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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2002 - L 9 AL 241/01   

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https://dejure.org/2002,14561
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2002 - L 9 AL 241/01 (https://dejure.org/2002,14561)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.05.2002 - L 9 AL 241/01 (https://dejure.org/2002,14561)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Mai 2002 - L 9 AL 241/01 (https://dejure.org/2002,14561)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.11.1995 - L 6 Ar 159/94

    Beamter auf Lebenszeit - Gefährdung des Arbeitsplatzes - Schwerbehinderter -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2002 - L 9 AL 241/01
    Für Beamte scheide eine Gleichstellung aus, denn ihr Arbeitsplatz sei gesichert (Dörner, SchwbG, 96./116. Lieferung, § 2 RdNr 18; Neumann/Pahlen, SchwbG, 8. Auflage, § 2 RdNr 14; SG Duisburg, Urteil vom 26.05.1992, Az.: S 14 (12) Ar 220/91, und Urteil vom 20.04.1993, Az.: S 14 Ar 39/92; offen gelassen LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.1995, Az.: L 6 Ar 159/94, SGB 1996, Seite 429, das lediglich für fraglich halte, ob die Gleichstellungsvorschrift des § 2 SchwbG überhaupt auf Lebenszeitbeamte angewendet werden könne, aber eine konkrete Arbeitsplatzbedrohung eines Beamten auf Lebenszeit frühestens dann sehe, wenn der Dienstherr unter Angabe der Gründe und des Ergebnisses eines amtsärztlichen Gutachtens dem Beamten mitteilte, dass er ihn wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhenstand zu versetzen beabsichtige).
  • LSG Niedersachsen, 20.12.1995 - L 4 S (Kr) 63/95

    Prozeßkostenhilfe; Sozialhilfe; Bedürftigkeit; Sparguthaben; Ausgabe; Kenntnis;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2002 - L 9 AL 241/01
    Für Beamte scheide eine Gleichstellung aus, denn ihr Arbeitsplatz sei gesichert (Dörner, SchwbG, 96./116. Lieferung, § 2 RdNr 18; Neumann/Pahlen, SchwbG, 8. Auflage, § 2 RdNr 14; SG Duisburg, Urteil vom 26.05.1992, Az.: S 14 (12) Ar 220/91, und Urteil vom 20.04.1993, Az.: S 14 Ar 39/92; offen gelassen LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.1995, Az.: L 6 Ar 159/94, SGB 1996, Seite 429, das lediglich für fraglich halte, ob die Gleichstellungsvorschrift des § 2 SchwbG überhaupt auf Lebenszeitbeamte angewendet werden könne, aber eine konkrete Arbeitsplatzbedrohung eines Beamten auf Lebenszeit frühestens dann sehe, wenn der Dienstherr unter Angabe der Gründe und des Ergebnisses eines amtsärztlichen Gutachtens dem Beamten mitteilte, dass er ihn wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhenstand zu versetzen beabsichtige).
  • BSG, 01.03.2011 - B 7 AL 6/10 R

    Beamter - Beamtenverhältnis - Gleichstellung - Schwerbehinderter - Behinderung -

    Dies ist bei einem Beamten beispielsweise der Fall, wenn behinderungsbedingt die Versetzung in den Ruhestand (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.5.2002 - L 9 AL 241/01; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.1995 - L 6 AR 159/94 -, ZfS 1996, 375 ff; Luthe in jurisPraxiskommentar SGB IX, 2010, § 2 RdNr 102; Backendorf/Ritz, aaO, RdNr 39) oder die behinderungsbedingte Versetzung oder Umsetzung auf einen anderen nicht gleichwertigen Arbeitsplatz droht (Backendorf/Ritz aaO; Luthe aaO) .
  • LSG Saarland, 22.02.2019 - L 6 AL 4/17

    Voraussetzungen für die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Beamten

    Wenn ein solcher Schreibtisch aus gesundheitlichen Gründen für die konkret zu verrichtende Arbeit notwendig sei, dies durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werde und der Arbeitgeber sich dennoch weigere, eine entsprechende Ausstattung zur Verfügung zu stellen, könne der Kläger zunächst den Rechtsweg beschreiten, um den Arbeitgeber zur Wahrnehmung seiner Fürsorgepflicht (§ 45 Beamtenstatusgesetz) anzuhalten ( vgl. LSG Nordrhein-Westfalen vom 23.05.2002, Az.: L 9 AL 241/01); einer Gleichstellung im Hinblick auf die Möglichkeit von Leistungen nach § 102 SGB IX bedürfe es bis dahin nicht.
  • VGH Bayern, 27.01.2009 - 15 BV 08.263

