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   LSG Baden-Württemberg, 26.01.2018 - L 8 U 2072/17   

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https://dejure.org/2018,3749
LSG Baden-Württemberg, 26.01.2018 - L 8 U 2072/17 (https://dejure.org/2018,3749)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.01.2018 - L 8 U 2072/17 (https://dejure.org/2018,3749)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Januar 2018 - L 8 U 2072/17 (https://dejure.org/2018,3749)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Justiz Baden-Württemberg

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Motivationsreise bzw Incentivereise - sachlicher Zusammenhang - Honorierung guter Arbeit - Motivation für künftige Arbeit - allgemeines Interesse der Unternehmensleitung - Handlungstendenz - rechtsirrige Vorstellung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Teilnahme der Beschäftigten eines Autohauses an einer Reise als Prämierung für den wirtschaftlichen Erfolg im Wettbewerb für Teile-Vertragspartner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • LSG Baden-Württemberg, 19.11.2010 - L 8 U 2983/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2018 - L 8 U 2072/17
    Steht bei einer vom Arbeitgeber als Fortbildungsveranstaltung bezeichneten Unternehmung die Wissensvermittlung nicht im Vordergrund, sondern wird überwiegend privaten Unternehmungen nachgegangen, mit denen die Teilnehmer durch die Reise für geleistete Arbeit belohnt oder für künftige Arbeit motiviert werden sollen, so genannte Incentivereisen, dient die Veranstaltung nicht wesentlich betrieblichen Interessen (vgl. Senatsurteil vom 19.11.2010 - L 8 U 2983/10 -, juris, www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.05.2011 - L 3 U 87/09 - juris).

    Allein dass der Arbeitgeber dies als willkommenen Nebeneffekte unternehmerisch sinnvoll erachtet, vermag der Veranstaltung nicht den Charakter einer betrieblichen Veranstaltung für die teilnehmenden Arbeitnehmer zu geben (vgl. BSG Urt. v. 09.12.2003, a.a.O., Senatsurteil vom 19.11.2010 - L 8 U 2983/10 - a.a.O.).

  • BSG, 16.03.1995 - 2 RU 17/94

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Incentive-Reise

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2018 - L 8 U 2072/17
    Das allgemeine Interesse der Unternehmensleitung, Arbeitsleistungen seiner Beschäftigten mit geldwerten Vorteilen zu honorieren, reicht nicht aus, für eine solche Betätigung den rechtlich wesentlichen Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit herzustellen (BSG Urteile vom 09.12.2003 - B 2 U 52/02 R - juris, Rn. 23, vom 25.08.1994 -2 RU 23/93 -, SozR 3-2200 § 548 Nr. 21 und vom 16.03.1995 -2 RU 17/94 -, NJW 1995, 3340ff).

    Dies gilt für die bereits entschiedenen Fälle der Motivationsreisen (vgl. BSG-Urteile vom 25.08.1994 und 16.03.1995, a.a.O.) wie aber insbesondere auch für die geführten kollegialen Gespräche bei privaten Treffen am Rande von Tagungen oder sonstigen Fortbildungsveranstaltungen, deren privater Charakter nicht dadurch entfällt, wenn sie von dienstlichen oder betrieblichen Themen mitgeprägt sind, die daher in Abgrenzung zur eigentlichen Veranstaltung in der Regel nicht unter Versicherungsschutz stehen (BSG Urt. vom 30.03.2017 - B 2 U 15/15 R - juris Rn. 19 und vom 04.08.1992 SozR 3-2200 § 539 Nr. 17), ansonsten wäre jedes Gespräch mit beruflichen Themen auch bei privaten Anlässen eine versicherte Verrichtung.

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 52/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2018 - L 8 U 2072/17
    Das allgemeine Interesse der Unternehmensleitung, Arbeitsleistungen seiner Beschäftigten mit geldwerten Vorteilen zu honorieren, reicht nicht aus, für eine solche Betätigung den rechtlich wesentlichen Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit herzustellen (BSG Urteile vom 09.12.2003 - B 2 U 52/02 R - juris, Rn. 23, vom 25.08.1994 -2 RU 23/93 -, SozR 3-2200 § 548 Nr. 21 und vom 16.03.1995 -2 RU 17/94 -, NJW 1995, 3340ff).

    Allein dass der Arbeitgeber dies als willkommenen Nebeneffekte unternehmerisch sinnvoll erachtet, vermag der Veranstaltung nicht den Charakter einer betrieblichen Veranstaltung für die teilnehmenden Arbeitnehmer zu geben (vgl. BSG Urt. v. 09.12.2003, a.a.O., Senatsurteil vom 19.11.2010 - L 8 U 2983/10 - a.a.O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.05.2011 - L 3 U 87/09

    Arbeitsunfall, Ski- und Rodelreise, innerer Zusammenhang, Dienst/Geschäftsreise,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2018 - L 8 U 2072/17
    Steht bei einer vom Arbeitgeber als Fortbildungsveranstaltung bezeichneten Unternehmung die Wissensvermittlung nicht im Vordergrund, sondern wird überwiegend privaten Unternehmungen nachgegangen, mit denen die Teilnehmer durch die Reise für geleistete Arbeit belohnt oder für künftige Arbeit motiviert werden sollen, so genannte Incentivereisen, dient die Veranstaltung nicht wesentlich betrieblichen Interessen (vgl. Senatsurteil vom 19.11.2010 - L 8 U 2983/10 -, juris, www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.05.2011 - L 3 U 87/09 - juris).

