Rechtsprechung
LSG Bayern, 01.07.2009 - L 9 AL 109/09 B ER |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
Kurzarbeitergeldanspruch - betriebliche Voraussetzung - befristete Entsendung inländischer Arbeitnehmer in einen anderen Mitgliedstaat - Leistungen bei Arbeitslosigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anspruch auf Saisonkurzarbeitergeld für Grenzgänger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Kurzabeitergeld auch bei Entsendung ins EU-Ausland
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kurzabeitergeld auch für ins EU-Ausland entsandte Arbeitnehmer - Bayerisches Landessozialgericht spricht Kurzarbeitergeld für nach Österreich entsandte Arbeitnehmer zu
Verfahrensgang
- SG Landshut, 19.03.2009 - S 6 AL 45/09
- LSG Bayern, 01.07.2009 - L 9 AL 109/09 B ER
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Bayern, 04.06.2020 - L 9 AL 61/20
Kurzarbeitergeld für Auslandsarbeitgeber nur bei Inlands-Betrieb oder …
Es handele sich bei dem Kurzarbeitergeld jedoch nach allgemeiner Meinung um eine Sonderform der Leistungen bei Arbeitslosigkeit iSd. Art. 3 Abs. 1 Buchst. h VO (EG) 883/2004, da ein durch eine Reduzierung der Arbeitszeit eintretender Verdienstausfall abgesichert wird, der als vorübergehende "Teilarbeitslosigkeit" im Rahmen eines fortbestehenden Arbeitsverhältnisses anzusehen sei (LSG Bayern, Beschluss vom 01.07.2009 - L 9 AL 109/09 B ER - juris Rn. 25 mwN;… Gagel/Bieback, 76. EL Dez 2019, SGB III § 95 Rn. 120; s. auch Art. 65 VO (EG) 883/2004).Letztlich laufe die - unionsrechtswidrige - Rechtsansicht der Ag darauf hinaus, dass Arbeitsverhältnisse erst gekündigt werden müssten, damit die Arbeitnehmer deutsche Sozialleistungen in Anspruch nehmen könnten, ein offenbar widersinniges Ergebnis, insbesondere wenn man das Kurzarbeitergeld zurecht als vorübergehende "Teilarbeitslosigkeit" verstehe (vgl. LSG München, Beschluss vom 01.07.2009 - L 9 AL 109/09 B ER - juris Rn. 25 mwN).
Unter Bezugnahme auf einen Beschluss des Senats vom 01.07.2009 (Az. L 9 AL 109/09 B ER - juris Rn. 25 mwN) wird ausgeführt, dass es sich beim Kurzarbeitergeld nach allgemeiner Meinung um eine Sonderform der Leistungen bei Arbeitslosigkeit iSd. Art. 3 Abs. 1 Buchst. h VO (EG) 883/2004 handele, da ein durch eine Reduzierung der Arbeitszeit eintretender Verdienstausfall abgesichert werde, der als vorübergehende "Teilarbeitslosigkeit" im Rahmen eines fortbestehenden Arbeitsverhältnisses anzusehen sei.
- SG Koblenz, 08.04.2014 - S 9 AL 156/12
Kein Anspruch auf Schlechtwettergeld (Saison-Kug) für Baustellen im Ausland!
Diese Rechtsauffassung finde ihre Bestätigung in einer Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts vom 01.07.2009 (L 9 AL 109/09 B ER). - SG München, 11.10.2011 - S 5 AL 1182/08
Rechtliche Ausgestaltung eines Anspruchs auf Kurzarbeitergeld zur Förderung der …
Zu den Leistungsempfängern wird aber auch der Arbeitgeber gerechnet, der im Wege der Prozessstandschaft Leistungsansprüche der Arbeitnehmer geltend macht, Bayer. LSG v. 1.7.2009, L 9 AL 109/09 B ER.