Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 9 AL 81/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,35168
LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 9 AL 81/13 (https://dejure.org/2013,35168)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.11.2013 - L 9 AL 81/13 (https://dejure.org/2013,35168)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13 (https://dejure.org/2013,35168)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,35168) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (11)

  • SG Trier, 01.02.2013 - S 1 AL 80/12

    Gründungszuschuss - Ermessensleistung - Ablehnung wegen Vorranges der Vermittlung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 9 AL 81/13
    Insoweit ist aber der allgemeine Vorrang der Vermittlung zu beachten, so dass der Gründungzuschuss als Ermessensleistung nur dann gewährt werden kann, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist (§ 4 Abs. 2 SGB III), d.h. wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führt (vgl. Kuhnke, in: jurisPK-SGB III, § 93 Rn. 21; so auch SG München, Urt. v. 11.06.2013 - S 35 AL 883/12 -, juris Rn. 26; SG Trier, Urt. v. 01.02.2013 - S 1 AL 80/12 -, juris Rn. 24; zum Überbrückungsgeld nach der früheren Rechtslage als "Kann-Leistung" ebenso BSG, Urt. v. 25.10.1990 - 7 RAr 14/90 -, juris Rn. 33).

    Für die offenen Stellen war der Kläger nach seinem bisherigen beruflichen Werdegang hinreichend qualifiziert und auch nicht "branchenfremd" (vgl. insoweit aber den Sachverhalt in SG Trier, Urt. v. 01.02.2013 - S 1 AL 80/12 -, juris Rn. 25).

  • BSG, 29.10.2008 - B 11 AL 52/07 R

    Arbeitslosigkeit - Überschreitung der Kurzzeitigkeitsgrenze des § 118 Abs 2 SGB

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 9 AL 81/13
    Darüber hinaus verbleibt für die Anwendung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs kein Raum, wenn ein eingetretener Nachteil nicht durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden kann (BSG, Urt. v. 29.10.2008 - B 11 AL 52/07 R - juris Rn. 18).
  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 10/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Abfindung - Ermessen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 9 AL 81/13
    c) Der Beklagten kann schließlich auch kein Ermessensfehlgebrauch vorgeworfen werden (siehe zum Ermessensfehlgebrauch zusammenfassend BSG, Urt. v. 09.11.2010 - B 2 U 10/10 R -, juris Rn. 15).
  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Leistungsversagung - Leistungsentziehung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 9 AL 81/13
    Hieraus haben Rechtsprechung und Literatur verschiedene Kategorien von Ermessensfehlern (Ermessensnichtgebrauch, Ermessensüberschreitung, Ermessensunterschreitung, Ermessensfehlgebrauch) entwickelt, wobei die Begrifflichkeiten und Unterteilung in die einzelnen Fallgruppen z.T. nicht einheitlich sind (vgl. insoweit BSG, Urt. v. 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R -, juris Rn. 16; Keller, a.a.O., Rn. 27).
  • BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 83/88

    Notwendigkeit einer weiteren Bildungsmaßnahme für die berufliche Eingliederung,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 9 AL 81/13
    Gerade auch § 57 Abs. 2 Nr. 2 SGB III a.F., wonach bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer von mindestens 150 Tagen bestehen muss, spricht in Anbetracht der bereits nach zweijährigen Beschäftigung geltenden Anspruchsdauer von 360 Kalendertagen (vgl. § 127 Abs. 2, 339 Satz 2 SGB III) dafür, dass von einer Erforderlichkeit des Gründungszuschusses erst ausgegangen werden kann, wenn nach Eintritt der Arbeitslosigkeit während eines längeren Zeitraumes keine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden hat (vgl. insoweit auch BSG, Urt. v. 09.11.1989 - 11 RAr 83/88 - juris Rn. 23; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 10.08.2006 - L 6 AL 1161/05 -, juris Rn. 25; Kuhnke, in: jurisPK-SGB III, § 81 Rn. 45 a.E., jeweils zur Notwendigkeit einer Weiterbildung).
  • BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 28/08 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - Beschäftigungslosigkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 9 AL 81/13
    Dies ist vorliegend jedoch der Fall, weil eine Amtshandlung nicht die tatsächlich unterbliebene Aufnahme der selbständigen Tätigkeit zu einem früheren Zeitpunkt zu ersetzen vermag (vgl. insoweit auch BSG, Urt. v. 03.12.2009 - B 11 AL 28/08 R -, juris Rn. 18).
  • BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erlöschensfrist - keine Verlängerung bei Bezug von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 9 AL 81/13
    Tatsächliche Gegebenheiten, wie die unterbliebene Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder die fehlende Verfügbarkeit können nicht mit Hilfe eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs aus der Welt geschafft werden (vgl. BSG, Urt. v. 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R -, juris Rn. 19 m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2006 - L 6 AL 1161/05

