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   LSG Baden-Württemberg, 16.04.2010 - L 8 U 5043/09   

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LSG Baden-Württemberg, 16.04.2010 - L 8 U 5043/09 (https://dejure.org/2010,6190)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.04.2010 - L 8 U 5043/09 (https://dejure.org/2010,6190)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. April 2010 - L 8 U 5043/09 (https://dejure.org/2010,6190)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität - Anlageleiden - Gelegenheitsursache - bestandskräftige Feststellung von Unfallfolgen durch Unfallversicherungsträger - keine Tatbestandswirkung über den anerkannten Zeitraum hinaus - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kausalität zwischen einer versicherten Arbeitstätigkeit und der geltendgemachten Verletzung als Voraussetzung für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls; Notwendigkeit einer wesentlichen Beziehung zwischen der Unfallursache und dem Erfolg i.S.e. besonders engen Beziehung ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - Unfallbegriff - Umknicken des Fußes bei einfacher Fortbewegung ohne äußeren Anlass - kein von außen einwirkendes Ereignis - fehlende Kausalität - vorbestehende Schädigung des Sprunggelenks - normale Alltagsbelastung - Gelegenheitsursache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 1 S. 2
    Feststellung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; haftungsbegründende Kausalität bei einem Anlageleiden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.04.2010 - L 8 U 5043/09
    Das Entstehen von längerandauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheits(-erst-)schadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls (ständige Rechtsprechung, vgl. stellvertretend BSG, Urteile vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R, B 2 U 40/05 R, B 2 U 26/04 R).

    Bei der Abwägung kann der Schwere des Unfallereignisses Bedeutung zukommen (vgl. zum Vorstehenden insgesamt BSG, Urteile vom 09.05.2006, a.a.O.).

    Diese liegt vor, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden; die reine Möglichkeit genügt nicht (BSG, Urteil vom 09.05.2006 a.a.O. m.w.H.).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2009 - L 1 U 3612/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallbegriff - plötzlich

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.04.2010 - L 8 U 5043/09
    Kommt es aufgrund einer anlagebedingten Gelenkinstabilität zum Umknicken im Sprunggelenk beim betrieblich bedingten Gehen, erfüllt die normale Fortbewegung ohne Hinzutreten sonstiger äußerer Einflüsse nicht das Merkmal eines von außen einwirkenden Ereignisses (Anschluss an LSG Ba.-Württ., Urteil v. 26.01.2009 - L 1 U 3612/08 -).

    Die betrieblich bedingte Fortbewegung zu Fuß ohne Hinzutreten weiterer äußerer Einflüsse erfüllt nicht das Merkmal eines von außen einwirkenden Ereignisses in Abgrenzung zu dem inneren Vorgang eines spontanen, auf Krankheitsanlage beruhenden Umknickens (wie hier auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.2009 - L 1 U 3612/08 -, juris, sozialgerichtsbarkeit.de, UV- Recht aktuell 2009, 258-268: die regelrechte Verrichtung betrieblicher Tätigkeit, bei denen eine Verletzung auftritt, ist nicht als Unfall zu qualifizieren).

  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.04.2010 - L 8 U 5043/09
    Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs bzw. Gesundheitsschadens abgeleitet werden (BSGE 1, 72, 76).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 40/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Kausalität - ursächlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.04.2010 - L 8 U 5043/09
    Das Entstehen von längerandauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheits(-erst-)schadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls (ständige Rechtsprechung, vgl. stellvertretend BSG, Urteile vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R, B 2 U 40/05 R, B 2 U 26/04 R).
  • BSG, 09.12.1976 - 2 RU 60/76

    Versicherungsschutz - Weg nach dem Ort der Tätigkeit - Besuch eines Kindes - Kind

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.04.2010 - L 8 U 5043/09
    Die in der unfallmedizinischen Literatur Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Aufl., Seite 674 (mit Hinweis auf BSG, SozR 2200 § 550 Nr. 23) vertretene gegenteilige Auffassung zum Umknicken ohne äußeren Anlass, auf die sich die begutachtenden Ärzte stützen, überzeugt den Senat nicht.
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 26/04 R

