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   LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2019 - L 9 AL 134/17   

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https://dejure.org/2019,16344
LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2019 - L 9 AL 134/17 (https://dejure.org/2019,16344)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.03.2019 - L 9 AL 134/17 (https://dejure.org/2019,16344)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. März 2019 - L 9 AL 134/17 (https://dejure.org/2019,16344)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Keine Berücksichtigung eines fiktiven Bemessungsentgelts nach § 152 Abs. 1 S. 1 SGB III für ein...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 17.03.2015 - B 11 AL 12/14 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Auslandsbeschäftigung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2019 - L 9 AL 134/17
    Nach der Rechtsprechung des EuGH sind die Beklagte und das Gericht an den Inhalt der Bescheinigung gebunden, solange die Bescheinigung nicht zurückgezogen oder für ungültig erklärt worden ist (EuGH, Urt. v. 11.11.2004 - C-372/02 -, Rn. 36; s. auch BSG, Urt. v. 23.10.2018 - B 11 AL 20/17 R -, juris Rn. 26; Urt. v. 17.03.2015 - B 11 AL 12/14 R -, juris Rn. 18).

    Eine fiktive Einstufung kommt jedoch aufgrund der Koordinierungsvorschriften der VO (EG) 883/2004, die im Rahmen ihres Anwendungsbereiches das nationale Recht überlagern (BSG, Urt. v. 17.03.2015 - B 11 AL 12/14 R -, juris Rn. 22), nicht in Betracht.

    Aufgrund dieses Ausschlusses ist bislang auch davon ausgegangen worden, dass auch eine fiktive Bemessung nach innerstaatlichem Recht ausgeschlossen ist (BSG, Urt. v. 17.04.2015 - B 11 AL 12/14 R -, juris 24).

  • EuGH, 17.02.1977 - 76/76

    Di Paolo

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2019 - L 9 AL 134/17
    Zur Vorläuferregelung in Artikel 71 Abs. 1 Buchst. b Ziffer ii der Verordnung Nr. 1408/71 hat der EuGH daher auch in der Entscheidung "Di Paolo", Urteil vom 17.02.1977 - Rechtssache 76/76 erkannt: "Der Zusatz der Worte "oder in das Gebiet dieses Staates zurückkehren" in dieser Bestimmung bedeutet nur, dass der Begriff des Wohnorts in einem Staat einen nicht gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat nicht zwangsläufig ausschließt.").

    Die Rechtsprechung des EuGH setzt für das Bestehen eines außerhalb des Staates der Erwerbstätigkeit liegenden Wohnorts voraus, dass der Beschäftigte, an diesem Ort weiterhin gewöhnlich wohnt und sich in ihm auch der gewöhnliche Mittelpunkt seiner Interessen befindet (vgl. Urt. v. 17.02.1977 - RS. 76/76 - Di Paolo; Urt. v. 13.11.1990 - C 216/89 - Reibold).

  • EuGH, 16.07.2009 - C-208/07

    von Chamier-Glisczinski - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2019 - L 9 AL 134/17
    Ein solcher Umzug kann aufgrund der Unterschiede, die in diesem Bereich zwischen den Systemen und den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bestehen, für den Versicherten in finanzieller Hinsicht mehr oder weniger vorteilhaft sein (EuGH, aaO, Rn. 44; Urt. v. 16.07.2009 - C-208/07 - von Chamier-Glisczinski, Rn. 83, 85; Urt. v. 12.07.2012, Kommission/Deutschland, C-562/10).
  • EuGH, 13.11.1990 - C-216/89

    Reibold / Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2019 - L 9 AL 134/17
    Die Rechtsprechung des EuGH setzt für das Bestehen eines außerhalb des Staates der Erwerbstätigkeit liegenden Wohnorts voraus, dass der Beschäftigte, an diesem Ort weiterhin gewöhnlich wohnt und sich in ihm auch der gewöhnliche Mittelpunkt seiner Interessen befindet (vgl. Urt. v. 17.02.1977 - RS. 76/76 - Di Paolo; Urt. v. 13.11.1990 - C 216/89 - Reibold).
  • EuGH, 28.02.1980 - 67/79

