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   LSG Hessen, 15.12.2008 - L 9 AL 177/07   

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LSG Hessen, 15.12.2008 - L 9 AL 177/07 (https://dejure.org/2008,19927)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15.12.2008 - L 9 AL 177/07 (https://dejure.org/2008,19927)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15. Dezember 2008 - L 9 AL 177/07 (https://dejure.org/2008,19927)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld - Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit - stufenweise Wiedereingliederung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weitergewährung von Arbeitslosengeld trotz bestehender Fähigkeit zur Aufnahme einer fünfzehn Stunden wöchentlich umfassenden Beschäftigung; Weitergewährung von Arbeitslosengeld bei früherer Arbeitsunfähigkeit und aktueller Unmöglichkeit einer Arbeitsvermittlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 31/06 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - stufenweise

    Auszug aus LSG Hessen, 15.12.2008 - L 9 AL 177/07
    Das Bundessozialgericht hat aber in seiner zu den Akten gelangten Entscheidung vom 21. März 2007 (B 11a AL 31/06 R) ausgeführt, dass sich Leistungen nach § 126 SGB III und nach § 125 SGB III aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung tatbestandlich nicht ausschließen.

    Da es im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 21. März 2007, a.a.O., m.w.N.) keine Teilarbeitsunfähigkeit gibt, ist der Kläger während der Wiedereingliederungsmaßnahme als arbeitsunfähig zu betrachten und hat daher für 6 Wochen einen Anspruch auf Fortzahlung von Arbeitslosengeld, beginnend ab dem 24. Juli 2006.

  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 37/91

    Arbeitsentgelt bei Wiedereingliederung

    Auszug aus LSG Hessen, 15.12.2008 - L 9 AL 177/07
    Es entsteht ein Rechtsverhältnis eigener Art und der Arbeitnehmer unterliegt z. B. auch nicht dem Direktionsrecht des Arbeitgebers (vgl. BAGE 69, 272; 92, 140).
  • BAG, 28.07.1999 - 4 AZR 192/98

    Stufenweise Wiedereingliederung und Fahrtkostenerstattung

    Auszug aus LSG Hessen, 15.12.2008 - L 9 AL 177/07
    Es entsteht ein Rechtsverhältnis eigener Art und der Arbeitnehmer unterliegt z. B. auch nicht dem Direktionsrecht des Arbeitgebers (vgl. BAGE 69, 272; 92, 140).
  • BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 20/12 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - Beschäftigungslosigkeit -

    An dieser Rechtsprechung, die im Schrifttum (etwa Gagel, Behindertenrecht 2011, 66, 70; Geiger info also 2012, 195, 199 f; Gutzler in Mutschler/Schmidt-de Caluwe/Coseriu, SGB III, 5. Aufl 2013, § 138 RdNr 32; Hölzer in Gagel, SGB II/SGB III, Stand Einzelkommentierung März 2013, § 138 SGB III RdNr 193b; Mutschler in Kreikebohm/Spellbrink/Waltermann, 3. Aufl 2013, § 138 SGB III RdNr 10; Söhngen in Eicher/Schlegel, SGB III, Stand Einzelkommentierung Dezember 2007, § 119 RdNr 43 f; Ungerer, Sozialrecht und Praxis 2008, 387 ff) und in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung (etwa LSG Baden-Württemberg Urteil vom 28.3.2012 - L 3 AL 5132/11 - Juris; Hessisches LSG Urteil vom 15.12.2008 - L 9 AL 177/07 - info also 2009, 159 ff) Zustimmung erfahren hat, hält der Senat fest.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2012 - L 16 AL 90/12

    Arbeitslosenversicherung

    Dies ergebe sich aus dem Urteil des Hessischen LSG vom 15.12.2008 (L 9 AL 177/07).

    Die auf das Urteil des LSG Hessen vom 15.12.2008 (L 9 AL 177/07) gestützte Auffassung, es könne dahinstehen, ob die Beklagte zu Recht einen Fall des § 125 SGB III a.F. verneint habe, teile die Beklagte nicht.

    (2) Der Kläger kann auch nicht die Fortzahlung des Arbeitslosengeldes nach Maßgabe des § 126 SGB III a.F. beanspruchen (a. A. Hessisches LSG, Urteil vom 15.12.2008 (L 9 AL 177/07)).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.04.2012 - L 11 AL 149/11
    So ist das BSG für den Fall, dass Alg außerhalb des Anwendungsbereichs der Nahtlosigkeitsregelung (§ 125 SGB III a.F.) gewährt wird, davon ausgegangen, dass bei Aufnahme einer stufenweisen Wiedereingliederung eine Weiterzahlung von Alg nach § 126 SGB III a.F. in Betracht kommt (BSG, Urteil vom 21. März 2007 - B 11a AL 31/06 R, SozR 4-4300 § 118 Nr. 1, Rn. 19, ebenso Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15. Dezember 2008 - L 9 AL 177/07).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - L 3 AL 3654/12
    cc) Für eine Situation, die der des Klägers entspricht, hat auch das Hessische LSG (Urteil vom 15.12.2008, L 9 AL 177/07, Juris) entschieden, dass eine stufenweise Wiedereingliederung kein Beschäftigungsverhältnis darstellt.
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