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   LSG Baden-Württemberg, 19.07.2005 - L 9 AL 1290/03   

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LSG Baden-Württemberg, 19.07.2005 - L 9 AL 1290/03 (https://dejure.org/2005,12904)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.07.2005 - L 9 AL 1290/03 (https://dejure.org/2005,12904)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Juli 2005 - L 9 AL 1290/03 (https://dejure.org/2005,12904)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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    Herabbemessung der Arbeitslosenhilfe nach § 200 Abs. 2 S. 1 SGB III

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (28)

  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 4/03 R

    Arbeitslosenhilfe - Herabbemessung aus Gründen, die in der Person des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.07.2005 - L 9 AL 1290/03
    Die am 14. Juli 2005 beim Senat eingegangene Berufungsbegründung und das Urteil des Bundessozialgerichts vom 21. Oktober 2003 (B 7 AL 4/03 R, SozR 4-4300 § 200 Nr. 1) geben Anlass zu folgenden ergänzenden Ausführungen:.

    Darin wäre der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 21. Oktober 2003, B 7 AL 4/03 R, aaO) folgend auch kein in der Person des Arbeitslosen liegender Grund für eine Herabbemessung zu sehen, da dem Verlust an beruflicher Qualifikation schon durch die turnusmäßigen Herabbemessungen nach § 201 SGB III Genüge getan wird (ebenso: Krauß, in Wissing, SGB III, Kommentar, 2. Aufl., 2005, § 200 Rn. 20).

    Das Bundessozialgericht hat nun mit Urteil vom 21. Oktober 2003 (B 7 AL 4/03 R, SozR 4-4300 § 200 Nr. 1) entschieden, dass die Tatbestandsvoraussetzungen des § 200 Abs. 2 Satz 1 SGB III dann nicht erfüllt seien, wenn die Leistungseinschränkung, die für den Arbeitslosenhilfebezug ein geringeres Arbeitsentgelt bedingen würde, bereits bei Entstehen des Arbeitslosengeldanspruchs gegeben war.

    Aus folgenden Gründen weicht der Senat daher von der - vorliegend entscheidungserheblichen - Auslegung von § 200 Abs. 2 Satz 1 SGB III durch das Bundessozialgericht im Urteil vom 21. Oktober 2003 (B 7 AL 4/03 R, SozR 4-4300 § 200 Nr. 1) ab: § 200 Abs. 2 SGB III entspricht bis auf unwesentliche redaktionelle Änderungen § 136 Abs. 2 Satz 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG).

    Die Revision wird nach § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG zugelassen, weil das Urteil des Senats von der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 21. Oktober 2003, B 7 AL 4/03 R, SozR 4-4300 § 200 Nr. 1, aus den unter I. im einzelnen dargelegten Gründen abweicht und auf dieser Abweichung zur entscheidungserheblichen Frage der Rechtmäßigkeit der von der Klägerin angefochtenen Herabbemessung der ihr von der Beklagten ab dem 29. Januar 2002 gewährten Arbeitslosenhilfe auch beruht.

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.07.2005 - L 9 AL 1290/03
    Kommt als Maßstab nur das Willkürverbot in Betracht, so kann ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG nur dann festgestellt werden, wenn die Unsachlichkeit der Differenzierung evident ist (BVerfGE 55, 72 ; 88, 87 ).

    Dagegen ist bei Regelungen, die Personengruppen verschieden behandeln oder sich bei auf die Wahrnehmung von Grundrechten nachteilig auswirken, in einzelnen gemäß den Verhältnismäßigkeitskriterien Eignung und Angemessenheit nachzuprüfen, ob für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sei die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 88, 87 ).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.07.2005 - L 9 AL 1290/03
    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen einer strengen Bindung unterliegt (BVerfGE 55, 72 ).

