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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2016 - L 9 AL 286/14   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2016 - L 9 AL 286/14 (https://dejure.org/2016,5802)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.01.2016 - L 9 AL 286/14 (https://dejure.org/2016,5802)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Januar 2016 - L 9 AL 286/14 (https://dejure.org/2016,5802)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitslosenversicherung; Streit über die Dauer eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld; Prüfung der Erfüllung der Anwartschaftszeit; Erfordernis der Unmittelbarkeit des Bezugs der laufenden Entgeltersatzleistung nach dem SGB III vor dem Bezug einer Erwerbsminderungsrente ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Begriff der Unmittelbarkeit der Versicherungspflicht vor Beginn der Leistung

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Begriff der Unmittelbarkeit der Versicherungspflicht vor Beginn der Leistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 31.03.2011 - L 1 AL 43/10
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2016 - L 9 AL 286/14
    Die Klägerin verwies dabei auf die Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 31.03.2011 unter dem Az. L 1 AL 43/10.

    Teils wird davon ausgegangen, dass noch am Tag vor Beginn der Leistung Versicherungspflicht - oder die anderen in § 26 Abs. 2 SGB III genannten Alternativen - bestanden haben müsse (so wohl Schlegel, in: Eicher/Schlegel, SGB III, § 26 Rn. 103), teils wird eine "Unmittelbarkeit" noch bei einem sechswöchigen Ruhenszeitraum angenommen (so zu § 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB III LSG NRW, Urt. v. 22.05.2014 - L 16 AL 287/13 - juris Rn. 22 ff. -, siehe aber auch Rn. 35, wonach der Bezug "von Krg anders als [der] Bezug von Rente wegen voller Erwerbsminderung" zu behandeln sei; kritisch zu dieser Entscheidung Wehrhahn, in: jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014, § 26 Rn. 32.1 f.), teils sogar auch ein zweimonatiger Zeitraum zwischen dem Ende der Versicherungspflicht und dem Beginn des Bezugs der Einkommensersatzleistung noch als unmittelbar angesehen (so LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 31.03.2011 - L 1 AL 43/10 - juris Rn. 41 ff.- zur Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten; siehe auch LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 16.12.2011 - L 3 AL 20/10 - juris Rn. 29 ff.).

  • BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 1/10 R

    Arbeitslosenversicherung - Berechtigung zur Begründung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2016 - L 9 AL 286/14
    Es gibt zudem unter systematischen Gesichtspunkten keinen Grund, den Begriff hier anders auszulegen als in dem gleichartig formulierten § 28a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SGB III, wo die "Unmittelbarkeit" den Zugang zur Pflichtversicherung auf Antrag eröffnet (siehe insoweit die Darstellung des Meinungsstandes in BSG, Urt. v. 30.03.2011 - B 12 AL 1/10 R - juris Rn. 19).

    Das BSG hat diesbezüglich unter Berufung auf die Motive zu § 28a SGB III einen Zeitraum von nicht mehr als einem Monat als unschädlich angesehen (BSG, Urt. v. 30.03.2011 - B 12 AL 1/10 R - juris Rn. 19 - dies bestätigend BSG, Urt. v. 04.12.2014 - B 5 AL 1/14 R - juris Rn. 19; in der BT-Drucks. 15/1515 vom 05.09.2003 heißt es auf S. 78: "Ein unmittelbarer Anschluss im Sinne der Regelung liegt vor, wenn die Unterbrechung nicht mehr als einen Monat beträgt.").

