Rechtsprechung
   LSG Thüringen, 23.05.2012 - L 8 SO 85/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,27755
LSG Thüringen, 23.05.2012 - L 8 SO 85/11 (https://dejure.org/2012,27755)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 23.05.2012 - L 8 SO 85/11 (https://dejure.org/2012,27755)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - L 8 SO 85/11 (https://dejure.org/2012,27755)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,27755) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Thüringen

    § 61 Abs 1 S 2 SGB 12, § 61 Abs 2 S 2 SGB 12, § 90 Abs 1 SGB 12, § 90 Abs 3 S 1 SGB 12
    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Vermögenseinsatz - Verwertbarkeit einer Kapitallebensversicherung - keine Härte - Wertverlust von unter 20 % - lediglich subjektiv zur Bestattungsvorsorge gedacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Einsatz von Vermögen; Verwertbarkeit einer Kapitallebensversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 18.03.2008 - B 8/9b SO 9/06 R

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Bestattungsvorsorgevertrag - Kündigungsrecht -

    Auszug aus LSG Thüringen, 23.05.2012 - L 8 SO 85/11
    Zwar hat das BSG an die Wertung des BVerwG zu § 88 Abs. 3 S. 2 BSHG anknüpfend (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 5 C 84.02, juris) bereits entschieden, dass die Verwertung eines Bestattungsvorsorgevertrages eine unzumutbare Härte nach § 90 Abs. 3 S. 1 SGB XII darstellen kann (ausdrücklich zu § 88 Abs. 3 S. 2 BSHG mit Hinweis auf Vorschrift des § 90 Abs. 3 S. 1 SGB XII: BSG, Urteil vom 18. März 2008 - B 8/9b SO 9/06 R, juris), weil aus der Gesetzesbegründung zu einer vorgesehenen Änderung des § 90 Abs. 2 SGB XII ersichtlich, eine ausdrückliche Aufnahme in den Privilegierungska-talog im Hinblick auf den bereits nach der Rechtsprechung des BVerwG sichergestellten Schutz für entbehrlich gehalten worden ist (BT-Drucks 16/239 S. 10, 15 und 17).

    Der auch für Leistungen nach dem Fünften Kapitel des SGB XII vorgesehene besondere Vermögensschutz nach § 90 Abs. 3 S. 2 SGB XII greift ohnehin nicht, weil unter die aufgeführten Regelbeispiele - angemessene Lebensführung und angemessene Alterssicherung - die Bestattungsvorsorge nicht zu fassen ist (BSG, Urteil vom 18. März 2008, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.12.2003 - 5 C 84.02

    Schonvermögen, bereite Mittel aus Grabpflegevertrag als -; bereite Mittel aus

    Auszug aus LSG Thüringen, 23.05.2012 - L 8 SO 85/11
    Zwar hat das BSG an die Wertung des BVerwG zu § 88 Abs. 3 S. 2 BSHG anknüpfend (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 5 C 84.02, juris) bereits entschieden, dass die Verwertung eines Bestattungsvorsorgevertrages eine unzumutbare Härte nach § 90 Abs. 3 S. 1 SGB XII darstellen kann (ausdrücklich zu § 88 Abs. 3 S. 2 BSHG mit Hinweis auf Vorschrift des § 90 Abs. 3 S. 1 SGB XII: BSG, Urteil vom 18. März 2008 - B 8/9b SO 9/06 R, juris), weil aus der Gesetzesbegründung zu einer vorgesehenen Änderung des § 90 Abs. 2 SGB XII ersichtlich, eine ausdrückliche Aufnahme in den Privilegierungska-talog im Hinblick auf den bereits nach der Rechtsprechung des BVerwG sichergestellten Schutz für entbehrlich gehalten worden ist (BT-Drucks 16/239 S. 10, 15 und 17).
  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz -

    Auszug aus LSG Thüringen, 23.05.2012 - L 8 SO 85/11
    Jeden-falls bei einem Wertverlust von weniger als 20 % ist daher eine besondere Härte nicht anzunehmen (offen gelassen unter Bestätigung der geringeren Vermögensprivilegierung in der Sozialhilfe: BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 19/10 R, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2009 - L 9 SO 5/07

