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   LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2015 - L 9 AL 83/14   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2015 - L 9 AL 83/14 (https://dejure.org/2015,40994)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.12.2015 - L 9 AL 83/14 (https://dejure.org/2015,40994)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. Dezember 2015 - L 9 AL 83/14 (https://dejure.org/2015,40994)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um die Gewährung eines Gründungszuschusses; Übernahme des seit 1967 bestehenden elterlichen Betriebes nebst entsprechendem Kundenstamm und Gewinnen als Existenzgründung bei unmittelbar vorheriger abhängiger Beschäftigung im elterlichen Betrieb; Fehlende subjektive ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streit um die Gewährung eines Gründungszuschusses

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf einen Gründungszuschuss nach Existenzgründung nach dem SGB III ; Nachweis einer beabsichtigten Beschäftigungsaufnahme; Ermessensausübung bei der Prüfung eigener Leistungsfähigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2014 - L 9 AL 297/13

    Streit über die Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2015 - L 9 AL 83/14
    Die Gewährung eines Gründungszuschusses zur Beendigung von Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit setzt voraus, dass mindestens an einem Tag im Rahmen der Arbeitslosigkeit Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt gegeben war, mithin die Bereitschaft bestand, eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen (vgl. Senat, Beschl. v. 16.04.2014 - L 9 AL 297/13 -, juris Rn. 37; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 28.05.2014 - L 18 AL 236/13 -, juris Rn. 18; Hassel, in: Brand, SGB III, 7. Aufl. 2015, § 93 Rn. 9).

    Damit war auch ihm klar, dass eine mit der Arbeitslosmeldung erklärte Bereitschaft zur Beschäftigungsaufnahme an diesem Tag keinerlei Folgen nach sich ziehen würde (s. Senat, Beschl. v. 16.04.2014 - L 9 AL 297/13 -, juris Rn. 38).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2014 - L 18 AL 236/13

    Gründungszuschuss - Zusage - Verfügbarkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2015 - L 9 AL 83/14
    Die Gewährung eines Gründungszuschusses zur Beendigung von Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit setzt voraus, dass mindestens an einem Tag im Rahmen der Arbeitslosigkeit Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt gegeben war, mithin die Bereitschaft bestand, eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen (vgl. Senat, Beschl. v. 16.04.2014 - L 9 AL 297/13 -, juris Rn. 37; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 28.05.2014 - L 18 AL 236/13 -, juris Rn. 18; Hassel, in: Brand, SGB III, 7. Aufl. 2015, § 93 Rn. 9).

    Denn dieser Bescheid entfaltet für die Gewährung eines Gründungszuschusses im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal der Beendigung von Arbeitslosigkeit keine Tatbestandswirkung (so wohl auch LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 28.05.2014 - L 18 AL 236/13 -, juris Rn. 18; krit. jurisPK-SGB III/Kuhnke, § 93 Rn. 20.2).

  • SG München, 12.03.2013 - S 35 AL 753/12

    Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2015 - L 9 AL 83/14
    Es wäre daher ermessensfehlerhaft, wenn die vom Kläger erst durch die Aufnahme eines Kredits geschaffene Eigenleistungsfähigkeit zur Ablehnung des Förderantrags herangezogen würde (SG München, Urt. v. 12.03.2013 - S 35 AL 753/12 -, juris Rn. 44).
  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Leistungsversagung - Leistungsentziehung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2015 - L 9 AL 83/14
    Hieraus haben Rechtsprechung und Literatur verschiedene Kategorien von Ermessensfehlern (Ermessensnichtgebrauch, Ermessensüberschreitung, Ermessensunterschreitung, Ermessensfehlgebrauch) entwickelt, wobei die Begrifflichkeiten und Unterteilung in die einzelnen Fallgruppen z.T. nicht einheitlich sind (vgl. insoweit BSG, Urt. v. 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R -, juris Rn. 16).
  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 10/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Abfindung - Ermessen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2015 - L 9 AL 83/14
    Der Beklagten kann auch kein Ermessensfehlgebrauch vorgeworfen werden (siehe zum Ermessensfehlgebrauch BSG, Urt. v. 09.11.2010 - B 2 U 10/10 R -, juris Rn. 15).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.02.2014 - L 8 AL 1515/13

