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   LSG Sachsen, 23.06.2015 - L 8 SO 8/15 B ER   

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LSG Sachsen, 23.06.2015 - L 8 SO 8/15 B ER (https://dejure.org/2015,24958)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 23.06.2015 - L 8 SO 8/15 B ER (https://dejure.org/2015,24958)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 23. Juni 2015 - L 8 SO 8/15 B ER (https://dejure.org/2015,24958)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit eines verpflichtenden Leistungsangebotes bei nicht vereinbarungsgebundenem Leistungserbringer; Nachtassistenz als Hilfe zur Pflege oder als Eingliederungshilfe - ambulant betreutes Wohnen; Eingliederungshilfe; erstangegangener Rehabilitationsträger; Hilfe ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Nachtassistenz auch ohne Leistungsvereinbarung mit Pflegedienst möglich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 8/13 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Auszug aus LSG Sachsen, 23.06.2015 - L 8 SO 8/15
    Vielmehr ist es gerade bei Aufsichts- und Betreuungsleistungen nicht ausgeschlossen, dass diese auch als Eingliederungshilfe beansprucht werden können (vgl. Grube in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl., § 61 RdNr. 35 - speziell zu Nachtwachen BSG, Urteil vom 25.09.2014 - B 8 SO 8/13 R - juris RdNr. 12 f.).

    Denn dieser erhält - ebenso wie andere Mitbewohner seiner Wohngemeinschaft - vom Pflegedienst der Beigeladenen zu 2. nicht nur Leistungen der Grundpflege, sondern mit der hier streitigen passiven Nachtassistenz in ganz erheblichem Umfang auch Leistungen, die der Eingliederungshilfe und damit der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zuzuordnen sind (vgl. BSG, Urteil vom 25.09.2014 - B 8 SO 8/13 R - juris RdNr. 12 f.).

  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

    Auszug aus LSG Sachsen, 23.06.2015 - L 8 SO 8/15
    Sinn dieser Hilfen ist aber nicht die gegenständliche Zurverfügungstellung der Wohnung, sondern die Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmung bei Erledigung der alltäglichen Angelegenheiten im eigenen Wohn- und Lebensbereich in Form einer kontinuierlichen Betreuung (vgl. BSG, Urteil vom 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R - juris RdNr. 15; Urteil vom 25.04.2013 - B 8 SO 16/11 R - juris RdNr. 16).

    Ob es sich bei der Betreuung nicht um eine vorwiegend medizinische oder pflegerische Betreuung handeln darf, sondern Hauptzielrichtung der Leistungen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sein muss (so BSG, Urteil vom 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R - juris RdNr. 15), ist umstritten (kritisch Dannat/Dillmann, br 2012, 1, 3 f.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.05.2013 - L 8 SO 34/13
    Auszug aus LSG Sachsen, 23.06.2015 - L 8 SO 8/15
    Die dagegen gerichtete Beschwerde hat der Senat zurückgewiesen, weil der Antragsteller die Erbringung der Nachtassistenz durch den zu 2. beigeladenen Pflegedienst mangels Leistungsvereinbarung mit dem Antragsgegner und mangels verpflichtenden Leistungsangebotes gegenüber diesem nicht verlangen könne (Beschluss vom 03.02.2014 - L 8 SO 34/13 B ER).

    Dies ist nunmehr - anders als noch im ersten Eilverfahren des Antragstellers (vgl. den Senatsbeschluss vom 03.02.2014 - L 8 SO 34/13 B ER) - der Fall.

  • LSG Sachsen, 18.10.2013 - L 8 SO 35/13

    Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII

    Auszug aus LSG Sachsen, 23.06.2015 - L 8 SO 8/15
    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach die Vorlage eines solchen Leistungsangebots Voraussetzung für die Übernahme der Vergütung einer nicht vereinbarungsgebundenen Einrichtung bzw. eines nicht vereinbarungsgebundenen Dienstes ist (Sächsisches LSG, Beschluss vom 18.10.2013 - L 8 SO 35/13 B ER - juris RdNr. 16 f.).
  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

