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   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2019 - L 9 AL 224/18   

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https://dejure.org/2019,13225
LSG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2019 - L 9 AL 224/18 (https://dejure.org/2019,13225)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.04.2019 - L 9 AL 224/18 (https://dejure.org/2019,13225)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. April 2019 - L 9 AL 224/18 (https://dejure.org/2019,13225)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 136 Abs. 1 Nr. 1 SGB III; § 137 Abs. 1 SGB III; § 158 Abs. 1 S. 1 und S. 3 Nr. 2 SGB III
    SGB III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen einer Entlassungsentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Abfindung ist nicht um Anwaltskosten zu bereinigen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld Ruhenszeitraum - Kürzung der Abfindung um Anwaltskosten?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abfindung ist nicht um Anwaltskosten zu bereinigen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Ruhen von Arbeitslosengeld und Anwaltskosten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen einer Entlassungsentschädigung

  • datev.de (Kurzinformation)

    Abfindung ist nicht um Anwaltskosten zu bereinigen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 546/03

    Einzelvertragliche Ausschlussfrist vor In-Kraft-Treten des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2019 - L 9 AL 224/18
    Das gilt auch, wenn die Parteien eine solche Kostenübernahme nicht mit hinreichender Deutlichkeit vereinbaren, denn im Zweifel ist davon auszugehen, dass die nach § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG nicht erstattungsfähigen Kosten nicht mit einbezogen sind, wenn diese nicht besonders erwähnt sind (vgl. BAG, Urteil vom 27.10.2005 - 8 AZR 546/03 -, juris Rn. 36).
  • BVerfG, 12.05.1976 - 1 BvL 31/73

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Abfindung auf Arbeitslkosengeld

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2019 - L 9 AL 224/18
    Bei diesen notwendigen typisierenden Regelungen sind auch gewisse Härten und Ungerechtigkeiten hinzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.05.1976 - 1 BvL 31/73 -, juris Rn. 29 m.w.N.).
  • BFH, 09.02.2012 - VI R 23/10

    Werbungskosten durch Aufwendungen für arbeitsgerichtlichen Vergleich

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2019 - L 9 AL 224/18
    Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen und liegen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs vor, wenn zwischen den Aufwendungen und den Einnahmen ein objektiver Zusammenhang besteht (vgl. z.B. Urteil vom 09.02.2012 - VI R 23/10 -, juris Rn. 10).
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