    Ablehnung eines Gründungszuschusses - Vermittlungsvorrang - Inhalt der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2015 - L 9 AL 83/14
    In einem solchen Fall ist die Förderung mit dem Gründungszuschuss nicht gerechtfertigt, da der eigentliche Sicherungszweck dieser Leistung verfehlt würde (LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 28.02.2014 - L 8 AL 1515/13 -, juris Rn. 35; SächsLSG, Urt. v. 10.04.2014 - L 3 AL 141/12 -, juris Rn. 36; vgl. auch BayLSG, Urt. v. 29.01.2015 - L 9 AL 303/11 -, juris Rn. 45).
  • LSG Sachsen, 10.04.2014 - L 3 AL 141/12
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2015 - L 9 AL 83/14
    In einem solchen Fall ist die Förderung mit dem Gründungszuschuss nicht gerechtfertigt, da der eigentliche Sicherungszweck dieser Leistung verfehlt würde (LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 28.02.2014 - L 8 AL 1515/13 -, juris Rn. 35; SächsLSG, Urt. v. 10.04.2014 - L 3 AL 141/12 -, juris Rn. 36; vgl. auch BayLSG, Urt. v. 29.01.2015 - L 9 AL 303/11 -, juris Rn. 45).
  • BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 52/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung an rechtskräftiges Urteil -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2015 - L 9 AL 83/14
    Hat die Bundesagentur über einen solchen Anspruch bestandskräftig entschieden und liegt ein entsprechender (tatsächlicher) Leistungsbezug vor, ist von einer Tatbestands- bzw. Bindungswirkung eines solchen Bescheides im Hinblick auf die Voraussetzung des § 93 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB III auszugehen (so auch BSG, Beschl. v. 23.10.2014 - B 11 AL 52/14 B -, juris Rn. 6 ff., wonach eine rechtskräftige Entscheidung des Sozialgerichts im Verfahren betreffend die Ablehnung einer Bewilligung von Arbeitslosengeld eine materielle Rechtskraftwirkung im Hinblick auf das (Nicht-)Bestehen eines Anspruchs auf Entgeltersatzleistungen als wesentliche Voraussetzung für den Anspruch auf Gründungszuschuss nach § 57 Abs. 2 Nr. 1 lit. a SGB III a.F. entfaltet).
  • LSG Bayern, 29.01.2015 - L 9 AL 303/11
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2015 - L 9 AL 83/14
    In einem solchen Fall ist die Förderung mit dem Gründungszuschuss nicht gerechtfertigt, da der eigentliche Sicherungszweck dieser Leistung verfehlt würde (LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 28.02.2014 - L 8 AL 1515/13 -, juris Rn. 35; SächsLSG, Urt. v. 10.04.2014 - L 3 AL 141/12 -, juris Rn. 36; vgl. auch BayLSG, Urt. v. 29.01.2015 - L 9 AL 303/11 -, juris Rn. 45).
  • LSG Bayern, 22.03.2018 - L 9 AL 135/14

    Gewährung von Gründungszuschuss für die erste Phase der Existenzgründung

    Ohne dessen Gehalt und Reichweite hier eingehend beleuchten zu müssen, sieht der Senat rechtliche Probleme, die Bewilligung von Arbeitslosengeld insoweit für irrelevant zu halten (anders zum Beispiel LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.12.2015 - L 9 AL 83/14, das aber zutreffend eine Tatbestandswirkung verneint).

