflage 2015, § 58 SGB IX Rdnr. 22; Joussen in Dau/Düwell/Joussen [Hrsg.], Kommentar zum SGB IX, 4. Auflage 2014, § 58 Rdnr. 5; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, Kommentar zum SGB XII, § 54 Rdnr. 32; Verwaltungsgericht - VG - Potsdam, Urteil vom 28. März 2008, Az. 11 K 2698/04, juris Rdnr. 15; Landessozialgericht - LSG - für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Juni 2010, Az. L 9 SO 163/10, juris Rdnrn. 34ff; Thüringer LSG, Urteil vom 23. Mai 2012, Az. L 8 SO 640/09, juris Rdnrn. 27, 28; LSG Hamburg, Urteil vom 20. November 2014, Az. L 4 SO 31/12, juris Rdnr. 21).
  • LSG Sachsen, 29.08.2019 - L 8 SO 6/18
    Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass durch den Urlaub oder die Ferienfreizeit die Folgen der Behinderung mindestens gemildert werden und der Urlaub oder die Ferienfreizeit dazu beiträgt, den Anspruchssteller in die Gesellschaft einzugliedern und hierbei insbesondere die Begegnung mit nicht behinderten Menschen zu fördern (§ 58 Nr. 1 SGB IX a. F.), wobei auch zu berücksichtigen ist, ob der behinderte Mensch nicht schon auf andere Weise in die Gesellschaft eingegliedert ist (siehe nur Landessozialgericht [LSG] Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17.08.2016 - L 9 SO 15/15 - juris RdNr. 28; Hessisches LSG, Urteil vom 24.02.2016 - L 4 SO 27/14 - juris RdNr. 74 ff.; LSG Hamburg, Urteil vom 20.11.2014 - L 4 SO 31/12 - juris RdNr. 21; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.08.2012 - L 7 SO 1525/10 - Leitsatz 1; Thüringer LSG, Urteil vom 23.05.2012 - L 8 SO 640/09 - juris RdNr. 27; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.06.2010 - L 9 SO 163/10 - juris RdNr. 32; SG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.2010 - S 17 SO 109/09 - juris RdNr. 32; Wehrhahn, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 54 RdNr. 51; Scheider, in: Schellhorn/Hohm/Scheider, SGB XII, 19. Aufl. 2015, § 54 RdNr. 65.2; Bieback, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 6. Aufl. 2018, § 54 RdNr. 46).
  • LSG Bayern, 16.05.2013 - L 18 SO 6/12

    Soziale Medien für behinderte Menschen - PC Kurs als Eingliederungshilfe

    Dabei ist für die Entscheidung der Kostenübernahme maßgeblich, ob die Maßnahme die Begegnung mit nichtbehinderten Menschen erkennbar fördert, und zwar nicht nur durch die Förderung von Kontakten zu nahestehenden Personen wie Familienangehörigen, Freunden und Bekannten, sondern darüber hinaus zu allen Personen, die aufgrund gemeinsamer Interessen und Bedürfnisse den behinderten Menschen helfen können, das Gefühl menschlicher Isolierung zu überwinden (LSG Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.06.2010, L 9 SO 163/10 juris Rn 36; OVG Niedersachsen, Urteil vom 31.10.2002, 4 LB 286/02, juris Rn 30; LSG Thüringen, Urteil vom 23.05.2012, L 8 SO 640/09).

    Auch bei Leistungen nach § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII hat der Sozialhilfeträger gemäß § 17 Abs. 2 SGB XII über Art und Ausmaß der Leistungserbringung nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (LSG Thüringen, Urteil vom 23.05.2012, L 8 SO 640/09 mwN), auch wenn das "Ob" der Leistung nicht in seinem Ermessen steht.

  • LSG Hessen, 24.02.2016 - L 4 SO 27/14

    Übernahme der Kosten für eine Ferienfahrt; Ermessensentscheidung des

    Denn bei der Gewährung von Eingliederungshilfeleistungen habe der Sozialhilfeträger nach § 17 Abs. 2 SGB XII über Art und Ausmaß dieser Leistungserbringung nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (vgl. LSG Thüringen, Urteil vom 23. Mai 2012, L 8 SO 640/09, juris Rn. 26 m. w. N.).
  • SG Nürnberg, 08.12.2020 - S 4 SO 81/18

    Paradigmenwechsel zu Eingliederungsansprüchen behinderter Menschen

    Denn bei Leistungen nach § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII a.F. hat der Sozialhilfeträger gemäß § 17 Abs. 2 SGB XII über Art und Ausmaß der Leistungserbringung nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (LSG Thüringen, Urteil vom 23.05.2012, Az. L 8 SO 640/09 mwN), auch wenn das "Ob" der Leistung nicht in seinem Ermessen steht.
  • LSG Hessen, 24.02.2016 - L 4 SO 28/14
    Denn bei der Gewährung von Eingliederungshilfeleistungen habe der Sozialhilfeträger nach § 17 Abs. 2 SGB XII über Art und Ausmaß dieser Leistungserbringung nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (vgl. LSG Thüringen, Urteil vom 23. Mai 2012, L 8 SO 640/09, juris Rn. 26 m. w. N.).
  • SG Dessau-Roßlau, 17.02.2017 - S 10 SO 41/13

    Sozialhilferecht: Leistungen zur Eingliederung; Übernahme der Kosten für eine

    Dazu gehören auch Hilfen zur Förderung der Begegnung und des Umgangs mit nichtbehinderten Menschen, § 58 Nr. 1 SGB IX, mithin Ferienfahrten (vgl. Landessozialgericht - LSG - Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.7.2016 - L 15 SO 73/16 B PKH; Thüringer LSG, Urteil vom 23.5.2012 - L 8 SO 640/09).
  • SG Magdeburg, 18.12.2014 - S 16 SO 150/11

    Angelegenheiten nach dem SGB XII (SO)

    Insofern greift beispielsweise die Entscheidung des LSG Thüringen, Urteil vom 23.05.2012, L 8 SO 640/09, im vorliegenden Sachverhalt nicht.
  • SG Darmstadt, 20.11.2013 - S 17 SO 183/11
    Denn bei der Gewährung von Eingliederungshilfeleistungen hat der Sozialhilfeträger nach § 17 Abs. 2 SGB XII über Art und Ausmaß dieser Leistungserbringung nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (vgl. LSG Thüringen, Urteil vom 23. Mai 2012, L 8 SO 640/09, juris Rn. 26 m.w.N.).
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