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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2007 - L 9 AS 137/07 ER   

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https://dejure.org/2007,20470
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2007 - L 9 AS 137/07 ER (https://dejure.org/2007,20470)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.03.2007 - L 9 AS 137/07 ER (https://dejure.org/2007,20470)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. März 2007 - L 9 AS 137/07 ER (https://dejure.org/2007,20470)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Anspruch auf Finanzierung der Reparatur des defekten Ölbrenners einer Heizungsanlage durch den Träger der Leistungen nach dem SGB 2; Anordnungsgrund im einstweiligen Anordnungsverfahren auf Gewährung einer Zuwendung für eine Reparatur trotz Angebots einer ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 86b Abs. 2 S. 2 SGG; § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II
    Anspruch auf Gewährung von unterhaltssichernden Leistungen für die Erneuerung eines Ölbrenners in einem Eigenheim; Bewegliches System von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund nach § 86b Abs. 2 S. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) aufgrund des funktionalen Zusammenhangs; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von unterhaltssichernden Leistungen für die Erneuerung eines Ölbrenners in einem Eigenheim; Bewegliches System von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund nach § 86b Abs. 2 S. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) aufgrund des funktionalen Zusammenhangs; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2007 - L 9 AS 137/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen sich die Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.Mai 2005 - 1 BvR 569/05).
  • LSG Hessen, 28.10.2009 - L 7 AS 326/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unterkunftsbegriff - Bauwagen als

    Es dürfte vielmehr grundsätzlich auf das Ziel der Maßnahme ankommen, nämlich darauf, ob sie der Erhaltung oder Wiederherstellung der Wohnung in ihrer bisherigen Substanz oder aber der Schaffung eines neuen, verbesserten Zustandes dient (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. März 2007 - L 9 AS 137/07 ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2013 - L 7 AS 1121/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - unabweisbare Aufwendungen für

    Zudem dürfen die Aufwendungen nicht zu einer Verbesserung des Standards des selbst genutzten Wohneigentums führen (BSG, Urteil vom 3. März 2009 - B 4 AS 38/08 R - Juris Rdnr. 17; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. Januar 2011 - L 5 AS 423/09 B ER - Juris Rdnr. 41; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. November 2010 - L 1 AS 426/10 - Juris Rdnr. 25; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. Juli 2010 - L 5 AS 136/10 B ER - Juris Rdnr. 38 - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. August 2007 - L 9 B 136/07 AS ER - Juris Rdnr. 19; Hessisches LSG, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - L 7 AS 326/09 B ER - Juris Rdnr. 23; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. März 2007 - L 9 AS 137/07 ER - Juris Rdnr. 12; Berlit, a.a.O. Rdnr. 102 f.; Lauterbach, a.a.O.; Piepenstock, a.a.O.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.05.2014 - L 2 AS 172/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Kosten der Unterkunft; Herstellung einer

    Es kommt darauf an, ob sie der Erhaltung oder Wiederherstellung der Immobilie in ihrer bisherigen Substanz oder aber der Schaffung eines neuen verbesserten Zustands dienen (LSG Sachsen - Anhalt, Beschluss vom 9. Juli 2012 - L 5 AS 178/12 B ER - LSG Niedersachsen - Bremen, Beschluss vom 27. März 2007 - L 9 AS 137/07 ER - LSG Hessen, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - L 7 AS 326/09 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2009 - L 9 AS 121/09
    Zu den Kosten der Unterkunft werden, wenn diese in einem Wohneigentum besteht, nach einhelliger Auffassung auch alle Erhaltungsaufwendungen gezählt (vgl. Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl., § 22 Rdnr. 26; Berlit in Münder LPK-SGB II, 2. Aufl. 2006, § 22 Rdnr. 22; Senatsbeschluss vom 27. März 2007, Az.: L 9 AS 137/07 ER).

    Der Senat neigt auf der Grundlage dieser vorläufigen, noch näherer Klärung im Hauptsacheverfahren bedürftigen Überlegungen dazu, den Austausch der Gastherme zur Beheizung der Wohnung im Fall des Beschwerdeführers als Erhaltungsaufwand zu qualifizieren, für den der Beschwerdegegner Leistungen nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II über den Umfang im Bescheid vom 13. November 2008 hinaus vollständig zu erbringen hat (so für die Erneuerung eines Brenners auch Berlit a.a.O., Rdnr. 22; Senatsbeschluss vom 27. März 2007, Az.: L 9 AS 137/07 ER, m.w.N.).