    Auszug aus LSG Sachsen, 23.06.2015 - L 8 SO 8/15
    Die Gewährung effektiven Rechtschutzes (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz [GG]) verlangt dabei, dass das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition umso weniger zurückgestellt werden darf, je schwerer die Belastungen des Betroffenen wiegen, die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbunden sind (BVerfG, Beschluss vom 25.02.2009 - 1 BvR 120/09 - juris RdNr. 11).
  • BVerwG, 10.11.1965 - V C 104.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Sachsen, 23.06.2015 - L 8 SO 8/15
    Während die Hilfe zur Pflege der Gefahr begegnen soll, dass der behinderte Mensch an den Grunderfordernissen des täglichen Lebens scheitert (Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 19.11.1965 - V C 104.64 - juris RdNr. 16), und insoweit auf Erhaltung und Bewahrung abstellt, strebt die Eingliederungshilfe an, den Zustand des behinderten Menschen zum Besseren zu verändern, zumindest aber eine Verschlechterung zu verhindern (Scheider in: Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 19. Aufl., § 53 RdNr. 70.1).
  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 1/11 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - andere Leistungen - Erforderlichkeit der

    Auszug aus LSG Sachsen, 23.06.2015 - L 8 SO 8/15
    Die Übernahme einer Vergütung für Leistungen, die von einem Leistungserbringer erbracht werden, setzt voraus, dass der Sozialhilfeträger dem Leistungserbringer aus § 75 Abs. 3 bis 5 SGB XII hierauf verpflichtet ist (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 22.03.2012 - B 8 SO 1/11 R - juris RdNrn. 17 f.; Flint in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl., § 75 RdNr. 7; Jaritz/Eicher in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl., § 75 RdNr. 118).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen, 23.06.2015 - L 8 SO 8/15
    Ist eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist aufgrund einer Folgenabwägung zu entscheiden (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - juris RdNr. 24ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 03.06.2013 - L 7 SO 1931/13

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 23.06.2015 - L 8 SO 8/15
    Das nach dem Gesetzeswortlaut auf der Rechtsfolgenseite eröffnete Ermessen (" darf der Träger der Sozialhilfe erbringen") ist bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen hinsichtlich des Ob der Vergütungsübernahme auf Null reduziert (vgl. Münder in: LPK-SGB XII, 9. Aufl., § 75 RdNr. 39; Flint in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl., § 75 RdNr. 47; Jaritz/Eicher in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl., § 75 RdNr. 141; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.06.2013 - L 7 SO 1931/13 ER-B - juris RdNr. 19).
  • BSG, 01.09.2005 - B 3 P 5/04 R

    Ausschluss eines allgemeinen Aufsichts- und Betreuungsbedarfs bei Behinderten als

    Auszug aus LSG Sachsen, 23.06.2015 - L 8 SO 8/15
    Daher kommt die hier streitige Nachtassistenz nicht nur als Hilfe zur Pflege in Gestalt einer "anderen Verrichtung" im Sinne des § 61 Abs. 1 Satz 2 Var. 3 SGB XII in Betracht, weil ein allgemeiner Aufsichts- und Betreuungsbedarf in den Nachtstunden nicht zu den gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Sinne des § 61 Abs. 5 SGB XII entsprechenden § 14 Abs. 4 des Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) gehört (ständige Rechtsprechung, vgl. nur Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 01.09.2005 - B 3 P 5/04 R - juris RdNr. 16 f.).
  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 16/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - Umzug - ambulant

  • BVerwG, 27.10.1977 - 5 C 15.77

    Anspruch eines Behinderten auf Eingliederungshilfe - Voraussetzungen des

  • SG Fulda, 07.03.2018 - S 7 SO 73/16

    Landkreis hat das Persönliche Budget eines Behinderten rechtswidrig beschränkt

    Gerade bei Aufsichts- und Betreuungsleistungen ist es nicht ausgeschlossen, dass diese auch als Eingliederungshilfe beansprucht werden können (LSG Sachsen, Beschluss vom 23.06.2015 - L 8 SO 8/15 B ER, juris, Rn. 15 m.w.N.; Meßling in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 61 SGB XII, Rn. 16, 17).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2016 - L 9 SO 314/15

    Anspruch auf Leistungen zur Ermöglichung oder Sicherung selbständigen Wohnens

    Der grundsätzlichen Anwendbarkeit von § 14 Abs. 4 SGB IX steht auch nicht entgegen, dass der Beklagte das Vorliegen von (in seine Zuständigkeit fallenden) Leistungen der Eingliederungshilfe verneint hat und die Zuständigkeitsregelung des § 14 SGB IX nur für Leistungen zur Teilhabe gilt, die zwar die Eingliederungshilfe nach dem Sechsten Kapitel des SGB XII erfassen, nicht aber die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des SGB XII (vgl. hierzu SächsLSG, Beschl. v. 23.06.2015 - L 8 SO 8/15 B ER -, juris Rn. 15).