    Zwar hat der Senat keine Zweifel, dass die Eigenleistungsfähigkeit eines Antragstellers grundsätzlich zulässiger Ermessensgesichtspunkt ist (vgl. Senatsurteil vom 02.08.2017 - L 9 AL 98/16; vgl. weiter LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.12.2015 - L 9 AL 83/14; LSG Hamburg, Urteil vom 23.09.2015; LSG Saarland, Urteil vom 06.02.2015 - L 6 AL 8/13; LSG Sachsen, Urteil vom 10.04.2014 - L 3 AL 141/12; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.02.2014).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2018 - L 9 AL 192/16

    Anspruch auf Gewährung eines Gründungszuschusses für die Aufnahme einer

    In einem solchen Fall der durch die besondere Tragfähigkeit des Unternehmens vermittelten Eigenleistungsfähigkeit sei die Förderung mit dem Gründungszuschuss nicht gerechtfertigt, da der eigentliche Sicherungszweck dieser Leistung verfehlt würde (Hinweis u.a. auf Senat, Urt. v. 10.12.2015 - L 9 AL 83/14 -).

    Es ist deshalb ohne weiteres davon auszugehen, dass bei dem Kläger mindestens an einem Tag im Rahmen der Arbeitslosigkeit Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt gegeben war, mithin die Bereitschaft bestand, eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen (vgl. hierzu Senat, Beschl. v. 16.04.2014 - L 9 AL 297/13 -, juris Rn. 37; Senat, Urt. v. 10.12.2015 - L 9 AL 83/14 -, juris Rn. 27; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 28.05.2014 - L 18 AL 236/13 -, juris Rn. 18).

    bb) Wie der Senat bereits entschieden hat, ist der Gesichtspunkt der Eigenleistungsfähigkeit ausgehend vom Sinn und Zweck des Gründungszuschusses, die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit dadurch zu ermöglichen, dass der Selbstständige eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung erhält, grundsätzlich ermessensrelevant und - jedenfalls soweit sich die Beklagte in ihrem angefochtenen Bescheid auf diesen Gesichtspunkt stützt - für sich allein geeignet, die Ablehnung eines Gründungszuschusses zu tragen (Senat, Urt. v. 10.12.2015 - L 9 AL 83/14 -, juris Rn. 35; s. auch LSG Hamburg, Urt. v. 23.09.2015 - L 2 AL 20/14 -, juris Rn. 56).

    Sonstige Einkünfte oder Vermögensmittel, die nicht aus der selbstständigen Tätigkeit herrühren, für die ein Gründungszuschuss beantragt wird, können einem Antragsteller somit nicht im Rahmen der Ermessensausübung unter dem Gesichtspunkt der Eigenleistungsfähigkeit entgegengehalten werden (Senat, Urt. v. 10.12.2015 - L 9 AL 83/14 -, juris Rn. 36; s. auch SG München, Urt. v. 12.03.2013 - S 35 AL 753/12 -, juris Rn. 44).

    Dem steht im Übrigen auch das von der Beklagten hervorgehobene Urteil des Senats vom 10.12.2015 - L 9 AL 83/14 -, juris Rn. 36, nicht entgegen, wonach sich die Eigenleistungsfähigkeit auch nach dem Verhältnis der (prognostizierten) Einkünfte zur Höhe des nach § 94 Abs. 1 SGB III in den ersten sechs Monaten zu zahlenden Gründungszuschusses bemisst.

  • LSG Hamburg, 07.12.2016 - L 2 AL 7/16

    Anspruch auf Neubescheidung eines Antrags auf Gründungszuschuss zur Vorbereitung

    Der Senat schließt sich wie bereits in seinen Urteilen vom 3. Februar 2016 (L 2 AL 23/15, juris) und vom 29. Juni 2016 (L 2 AL 27/16, juris) der Rechtsprechung namentlich der Landessozialgerichte Berlin-Brandenburg und Nordrhein-Westfalen an, die ebenfalls den Begriff der Arbeitslosigkeit in § 93 Abs. 1 SGB III als Zusammentreffen von Beschäftigungslosigkeit, Eigenbemühungen und Verfügbarkeit aufgefasst (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, beide in juris; offen gelassen im Urteil des Senats vom 23. September 2015 - L 2 AL 20/14, juris) und insbesondere auch das Vorliegen subjektiver Verfügbarkeit gefordert haben (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. April 2014 - L 9 AL 297/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Dezember 2015 - L 9 AL 83/14, alle in juris).

