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   LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - L 9 AL 301/14 B   

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https://dejure.org/2015,3309
LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - L 9 AL 301/14 B (https://dejure.org/2015,3309)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.02.2015 - L 9 AL 301/14 B (https://dejure.org/2015,3309)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - L 9 AL 301/14 B (https://dejure.org/2015,3309)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage wegen Eintritts einer Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe sowie Minderung des Arbeitslosengeldanspruchs; Fristlose Eigenkündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rauswurfs aus der Wohnung; Anspruch auf Arbeitslosengeld; Sperrzeit ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe; Kein wichtiger Grund zur Verhinderung bei Ortswechsel aus persönlichen Gründen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 558
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 37/87

    Arbeitslosengeld Sperrfrist - Härte - NichtehelicheLebensgemeinschaft

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - L 9 AL 301/14
    Dies gilt insbesondere für einen auch hier vorliegenden Ortswechsel aus persönlichen Gründen, soweit dieser nicht der dauerhaften Herstellung einer ehelichen Lebensgemeinschaft, eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft dient oder sich die Notwendigkeit einer Betreuung eines nahen Angehörigen ergibt, die auf einer rechtlichen oder zumindest moralischen Verpflichtung beruht (vgl. zum Ganzen BSG, Urt. v. 25.10.1988 - 7 RAr 37/87 -, juris Rn. 22 ff.; Karmanski, in: Brand, a.a.O., § 159 Rn. 139 m.w.N.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.02.2019 - L 3 AL 5/17

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund -

    Regelmäßig ist es nicht zu billigen, wenn Arbeitnehmer nur die eigenen Veränderungswünsche berücksichtigen und ohne konkret drohende Kündigung das Beschäftigungsverhältnis auflösen, den Anspruch auf eigenes Erwerbseinkommen aufgeben und für die Sicherung des Lebensunterhalt Leistung der Versicherungsgemeinschaft fordern (Valgolio in: Hauck/Noftz, SGB, 01/19, § 159 SGB III, Rn. 175 mwN: Sächsisches LSG, Urteil vom 24. Januar 2003 - L 3 AL 112/11 - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. Februar 2015 - L 9 AL 301/14 B -).
  • SG Kassel, 25.06.2020 - S 11 AL 150/18
    Vorrangig muss hier der Schutz der Versichertengemeinschaft vor einer Auslösung des Versichertenrisikos der Arbeitslosigkeit durch einen Arbeitnehmer in Fallgestaltungen wie der vorliegenden sein (siehe hierzu auch LSG Schleswig, Urteil vom 15.2.2019, a. a. O.; Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 25 2.2015, L 9 AL 301/14 B, zitiert nach juris, Rn. 6; Sächsisches LSG, Urteil vom 8.2.2018, L 3 AL 204/16, zitiert nach juris, Rn. 55).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2020 - L 11 AL 27/17
    Regelmäßig ist es nicht zu billigen, wenn Arbeitnehmer nur die eigenen Veränderungswünsche berücksichtigen und ohne konkret drohende Kündigung das Beschäftigungsverhältnis auflösen, damit von sich aus den Anspruch auf eigenes Erwerbseinkommen aufgeben und für die Sicherung des Lebensunterhalt Leistung der Versicherungsgemeinschaft fordern (Valgolio in: Hauck/Noftz, SGB, § 159 SGB III, Rn 175 mwN; Sächsisches LSG, Urteil vom 24. Januar 2003 - L 3 AL 112/11 - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. Februar 2015 - L 9 AL 301/14 B -).
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