  • BSG, 04.12.2014 - B 5 AL 1/14 R

    Arbeitslosenversicherung - Voraussetzung für Versicherungspflichtverhältnis auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2016 - L 9 AL 286/14
    Das BSG hat diesbezüglich unter Berufung auf die Motive zu § 28a SGB III einen Zeitraum von nicht mehr als einem Monat als unschädlich angesehen (BSG, Urt. v. 30.03.2011 - B 12 AL 1/10 R - juris Rn. 19 - dies bestätigend BSG, Urt. v. 04.12.2014 - B 5 AL 1/14 R - juris Rn. 19; in der BT-Drucks. 15/1515 vom 05.09.2003 heißt es auf S. 78: "Ein unmittelbarer Anschluss im Sinne der Regelung liegt vor, wenn die Unterbrechung nicht mehr als einen Monat beträgt.").
  • LSG Hessen, 15.07.2011 - L 9 AL 125/10

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Krankengeldbezug -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2016 - L 9 AL 286/14
    Der Senat folgt indessen der auch in der Literatur nahezu einhellig vertretenen Auffassung (vgl. etwa Wehrhahn, in: jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014, § 26 Rn. 32; Brand, in: Brand, SGB III, 6. Aufl. 2012, § 26 Rn. 20; Fuchs, in: Gagel, SGB II/III, 59. EL [09/2015], § 26 Rn. 29), dass eine Frist von maximal einem Monat gilt (umfangreiche Nachweise dazu - und zur Frage, wie der "Monat" zu berechnen ist - beim Hessischen LSG, Urt. v. 15.07.2011 - L 9 AL 125/10 - juris Rn. 27 ff., das seinerseits eine kurzzeitige Überschreitung der Monatsfrist für unschädlich gehalten hat, die zugelassene Revision wurde nicht eingelegt; wie hier auch LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25.04.2013 - L 8 AL 339/09 - juris Rn. 22 ff.).
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 4/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Lastenausgleich für das Umlagejahr 2007 -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2016 - L 9 AL 286/14
    Im Hinblick auf die parallelen Vorschriften in § 28a SGB III und § 7 SGB IV ist zudem der Gesichtspunkt der Einheit der Rechtsordnung aus Art. 20 Abs. 3 GG zu bedenken (vgl. BSG, Urt. v. 15.05.2012 - B 2 U 4/11 R - juris Rn. 59).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2014 - L 16 AL 287/13

    Prüfung der Versagung von Arbeitslosengeld wegen Nichterfüllung der Anwartschaft

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2016 - L 9 AL 286/14
    Teils wird davon ausgegangen, dass noch am Tag vor Beginn der Leistung Versicherungspflicht - oder die anderen in § 26 Abs. 2 SGB III genannten Alternativen - bestanden haben müsse (so wohl Schlegel, in: Eicher/Schlegel, SGB III, § 26 Rn. 103), teils wird eine "Unmittelbarkeit" noch bei einem sechswöchigen Ruhenszeitraum angenommen (so zu § 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB III LSG NRW, Urt. v. 22.05.2014 - L 16 AL 287/13 - juris Rn. 22 ff. -, siehe aber auch Rn. 35, wonach der Bezug "von Krg anders als [der] Bezug von Rente wegen voller Erwerbsminderung" zu behandeln sei; kritisch zu dieser Entscheidung Wehrhahn, in: jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014, § 26 Rn. 32.1 f.), teils sogar auch ein zweimonatiger Zeitraum zwischen dem Ende der Versicherungspflicht und dem Beginn des Bezugs der Einkommensersatzleistung noch als unmittelbar angesehen (so LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 31.03.2011 - L 1 AL 43/10 - juris Rn. 41 ff.- zur Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten; siehe auch LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 16.12.2011 - L 3 AL 20/10 - juris Rn. 29 ff.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 16.12.2011 - L 3 AL 20/10