    Gleichstellung eines behinderten Beamten - Verkürzung der Wochenarbeitszeit

    Dieser Fürsorgegedanke ist jedoch bei Gleichgestellten nicht zwingend im gleichen Umfang zu beachten, da Ziel der Gleichstellung, wie ausgeführt, vorrangig die Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes und der Schutz vor einer ungünstigen Konkurrenzsituation auf dem Arbeitsmarkt ist (LSG NRW vom 23.5.2002 Az. L 9 AL 241/01 ; Großmann u.a., a.a.O., RdNr. 8 zu § 2).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2016 - L 14 AL 94/13

    Behindertenrecht - Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen -

    Die überwiegende Meinung in Literatur und Rechtsprechung geht davon aus, dass Beamte und Richter, die behindert sind und sich im Dienst befinden, für die Gleichstellung ausscheiden, da ihnen der Arbeitsplatz gesichert ist (vgl. LSG Rheinland-Pfalz vom 10. November 1995, ZfS 1996 S. 375; LSG Nordrhein-Westfalen vom 23. Mai 2002 - L 9 AL 241/01; OVG Münster vom 23. April 2004 Behinderten R 205 S. 26; Warnicke, Soz Fortschritt 1965 S. 91; Knettel § 2 Rn. 155; Gigant-Dallichau § 2 Rn. 66 f.; KSW-Kalkerung § 2 Rn. 8; anderer Auffassung GK-Schimanski § 2 Rn. 279 ff. wegen Versetzung; Mrozynski § 2 Rn. 58 wegen beruflicher Entfaltung).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2013 - L 14 AL 294/10

    Gleichstellung zum Erhalt des Arbeitsplatzes - Gleichstellung zur Erlangung eines

    Dies ist bei einem Beamten beispielsweise der Fall, wenn behinderungsbedingt die Versetzung in den Ruhestand (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Mai 2002 - L 9 AL 241/01; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. November 1995 - L 6 AR 159/94 -, ZfS 1996, 375 ff; Luthe in jurisPraxiskommentar, SGB IX, 2010, § 2 Rn. 102; Backendorf/Ritz, a.a.O., RdNr 39) oder die behinderungsbedingte Versetzung oder Umsetzung auf einen anderen nicht gleichwertigen Arbeitsplatz droht (Backendorf/Ritz a.a.O.; Luthe a.a.O.).
  • LSG Bayern, 12.08.2010 - L 8 AL 180/08

    Schwerbehindertenrecht - Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen -

    Demnach geht die übereinstimmende Literatur davon aus, dass Beamte und Richter, die minderbehindert sind und sich im Dienst befinden, für die Gleichstellung ausscheiden, da ihnen der Arbeitsplatz gesichert ist (LSG Rheinland-Pfalz vom 10.11.1995, ZfS 1996 S. 375; LSG NRW vom 23.5. 2002 - L 9 AL 241/01; OVG Münster vom 23.4. 2004, BehindertenR 2005 S. 26; Warnecke, Soz. Fortschritt 1965 S. 91; Knittel § 2 Rn 155; Wiegand/Dalichau § 2 Rn 66f.; KSW/Kreikebohm § 2 Rn 8; a.A. GK/Schimanski § 2 Rn. 279ff. wegen Versetzung; Mrozynski § 2 Rn. 58 wegen beruflicher Entfaltung).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.10.2014 - L 3 AL 26/14
    Dies ist bei einem Beamten der Fall, wenn behinderungsbedingt die Versetzung in den Ruhestand, die behinderungsbedingte Versetzung oder Umsetzung auf einen anderen nicht gleichwertigen Arbeitsplatz droht oder wenn die Behörde aufgelöst wird (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.05.2002 - L 9 AL 241/01 - LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.1995 - L 6 AR 159/94 - Luthe in jurisPK SGB IX, 2010, § 2 Rn. 102).
  • SG Aachen, 16.03.2005 - S 11 AL 37/04

    Arbeitslosenversicherung

    Auch der Arbeitsplatz eines Beamten kann bei Einleitung eines Verfahrens auf vorzeitige Zurruhesetzung gefährdet im Sinne von § 2 Abs. 3 SGB IX sein (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.05.2003, L 9 AL 241/01; Schimanski, in: GK-SchwbG, 2.Aufl., 2000, § 2, Rn. 59; ähnlich Cramer, SchwbG, 5. Aufl., 1998, § 2, Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2004 - 6 B 199/04

    Pflichtstundenermäßigung für schwerbehinderte Lehrer

    vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Mai 2002 - L 9 AL 241/01 -, Juris Nr. KSRE 012591209.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2009 - L 11 AL 197/05
    bei Behördenauflösungen, drohenden Versetzungen oder aber wenn zum Erhalt des Arbeitsplatzes besondere Arbeitserleichterungen- bzw. Ausstattungen behinderungsbedingt vorgehalten werden müssen (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.05.2002, Az: L 9 AL 241/01 in juris).
  • SG Osnabrück, 29.06.2010 - S 16 AL 242/08
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