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   LSG Hessen, 27.02.2015 - L 9 AL 148/13   

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https://dejure.org/2015,4510
LSG Hessen, 27.02.2015 - L 9 AL 148/13 (https://dejure.org/2015,4510)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27.02.2015 - L 9 AL 148/13 (https://dejure.org/2015,4510)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27. Februar 2015 - L 9 AL 148/13 (https://dejure.org/2015,4510)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 120 SGB a. F. III, 3 Abs. 9 Hessische Immatrikulationsverordnung
    1. Durch die Immatrikulation entsteht zwischen dem Studenten und der Hochschule ein Rechtsverhältnis, das die Vermutung begründet, der Student könne während seines Studiums keiner beitragspflichtigen Beschäftigung mehr nachgehen (vgl. BSG, Urteil vom 19. März 1998 - B 7 AL 44/97 R -; ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Verfügbarkeit von Studenten; Beginn der Vermutungsregelung der Nichtausübung einer beitragspflichtigen Beschäftigung nach der Immatrikulation

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Arbeitslosengeld bis Vorlesungsbeginn // Die Einschreibung an einer Hochschule steht der Verfügbarkeit nicht entgegen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld bis Vorlesungsbeginn: Einschreibung an einer Hochschule steht der Verfügbarkeit nicht entgegen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Studenten können Arbeitslosengeld bis zum Vorlesungsbeginn beanspruchen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld bis Vorlesungsbeginn - Die Einschreibung an einer Hochschule steht der Verfügbarkeit nicht entgegen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitslosengeld für Studenten trotz Einschreibung in Universität

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld zwischen Immatrikulation und Vorlesungsbeginn

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld bis Vorlesungsbeginn - Die Einschreibung an einer Hochschule steht der Verfügbarkeit nicht entgegen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld für Studenten

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Arbeitslosengeld bis Vorlesungsbeginn // Die Einschreibung an einer Hochschule steht der Verfügbarkeit nicht entgegen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld auch für Studenten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld für Studenten vor Vorlesungsbeginn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 432
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Hessen, 26.06.2013 - L 6 AL 186/10

    Arbeitslosengeldanspruch - Sonderfall der Verfügbarkeit - Student - Beginn der

    Auszug aus LSG Hessen, 27.02.2015 - L 9 AL 148/13
    (ebenso Hessisches LSG, Urteil vom 21. September 2012 - L 7 AL 3/12 - Urteil vom 26. Juni 2013 - L 6 AL 186/10 -).

    Ausgehend davon, dass aufgrund der Immatrikulation zum 1. September 2010 die Vermutungswirkung eingreife (vgl. Hess. LSG, Urteil vom 26. Juni 2013 - L 6 AL 186/10 -, Hess. LSG, Urteil vom 21. September 2012 - L 7 AL 3/12 - m. w. N.), habe die Klägerin diese Vermutung widerlegt.

    Außerdem verweist sie auf die Urteile des Hessischen Landessozialgerichts mit den Az. L 6 AL 186/10 sowie L 7 AL 3/12.

  • LSG Hessen, 21.09.2012 - L 7 AL 3/12

    Arbeitslosengeldanspruch - Sonderfall der Verfügbarkeit - Student - Zeitraum bis

    Auszug aus LSG Hessen, 27.02.2015 - L 9 AL 148/13
    (ebenso Hessisches LSG, Urteil vom 21. September 2012 - L 7 AL 3/12 - Urteil vom 26. Juni 2013 - L 6 AL 186/10 -).

    Ausgehend davon, dass aufgrund der Immatrikulation zum 1. September 2010 die Vermutungswirkung eingreife (vgl. Hess. LSG, Urteil vom 26. Juni 2013 - L 6 AL 186/10 -, Hess. LSG, Urteil vom 21. September 2012 - L 7 AL 3/12 - m. w. N.), habe die Klägerin diese Vermutung widerlegt.

    Außerdem verweist sie auf die Urteile des Hessischen Landessozialgerichts mit den Az. L 6 AL 186/10 sowie L 7 AL 3/12.

  • BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 99/96

    Verfügbarkeit eines immatrikulierten Studenten

    Auszug aus LSG Hessen, 27.02.2015 - L 9 AL 148/13
    Durch die Immatrikulation entsteht zwischen dem Studenten und der Hochschule ein Rechtsverhältnis, das die Vermutung begründet, der Student könne während seines Studiums keiner beitragspflichtigen Beschäftigung mehr nachgehen (vgl. BSG, Urteil vom 19. März 1998 - B 7 AL 44/97 R - Urteil vom 24. Juli 1997 - 11 RAr 99/96 -).

    Die Beklagte verweise insoweit auch auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. Juli 1997 (11 RAr 99/96).

  • BSG, 19.03.1998 - B 7 AL 44/97 R

    Arbeitslosenhilfe - Rücknahme - Verwaltungsakt - intertemporales Verfahrensrecht

    Auszug aus LSG Hessen, 27.02.2015 - L 9 AL 148/13
    Durch die Immatrikulation entsteht zwischen dem Studenten und der Hochschule ein Rechtsverhältnis, das die Vermutung begründet, der Student könne während seines Studiums keiner beitragspflichtigen Beschäftigung mehr nachgehen (vgl. BSG, Urteil vom 19. März 1998 - B 7 AL 44/97 R - Urteil vom 24. Juli 1997 - 11 RAr 99/96 -).

    Das BSG habe in seiner Entscheidung vom 19. März 1998 (B 7 AL 44/97 R) ausgeführt, dass durch die Immatrikulation zwischen Student und Hochschule ein Rechtsverhältnis entstehe, das die Vermutung begründe, der Student könne während seines Studium keiner beitragspflichtigen Beschäftigung mehr nachgehen.

  • LSG Thüringen, 22.02.2007 - L 3 AL 822/03

    Gewährung von Arbeitslosengeld für einen immatrikulierten Studenten; Ausübung

    Auszug aus LSG Hessen, 27.02.2015 - L 9 AL 148/13
    Sie stand in dem streitgegenständlichen Zeitraum dem Arbeitsmarkt objektiv und subjektiv zur Verfügung, so dass die Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X nicht vorliegen (ebenso in vergleichbaren Fallkonstellationen: Hess. LSG, Beschluss vom 5. Dezember 2011 - L 6 AL 187/10 NZB - Hess. LSG, Urteil vom 26. Juni 2013 s. o., Hess. LSG, Urteil vom 21. September 2012 s. o. jeweils m. w. N. - die dagegen erhobene Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat das BSG mit Beschluss vom 8. April 2013 (B 11 AL 137/12 B) als unzulässig verworfen; Thüringer LSG, Urteil vom 22. Februar 2007 - L 3 AL 822/03 -).
  • BSG, 08.04.2013 - B 11 AL 137/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Darlegung

    Auszug aus LSG Hessen, 27.02.2015 - L 9 AL 148/13
    Sie stand in dem streitgegenständlichen Zeitraum dem Arbeitsmarkt objektiv und subjektiv zur Verfügung, so dass die Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X nicht vorliegen (ebenso in vergleichbaren Fallkonstellationen: Hess. LSG, Beschluss vom 5. Dezember 2011 - L 6 AL 187/10 NZB - Hess. LSG, Urteil vom 26. Juni 2013 s. o., Hess. LSG, Urteil vom 21. September 2012 s. o. jeweils m. w. N. - die dagegen erhobene Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat das BSG mit Beschluss vom 8. April 2013 (B 11 AL 137/12 B) als unzulässig verworfen; Thüringer LSG, Urteil vom 22. Februar 2007 - L 3 AL 822/03 -).
  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 25/92

    Beitragsfreiheit - Student - Abschluß - Ergänzungsstudium

    Auszug aus LSG Hessen, 27.02.2015 - L 9 AL 148/13
    Durch die Immatrikulation entsteht nach der Rechtsprechung des BSG zwischen dem Studenten und der Hochschule ein Rechtsverhältnis, das die Vermutung begründet, der Student könne während seines Studiums keiner beitragspflichtigen Beschäftigung mehr nachgehen (vgl. BSG, Urteil vom 19. März 1998 s. o.; Urteil vom 24. Juli 1997 s. o.; Urteil vom 21. April 1993 - 11 RAr 25/92 - a. M. Hölzer in Gagel, SGB III, Stand: 1. Oktober 2014, § 139 Rdnr. 83 f., wonach § 139 Abs. 2 SGB III n. F. bzw. § 120 Abs. 2 SGB III a. F. seine Rechtswirkung nur bei Aufnahme der Ausbildung entfalten könne, also zu dem Zeitpunkt, in dem die Ausbildungsstätte mit den Ausbildungsveranstaltungen beginne).
  • BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 18/94