    Förderung der beruflichen Weiterbildung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 9 AL 81/13
    Gerade auch § 57 Abs. 2 Nr. 2 SGB III a.F., wonach bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer von mindestens 150 Tagen bestehen muss, spricht in Anbetracht der bereits nach zweijährigen Beschäftigung geltenden Anspruchsdauer von 360 Kalendertagen (vgl. § 127 Abs. 2, 339 Satz 2 SGB III) dafür, dass von einer Erforderlichkeit des Gründungszuschusses erst ausgegangen werden kann, wenn nach Eintritt der Arbeitslosigkeit während eines längeren Zeitraumes keine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden hat (vgl. insoweit auch BSG, Urt. v. 09.11.1989 - 11 RAr 83/88 - juris Rn. 23; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 10.08.2006 - L 6 AL 1161/05 -, juris Rn. 25; Kuhnke, in: jurisPK-SGB III, § 81 Rn. 45 a.E., jeweils zur Notwendigkeit einer Weiterbildung).
  • BSG, 25.10.1990 - 7 RAr 14/90

    Ermessensausübung bei der Ablehnung von Überbrückungsgeld

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 9 AL 81/13
    Insoweit ist aber der allgemeine Vorrang der Vermittlung zu beachten, so dass der Gründungzuschuss als Ermessensleistung nur dann gewährt werden kann, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist (§ 4 Abs. 2 SGB III), d.h. wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führt (vgl. Kuhnke, in: jurisPK-SGB III, § 93 Rn. 21; so auch SG München, Urt. v. 11.06.2013 - S 35 AL 883/12 -, juris Rn. 26; SG Trier, Urt. v. 01.02.2013 - S 1 AL 80/12 -, juris Rn. 24; zum Überbrückungsgeld nach der früheren Rechtslage als "Kann-Leistung" ebenso BSG, Urt. v. 25.10.1990 - 7 RAr 14/90 -, juris Rn. 33).
  • SG München, 11.06.2013 - S 35 AL 883/12

    Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 9 AL 81/13
    Insoweit ist aber der allgemeine Vorrang der Vermittlung zu beachten, so dass der Gründungzuschuss als Ermessensleistung nur dann gewährt werden kann, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist (§ 4 Abs. 2 SGB III), d.h. wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führt (vgl. Kuhnke, in: jurisPK-SGB III, § 93 Rn. 21; so auch SG München, Urt. v. 11.06.2013 - S 35 AL 883/12 -, juris Rn. 26; SG Trier, Urt. v. 01.02.2013 - S 1 AL 80/12 -, juris Rn. 24; zum Überbrückungsgeld nach der früheren Rechtslage als "Kann-Leistung" ebenso BSG, Urt. v. 25.10.1990 - 7 RAr 14/90 -, juris Rn. 33).
  • Drs-Bund, 10.06.2011 - BT-Drs 17/6177
  • LSG Bayern, 22.03.2018 - L 9 AL 135/14