  • SG Lüneburg, 16.02.2010 - S 45 AS 34/10

    Übernahme der Heizkosten in tatsächlicher Höhe zzgl. der Warmwasserpauschale

    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. März 2007, Az. L 9 AS 137/07 ER; Beschluss vom 14.2.2006, Az. L 9 AS 19/06 ER; Sozialgericht Lüneburg, Beschluss vom 24.6.2009, Az. S 75 AS 915/09 ER; Beschluss vom 18.5.2009, Az. S 87 AS 674/09 ER).
  • SG Neuruppin, 29.10.2010 - S 18 AS 1314/07

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - selbst genutztes

    Abzustellen ist daher vielmehr darauf, ob die Unterkunft in seiner bestimmungsgemäßen Funktion als Wohnmöglichkeit ohne die Erhaltungsmaßnahme noch dauerhaft nutzbar ist (vgl. hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 27.03.2007 - L 9 AS 137/07 ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 27.02.2009 - L 10 AS 293/09 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2012 - L 7 AS 893/11
    Nach zutreffender Ansicht wurden sie indessen jedenfalls dann als KdU im Sinne von § 22 Abs. 1 SGB II angesehen, wenn sie für den Funktionserhalt notwendig waren und ihre Durchführung nicht ohne Wertsteigerung möglich war (vgl. dazu LSG Niedersachsen - Bremen, Beschluss vom 27. März 2007, Az. L 9 AS 137/07 ER, Rdnr. 12 (Ölbrenner); Berlit in Münder, LPK-SGB 11, 2.
  • SG Würzburg, 21.12.2015 - S 18 AS 187/15

    Keine Kostenübernahme für Modernisierungsmaßnahmen

    Gemeint ist damit nur der Erhaltungsaufwand, vgl. Luik in Eicher SGB II 3. Auflage § 22 Rn. 137. Die Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwendungen und Modernisierungsaufwendungen wird nicht nach der Höhe der anfallenden Kosten, sondern objektiv nach dem Ziel der Maßnahme vorgenommen, ob die Aufwendungen der Erhaltung oder Wiederherstellung der Wohnung in ihrer bisherigen Substanz oder aber der Schaffung eines neuen, verbesserten Zustands dienen (vgl. LSG Ns-B 27.03.2007- L 9 AS 137/07 ER, Hess. LSG 28.10.2009 L 7 AS 326/09 B Er) .
  • SG Stade, 23.04.2010 - S 17 AS 55/09
    Erhaltende Reparaturen und wertsteigernde Renovierungen sind nicht nach der konkreten Höhe der Aufwendungen, sondern allein nach dem Ziel der Maßnahme zu un-terscheiden, dh ob sie der Erhaltung oder Wiederherstellung der Unterkunft in ihrem bis-herigem Stand oder aber der Schaffung eines neuen, verbesserten Zustandes dient (vgl Berlit in: LPK-SGB II, § 22, Rn 25 unter Verweis auf LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl v 27. März 2007 - L 9 AS 137/07 ER; vgl auch LSG Baden-Württemberg, Urt v 26. Mai 2009 - L 12 AS 575/09 -).
  • SG Braunschweig, 30.04.2008 - S 21 AS 272/06
    Die bloße Höhe der Kosten einer Maßnahme kann die Frage der Einordnung unter die zu übernehmenden Kosten im Rahmen des § 22 SGB II nicht bestimmen, da ohne weiteres, etwa nach Unglücksfällen, kostenaufwändige Reparaturmaßnahmen an Immobilien vorstellbar sind, die sich darauf beschränken, den vorherigen Zustand wiederherzustellen (vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.03.2007 - L 9 AS 137/07 ER -).
  • SG Hildesheim, 11.09.2007 - S 33 AS 805/06
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2007 - L 7 AS 763/06
  • SG Lüneburg, 19.01.2010 - S 90 AS 1742/09
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