    Arbeitslosengeld - Erfüllung der Anwartschaft - Versicherungspflichtverhältnis -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2016 - L 9 AL 286/14
    Teils wird davon ausgegangen, dass noch am Tag vor Beginn der Leistung Versicherungspflicht - oder die anderen in § 26 Abs. 2 SGB III genannten Alternativen - bestanden haben müsse (so wohl Schlegel, in: Eicher/Schlegel, SGB III, § 26 Rn. 103), teils wird eine "Unmittelbarkeit" noch bei einem sechswöchigen Ruhenszeitraum angenommen (so zu § 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB III LSG NRW, Urt. v. 22.05.2014 - L 16 AL 287/13 - juris Rn. 22 ff. -, siehe aber auch Rn. 35, wonach der Bezug "von Krg anders als [der] Bezug von Rente wegen voller Erwerbsminderung" zu behandeln sei; kritisch zu dieser Entscheidung Wehrhahn, in: jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014, § 26 Rn. 32.1 f.), teils sogar auch ein zweimonatiger Zeitraum zwischen dem Ende der Versicherungspflicht und dem Beginn des Bezugs der Einkommensersatzleistung noch als unmittelbar angesehen (so LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 31.03.2011 - L 1 AL 43/10 - juris Rn. 41 ff.- zur Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten; siehe auch LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 16.12.2011 - L 3 AL 20/10 - juris Rn. 29 ff.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - L 8 AL 339/09

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2016 - L 9 AL 286/14
    Der Senat folgt indessen der auch in der Literatur nahezu einhellig vertretenen Auffassung (vgl. etwa Wehrhahn, in: jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014, § 26 Rn. 32; Brand, in: Brand, SGB III, 6. Aufl. 2012, § 26 Rn. 20; Fuchs, in: Gagel, SGB II/III, 59. EL [09/2015], § 26 Rn. 29), dass eine Frist von maximal einem Monat gilt (umfangreiche Nachweise dazu - und zur Frage, wie der "Monat" zu berechnen ist - beim Hessischen LSG, Urt. v. 15.07.2011 - L 9 AL 125/10 - juris Rn. 27 ff., das seinerseits eine kurzzeitige Überschreitung der Monatsfrist für unschädlich gehalten hat, die zugelassene Revision wurde nicht eingelegt; wie hier auch LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25.04.2013 - L 8 AL 339/09 - juris Rn. 22 ff.).
  • Drs-Bund, 05.09.2003 - BT-Drs 15/1515
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2016 - L 9 AL 286/14
    Das BSG hat diesbezüglich unter Berufung auf die Motive zu § 28a SGB III einen Zeitraum von nicht mehr als einem Monat als unschädlich angesehen (BSG, Urt. v. 30.03.2011 - B 12 AL 1/10 R - juris Rn. 19 - dies bestätigend BSG, Urt. v. 04.12.2014 - B 5 AL 1/14 R - juris Rn. 19; in der BT-Drucks. 15/1515 vom 05.09.2003 heißt es auf S. 78: "Ein unmittelbarer Anschluss im Sinne der Regelung liegt vor, wenn die Unterbrechung nicht mehr als einen Monat beträgt.").
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2016 - L 9 AL 138/15

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Der erkennende Senat hat zum Begriff der Unmittelbarkeit i.S.d. § 26 Abs. 2 SGB III in seinem Urteil vom 28.01.2016 - L 9 AL 286/14 - Folgendes ausgeführt (s. juris Rn. 26 ff.):.

    4.) Der Senat hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) im Hinblick auf das gegen sein o.a. Urteil vom 28.01.2016 - L 9 AL 286/14 - bei dem BSG unter dem Az.: B 11 AL 3/16 R anhängige Revisionsverfahren zugelassen.

  • LSG Saarland, 25.09.2019 - L 6 AL 2/18

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - sonstiger

    Allerdings ist nach der Rechtsprechung grundsätzlich davon auszugehen, dass bei Unterbrechungszeiträumen generell das Erfordernis der "Unmittelbarkeit" nur dann als erfüllt anzusehen ist, wenn diese Zeiträume nicht mehr als einen Monat umfassen (vgl. etwa Hessisches LSG, Urteil vom 18.03.2016, Az.: L 7 AL 145/14 sowie LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.01.2016, Az.: L 9 AL 286/14 zu § 26 Abs. 2 SGB III).
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