    Gewährung von Gründungszuschuss für die erste Phase der Existenzgründung

    In der Rechtsprechung der Landessozialgerichte ist einhellige Meinung, dass es sich beim Vermittlungsvorrang um einen Ermessensgesichtspunkt und nicht um eine weitere Tatbestandsvoraussetzung handelt (vgl. beispielsweise LSG Hessen, Urteil vom 11.11.2016 - L 3 AL 29/14; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.11.2016 - L 18 AL 127/15; LSG Hamburg, Urteil vom 23.09.2015 - L 2 AL 20/14; LSG Sachsen, Urteil vom 13.08.2015 - L 3 AL 156/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.11.2013 - L 9 AL 81/13).
  • LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 20/14

    Gründungszuschuss für einen Rechtsanwalt

    Daher sei es nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Beklagte die Erwägung des Vermittlungsvorranges in den Vordergrund stelle und prüfe, ob der Arbeitslose dauerhaft im Rahmen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden könne (Hinweis auf SG Trier, Urteil vom 1. Februar 2013 - S 1 AL 80/12, juris; SG München, Urteil vom 11. Juni 2013 - S 35 AL 883/12, juris; zum Überbrückungsgeld bereits BSG, Urteil vom 25. Oktober 1990 - 7 RAr 14/90, BSGE 67, 279; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13, juris).

    Von der Erforderlichkeit des Gründungszuschusses könne erst dann ausgegangen werden, wenn nach Eintritt der Arbeitslosigkeit während eines längeren Zeitraumes keine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden habe (Hinweis auf LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13, juris).

    Zwar ist hinsichtlich der Dauer von Arbeitslosigkeit und Arbeitsuche richtig, dass sich eine negative Vermittlungsprognose erst treffen lässt, wenn bereits eine gewisse Zeit lang vergebliche Vermittlungsbemühungen der Beklagten stattgefunden haben (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13, juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.10.2015 - L 14 AL 3/15

    Gründungszuschuss - Vorrang der Vermittlung - Ermessen - hauptberuflich ausgeübte

    Insoweit ist aber der allgemeine Vorrang der Vermittlung zu beachten, so dass der GZ als Ermessensleistung - was vom SG verkannt wird - nur dann gewährt werden kann, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist (§ 4 Abs. 2 SGB III), d.h. wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13 -, juris, Rn. 42 m.w.N.).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 23.04.2015 - L 1 AL 66/13

    Voraussetzungen der Bewilligung eines Gründungszuschusses

    Indem die Beklagte darauf abgestellt hat, ob der Kläger voraussichtlich auch ohne die Förderung einer selbstständigen Tätigkeit in absehbarer Zeit in den Arbeitsmarkt eingegliedert worden wäre, hat sie einen legitimen, der Teleologie des § 57 SGB III aF entsprechenden Zweck verfolgt und damit ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der gesetzlichen Ermächtigung ausgeübt (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.11.2013 - L 9 AL 81/13 -, juris).

    Diesen normativen Vorgaben entspricht es, wenn die Beklagte, wie im Falle des Klägers geschehen, im Rahmen ihres Ermessens entscheidend darauf abstellt, ob eine möglichst nachhaltige Integration innerhalb des Alg-Bezugszeitraums realistisch ist, ob sofort oder in absehbarer Zeit Stellenangebote unterbreitet werden können oder ob Hemmnisse bestehen, die den Integrationserfolg behindern können (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.11.2013 - L 9 AL 81/13 -, juris).

    Dies spricht in Anbetracht der bereits nach zweijähriger Beschäftigung geltenden Anspruchsdauer von 360 Kalendertagen (§ 127 Abs. 2 SGB III aF, § 339 Abs. 2 SGB III) dafür, dass von einer Erforderlichkeit des GZ erst ausgegangen werden kann, wenn nach Eintritt der Arbeitslosigkeit während eines längeren Zeitraumes keine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden hat (LSG NRW Urteil vom 28.11.2013 - L 9 AL 81/13 -, juris; zur Notwendigkeit einer Weiterbildung vgl BSG, Urteil vom 09.11.1989 - 11 RAr 83/88 -, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.08.2006 - L 6 AL 1161/05 -, juris).