    Demgegenüber hat die Eingliederungshilfe zum Ziel, auf eine Integration des behinderten Menschen in die Gesellschaft hinzuwirken (jurisPK-SGB XII/Meßling, § 61 Rn. 16; SächsLSG, Beschl. v. 23.06.2015 - L 8 SO 8/15 B ER -, juris Rn. 15, jeweils m.w.N.).

    So ist die Eingliederungshilfe ebenso offen für pflegerische Gesichtspunkte (s. §§ 53 Abs. 3 Satz 2, 55 SGB XII), wie die Hilfe zur Pflege, insbesondere über die "anderen Verrichtungen" i.S.d. § 61 Abs. 1 Satz 2 SGB XII, auch Elemente der Eingliederungshilfe enthält, etwa Hilfen zur Wahrnehmung von Tätigkeiten, die der Sicherung sozialer Bereiche des Lebens dienen, also etwa Kommunikation, Bildung und Freizeit (jurisPK-SGB XII/Meßling, § 61 Rn. 17, 20; SächsLSG, Beschl. v. 23.06.2015 - L 8 SO 8/15 B ER -, juris Rn. 15).

  • SG Fulda, 28.01.2016 - S 7 SO 55/15

    Ein behindertes Kind hat einen Anspruch auf eine persönliche Assistenz bei den

    Gerade bei Aufsichts- und Betreuungsleistungen ist es nicht ausgeschlossen, dass diese auch als Eingliederungshilfe beansprucht werden können (LSG Sachsen, Beschluss vom 23.06.2015 - L 8 SO 8/15 B ER, [...], Rn. 15 m.w.N.; Meßling in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 61 SGB XII, Rn. 16, 17).
  • SG Augsburg, 09.02.2023 - S 6 SO 126/21

    Auszahlungsanspruch auf bewilligte Leistungen aus dem persönlichen Budget

    Während die Hilfe zur Pflege der Gefahr begegnen soll, dass der behinderte Mensch an den Grunderfordernissen des täglichen Lebens scheitert und insoweit auf Erhaltung und Bewahrung abstellt, strebt die Eingliederungshilfe an, den Zustand des behinderten Menschen zum Besseren zu verändern, zumindest aber eine Verschlechterung zu verhindern (vgl. LSG Sachsen, Beschluss vom 23.06.2015 - L 8 SO 8/15 B ER -).
  • LSG Sachsen, 08.12.2016 - L 8 SO 111/15

    SGB-XII -Leistungen

    Dabei ergibt sich die Zuständigkeit der Beklagten als örtlichem Sozialhilfeträger für das von der Klägerin auf § 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII i.V.m. § 55 Abs. 2 Nr. 5 SGB IX gestützte Leistungsbegehren aus § 97 Abs. 1 SGB XII, da für diese Eingliederungshilfeleistung § 13 Abs. 2 Sächsisches Gesetz zur Ausführung des Sozialgesetzbuchs (SächsAGSGB) keine Zuständigkeit des überörtlichen Sozialhilfeträgers begründet; insbesondere handelt es sich bei den von § 55 Abs. 2 Nr. 5 SGB IX erfassten Leistungen nicht um solche des ambulant betreuten Wohnens im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 2 SächsAGSGB, die im Lichte des § 55 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX zu sehen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 23.06.2015 - L 8 SO 8/15 B ER - juris RdNr. 19).
  • SG Köln, 12.02.2021 - S 29 SO 423/20
    Zu diesen zählt die Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII nicht (Sächsisches Landessozialgericht vom 23.06.2015 - L 8 SO 8/15 B ER).
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