    Anerkennung psychischer Gesundheitsstörungen als Unfallfolge

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.04.2010 - L 8 U 5043/09
    Das Entstehen von längerandauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheits(-erst-)schadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls (ständige Rechtsprechung, vgl. stellvertretend BSG, Urteile vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R, B 2 U 40/05 R, B 2 U 26/04 R).
  • BSG, 28.06.1988 - 2/9b RU 28/87

    Hypothetisches unfallbezogenes Geschehen - Ursache im Rechtssinne - Tatsächliches

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.04.2010 - L 8 U 5043/09
    Die Theorie der wesentlichen Bedingung beruht ebenso wie die im Zivilrecht geltende Adä-quanztheorie (vgl. dazu nur Heinrichs in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 65. Aufl. 2006, Vorb. v § 249 RdNr. 57 ff m. w. N. sowie zu den Unterschieden BSGE 63, 277, 280 = SozR 2200 § 548 Nr. 91) auf der naturwissenschaftlich-philosophischen Bedingungstheorie als Ausgangsbasis.
  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.04.2010 - L 8 U 5043/09
    Für die Feststellung des Ursachenzusammenhangs - der haftungsbegründenden und der haftungsausfüllenden Kausalität - genügt hinreichende Wahrscheinlichkeit (st. Rspr. BSGE 19, 52 = SozR Nr. 62 zu § 542 a. F. RVO; BSGE 32, 203, 209 = SozR Nr. 15 zu § 1263 a. F. RVO; BSGE 45, 285, 287 = SozR 2200 § 548 Nr. 38, BSGE 58, 80, 83 = SozR 2200 § 555a Nr. 1).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.04.2010 - L 8 U 5043/09
    Für die Feststellung des Ursachenzusammenhangs - der haftungsbegründenden und der haftungsausfüllenden Kausalität - genügt hinreichende Wahrscheinlichkeit (st. Rspr. BSGE 19, 52 = SozR Nr. 62 zu § 542 a. F. RVO; BSGE 32, 203, 209 = SozR Nr. 15 zu § 1263 a. F. RVO; BSGE 45, 285, 287 = SozR 2200 § 548 Nr. 38, BSGE 58, 80, 83 = SozR 2200 § 555a Nr. 1).
  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.04.2010 - L 8 U 5043/09
    Für die Feststellung des Ursachenzusammenhangs - der haftungsbegründenden und der haftungsausfüllenden Kausalität - genügt hinreichende Wahrscheinlichkeit (st. Rspr. BSGE 19, 52 = SozR Nr. 62 zu § 542 a. F. RVO; BSGE 32, 203, 209 = SozR Nr. 15 zu § 1263 a. F. RVO; BSGE 45, 285, 287 = SozR 2200 § 548 Nr. 38, BSGE 58, 80, 83 = SozR 2200 § 555a Nr. 1).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2012 - L 8 U 884/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    Zwar hat der Senat bereits entschieden, dass die normale Fortbewegung zu Fuß ohne Hinzutreten sonstiger äußerer Einflüsse nicht das Merkmal eines von außen einwirkenden Ereignisses erfüllt, wenn es aufgrund einer anlagebedingten Gelenkinstabilität zum Umknicken im Sprunggelenk beim betrieblich bedingten Gehen kommt (Urteil vom 16.04.2010 - L 8 U 5043/09 - , Juris, www.Sozialgerichtsbarkeit.de).

