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   LSG Baden-Württemberg, 28.05.2015 - L 8 U 2996/14   

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https://dejure.org/2015,14425
LSG Baden-Württemberg, 28.05.2015 - L 8 U 2996/14 (https://dejure.org/2015,14425)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.05.2015 - L 8 U 2996/14 (https://dejure.org/2015,14425)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Mai 2015 - L 8 U 2996/14 (https://dejure.org/2015,14425)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung eines beantragten Gutachtens nach § 109 Abs 2 SGG - grob nachlässige Prozessführung - Verfahrensverzögerung - nicht fristgerechter Eingang des Kostenvorschusses bei Gericht - fahrlässig zu späte Beantragung bei ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grob nachlässige Prozessführung eines Prozessbevollmächtigten im sozialgerichtlichen Verfahren durch Verfahrensverzögerung aufgrund eines nicht fristgerechten Eingangs eines Kostenvorschusses bei Gericht; Wahrung des rechtlichen Gehörs

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 109 Abs 2 SGG, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung eines beantragten Gutachtens nach § 109 Abs 2 SGG - grob nachlässige Prozessführung - Verfahrensverzögerung - nicht fristgerechter Eingang des Kostenvorschusses bei Gericht - fahrlässig zu späte Beantragung bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grob nachlässige Prozessführung eines Prozessbevollmächtigten im sozialgerichtlichen Verfahren durch Verfahrensverzögerung aufgrund eines nicht fristgerechten Eingangs eines Kostenvorschusses bei Gericht; Wahrung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der verspätet gezahlte Kostenvorschuss

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2010 - L 2 KN 212/09

    Ablehnung des Antrags eines Versicherten auf gutachterliche Anhörung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.05.2015 - L 8 U 2996/14
    Nachdem der Senat mit Schreiben vom 18.03.2015 den Klägervertreter davon in Kenntnis gesetzt hatte, dass weiterhin beabsichtigt sei, nach § 153 Abs. 4 SGG zu entscheiden, hat der Klägervertreter mit Schreiben vom 24.03.2015 angeregt, die Revision zuzulassen und mit weiterem Schreiben vom 24.03.2015 unter Übersendung eines Urteils des LSG Nordrhein-Westfalen vom 28.01.2010 - L 2 KN 212/09 U - eine Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens geltend gemacht (Bl. 50 R, 51, 52 der Senatsakte).

    Das LSG Nordrhein-Westfalen geht in der vom Klägervertreter zitierten Entscheidung vom 28.01.2010 ( - L 2 KN 212/09 U - juris) davon aus, dass grundsätzlich eine Frist von 6 Wochen noch als angemessen angesehen werden kann.

  • BGH, 05.06.1997 - X ZB 2/97

    Pflichten des Verkehrsanwalts bei Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.05.2015 - L 8 U 2996/14
    Zur Fristenkontrolle gehört auch, dass ein Rechtsanwalt in eigener Verantwortung kontrollieren muss, ob die zur Fristwahrung erforderlichen Maßnahmen ergriffen wurden (vgl. BGH, NJW 1997, 3245 zur Fristüberwachungspflicht des Verkehrsanwalts bei Beauftragung eines Korrespondenzanwalts).
  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 118/95

    Wahrung des rechtlichen Gehörs und des Prozeßgrundrechts auf faires Verfahren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.05.2015 - L 8 U 2996/14
    Formale Strenge darf im Prozess nicht ohne erkennbar schutzwürdigen Zweck praktiziert werden (BSG Urteil vom 28.11.1996, 7 RAr 118/95, SozR 3-1500 § 158 Nr. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.11.2005 - L 1 U 719/05

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.05.2015 - L 8 U 2996/14
    Die Kontrolle, ob Fristen eingehalten worden sind, gehört zu den wichtigsten Pflichten von rechtskundigen Prozessbevollmächtigten (vgl. hierzu auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 28.11.2005 - L 1 U 719/05 - juris).
  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 32/98 R

    Verletztenrente - Abfindung - Überprüfung - Rücknahme - Anrechnung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.05.2015 - L 8 U 2996/14
    Der Abfindungsbescheid vom 17.10.1995 legt, wie vom SG zu Recht ausgeführt, die darin getroffenen Feststellungen nur zugrunde bzw. wandelt lediglich die Leistungsform um (vgl. BSG, Urteil vom 28.09.1999 - B 2 U 32/98 R - juris).
  • BSG, 23.06.1977 - 2 RU 93/75

    Rente - Feststellung - Maßgebliche Verhältnisse - Wesentliche Änderung - Grad der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.05.2015 - L 8 U 2996/14
    Vergleichsgrundlage der wesentlichen Änderung im Sinne der §§ 76 Abs. 3, 73 Abs. 3 SGB VII ist - wie das SG zu Recht ausgeführt hat - der Zustand, auf dem die letzte verbindliche Leistungsfeststellung der Beklagten beruht (BSG SozR 2200 § 622 Nr. 12).
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