  • SG Duisburg, 02.11.2015 - S 16 AL 624/12

    Anspruch eines Facharztes für Chirurgie auf Gewährung eines Gründungszuschusses

    Im Rahmen des Ermessens ist es daher legitim und entspricht dem Zweck des Gesetzes, wenn der Gründungszuschuss als Ermessensleistung nur dann gewährt wird, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist, d. h. wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führt (Kuhnke, in jurisPK - SGB III, a. a. O., Rn. 21.2; Winkler in Gagel, a. a. O., Rn. 66; LSG NRW, Beschluss vom 28.11.2013 - L 9 AL 81/13, Rn. 42; zustimmend LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13 -, Rn. 22, jurisLSG Baden-Würt¬temberg, Urteil vom 24.02.2015, Rn. 26 f. juris unter Bestätigung der erstinstanzlichen Entscheidung des SG Stuttgart vom 27.02.2014, S 3 AL 1388/12; jeweils m.w.N.).

    Als Teil der Ermessensentscheidung ist die Prognose der Beklagten, dass die Klägerin bei Inanspruchnahme der Vermittlungsbemühungen der Beklagten in absehbarer Zeit in den Arbeitsmarkt integriert worden wäre, ohne dass hierfür die Förderung der Selbstständigkeit notwendig gewesen wäre, nur eingeschränkt überprüfbar (LSG NRW, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13 -, Rn. 43, juris; zustimmend LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13 -, Rn. 22, juris).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine belastbare negative Vermittlungsprognose in der Regel erst getroffen werden kann, wenn bereits eine gewisse Zeitlang vergebliche Vermittlungsbemühungen der Beklagten stattgefunden haben, wenn also nach Eintritt der Arbeitslosigkeit während eines längeren Zeitraumes keine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden hat (LSG NRW, Urteil vom 28.11.2013 - L 9 AL 81/13).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2015 - L 12 AL 1669/14
    Der Vorrang der Vermittlung stellt eine zulässige Ermessenserwägung dar (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.04.2014 - L 3 AL 4184/13 - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.11.2013 - L 9 AL 81/13 -, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.01.2013 - L 18 AL 5/13 B ER - juris; Kuhnke, in juris PK SGB 111, 1.

    Die vom Kläger vorgelegten Absagen auf eigene Bewerbungen führen zu keiner anderen Bewertung, da sich der Kläger keineswegs auf alle aktenkundigen Stellen beworben und zudem nicht besonders viele Bewerbungen geschrieben hat (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.11.2013 - L 9 AL 81/13 -, juris).

    Dies kann bei einem hier insoweit maximal zu berücksichtigenden Zeitraum von etwa 2 1/2 Monaten nicht angenommen werden (vgl. Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.11.2013 - L 9 AL 81/13 -, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.04.2014 - L 3 AL 4184/13 -).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2014 - L 18 AL 236/13

    Gründungszuschuss - Zusage - Verfügbarkeit

    Insoweit ist aber der allgemeine Vorrang der Vermittlung zu beachten, so dass der GZ als Ermessensleistung - was vom SG verkannt wird - nur dann gewährt werden kann, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist (§ 4 Abs. 2 SGB III), d.h. wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13 -, juris, Rn. 42 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.10.2015 - L 13 AL 3442/15
    Entscheidend für das Ermessen sei, ob eine möglichst nachhaltige Integration im Alg-Bezugszeitraum (360 Tage) realistisch sei, sofort oder in absehbarer Zeit Vermittlungsvorschläge möglich seien und ob Hemmnisse bestünden, die den Integrationserfolg behindern könnten (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13 - juris).

    Der Vorrang der Vermittlung stellt eine zulässige Ermessenserwägung dar (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 2. April 2014 - L 3 AL 4184/13 - sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13 - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2013 - L 18 AL 5/13 B ER - juris; Kuhnke in jurisPK SGB 111, 1.