    War die Unfalleinwirkung selbst ihrer Ausprägung und Art nach nicht besonders und unersetzlich, sondern erreichte nur die Intensität eines alltäglich vorkommenden Ereignisses, ist mit gutem Recht anzunehmen, dass die degenerative Vorschädigung in ihrer Ausprägung bereits so leicht ansprechbar war, dass eine rechtlich erhebliche unfallvorbestehende Sehnendegeneration im Sinne einer Gelegenheitsursache vorlag (vgl. zu dieser Voraussetzung Urteile des Senats vom 01.07.2011 - L 8 U 197/11 - und vom 16.04.2010 - L 8 U 5043/09 -, beide veröff. in sozialgerichtsbarkeit.de und Juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2016 - L 8 U 3578/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    Die regelrechte Verrichtung betrieblicher Tätigkeit ohne Hinzutreten weiterer äußerer Einflüsse, insbesondere ohne einen erheblichen Kraftaufwand, erfüllt nach der Rechtsprechung des Senats nicht das Merkmal eines von außen einwirkenden Ereignisses (vgl. Urteil des Senats vom 16.04.2010 - L 8 U 5043/09; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.2009 - L 1 U 3612/08).

    War die Unfalleinwirkung selbst ihrer Ausprägung und Art nach nicht besonders und unersetzlich, sondern erreichte nur die Intensität eines alltäglich vorkommenden Ereignisses, ist mit gutem Recht anzunehmen, dass die degenerative Vorschädigung in ihrer Ausprägung bereits so leicht ansprechbar war, dass eine rechtlich erhebliche unfallvorbestehende Degeneration im Sinne einer Gelegenheitsursache vorlag (vgl. zu dieser Voraussetzung Urteile des Senats vom 01.07.2011 - L 8 U 197/11 und vom 16.04.2010 - L 8 U 5043/09, beide veröffentlicht in sozialgerichtsbarkeit.de und juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 01.07.2011 - L 8 U 197/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    Ob das Unfallereignis in seiner Intensität der Einwirkung auf die Supraspinatussehne nur das Ausmaß einer Alltagsbelastung erreichte, was den Rückschluss auf eine rechtlich erhebliche unfallvorbestehende Sehnendegeneration im Sinne einer Gelegenheitsursache zuließe (vgl. zu dieser Voraussetzung Urteil des Senats vom 16.04.2010 - L 8 U 5043/09 -, veröff. in www.sozialgerichtsbarkeit.de und juris), hat der Senat nicht feststellen können.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.08.2019 - L 8 U 81/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfall - Knieschaden - Aufrichten aus liegender

    Der physiologisch kontrolliert ablaufende Bewegungsvorgang mit Streckung der Kniegelenke aus der Beugestellung beim Aufrichten aus liegender Position erfüllt nicht das Merkmal eines äußeren Ereignisses nach der Legaldefinition des Unfalls in § 8 Abs. 1 S. 2 SGB VII bezogen auf den Gesundheitsschaden einer Außenmeniskusruptur (Fortführung der Senatsrechtsprechung Urteil vom 16.04.2010 - L 8 U 5043/09 - juris).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass es an einem äußeren Ereignis fehlt, wenn beim normalen Gehen infolge einer anlagebedingten Gelenksinstabilität ein Umknicken des Fußes auftritt (Senatsurteil vom 16.04.2010 - L 8 U 5043/09 - juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.08.2010 - L 8 U 1427/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    Auch erreicht das Unfallereignis in seiner Intensität der Einwirkung auf die Bizepssehne nicht nur das Ausmaß einer Alltagsbelastung, was den Rückschluss auf eine erhebliche unfallvorbestehende Sehnendegeneration zuließe (vgl. zu dieser Voraussetzung Urteil des Senats vom 16.04.2010 - L 8 U 5043/09 -, veröff. in www.sozialgerichtsbarkeit.de und juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2013 - L 8 U 39/11
    Das Vorliegen eines von außen auf den Körper einwirkenden Ereignisses hat der Senat in Fällen abgelehnt, in denen die normale Fortbewegung zu Fuß ohne Hinzutreten sonstiger äußerer Einflüsse aufgrund einer Gelenkinstabilität zum Umknicken im Sprunggelenk beim betrieblich bedingten Gehen führt (Urteil vom 16.04.2010 - L 8 U 5043/09, Juris und sozialgerichtsbarkeit.de).