    Fellinger

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2019 - L 9 AL 134/17
    In der Rechtssache Fellinger hatte der EuGH daher entschieden, dass der zuständige Träger des Wohnsitzmitgliedstaats, nach dessen Rechtsvorschriften der Berechnung der Leistungen die Höhe des früheren Entgelts zugrunde zu legen ist, diese Leistungen unter Berücksichtigung des Entgelts zu berechnen hat, das der Arbeitnehmer während der letzten Beschäftigung in dem Mitgliedstaat erhalten hat, in dem er unmittelbar vor Eintritt der Arbeitslosigkeit beschäftigt war (Urt. v. 28.02.1980 - Rs. 67/79 -, Rn.&8201; 9).
  • BSG, 23.10.2018 - B 11 AL 9/17 R

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung von Unionsrecht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2019 - L 9 AL 134/17
    Soweit das BSG allerdings das Revisionsverfahren B 11 AL 9/17 R ausgesetzt und dem EuGH die Frage vorgelegt hat, wie sich die fiktive Bemessung des Arbeitslosengeldes (nach nationalem Recht) zu den Regelungen zur europäischen Sozialrechtskoordinierung nach Art. 62 VO (EG) 883/2004 verhält (Beschl. v. 23.10.2018), führt dies hier nicht zu einer anderen Beurteilung.
  • EuGH, 12.07.2012 - C-562/10

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsklage - Art. 56 AEUV - Deutsche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2019 - L 9 AL 134/17
    Ein solcher Umzug kann aufgrund der Unterschiede, die in diesem Bereich zwischen den Systemen und den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bestehen, für den Versicherten in finanzieller Hinsicht mehr oder weniger vorteilhaft sein (EuGH, aaO, Rn. 44; Urt. v. 16.07.2009 - C-208/07 - von Chamier-Glisczinski, Rn. 83, 85; Urt. v. 12.07.2012, Kommission/Deutschland, C-562/10).
  • EuGH, 11.04.2013 - C-443/11

    Ein arbeitslos gewordener Grenzgänger kann Arbeitslosenunterstützung nur in

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2019 - L 9 AL 134/17
    Der EuGH hat Art. 61 ff VO (EG) 883/2004 bereits mehrfach zum Gegenstand seiner Entscheidung gehabt und stets betont, dass die materiellen und formellen Unterschiede zwischen den Systemen der sozialen Sicherheit der einzelnen Mitgliedstaaten und folglich zwischen den Ansprüchen der diesen Systemen angeschlossenen Personen durch Art. 48 AEUV nicht berührt werden, da Artikel 48 AEUV eine Koordinierung und keine Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten vorsieht (EuGH, Urt. v. 11.04.2013 - C-443/11 - Jeltes u.a., Rn. 43 m.w.N.).
  • EuGH, 11.11.2004 - C-372/02

    Adanez-Vega - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Bestimmung der anzuwendenden

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2019 - L 9 AL 134/17
    Nach der Rechtsprechung des EuGH sind die Beklagte und das Gericht an den Inhalt der Bescheinigung gebunden, solange die Bescheinigung nicht zurückgezogen oder für ungültig erklärt worden ist (EuGH, Urt. v. 11.11.2004 - C-372/02 -, Rn. 36; s. auch BSG, Urt. v. 23.10.2018 - B 11 AL 20/17 R -, juris Rn. 26; Urt. v. 17.03.2015 - B 11 AL 12/14 R -, juris Rn. 18).
  • BSG, 23.10.2018 - B 11 AL 20/17 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2019 - L 9 AL 134/17
    Nach der Rechtsprechung des EuGH sind die Beklagte und das Gericht an den Inhalt der Bescheinigung gebunden, solange die Bescheinigung nicht zurückgezogen oder für ungültig erklärt worden ist (EuGH, Urt. v. 11.11.2004 - C-372/02 -, Rn. 36; s. auch BSG, Urt. v. 23.10.2018 - B 11 AL 20/17 R -, juris Rn. 26; Urt. v. 17.03.2015 - B 11 AL 12/14 R -, juris Rn. 18).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2020 - L 14 AL 20/20

    Arbeitslosengeld - (unechter) Grenzgänger - Beitragsbemessungsgrenze

    - Befristung der Tätigkeit im Beschäftigungsstaat (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. März 2019 - L 9 AL 134/17 -, Rn. 42; Sozialgericht Regensburg, Urteil vom 05. Juni 2018 - S 12 AL 265/16 -, Rn. 29; jeweils juris),.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2020 - L 14 AL 72/17

    Arbeitslosengeld - unechter Grenzgänger

    - Befristung der Tätigkeit im Beschäftigungsstaat (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. März 2019 - L 9 AL 134/17 -, Rn. 42; Sozialgericht Regensburg, Urteil vom 05. Juni 2018 - S 12 AL 265/16 -, Rn. 29; jeweils juris),.
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