    Kommt als Maßstab nur das Willkürverbot in Betracht, so kann ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG nur dann festgestellt werden, wenn die Unsachlichkeit der Differenzierung evident ist (BVerfGE 55, 72 ; 88, 87 ).

  • BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 67/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bemessungsentgelt - Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.07.2005 - L 9 AL 1290/03
    Soweit ersichtlich, hatte das Bundessozialgericht bislang in den entschiedenen Fällen keine Prüfung vorgenommen, ob eine Änderung der Verdienstmöglichkeiten tatbestandsmäßig nach § 200 Abs. 2 SGB III nicht vorgelegen hatte und eine Anpassung des Bemessungsentgelts ausscheiden musste, weil die Leistungseinschränkung bereits bei Begründung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld gegeben war (BSG SozR 3-4100 § 136 Nr. 9 und zuletzt BSG vom 5. Juni 2003 B 11 AL 67/02 R).

    Der Senat, der diese Vorschriften - die §§ 200 Abs. 1 und 434c Abs. 4 SGB III - mit dem Grundgesetz für vereinbar hält, macht sich zur Begründung seiner Entscheidung die Ausführungen zu eigen, die dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 5. Juni 2003 (B 11 AL 67/02 R, SozR 4-4300 § 434c Nr. 3) zu Grunde liegen (im Ergebnis zuvor bereits ebenso z. B.: LSG Niedersachsen 30. Januar 2003 - L 8 AL 436/01 - LSG Nordrhein-Westfalen 21. August 2002 - L 12 AL 40/02 - SG Kassel 24. Januar 2001 - S 7 AL 1223/00 - info also 2001, 85; SG Berlin 23. Februar 2001 - S 58 AL 4607/00 - info also 2001, 91).

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.07.2005 - L 9 AL 1290/03
    Dagegen ist bei Regelungen, die Personengruppen verschieden behandeln oder sich bei auf die Wahrnehmung von Grundrechten nachteilig auswirken, in einzelnen gemäß den Verhältnismäßigkeitskriterien Eignung und Angemessenheit nachzuprüfen, ob für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sei die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 88, 87 ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2003 - L 8 AL 436/01
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.07.2005 - L 9 AL 1290/03
    Der Senat, der diese Vorschriften - die §§ 200 Abs. 1 und 434c Abs. 4 SGB III - mit dem Grundgesetz für vereinbar hält, macht sich zur Begründung seiner Entscheidung die Ausführungen zu eigen, die dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 5. Juni 2003 (B 11 AL 67/02 R, SozR 4-4300 § 434c Nr. 3) zu Grunde liegen (im Ergebnis zuvor bereits ebenso z. B.: LSG Niedersachsen 30. Januar 2003 - L 8 AL 436/01 - LSG Nordrhein-Westfalen 21. August 2002 - L 12 AL 40/02 - SG Kassel 24. Januar 2001 - S 7 AL 1223/00 - info also 2001, 85; SG Berlin 23. Februar 2001 - S 58 AL 4607/00 - info also 2001, 91).
  • BSG, 17.12.1997 - 11 RAr 61/97

    Erstattungspflicht des Arbeitgebers, Befreiungstatbestände nach § 128 AFG ,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.07.2005 - L 9 AL 1290/03
    Nach ständiger Rechtsprechung korrespondiert die Sachaufklärungspflicht der Gerichte mit der Mitwirkungspflicht der Verfahrensbeteiligten (BSGE 81, 259, 264 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 5 m.w.N., BSG, Beschluss vom 25. Juni 2002, B 11 AL 21/02 R, juris-dok.; BVerwGE 66, 237 f).
  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.07.2005 - L 9 AL 1290/03
    Dies gilt erst recht, wenn man zusätzlich berücksichtigt, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht einmal gehalten ist, dem Arbeitslosen durch die Bemessung des Arbeitslosengeldes die Aufrechterhaltung seines bisherigen Lebensstandards voll zu ermöglichen (BVerfGE 72, 9 ; 90, 226 ).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvL 31/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Beschränkung bzw. des Ausschlusses der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.07.2005 - L 9 AL 1290/03
    Auch hier kann deshalb niemand allein daraus, dass einer Gruppe aus besonderem Anlass besondere Vergünstigungen zugestanden werden, ein verfassungsrechtliches Gebot herleiten, für sich die gleichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu dürfen (BVerfGE 49, 192 ).
  • BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98