    Dies gilt nicht zuletzt deswegen, weil sonst Mitnahmeeffekte drohen, wenn eine seit längerer Zeit geplante Aufnahme einer selbstständigen Beschäftigung mit dem Eintritt von Arbeitslosigkeit synchronisiert wird (ähnlich auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Dezember 2015 - L 9 AL 83/14, juris).

    Die durch Bestandskraft der Bewilligung eingetretene Bindungswirkung (§ 77 SGG) erstreckt sich auf die Frage nach einem den Vorgaben des § 93 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB III entsprechenden Restanspruch auf Arbeitslosengeld, nicht aber auf das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen eines solchen Anspruchs (so im Ergebnis auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Dezember 2015 - L 9 AL 83/14, juris).

  • LSG Schleswig-Holstein, 11.11.2016 - L 3 AL 29/14

    Gründungszuschuss - Ermessensleistung - fehlerfreie Ermessensausübung -

    Grundsätzlich kann die Eigenleistungsfähigkeit eines Antragstellers auf Gewährung eines Gründungszuschusses unter besonderen Voraussetzungen wohl als Ermessenserwägung herangezogen werden (vgl. Bienert in info also, S. 118 ff.; LSG Hessen, Urteil vom 18. März 2016 - L 7 AL 99/14 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Dezember 2015 - L 9 AL 83/14 -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 14.07.2017 - L 3 AL 14/15

    Voraussetzungen der Bewilligung eines Gründungszuschusses

    Die durch Bestandskraft der Bewilligung eingetretene Bindungswirkung (§ 77 SGG) erstreckt sich auf die Frage nach einem den Vorgaben des § 93 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB III entsprechenden Restanspruch auf Alg, nicht aber auf das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen eines solchen Anspruchs (LSG Hamburg a.a.O., so im Ergebnis auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Dezember 2015 - L 9 AL 83/14, juris).
  • SG Stade, 15.06.2016 - S 16 AL 92/12

    Gewährung eines Gründungszuschusses anlässlich der Aufnahme einer selbständigen

    Denn in einem solchen Fall ist die Förderung mit dem Gründungszuschuss nicht gerechtfertigt, da der eigentliche Sicherungszweck des § 93 SGB III verfehlt würde (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2014 - L 8 AL 1515/13 m.w.N.; Sächsisches LSG, Urteil vom 10. April 2014 - L 3 AL 141/12 -, LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Dezember 2015 - L 9 AL 83/14 -, Hessisches LSG, Urteil vom 18. März 2016 - L 7 AL 99/14 -, SG München, Urteil vom 12. März 2013 - S 35 AL 753/12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - L 9 AL 24/22
    An einer Beendigung der Arbeitslosigkeit würde es fehlen, wenn die Klägerin bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit nicht arbeitslos iSd §§ 137 Abs. 1 Nr. 1, 138 SGB III gewesen wäre, insbesondere der Arbeitsvermittlung nach § 138 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 5 Nr. 3 SGB III subjektiv nicht zur Verfügung gestanden hätte (Urteil des Senats vom 10.12.2015 - L 9 AL 83/14; LSG für das Saarland Urteil vom 07.09.2021 - L 6 AL 1/20).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2018 - L 7/12 AL 75/16
    a) Wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluss vom 9. Januar 2018 - L 7/12 AL 30/16 -), ist der Gesichtspunkt der Eigenleistungsfähigkeit ausgehend vom Sinn und Zweck des Gründungszuschusses, die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit dadurch zu ermöglichen, dass der Selbstständige eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung erhält, grundsätzlich ermessensrelevant und - jedenfalls soweit sich die Beklagte in ihrem angefochtenen Bescheid auf diesen Gesichtspunkt stützt - für sich allein geeignet, die Ablehnung eines Gründungszuschusses zu tragen (vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 10.12.2015 - L 9 AL 83/14 -, juris Rn. 35; s. auch LSG Hamburg, Urt. v. 23.09.2015 - L 2 AL 20/14 -, juris Rn. 56).
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