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Thüringen, 23.05.2012 - L 8 SO 85/11
    Insbesondere bleibt gerade eine vorzeitige Kündigung und Verwertung der Versicherung zu anderen Zwecken möglich (vgl. hierzu: LSG NRW, Urteil vom 19. März 2009 - L 9 SO 5/07, juris).
  • BSG, 20.09.2023 - B 8 SO 22/22 R

    Zur Angemessenheit einer Sterbegeldversicherung als Voraussetzung für die

    Eine solche lässt sich insbesondere nicht aus dem Umstand ableiten, dass die Verwertung von Sterbegeldversicherungen oder Bestattungsvorsorgeverträgen abhängig von ihrer konkreten Ausgestaltung nach § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII aufgrund besonderer Härte ausgeschlossen sein können (vgl BSG vom 18.3.2008 - B 8/9b SO 9/06 R - BSGE 100, 131 = SozR 4-3500 § 90 Nr. 3, RdNr 22 ff; zum BSHG: BVerwG vom 11.12.2003 - 5 C 84.02 - Buchholz 436.0 § 88 BSHG Nr. 41 RdNr 22; BGH vom 30.4.2014 - XII ZB 632/13 - NJW 2014, 2115, RdNr 15 mwN; LSG Baden-Württemberg vom 22.6.2022 - L 2 SO 126/20 - RdNr 57 ff; LSG Saarland vom 22.11.2018 - L 11 SO 12/17 - RdNr 25; LSG Nordrhein-Westfalen vom 10.3.2022 - L 9 SO 136/19 - RdNr 43; Thüringer LSG vom 23.5.2012 - L 8 SO 85/11 - RdNr 36; LSG Hamburg vom 23.2.2009 - L 4 SO 17/08 - RdNr 24, siehe auch Oberlandesgericht München vom 4.4.2007 - 33 Wx 228/06 - RdNr 19) .
  • LG Kassel, 17.10.2013 - 3 T 342/13

    Geldbetrag aus Erbteilsübertragung kein Schonvermögen

    Im Übrigen kommt ein Schutz des Vermögens nach Maßgabe von § 90 III SGB XII regelmäßig nur dann in Betracht, wenn mit diese meine anerkennenswürdige Zweckbestimmung verfolgt wird, die nicht nur subjektiv, sondern auch objektiv Ausdruck gefunden hat, beispielsweise durch eine nicht umkehrbare zweckgebundene Geldanlage (vgl. Thüringer LSG, Urteil vom 23.05.2012, L 8 SO 85/11, zitiert nach juris, zur Bestattungsvorsorge).
  • LSG Schleswig-Holstein, 30.07.2014 - L 9 SO 2/12

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz

    Dieses Merkmal der Unwirtschaftlichkeit fehlt in § 90 SGB XII. Dies hat seinen Grund darin, dass bei Leistungsbeziehern nach dem SGB II davon ausgegangen wird, dass sie - jedenfalls normativ typisierend - lediglich vorübergehend arbeitslos sind (LSG Thüringen, Urteil vom 23. Mai 2012 - L 8 SO 85/11, recherchiert bei juris, Rdn. 35).

    Daher liegt es nahe, die Rechtsprechung des BVerwG zur Härteregelung in § 88 Abs. 3 BSHG zu übernehmen (LSG Thüringen, Urteil vom 23. Mai 2012 - L 8 SO 85/11, a.a.O.).

    Allerdings ist nach der Rechtsprechung im Rahmen der Härtefallprüfung auch die Wirtschaftlichkeit der Verwertung von Vermögen zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 19/10 R -, recherchiert bei juris, Rdn. 42; Urteil vom 18. März 2008 - B 8/9b SO 9/06 R; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. August 2009 - L 8 B 4/07 SO - LSG Thüringen, Urteil vom 23. Mai 2012 - L 8 SO 85/11-).