    War die Unfalleinwirkung selbst ihrer Ausprägung und Art nach nicht besonders und unersetzlich, sondern erreichte nur die Intensität eines alltäglich vorkommenden Ereignisses, ist mit gutem Recht anzunehmen, dass die degenerative Vorschädigung in ihrer Ausprägung bereits so leicht ansprechbar war, dass eine rechtlich erhebliche unfallvorbestehende Sehnendegeneration im Sinne einer Gelegenheitsursache vorlag (vgl. zu dieser Voraussetzung Urteile des Senats vom 01.07.2011 - L 8 U 197/11 - und vom 16.04.2010 - L 8 U 5043/09 -, beide veröff. in sozialgerichtsbarkeit.de und Juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 28.04.2011 - L 8 U 5319/10
    Der Senat hat bereits entschieden, dass das Auftreten von Gesundheitsstörungen bei normaler Fortbewegung ohne Hinzutreten sonstiger äußerer Einflüsse nicht das Merkmal eines von außen einwirkenden Ereignisses erfüllt (vgl. Urteil des Senats vom 16.04.2010 - L 8 U 5043/09 -, Breithaupt 2010, 645; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.2009 - L 1 U 3612/08 -, Juris).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt es nicht auf das äußere Geschehen (Sturz oder plötzlicher Stoß) an (st. Rspr. des Senats, vgl. Urteil des Senats vom 16.04.2010 a.a.O.; Urteil vom 07.08.2009 - L 8 U 5351/08 -, unveröffentlicht; so auch der 1. Senat des LSG Baden Württemberg, vgl. Urteil vom 10.03.2008 - L 1 U 2511/07 -, veröffentlicht in Juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.10.2022 - L 9 U 1970/21

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Unfallkausalität -

    Dabei ist die gewöhnliche Härte des Straßenpflasters - bei einem ebenerdigen Sturz ohne weitere Besonderheiten - im Rahmen der Prüfung der Unfallkausalität nicht als wesentlich mitwirkender betrieblicher Faktor zu werten (BSG, Urteil vom 31.07.1985 - 2 RU 74/84 -, juris Rn. 15; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 16.08.2019 - L 8 U 81/18 -, juris Rn. 38 und vom 16.04.2010 - L 8 U 5043/09 -, juris Rn. 23: betrieblich bedingtes Gehen zu Fuß ohne Hinzutreten weiterer Umstände).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2014 - L 8 U 2322/11
    Dass das Unfallereignis in seiner Intensität der Einwirkung auf die Rotatorenmanschette nur das Ausmaß einer Alltagsbelastung erreichte, was den Rückschluss auf eine rechtlich erhebliche unfallvorbestehende Sehnendegeneration im Sinne einer Gelegenheitsursache zulässt (vgl. zu dieser Voraussetzung Urteile des Senats vom 01.07.2011 a.a.O. und vom 16.04.2010 - L 8 U 5043/09 -, juris und www.sozialgerichtsbarkeit.de), kann in der gebotenen wertenden Betrachtung der Unfalleinwirkung im Vergleich zu einer Alltagsbelastung festgestellt werden.
  • LSG Baden-Württemberg, 06.03.2012 - L 1 U 5021/11
    Kommt es - etwa aufgrund einer anlagebedingten Gelenkinstabilität - zum Umknicken im Sprunggelenk beim betrieblich bedingten Gehen, erfüllt die normale Fortbewegung ohne Hinzutreten sonstiger äußerer Einflüsse auch nicht das Merkmal eines von außen einwirkenden Ereignisses (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.04.2010 - L 8 U 5043/09 -, UV-Recht Aktuell 2010, 581, Breith. 2010, 645).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.02.2022 - L 9 U 84/21
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2017 - L 8 U 2444/14
  • SG Potsdam, 19.11.2010 - S 12 U 63/10

    Einschränkung des Unfallbegriffs

  • LSG Baden-Württemberg, 02.05.2017 - L 8 U 3887/16
  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2012 - L 8 U 2537/11
  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2016 - L 6 U 3694/14
  • SG Gelsenkirchen, 06.03.2020 - S 13 U 304/18
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