    Der Unternehmer hat es nicht in der Hand, den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung von sich aus auf sonst unversicherte Tätigkeiten und Aktivitäten auszuweiten (BSG Urteil vom 13.12.2005 - B 2 U 29/04 -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 16 und Urteil vom 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 11; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.05.2011 - L 3 U 87/09 - juris).

  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2018 - L 8 U 2072/17
    Ausgeübte Verrichtungen des Arbeitnehmers auf dieser Grundlage sind versicherte Tätigkeiten (BSG Urteil vom 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 11).

    Der Unternehmer hat es nicht in der Hand, den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung von sich aus auf sonst unversicherte Tätigkeiten und Aktivitäten auszuweiten (BSG Urteil vom 13.12.2005 - B 2 U 29/04 -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 16 und Urteil vom 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 11; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.05.2011 - L 3 U 87/09 - juris).

  • BSG, 30.03.2017 - B 2 U 15/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - betriebliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2018 - L 8 U 2072/17
    Dies gilt für die bereits entschiedenen Fälle der Motivationsreisen (vgl. BSG-Urteile vom 25.08.1994 und 16.03.1995, a.a.O.) wie aber insbesondere auch für die geführten kollegialen Gespräche bei privaten Treffen am Rande von Tagungen oder sonstigen Fortbildungsveranstaltungen, deren privater Charakter nicht dadurch entfällt, wenn sie von dienstlichen oder betrieblichen Themen mitgeprägt sind, die daher in Abgrenzung zur eigentlichen Veranstaltung in der Regel nicht unter Versicherungsschutz stehen (BSG Urt. vom 30.03.2017 - B 2 U 15/15 R - juris Rn. 19 und vom 04.08.1992 SozR 3-2200 § 539 Nr. 17), ansonsten wäre jedes Gespräch mit beruflichen Themen auch bei privaten Anlässen eine versicherte Verrichtung.
  • BSG, 27.05.1997 - 2 RU 29/96

    Anerkennung eines während einer Dienstreise erlittenen Unfalls als Arbeitsunfall

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2018 - L 8 U 2072/17
    Dass die Veranstaltung auch zur Verbesserung der Beziehungen zwischen den Mitarbeitern der Unternehmen hat beitragen sollen, begründet den Versicherungsschutz ebenso wenig, da die betrieblichen Interessen gegenüber dem verfolgten privaten Zweck im Hintergrund stehen (BSG Urteil vom 27.05.1997 - 2 RU 29/96 -, HVBG-Info 1997, 2160 und Juris mit Hinweis auf SozR 2200 § 548 Nr. 21).
  • BSG, 04.08.1992 - 2 RU 43/91

    Abgrenzbare eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Wegeunfall

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2018 - L 8 U 2072/17
    Dies gilt für die bereits entschiedenen Fälle der Motivationsreisen (vgl. BSG-Urteile vom 25.08.1994 und 16.03.1995, a.a.O.) wie aber insbesondere auch für die geführten kollegialen Gespräche bei privaten Treffen am Rande von Tagungen oder sonstigen Fortbildungsveranstaltungen, deren privater Charakter nicht dadurch entfällt, wenn sie von dienstlichen oder betrieblichen Themen mitgeprägt sind, die daher in Abgrenzung zur eigentlichen Veranstaltung in der Regel nicht unter Versicherungsschutz stehen (BSG Urt. vom 30.03.2017 - B 2 U 15/15 R - juris Rn. 19 und vom 04.08.1992 SozR 3-2200 § 539 Nr. 17), ansonsten wäre jedes Gespräch mit beruflichen Themen auch bei privaten Anlässen eine versicherte Verrichtung.
  • BSG, 22.06.1976 - 8 RU 148/75

    Freizeitveranstaltung - Fortbildungsveranstaltung - Besuch desOktoberfestes -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2018 - L 8 U 2072/17
    Dass die Veranstaltung auch zur Verbesserung der Beziehungen zwischen den Mitarbeitern der Unternehmen hat beitragen sollen, begründet den Versicherungsschutz ebenso wenig, da die betrieblichen Interessen gegenüber dem verfolgten privaten Zweck im Hintergrund stehen (BSG Urteil vom 27.05.1997 - 2 RU 29/96 -, HVBG-Info 1997, 2160 und Juris mit Hinweis auf SozR 2200 § 548 Nr. 21).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2018 - L 8 U 2072/17
    Der hiernach erforderliche innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher nach den gesetzlichen Vorgaben der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 32; BSG, SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).
  • BSG, 25.08.1994 - 2 RU 23/93

    Versicherungsschutz - Sportlicher Wettkampf - Motivationsreise

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

  • BSG, 01.07.1997 - 2 RU 36/96

    Versicherungsschutz bei Teilnahme an einer Motivationsreise

  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 11/01 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - eigensüchtiges Verhalten -

  • BSG, 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 22.09.2009 - B 2 U 27/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2018 - L 8 U 4324/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Fahrt zum Waschsalon vor der Arbeit

    Der Kläger hat nicht geltend gemacht, dass er der rechtsirrigen Auffassung gewesen sei, bereits das Tragen des Parka bei der Fahrt zur Arbeit im Winter sei eine dienstliche Nutzung; insoweit wäre ein richtiger Sachverhalt einer falschen rechtlichen Bewertung unterzogen worden, was als Subsumtionsirrtum keine Handlungstendenz für eine dem Unternehmen dienliche Verrichtung begründet (vergleiche Senatsurteil vom 26.01.2018 - L 8 U 2072/17 -, juris, www.sozialgerichtsbarkeit.de).
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