    Widerlegung der Vermutung beitragsfeier Beschäftigung durch einen Studenten

    Auszug aus LSG Hessen, 27.02.2015 - L 9 AL 148/13
    Darüber hinaus muss der Studierende - in einem zweiten Schritt - darlegen und nachweisen, wie er sein Studium gestaltet hätte, um daneben einer Beschäftigung nachgehen zu können, die nicht unter das Werkstudentenprivileg des § 27 Abs. 4 SGB III fällt (vgl. BSG, Urteil vom 14. März 1996 - 7 RAr 18/94 - SozR 3-4100 § 103 Nr. 15).
  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 128/90

    Zumutbarkeit iS. von § 103 Abs. 1 AFG , objektive Verfügbarkeit nach § 103 Abs. 1

    Auszug aus LSG Hessen, 27.02.2015 - L 9 AL 148/13
    Denn diese Regelung geht erkennbar davon aus, dass ein Studium die Arbeitskraft eines Studierenden im Allgemeinen mindestens mit 30 bis 40 Wochenstunden in Anspruch nimmt (vgl. BSG, Urteil vom 19. März 1992 - BSGE 70, 180 m. w. N.).
  • SG Augsburg, 26.06.2020 - S 7 AL 319/18

    Kein Stopp des Arbeitslosengeldes nach Immatrikulation

    Für die Zeit unmittelbar nach der Immatrikulation oder sonst dem Beginn des Status als Student reicht es für eine Widerlegung der gesetzlichen Vermutung nämlich bereits aus, dass der Versicherte — beispielsweise durch Vorlage der Stundenpläne — nachweist, dass er in dieser Zeit nicht an einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gehindert ist (vgl. Hessisches Landessozialgericht — LSG — Urteil vom 21.09.2012, L 7 AL 3/12, und Urteil vom 27.02.2015, L 9 AL 148/13, jeweils zitiert nach juris; Beck OK SozR, Stand 01.06.2019, § 139 SGB III Randnr. 10 a; Söhngen in: Eicher/SchIegel, SGB III, Stand März 2020, § 139 Randnr. 50; Öndyl in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 111, 2. Aufl., § 139 SGB III, Randnr. 41, Stand 11.11.2019.).
  • SG Nürnberg, 27.10.2020 - S 22 AL 229/20

    Arbeitslosengeld für Schüler nach letztem Prüfungstag

    Bei Studenten ist nach Auffassung mehrerer Landessozialgerichte für die Zeit unmittelbar nach der Immatrikulation bis zum Beginn der Lehrveranstaltungen, also zu Beginn des Studiums, eine Widerlegung der Vermutung nach § 139 Abs. 2 Satz 2 SGB III möglich, wenn das bevorstehende Studium noch keinerlei Zeit in Anspruch nimmt (LSG Hessen v. 27.02.2015 - L 9 AL 148/13; LSG Hessen v. 21.09.2012 - L 7 AL 3/12; LSG Thüringen v. 22.02.2007 - L 3 AL 822/03).
  • SG Nürnberg, 27.10.2020 - 22 AL 229/20

    Arbeitslosengeld für einen Schüler bereits nach dem Ablegen der letzten Prüfung

    Bei Studenten ist nach Auffassung mehrerer Landessozialgerichte für die Zeit unmittelbar nach der Immatrikulation bis zum Beginn der Lehrveranstaltungen, also zu Beginn des Studiums, eine Widerlegung der Vermutung nach § 139 Abs. 2 Satz 2 SGB III möglich, wenn das bevorstehende Studium noch keinerlei Zeit in Anspruch nimmt (LSG Hessen v. 27.02.2015 - L 9 AL 148/13; LSG Hessen v. 21.09.2012 - L 7 AL 3/12; LSG Thüringen v. 22.02.2007 - L 3 AL 822/03).
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