  • SG Aachen, 01.10.2013 - S 20 SO 98/13
    Eine solche Zweckbestimmung kann zur Vermeidung von Missbrauchsfällen und um zu gewährleisten, dass eine andere Zweckverwendung des Vermögens ausgeschlossen oder zumindest wesentlich erschwert ist, in der Regel nur dann anerkannt werden, wenn vor dem Beginn des Leistungszeitraums, für den Sozialhilfe begehrt wird, - die ausschließliche Zweckbestimmung von dem Heimbewohner eindeutig und für ihn verbindlich getroffen, - der diesbezügliche Vermögensteil aus dem übrigen Vermögen eindeutig ausgegliedert und - die Zweckbestimmung in einer zum Nachweis geeigneten Form textlich niedergelegt worden ist (OVG NRW, Urteil vom 16.11.2009 - 12 A 1363/09; Beschluss vom 27.02.2013 - 12 A 1255/12; LSG Thüringen, Urteil vom 23.05.2012 - L 8 SO 85/11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2016 - L 8 SO 204/15
    Diese Beurteilung entspricht der Rechtsprechung anderer Landessozialgerichte, in der eine Härte bei einer Verlustquote von 13, 75 % (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. April 2011 - L 7 SO 2497/10 - juris Rn. 25), 18, 3 % (Thüringer LSG, Urteil vom 23. Mai 2012 - L 8 SO 85/11 - juris Rn. 35) und 35, 51 % (Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 30. Juli 2014 - L 9 SO 2/12 - juris Rn. 34) abgelehnt worden ist.
  • LSG Thüringen, 15.04.2014 - L 8 SO 1450/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - rückwirkende Bewilligung

    Die anderslautende Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 19/10 R, juris) und des Senats (Urteil vom 23. Mai 2012 - L 8 SO 85/11, juris) ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht ergangen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2014 - L 8 SO 269/10
    Solche objektiven Anhaltspunkte für eine Zweckbindung sind jedoch erforderlich (so auch LSG Thüringen, Urteil vom 23. Mai 2012, L 8 SO 85/11, juris, RdNr. 36).
  • SG Augsburg, 01.10.2013 - S 11 Vs 890/95

    Erstattungsfähigkeit der vom eigenen Vermögen getragenen Heimkosten i.R.d. SGB

    Eine solche Zweckbestimmung kann zur Vermeidung von Missbrauchsfällen und um zu gewährleisten, dass eine andere Zweckverwendung des Vermögens ausgeschlossen oder zumindest wesentlich erschwert ist, in der Regel nur dann anerkannt werden, wenn vor dem Beginn des Leistungszeitraums, für den Sozialhilfe begehrt wird, - die ausschließliche Zweckbestimmung von dem Heimbewohner eindeutig und für ihn verbindlich getroffen, - der diesbezügliche Vermögensteil aus dem übrigen Vermögen eindeutig ausgegliedert und - die Zweckbestimmung in einer zum Nachweis geeigneten Form textlich niedergelegt worden ist ( OVG NRW, Urteil vom 16.11.2009 - 12 A 1363/09 ; Beschluss vom 27.02.2013 - 12 A 1255/12 ; LSG Thüringen, Urteil vom 23.05.2012 - L 8 SO 85/11 ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2017 - L 8 SO 28/13
    Anders zu beurteilen ist aber regelmäßig eine Kapitallebensversicherung, die zu Lebzeiten ohne Einschränkung verwertbar ist und bei der allenfalls eine subjektive Zweckbestimmung besteht (BGH, Beschluss vom 30. April 2014 - XII ZB 632/13 - juris Rn. 15; Senatsurteil vom 28. April 2016 - L 8 SO 263/14 - Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 30. Juli 2014 - L 9 SO 2/12 - juris Rn. 30; Thüringer LSG, Urteil vom 23. Mai 2012 - L 8 SO 85/11 - juris Rn. 36; LSG Hamburg, Urteil vom 23. Februar 2009 - L 4 SO 17/08 - juris Rn. 24; Hohm in Schellhorn/Hohm/Scheider, SGB XII, 19. Auflage 2015, § 90 Rn. 105).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht