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   LSG Sachsen, 17.04.2013 - L 8 SO 84/11   

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https://dejure.org/2013,14023
LSG Sachsen, 17.04.2013 - L 8 SO 84/11 (https://dejure.org/2013,14023)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 17.04.2013 - L 8 SO 84/11 (https://dejure.org/2013,14023)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 17. April 2013 - L 8 SO 84/11 (https://dejure.org/2013,14023)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Sozialhilfe: Auch Schwerbehinderte erhalten keine Sozialhilfe zur Finanzierung eines Pkw, wenn sie über ausreichend eigene Mittel zur Anschaffung verfügen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Pkw von der Sozialhilfe

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Vermögende Schwerbehinderte - keine Sozialhilfe zur Finanzierung eines Pkw

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sächsisches LSG zu Schwerbehinderten - Keine Sozialhilfe zur Finanzierung eines Autos

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vermögender Schwerbehinderter muss Pkw selbst finanzieren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sozialhilfe - Auch Schwerbehinderte erhalten keine Sozialhilfe zur Finanzierung eines Pkw, wenn sie über ausreichend eigene Mittel zur Anschaffung verfügen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schwerbehinderte haben keinen generellen Anspruch auf Sozialhilfe zur Finanzierung eines Autos

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schwerbehinderte mit ausreichend eigenen Mittel haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe zur Finanzierung eines Pkw - Sächsisches LSG verweist auf "Nachrangprinzip"

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.04.2013 - L 8 SO 84/11
    Wie das BSG bereits entschieden hat (Urteil vom 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R - juris RdNr. 19 ff.) ist die UN-BRK seit dem 26.03.2009 in Deutschland verbindlich geltendes Recht im Range eines Bundesgesetzes.

    Es handelt sich aber weder um eine Regel universell geltenden Völkergewohnheitsrechts (zu den Anforderungen daran: BSG, Urteil vom 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R - juris RdNr. 21 m.w.N.), behinderten Menschen ein Kraftfahrzeug unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, noch ist überhaupt eine Norm der UN-BRK ersichtlich, die - soweit es um die Finanzierung eines Kraftfahrzeuges geht - den Nachranggrundsatz des § 2 Abs. 1 SGB XII verdrängen könnte.

    Dabei erfolgt gemäß Art. 31 Abs. 1 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge die Auslegung eines völkerrechtlichen Vertrages nach Treu und Glauben in Übereinstimmung mit der gewöhnlichen, seinen Bestimmungen in ihrem Zusammenhang zukommenden Bedeutung und im Lichte seines Ziels und Zwecks (BSG, Urteil vom 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R - juris RdNr. 24 m.w.N.).

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.04.2013 - L 8 SO 84/11
    Im Fall der vollständigen Leistungsablehnung gilt aber auch in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitssuchende, dass sich der streitige Zeitraum in der Regel von der Antragstellung bis zur letzten mündlichen Verhandlung einer Tatsacheninstanz erstreckt (BSG, Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R - juris RdNr. 12; Urteil vom 31.10.2007 - B 14/11b AS 59/06 R - juris RdNr. 13; Urteil vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R - juris RdNr 19).
  • BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Erschließen eines körperlichen Freiraums -

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.04.2013 - L 8 SO 84/11
    Anders verhält es sich bei behindertengerechten Fahrzeugumbauten oder Zusatzausrüstungen, die bei besonderem Mobilitätsbedürfnis Hilfsmittel der medizinischen Rehabilitation sein können (vgl. BSG, Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KR 6/08 R - juris RdNr. 13 f.; Urteil vom 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R - juris RdNr. 13 ff.); hierum geht es im vorliegenden Fall jedoch nicht.
  • BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 59/06 R

    Arbeitslosengeld II - befristeter Zuschlag nach Arbeitslosengeldbezug -

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.04.2013 - L 8 SO 84/11
    Im Fall der vollständigen Leistungsablehnung gilt aber auch in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitssuchende, dass sich der streitige Zeitraum in der Regel von der Antragstellung bis zur letzten mündlichen Verhandlung einer Tatsacheninstanz erstreckt (BSG, Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R - juris RdNr. 12; Urteil vom 31.10.2007 - B 14/11b AS 59/06 R - juris RdNr. 13; Urteil vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R - juris RdNr 19).
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.04.2013 - L 8 SO 84/11
    Denn die Neubeantragung und Ablehnung der Kfz-Beihilfe (die hier als Dauerleistung begehrt wurde) mit Bescheid der AOK Plus vom 21.10.2012 (mit Wirkung ab 17.12.2009) stellt eine Zäsur dar und begrenzt zugleich den hier streitigen Zeitraum, weil sich für die von diesem Bescheid erfasste Zeit der mit der vorliegenden Klage angefochtene Bescheid des Beklagten erledigt hat (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R - juris RdNr. 9; Urteil vom 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R - juris RdNr. 9; Urteil vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R - juris RdNr. 8).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.04.2013 - L 8 SO 84/11
    Im Fall der vollständigen Leistungsablehnung gilt aber auch in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitssuchende, dass sich der streitige Zeitraum in der Regel von der Antragstellung bis zur letzten mündlichen Verhandlung einer Tatsacheninstanz erstreckt (BSG, Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R - juris RdNr. 12; Urteil vom 31.10.2007 - B 14/11b AS 59/06 R - juris RdNr. 13; Urteil vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R - juris RdNr 19).
  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 7/08 B

    Berufungsfähigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren in Angelegenheiten der

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.04.2013 - L 8 SO 84/11
    Letzterem steht nicht entgegen, dass nach einer Entscheidung des BSG der jeweilige Streitgegenstand in Rechtsstreitigkeiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende in zeitlicher Hinsicht auf die Dauer von sechs bzw. maximal zwölf Monaten beschränkt ist (BSG, Beschluss vom 30.07.2008 - B 14 AS 7/08 B - juris RdNr. 5).
  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KR 6/08 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für ein Rollstuhlrückhaltesystem

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.04.2013 - L 8 SO 84/11
    Anders verhält es sich bei behindertengerechten Fahrzeugumbauten oder Zusatzausrüstungen, die bei besonderem Mobilitätsbedürfnis Hilfsmittel der medizinischen Rehabilitation sein können (vgl. BSG, Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KR 6/08 R - juris RdNr. 13 f.; Urteil vom 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R - juris RdNr. 13 ff.); hierum geht es im vorliegenden Fall jedoch nicht.
  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Beweisantrag - kein

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.04.2013 - L 8 SO 84/11
    Denn die Neubeantragung und Ablehnung der Kfz-Beihilfe (die hier als Dauerleistung begehrt wurde) mit Bescheid der AOK Plus vom 21.10.2012 (mit Wirkung ab 17.12.2009) stellt eine Zäsur dar und begrenzt zugleich den hier streitigen Zeitraum, weil sich für die von diesem Bescheid erfasste Zeit der mit der vorliegenden Klage angefochtene Bescheid des Beklagten erledigt hat (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R - juris RdNr. 9; Urteil vom 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R - juris RdNr. 9; Urteil vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R - juris RdNr. 8).
  • BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 5/09 R

    Krankenversicherung - schwerhöriger Versicherter - Anspruch auf Versorgung mit

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.04.2013 - L 8 SO 84/11
    Die Einordnung als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens hängt davon ab, ob ein Gegenstand bereits seiner Konzeption nach den Zwecken des § 26 Abs. 1 SGB IX dienen soll oder - falls dies nicht so ist - den Bedürfnissen behinderter Menschen jedenfalls besonders entgegenkommt und von gesunden Menschen praktisch nicht genutzt wird (vgl. BSG, Urteil vom 10.03.2011 - B 3 KR 9/10 R - juris RdNr. 25; Urteil vom 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R - juris RdNr. 25; Urteil vom 29.04.2010 - B 3 KR 5/09 R - juris RdNr. 16).
  • BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Hilfsmittelversorgung - Notwendigkeit

  • BSG, 10.03.2011 - B 3 KR 9/10 R

    Krankenversicherung - Anerkennung eines elektronischen Produkterkennungssystems

  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz -

  • BSG, 02.07.2015 - B 1 KR 15/15 B

    Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 38 SGB V

    Wegen § 2 Abs. 1 SGB XII bestehe auch im Rahmen des Persönlichen Budgets kein Anspruch auf Kraftfahrzeug-Beihilfe (Verweis auf das Urteil des Sächsischen LSG vom 17.4.2013 - L 8 SO 84/11 - zur dortigen Berufung der Versicherten) .
  • VG Freiburg, 07.11.2018 - 4 K 4063/17

    Anfechtungsklage bei Entscheidung über einen Widerspruch gegen eine

    Soweit in Art. 20 UN-BRK die Vertragsstaaten verpflichtet werden, wirksame Maßnahmen zu treffen, um für Menschen mit Behinderungen die persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen, bedarf diese Absichtserklärung der Umsetzung durch den nationalen Gesetzgeber, dem in diesem Zusammenhang ein erheblicher Gestaltungsspielraum verblieben ist; ein unmittelbarer Leistungsanspruch lässt sich dieser Regelung nicht entnehmen (LSG Sachs.-Anh., Urteil vom 25.09.2012 - L 7 SB 29/10 -, juris; LSG Sachsen, Urteil vom 17.04.2013 - L 8 SO 84/11 -, juris).

    Denn erleichtert werden sollen die persönliche Mobilität oder der Zugang zu hochwertigen Mobilitätshilfen gerade nicht kostenfrei, sondern "zu erschwinglichen Kosten" (vgl. dazu auch LSG Sachsen, Urteil vom 17.04.2013 - L 8 SO 84/11 -, juris; Hess. LSG, Urteil vom 09.05.2018 - L 4 SO 214/16 -, juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2017 - L 13 VG 28/16

    Kein Anspruch auf Erstattung der Anschaffungskosten eines sogenannten

    Denn aus ihr ergibt sich kein subjektiv öffentliches Recht zugunsten der Klägerin (vgl. BSG, Urteil vom 21.03.2013 - B 3 KR 3/12 R, juris Rn 24 zum Krankenversicherungsrecht; Sächsisches LSG, Urteil vom 17.04.2013 - L 8 SO 84/11, juris Rn 25 ff. zum Sozialhilferecht).
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