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   LSG Bayern, 13.03.2014 - L 9 AL 253/10   

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https://dejure.org/2014,40707
LSG Bayern, 13.03.2014 - L 9 AL 253/10 (https://dejure.org/2014,40707)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13.03.2014 - L 9 AL 253/10 (https://dejure.org/2014,40707)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13. März 2014 - L 9 AL 253/10 (https://dejure.org/2014,40707)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 6/08 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Abschluss eines Altersteilzeitvertrages im

    Auszug aus LSG Bayern, 13.03.2014 - L 9 AL 253/10
    Sie hat in ihrer Berufungserwiderung vom 26.01.2011 ebenfalls auf die Rspr. des BSG (Urteil vom 21.07.2009, Az. B 7 AL 6/08 R) verwiesen.

    26 Ein wichtiger Grund für den Abschluss der Altersteilzeitvereinbarung am 29.12.2003 wäre nur anzuerkennen, wenn der Kläger die bisherige Beschäftigung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr hätte ausüben können (dazu unter aa), ohne Abschluss der Altersteilzeitvereinbarung eine Kündigung des Klägers unmittelbar bevorgestanden hätte (dazu unter bb) oder der Kläger die feste Absicht gehabt hätte, direkt nach Ablauf der Altersteilzeit am 01.06.2009 ohne "Umweg" über die Beantragung von Arbeitslosengeld Altersrente beziehen zu wollen, diese subjektive Vorstellung des Klägers auch anhand objektiver Kriterien belegt werden könnte (BSG, Urteil vom 21.07.2009, B 7 AL 6/08 R) und der Kläger diese Planung auch nicht ohne triftigen Grund aufgegeben hätte (dazu unter cc).

    Wie das BSG bereits im Urteil vom 21.07.2009 (Az. B 7 AL 6/08 R) ausgeführt hat, hat der Gesetzgeber mit der Einführung der Altersteilzeit das Ziel verfolgt, die Praxis der Frühverrentung durch eine neue sozialverträgliche Möglichkeit eines gleitenden Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand (Altersteilzeitarbeit) abzulösen (BR-Drucks 208/96, S. 1, 22).

  • BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 72/85

    Kriegsdienstverweigerer - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe ausGewissensgründen

    Auszug aus LSG Bayern, 13.03.2014 - L 9 AL 253/10
    Insoweit muss ihm aber der Vorwurf gemacht werden, dass er bei Abschluss der Altersteilzeitvereinbarung keine konkrete Aussicht auf einen Anschlussarbeitsplatz hatte (vgl. hierzu Karmanski in Brand, SGB 111, 6. Auflage 2012, § 159 Rz. 27 m.w.N. sowie BSG vom 18.02.1987, Az. 7 Rar 72/85 = BSGE 61, 158).
  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 17/96

    Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) statt gezahlter Arbeitslosenhilfe (Alhi) -

    Auszug aus LSG Bayern, 13.03.2014 - L 9 AL 253/10
    Maßgebliche Tatsachen für die Verkürzung der Sperrzeit sind nur solche, die mit dem Eintritt der Sperrzeit in einem ursächlichen Zusammenhang stehen (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 32; BSG, Urteil vom 13.03.1997; Az. 11 RAr 25/96; sowie Urteil vom 13.03.1997, Az. 11 RAr 17/96 - unveröffentlicht).
  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 25/96

    Wichtiger Grund für die Ablehnung des Arbeitsangebotes, besondere Härte bei

    Auszug aus LSG Bayern, 13.03.2014 - L 9 AL 253/10
    Maßgebliche Tatsachen für die Verkürzung der Sperrzeit sind nur solche, die mit dem Eintritt der Sperrzeit in einem ursächlichen Zusammenhang stehen (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 32; BSG, Urteil vom 13.03.1997; Az. 11 RAr 25/96; sowie Urteil vom 13.03.1997, Az. 11 RAr 17/96 - unveröffentlicht).
  • BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Lösung des