    In jedem Fall kann eine belastbare negative Vermittlungsprognose erst getroffen werden, wenn bereits eine gewisse Zeit lang vergebliche Vermittlungsbemühungen der Beklagten stattgefunden haben (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. März 2015 - L 12 AL 1669/14 - Sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - 9 AL 81/13 - juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2016 - L 18 AL 127/15

    Voraussetzungen der Bewilligung eines Gründungszuschusses

    Der GZ als Ermessensleistung kann nach der gesetzlichen Intention mithin nur dann gewährt werden, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist (Vermittlungsvorrang gemäß § 4 Abs. 2 SGB III), d.h. wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führen würde (vgl. bereits das Urteil des erkennenden Senats vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13 - juris Rn. 22; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13 - juris Rn. 42; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 13 AL 1924/14 - juris Rn. 28 sowie Urteil vom 24. Juli 2015 - L 8 AL 2364/14 - juris Rn. 39).
  • LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 57/13

    Gewährung eines Gründungszuschusses für einen Rechtsanwalt

    Gerade § 57 Abs. 2 Nr. 2 SGB III a.F., der einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen vorausgesetzt habe, zeige in Anbetracht einer Gesamtanspruchsdauer von 360 Tagen, dass von der Erforderlichkeit eines Gründungszuschusses erst ausgegangen werden könne, wenn während eines längeren Zeitraums nach Eintritt der Arbeitslosigkeit keine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden habe (Hinweis auf BSG, Urteil vom 9. November 1989 - 11 RAr 83/88, LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. August 2006 - L 6 AL 1161/05).

    Eine belastbare negative Vermittlungsprognose - beruhe sie nun allgemein auf der Struktur des Arbeitsmarktes oder individuell auf Umständen in der Person des Betroffenen - lässt sich in der Regel erst treffen, wenn bereits eine gewisse Zeit lang vergebliche Vermittlungsbemühungen der Beklagten stattgefunden haben (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13, juris).

  • LSG Hamburg, 29.06.2016 - L 2 AL 57/15
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2021 - L 18 AS 412/20

    Weiterbildungsmaßnahme - Kostenerstattung - Klageänderung - Beschaffungsweg -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2017 - L 18 AL 158/16

    Arbeitslosenversicherung: Gewährung eines Gründungszuschusses; Zulässigkeit der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2018 - L 11 AL 57/15
  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 13 AL 1924/14

    Gründungszuschuss - Ermessensleistung - fehlerfreie Ermessensausübung -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.04.2017 - L 18 AL 154/16

    Arbeitslosenversicherung: Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer

  • LSG Hamburg, 05.04.2017 - L 2 AL 63/16

    Anspruch des Arbeitslosen auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe

  • SG Stade, 15.06.2016 - S 16 AL 69/12

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen des Erhalts einer

  • LSG Hamburg, 03.02.2016 - L 2 AL 23/15

    Gründungszuschuss - Aufnahmezeitpunkt der selbständigen Tätigkeit - Restanspruch

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2021 - L 18 AL 48/20

    Gründungszuschuss - Betrieb eines Imbissstandes - Anspruchsvoraussetzung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2018 - L 9 AL 94/18

    Geltendmachung eines Gründungszuschusses

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2021 - L 18 AL 127/19

    Voraussetzungen der Bewilligung eines Gründungszuschusses durch den Träger der

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2019 - L 2 AL 5/15

    Grenzen des Vermittlungsvorrangs bei der Entscheidung über einen beantragten

  • SG Frankfurt/Oder, 19.11.2014 - S 12 AL 195/12
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 9/17

    Gründungszuschuss - Pflicht zur erneuten Entscheidung bei Verwendung von

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2017 - L 7/12 AL 70/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.04.2017 - L 7/12 AL 45/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.07.2020 - L 11 AL 127/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2017 - L 11 AL 79/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2016 - L 11 AL 40/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2015 - L 12 AL 71/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2015 - L 12 AL 33/13
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2019 - L 14 AL 264/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2015 - L 11 AL 85/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2017 - L 7/12 AL 66/15
  • SG Stade, 10.06.2015 - S 16 AL 14/12

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen der Entgeltsicherung für ältere

  • SG Berlin, 22.02.2019 - S 80 AL 1485/16
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht