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   LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2014 - L 9 AL 234/14 B   

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https://dejure.org/2014,23473
LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2014 - L 9 AL 234/14 B (https://dejure.org/2014,23473)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.08.2014 - L 9 AL 234/14 B (https://dejure.org/2014,23473)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. August 2014 - L 9 AL 234/14 B (https://dejure.org/2014,23473)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung der Bewilligung ratenfreier Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für eine Klage gegen die vorläufige Ablehnung von Arbeitslosengeld wegen evtl. verwirklichter Sperrzeiten und die vorläufige Minderung der Anspruchsdauer um insges. 97 Tage

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 35/10 R

    Erstattung von Kosten im Widerspruchsverfahren - Kausalität eines Widerspruchs

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2014 - L 9 AL 234/14
    Denn es ist dem Adressaten eines Verwaltungsakts nicht verwehrt, auch gegen eine vorläufige Regelung Widerspruch einzulegen (vgl BSG, Urteil vom 19.10.2011, B 6 KA 35/10 R, zur Veröffentlichung in SozR 4-1300 § 63 Nr. 16 vorgesehen).

    Der Kläger war nach den getroffenen Feststellungen durch den vorläufigen Bescheid der Beklagten, mit dem ihm Entgeltersatzleistungen verweigert worden sind, beschwert und er war deshalb nicht gehindert, auf eine Änderung dieser Entscheidung mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln hinzuwirken (vgl BSG, Urteil vom 19.10.2011 aaO RdNr 18).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2014 - L 9 AL 234/14
    Dabei dürfen die Anforderungen an die Erfolgsaussichten jedoch nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 81, 347 (356 ff.)).
  • BSG, 02.05.2012 - B 11 AL 23/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Vorverfahrenskosten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2014 - L 9 AL 234/14
    Das BSG hat in seinem Urteil vom 02.05.2012 - B 11 AL 23/10 R -, juris Rn. 20, dem ein Bescheid der Beklagten zugrunde lag, in dem ebenfalls für den Zeitraum einer möglichen, durch weitere Ermittlungen zu verifizierenden Sperrzeit vorläufig Arbeitslosengeld in Höhe von "0" Euro festgesetzt worden war, Folgendes ausgeführt:.
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 bei der Auslegung und Anwendung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2014 - L 9 AL 234/14
    Hinreichende Erfolgsaussichten sind grundsätzlich zu bejahen, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von einer schwierigen, bisher ungeklärten Rechtsfrage abhängt (BVerfG a.a.O.) oder wenn von Amts wegen weitere Ermittlungen durchzuführen sind, bevor die streiterheblichen Fragen abschließend beantwortet werden können, und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Ermittlungen mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen würden (vgl. BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20.02.2001 - 1 BvR 1450/00 -, juris Rn. 12).
  • SG Berlin, 20.05.2016 - S 37 AS 14517/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abweichung vom Kopfteilprinzip -

    Selbst wenn dies der Wille der Behörde gewesen sein sollte, scheitert die Umdeutung daran, dass § 328 SGB III keine Grundlage dafür gibt, vorläufig Leistungen in Form einer Null-Bewilligung abzulehnen (s. dazu LSG NRW vom 25.8.2014 - L 9 AL 234/14 B).
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