    Auszug aus LSG Bayern, 13.03.2014 - L 9 AL 253/10
    Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des § 144 Abs. 1 S. 1 SGB III ist unter Berücksichtigung des Ziels der Sperrzeitregelung zu entscheiden (Karmanski in Brand, SGB 111, 6. Auflage 2012, § 159 Rz. 120 m.w.N. sowie BSG vom 17.10.2007, Az. B 11a AL 51/06 R).
  • BSG, 21.07.1988 - 7 RAr 41/86

    Besondere Härte - Arbeitslosengeld - Teilweise Verweigerung

    Auszug aus LSG Bayern, 13.03.2014 - L 9 AL 253/10
    Maßgebliche Tatsachen für die Verkürzung der Sperrzeit sind nur solche, die mit dem Eintritt der Sperrzeit in einem ursächlichen Zusammenhang stehen (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 32; BSG, Urteil vom 13.03.1997; Az. 11 RAr 25/96; sowie Urteil vom 13.03.1997, Az. 11 RAr 17/96 - unveröffentlicht).
  • LSG Sachsen, 30.06.2016 - L 3 AL 130/14

    Arbeitsförderungsrecht; gesundheitliche Beeinträchtigungen; Sabbatical;

    Dies ist dann der Fall, wenn die gesundheitlichen Gründe so schwerwiegend sind, dass die bisherige Beschäftigung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr hätte ausgeübt werden können (vgl. Bayer. LSG, Urteil vom 13. März 2014 - L 9 AL 253/10 - juris Rdnr. 26) oder das körperliche oder geistige Leistungsvermögen die künftige Ausübung der bisherigen Tätigkeit zumindest erschweren würde (vgl. Karmanski, a. a. O., Rdnr. 129).
  • SG Augsburg, 11.12.2015 - S 5 AL 273/15

    Eintritt einer Sperrzeit bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages

    Wirtschaftliche Folgen der Sperrzeit, die nicht Grundlage des für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Verhaltens des Arbeitslosen waren, bleiben demgegenüber außer Betracht (BSG, Urteil vom 13.03.1997, Az. 11 RAr 25/96; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 13.03.2014, L 9 AL 253/10).
  • SG Karlsruhe, 30.07.2018 - S 11 AL 4346/17

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe - Abschluss eines

    Dies ist dann der Fall, wenn die gesundheitlichen Gründe so schwerwiegend sind, dass die bisherige Beschäftigung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr hätte ausgeübt werden können (vgl. Bayer. LSG, Urteil vom 13. März 2014 - L 9 AL 253/10 - juris Rdnr. 26) oder das körperliche oder geistige Leistungsvermögen die künftige Ausübung der bisherigen Tätigkeit zumindest erschweren würde.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.07.2023 - L 7 AL 72/21
    Das ist immer der Fall, wenn diese so schwerwiegend sind, dass die bisherige Beschäftigung nicht mehr ausgeübt werden kann und aus gesundheitlichen Gründen eine andere Tätigkeit bei demselben Arbeitgeber nicht zumutbar ist (Bayerisches LSG, Urteil vom 13. März 2014 -  L 9 AL 253/10  - juris; Sächsisches LSG, Urteil vom 30. Juni  2016 -  L 3 AL 130/14  - juris;  SG Karlsruhe, Urteil vom 30. Juli 2018 - S 11 AL 4346/17  - juris, Valgolio a.a.O., Rn. 190 a). .
  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2018 - L 8 AL 4663/17
    Voraussetzung ist aber jedenfalls, dass die gesundheitlichen Gründe so schwerwiegend sind, dass es einem Arbeitnehmer nicht mehr zugemutet werden kann, am Beschäftigungsverhältnis festzuhalten, wobei auf den Einzelfall abzustellen ist (Bayrisches Landessozialgericht, Urteil vom 13.03.2014 - L 9 AL 253/10, juris; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 30.06.2016 - L 3 AL 130/14, juris).
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