Rechtsprechung
LSG Thüringen, 23.05.2012 - L 8 SO 85/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Sozialhilfe; Einsatz von Vermögen; Verwertbarkeit einer Kapitallebensversicherung
- Justiz Thüringen
§ 61 Abs 1 S 2 SGB 12, § 61 Abs 2 S 2 SGB 12, § 90 Abs 1 SGB 12, § 90 Abs 3 S 1 SGB 12
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Vermögenseinsatz - Verwertbarkeit einer Kapitallebensversicherung - keine Härte - Wertverlust von unter 20 % - lediglich subjektiv zur Bestattungsvorsorge gedacht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Sozialhilfe; Einsatz von Vermögen; Verwertbarkeit einer Kapitallebensversicherung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gotha, 03.01.2011 - S 14 SO 5590/10
- LSG Thüringen, 23.05.2012 - L 8 SO 85/11
Wird zitiert von ... (8)
- LG Kassel, 17.10.2013 - 3 T 342/13
Geldbetrag aus Erbteilsübertragung kein Schonvermögen
Im Übrigen kommt ein Schutz des Vermögens nach Maßgabe von § 90 III SGB XII regelmäßig nur dann in Betracht, wenn mit diese meine anerkennenswürdige Zweckbestimmung verfolgt wird, die nicht nur subjektiv, sondern auch objektiv Ausdruck gefunden hat, beispielsweise durch eine nicht umkehrbare zweckgebundene Geldanlage (vgl. Thüringer LSG, Urteil vom 23.05.2012, L 8 SO 85/11, zitiert nach juris, zur Bestattungsvorsorge). - LSG Schleswig-Holstein, 30.07.2014 - L 9 SO 2/12
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz …
Dieses Merkmal der Unwirtschaftlichkeit fehlt in § 90 SGB XII. Dies hat seinen Grund darin, dass bei Leistungsbeziehern nach dem SGB II davon ausgegangen wird, dass sie - jedenfalls normativ typisierend - lediglich vorübergehend arbeitslos sind (LSG Thüringen, Urteil vom 23. Mai 2012 - L 8 SO 85/11, recherchiert bei juris, Rdn. 35).Daher liegt es nahe, die Rechtsprechung des BVerwG zur Härteregelung in § 88 Abs. 3 BSHG zu übernehmen (LSG Thüringen, Urteil vom 23. Mai 2012 - L 8 SO 85/11, a.a.O.).
Allerdings ist nach der Rechtsprechung im Rahmen der Härtefallprüfung auch die Wirtschaftlichkeit der Verwertung von Vermögen zu berücksichtigen (vgl. BSG…, Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 19/10 R -, recherchiert bei juris, Rdn. 42; Urteil vom 18. März 2008 - B 8/9b SO 9/06 R; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. August 2009 - L 8 B 4/07 SO - LSG Thüringen, Urteil vom 23. Mai 2012 - L 8 SO 85/11-).
- SG Aachen, 01.10.2013 - S 20 SO 98/13 Eine solche Zweckbestimmung kann zur Vermeidung von Missbrauchsfällen und um zu gewährleisten, dass eine andere Zweckverwendung des Vermögens ausgeschlossen oder zumindest wesentlich erschwert ist, in der Regel nur dann anerkannt werden, wenn vor dem Beginn des Leistungszeitraums, für den Sozialhilfe begehrt wird, - die ausschließliche Zweckbestimmung von dem Heimbewohner eindeutig und für ihn verbindlich getroffen, - der diesbezügliche Vermögensteil aus dem übrigen Vermögen eindeutig ausgegliedert und - die Zweckbestimmung in einer zum Nachweis geeigneten Form textlich niedergelegt worden ist (OVG NRW, Urteil vom 16.11.2009 - 12 A 1363/09; Beschluss vom 27.02.2013 - 12 A 1255/12; LSG Thüringen, Urteil vom 23.05.2012 - L 8 SO 85/11).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2016 - L 8 SO 204/15 Diese Beurteilung entspricht der Rechtsprechung anderer Landessozialgerichte, in der eine Härte bei einer Verlustquote von 13, 75 % (LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 14. April 2011 - L 7 SO 2497/10 - juris Rn. 25), 18, 3 % (Thüringer LSG, Urteil vom 23. Mai 2012 - L 8 SO 85/11 - juris Rn. 35) und 35, 51 % (Schleswig-Holsteinisches LSG…, Urteil vom 30. Juli 2014 - L 9 SO 2/12 - juris Rn. 34) abgelehnt worden ist.
- LSG Thüringen, 15.04.2014 - L 8 SO 1450/12
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - rückwirkende Bewilligung …
Die anderslautende Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 19/10 R, juris) und des Senats (Urteil vom 23. Mai 2012 - L 8 SO 85/11, juris) ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht ergangen. - LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2014 - L 8 SO 269/10 Solche objektiven Anhaltspunkte für eine Zweckbindung sind jedoch erforderlich (so auch LSG Thüringen, Urteil vom 23. Mai 2012, L 8 SO 85/11, juris, RdNr. 36).
- SG Augsburg, 01.10.2013 - S 11 Vs 890/95
Erstattungsfähigkeit der vom eigenen Vermögen getragenen Heimkosten i.R.d. SGB …
Eine solche Zweckbestimmung kann zur Vermeidung von Missbrauchsfällen und um zu gewährleisten, dass eine andere Zweckverwendung des Vermögens ausgeschlossen oder zumindest wesentlich erschwert ist, in der Regel nur dann anerkannt werden, wenn vor dem Beginn des Leistungszeitraums, für den Sozialhilfe begehrt wird, - die ausschließliche Zweckbestimmung von dem Heimbewohner eindeutig und für ihn verbindlich getroffen, - der diesbezügliche Vermögensteil aus dem übrigen Vermögen eindeutig ausgegliedert und - die Zweckbestimmung in einer zum Nachweis geeigneten Form textlich niedergelegt worden ist ( OVG NRW, Urteil vom 16.11.2009 - 12 A 1363/09 ; Beschluss vom 27.02.2013 - 12 A 1255/12 ; LSG Thüringen, Urteil vom 23.05.2012 - L 8 SO 85/11 ). - LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2017 - L 8 SO 28/13 Anders zu beurteilen ist aber regelmäßig eine Kapitallebensversicherung, die zu Lebzeiten ohne Einschränkung verwertbar ist und bei der allenfalls eine subjektive Zweckbestimmung besteht (BGH…, Beschluss vom 30. April 2014 - XII ZB 632/13 - juris Rn. 15; Senatsurteil vom 28. April 2016 - L 8 SO 263/14 - Schleswig-Holsteinisches LSG…, Urteil vom 30. Juli 2014 - L 9 SO 2/12 - juris Rn. 30; Thüringer LSG, Urteil vom 23. Mai 2012 - L 8 SO 85/11 - juris Rn. 36; LSG Hamburg…, Urteil vom 23. Februar 2009 - L 4 SO 17/08 - juris Rn. 24;… Hohm in Schellhorn/Hohm/Scheider, SGB XII, 19. Auflage 2015, § 90 Rn. 105).