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   LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2008 - L 9 AS 119/08 ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2008 - L 9 AS 119/08 ER (https://dejure.org/2008,21100)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.05.2008 - L 9 AS 119/08 ER (https://dejure.org/2008,21100)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. Mai 2008 - L 9 AS 119/08 ER (https://dejure.org/2008,21100)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Unterstützung durch anderen Elternteil nur an Wochenenden

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Tatbestandliche Voraussetzungen für die Gewährung eines Mehrbedarfszuschlags für einen Alleinerziehenden; Vorliegen einer Verantwortungsgemeinschaft und Kriterien für die Auslegung des Tatbestandsmerkmals "alleinerziehend"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tatbestandliche Voraussetzungen für die Gewährung eines Mehrbedarfszuschlags für einen Alleinerziehenden; Vorliegen einer Verantwortungsgemeinschaft und Kriterien für die Auslegung des Tatbestandsmerkmals "alleinerziehend"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (11)

  • BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 167/11 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Wortlaut des § 21 Abs 3

    Auch der Zweck des in § 21 Abs. 3 SGB II geregelten Mehrbedarfs liege darin, den höheren Aufwand von Alleinerziehenden für die Versorgung und Pflege bzw Erziehung der Kinder etwa wegen geringerer Beweglichkeit und zusätzlicher Aufwendungen für die Kontaktpflege oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter in pauschalierter Form auszugleichen (BSGE 102, 290 = SozR 4-4200 § 21 Nr. 5, RdNr 1; Schleswig-Holsteinisches LSG Urteil vom 23.2.2011 - L 11 AS 40/09 - juris RdNr 26; LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 13.5.2008 - L 9 AS 119/08 ER - juris RdNr 17; Lang/ Knickrehm in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 21 RdNr 26; kritisch Düring in Gagel, SGB II/SGB III, Stand 11/2010, § 21 RdNr 19 und Krauß in Hauck/Noftz, SGB II, K § 21 RdNr 31 ff, Stand Mai 2011).
  • SG Bremen, 05.02.2009 - S 23 AS 153/09

    Gewährung eines Mehrbedarfs für Alleinerziehende aufgrund einer alleinigen Pflege

    Sie kann vielmehr auch dann gegeben sein, wenn keine nachhaltige Unterstützung durch andere vorliegt (Landessozialgericht Hamburg, Beschl. v. 26. September 2005 - L 5 B 196/05 ER; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 13. Mai 2008, L 9 AS 119/08 ER, zit. nach juris, Rn. 17)).

    Die Frage, wann die Mitwirkung eines Dritten an der Pflege und Erziehung von Kindern wesentlich oder unwesentlich ist, bestimmt sich auch nach dem Zweck des Mehrbedarfszuschlags, der vom Gesetz selbst nicht näher beschrieben wird, wohl aber im Gesetzgebungsverfahren Ausdruck gefunden hat (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 13. Mai 2008, L 9 AS 119/08 ER, zit. nach juris, Rn. 17).

    Da nach dem Willen des SGB II-Gesetzgebers die Vorschrift in § 21 SGBII an die entsprechenden Vorschriften im BSHG inhaltlich anknüpfen sollte (vgl. BT-Drucksache 15/1516, Seite 57 zitiert nach LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.Juli 2007, L13 AS50/07 ER auch zum Folgenden), kann insoweit auf die Motive zum 4. Änderungsgesetz des BSHG vom 21.Juni 1985 (vgl. BT-Drucksache 10/3079) zurückgegriffen werden (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 13. Mai 2008, L 9 AS 119/08 ER, zit. nach juris, Rn. 17).

    cc) Dementsprechend kommt es für die Gewährung des Mehrbedarfs darauf an, wie erheblich die Mitwirkung bei Erziehung und Pflege ist (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 13. Mai 2008, L 9 AS 119/08 ER, zit. nach juris, Rn. 18).

    Sofern die Mitwirkung lediglich zwei Tage in der Woche umfasst, bestehen die den Mehrbedarf rechtfertigenden Einschränkungen der Lebensführung fort, weil der den Mehrbedarfszuschlag in Anspruch nehmende Elternteil in den wesentlichen Zeiten der Woche anderen Verpflichtungen nicht (z. B. Behördengänge, Arztbesuche) oder nur eingeschränkt (Einkäufe) nachgehen kann (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 13. Mai 2008, L 9 AS 119/08 ER, zit. nach juris, Rn. 18).

  • SG Oldenburg, 23.10.2008 - S 47 AS 1771/08
    Der streitige Mehrbedarfszuschlag nach § 21 Abs. 3 Nr. 1 SGB II zählt zu den existenziellen Ansprüchen der Antragstellerinnen und bietet somit ohne weiteres einen Anordnungsgrund im obigen Sinne (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13.05.2008, Az. L 9 AS 119/08 ER).

    Eine Leistungsempfängerin sorgt alleine im Sinne dieser Vorschrift für Pflege und Erziehung, wenn keine andere Person in etwa dem gleichen Umfang wie die allein betreuende Person an der Erziehung und Pflege des Kindes beteiligt ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.03.2008, Az. L 13 AS 260/07 ER; Beschluss vom 13.05.2008, Az. L 9 AS 119/08 ER m.w.N.).

    (vgl. LSG Niedersachsen Bremen Beschluss vom 27.07.2007 AZ L 13 AS 50/07 m.w.N.; Beschluss vom 13.05.2008 AZ L 9 AS 119/08 ER).

    Sie kann anderen Verpflichtungen wie z.B. Behördengängen, Arztbesuchen und den alltäglichen Haushaltsführungstätigkeiten nur eingeschränkt nachkommen (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 13.05.2008, Az. L 9 AS 119/08 ER).

  • LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2011 - L 11 AS 40/09

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - geteilte Kinderbetreuung

    Ferner ging der Gesetzgeber davon aus, dass höhere Aufwendungen zur Kontaktpflege und zur Unterrichtung in Erziehungsfragen entstehen, weil es eine mitbetreuende Person nicht gibt und deshalb häufiger externer Rat in Betreuungs-, Gesundheits- und Erziehungsfragen benötigt wird (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. Mai 2008 - L 9 AS 119/08 ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - L 19 AS 1809/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Im Rahmen einer maßgeblich an der Existenzsicherung ausgerichteten Folgenabwägung ist eine Verpflichtung zur Zahlung des Mehrbedarfes nach § 21 Abs. 3 Nr. 1 SGB II regelmäßig nicht erforderlich (vgl. hierzu OVG NRW Beschluss vom 14.09.2001 - 16 B 795/01 = openJur 2011, 15292 Rn 40 und Beschluss vom 24.04.2002 - 16 B 531/02 = juris Rn 8 ff.; LSG Sachen-Anhalt Beschluss vom 23.05.2012 - L 5 AS 456/11 B ER = juris Rn 24; VG München Beschluss vom 29.11.2004 - M 15 E 04.4738 = juris Rn 16; a.A. wohl LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 13.05.2008 - L 9 AS 119/08 = juris Rn 14; LSG NRW Beschluss vom 23.05.2012 - L 7 AS 2252/11 B ER = juris Rn 11).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.05.2012 - L 5 AS 456/11

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - häufige berufsbedingte

    Zwar ist in der Rechtsprechung umstritten, ob bei Anwesenheit eines Elternteils nur an den Wochenenden ein Mehrbedarf für Alleinerziehende anzunehmen ist (ja: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. Mai 2008, L 9 AS 119/08 ER; nein: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. September 2010, L 20 AS 902/10 B PKH).
  • SG Cottbus, 09.12.2009 - S 14 AS 178/09

    Sorge für Pflege und Erziehung - Mehrbedarf - Alleinerziehende -

    Es herrscht durchgehend Einigkeit, dass bezüglich der alleinigen Sorge ausschließlich auf die tatsächlichen Umstände abzustellen ist und nicht auf rechtliche Verhältnisse wie zum Beispiel ein geteiltes Sorgerecht (vgl. dazu BSG B 1 KR 33/06 R, B 14/7b AS 8/07 R, B 4 AS 50/07 R; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg L 25 AS 1446/07; Landessozialgericht Niedersachsen Bremen L 13 AS 50/07 ER, L 9 AS 119/08 ER).
  • SG Stade, 30.05.2011 - S 28 AS 296/11

    Gewährung eines Mehrbedarfs nach § 21 Abs. 4 S. 1 SGB II zur Deckung der

    Insoweit geht die Kammer davon aus, dass der streitige Mehrbedarfszuschlag nach § 21 Abs. 4 SGB II zu den existenziellen Ansprüchen der Antragstellerin zählt und somit ohne Weiteres ein Anordnungsgrund gegeben ist (vgl. zu § 21 Abs. 3 SGB II: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13.05.2008 - L 9 AS 119/08 ER - zitiert nach juris).
  • SG Lüneburg, 31.08.2009 - S 75 AS 1205/09

    Amtsermittlungspflicht; Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; Aufklärung;

    Hierbei geht die Kammer davon aus, dass die vorenthaltenen SGB II-Leistungen zu den existenziellen Ansprüchen des Antragstellers zählen und somit auch ein Anordnungsgrund gegeben ist (vgl. dazu auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. Mai 2008, - L 9 AS 119/08 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2013 - L 15 AS 220/11
    Als grenzwertig hat demgegenüber der Fall zu gelten, dass die Mitwirkung eines Elternteils an der Pflege und Erziehung des Kindes vollständig auf das Wochenende beschränkt bleibt (vgl. LSG Sachsen - Anhalt, Urt. v. 23. Mai 2012, Az. L 5 AS 456/11 B ER unter Hinweis auf einerseits LSG Niedersachsen - Bremen, Beschl. v. 13. Mai 2008, Az. L 9 AS 119/08 ER, andererseits LSG Berlin - Brandenburg, Beschl. v. 15. September 2010, Az. L 20 AS 902/10 B PKH; O. Loose, in: GK-SGB II, § 21 Rn. 15.1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.12.2008 - L 7 B 313/08
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.05.2008 - L 9 B 119/08
    Prozesskostenhilfe darf deshalb unter dem Gesichtspunkt der nicht hinreichenden Erfolgsaussicht nur dann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache, wenn schon nicht auszuschließen, so doch wenigstens gänzlich fernliegend ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07. April 2000, Az.: 1 BvR 81/00, NJW 2000, 1936 ff zur PKH-Bewilligung bei offenen Rechtsfragen).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.05.2008 - L 9 B 119/08
    Art. 3 Abs. 2, 20 Abs. 3 und 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) gebieten eine weitgehende Gleichstellung von bemittelten und unbemittelten Personen hinsichtlich ihrer jeweiligen Möglichkeiten, effektiven Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26. April 1988, Az.: 1 BvL 84/86, BVerfGE 78, 104).
  • LSG Sachsen, 01.11.2007 - L 3 AS 158/06

    Berechnung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes - Berufsausbildung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.05.2008 - L 9 B 119/08
    Auch das vom SG zitierte Sächsische Landessozialgericht (Urteil vom 01. November 2007 - Az.: L 3 AS 158/06 zitiert nach juris) weist in dieser Entscheidung (Rdnr. 65 bei juris) ausdrücklich darauf hin, die aufgeworfene Rechtsfrage habe grundsätzliche Bedeutung, es gebe hierzu noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung und die Klärung der Rechtsfrage liege im allgemeinen Interesse.
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