    Lohnersatzleistungen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.07.2005 - L 9 AL 1290/03
    Soweit die Klägerin im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 24. Mai 2000 (BVerfGE 102, 127 = SozR 3-2400 § 23a Nr. 1) meint, es sei ein neuer Sachverhalt auch hinsichtlich der Bemessung des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe unter Berücksichtigung von Einmalzahlungen geschaffen worden, trifft dies zur Überzeugung des Senats nicht zu.
  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

  • BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 21/02 B

    Anhörung eines Mitglieds der Scientology-Organisation im sozialgerichtlichen

  • BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 74.81

    Asylrechtsstreitigkeiten - Örtliche Zuständigkeit - Umfang der gerichtlichen

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 4/69

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 29 WoGG

  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2002 - L 12 AL 40/02

    Arbeitslosenversicherung

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvL 30/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtberücksichtigung von Überstunden

  • BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 119/99 R

    Erstattung von Beiträgen bei unrechtmäßigem Leistungsempfang

  • BSG, 11.11.2003 - B 12 AL 3/03 B

    Selbstbehalt für private Krankenversicherung in der Arbeitsförderung

  • SG Kassel, 24.01.2001 - S 7 AL 1223/00
  • SG Berlin, 23.02.2001 - S 58 AL 4607/00
  • LSG Bayern, 22.10.1997 - L 13 An 19/96
  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 6/99 R

    Arbeitslosenhilfe - fiktive Bemessung - Bemessungsentgelt - Zusammenrechnung von

  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 26/95

    Herabbemessung des Arbeitsentgelts bei der Feststellung der Arbeitslosenhilfe

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1999 - L 9 (13) AL 40/98
  • LSG Baden-Württemberg, 06.04.2000 - L 12 AL 2014/98
  • BSG, 14.02.1989 - 7 RAr 92/87

    Erstmalige Festsetzung des Anspruchs auf Anschluß-Arbeitslosenhilfe

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2020 - L 9 AL 56/19

    SGB III: PKV-Beiträge nicht vollständig zu übernehmen

    Andererseits solle auch einer übermäßigen Belastung der Beklagten entgegen gewirkt werden (Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.07.2005, L 9 AL 1290/03, juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 01.06.2007 - L 3 AL 11/06

    Arbeitslosenhilfe - Übernahme der Beiträge bei Befreiung von der

    Andererseits soll auch einer übermäßigen Belastung der Bundesagentur entgegengewirkt werden (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juli 2005 zum Aktenzeichen L 9 AL 1290/03, veröffentlicht in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.09.2009 - L 8 AL 5530/06
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Akten des SG, die Akten L 9 AL 1290/03, die Akten des BSG, die Akten des Senats und die Akten der Beklagten Bezug genommen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2010 - L 7 AL 73/07
    Privatversicherte sollen gegenüber gesetzlich versicherten Leistungsbeziehern nicht durch die Bezuschussung höherer Beiträge als sie in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung zu erbringen sind, bevorzugt werden, weil die durchschnittlich höheren Beiträge der privaten Krankenversicherung typischerweise unter anderem auch auf einem anderen, im Vergleich zu der gesetzlichen Versicherung, besseren Leistungskatalog beruhen und damit auf einem Mehr an Versicherungsleistungen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.07.2005 - 9 AL 1290/03 -, LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 01.06.2007 - L 3 AL 11/06 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.06.2006 - L 19 AL 202/05 - sämtlich veröffentlicht in Juris).
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