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   LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 9 AS 1590/13   

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https://dejure.org/2017,12260
LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 9 AS 1590/13 (https://dejure.org/2017,12260)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.02.2017 - L 9 AS 1590/13 (https://dejure.org/2017,12260)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Februar 2017 - L 9 AS 1590/13 (https://dejure.org/2017,12260)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    SGB-II-Leistungen; Vorbeugende Unterlassungsklage; Einfügen von Kontoauszügen in die Verwaltungsakten; Unzumutbare Rechtsschutzeinbußen; Verweis auf nachträglichen Rechtsschutz; Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II; Unzulässigkeit der vorbeugenden Unterlassungsklage ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 54 Abs 5 SGG, § 35 Abs 1 SGB 1, § 35 Abs 2 SGB 1, § 67 Abs 1 S 1 SGB 10, § 67 Abs 5 SGB 10
    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit einer vorbeugenden Unterlassungsklage - Aufbewahrung von Kontoauszügen eines Leistungsberechtigten nach dem SGB 2 in der Leistungsakte - Zumutbarkeit einer Verweisung auf nachträglichen Rechtsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB I § 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    SGB-II -Leistungen

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Vorlage von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 9 AS 1590/13
    Der Kläger wendet sich mit dem im Berufungsverfahren gestellten Antrag auch nicht gegen die grundsätzlich bestehende Vorlagepflicht, abgeleitet aus der in den §§ 60 ff. SGB I normierten Mitwirkungsverpflichtung (zur Mitwirkungsobliegenheit und Vorlage von Kontoauszügen, vgl. ausführlich hierzu BSG, Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R - juris), als solcher.

    Er ist deshalb auch verpflichtet, Kontoauszüge bei jeder Leistungsbeantragung vorzulegen (BSG, Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R -, juris).

    Schließlich ist der Kläger berechtigt, die Empfänger von Zahlungen und die Verwendungszwecke in den Kontoauszügen zu schwärzen, wenn andernfalls besondere personenbezogene Daten im Sinne des § 67 Abs. 12 SGB X i.V.m § 67a Abs. 1 Satz 2 SGB X offengelegt werden müssten (vgl. BSG, Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R -, juris).

  • LSG Bayern, 31.03.2011 - L 15 SB 80/06

    Schwerbehinderter, Verwaltungsakte, Löschung, Entfernung, Datenspeicherung,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 9 AS 1590/13
    Das Herstellen von Kopien vorgelegter Unterlagen und das Abheften dieser Kopien in der Verwaltungsakte ist eine Form der Datenspeicherung (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 31.03.2011 - L 15 SB 80/06 -, juris).

    Auch diese sind als der gesetzlich erlaubten Datenspeicherung gleiche Zwecke definiert (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 31.03.2011 - L 15 SB 80/06 -, juris).

  • BSG, 24.04.2015 - B 4 AS 39/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - automatisierter Datenabgleich mit dem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 9 AS 1590/13
    Damit geht das Begehren des Klägers über das einer Fortsetzungsfeststellungsklage (Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ablehnung der Löschung) hinaus, weil der Kläger sich nunmehr gegen die Rechtswidrigkeit der Speicherung von Daten wendet (einem schlicht hoheitlichen Handeln, vgl. zum automatisierten Datenabgleich, BSG, Urteil vom 24.04.2015 - B 4 AS 39/14 R -, juris) und nicht mehr die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts (die Ablehnung der Löschung von Daten) im Streit steht.

    Sein Begehren richtet sich damit auf die zukünftige Unterlassung eines schlicht hoheitlichen Verwaltungshandelns des Beklagten, was der Kläger grundsätzlich im Wege einer sogenannten vorbeugenden Unterlassungsklage verfolgen kann, deren Zulässigkeit als besondere Form der Leistungsklage über den Wortlaut des § 54 Abs. 1 Satz 1 SGG hinaus allgemein anerkannt ist (vgl. BSG, Urteil vom 24.04.2015 - B 4 AS 39/14 R -, juris).

  • BSG, 21.03.2006 - B 2 U 24/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer isolierten Leistungsklage -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 9 AS 1590/13
    Die für das Löschungsbegehren richtige Klageart war eine Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 SGG; zur Entscheidung durch Verwaltungsakt i. S. d. § 31 SGB X, vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 21.03.2006 - B 2 U 24/04 R -, juris).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 9 AS 1590/13
    Ebenso heben das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) und der Bundesfinanzhof (BFH) in ständiger Rechtsprechung darauf ab, ob der Verweis auf nachgängigen Rechtsschutz - einschließlich des einstweiligen Rechtsschutzes - mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (BVerwGE 132, 64 = Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 16, RdNr. 26) bzw. eine nicht oder nur schwerlich wiedergutzumachende Rechtsverletzung drohen würde (BFH/NV 2013, 739 RdNr. 15 m.w.N.).
  • BFH, 11.12.2012 - VII R 69/11

    Unterlassungsklage und Feststellungsklage gegen Vollstreckung aus einem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 9 AS 1590/13
    Ebenso heben das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) und der Bundesfinanzhof (BFH) in ständiger Rechtsprechung darauf ab, ob der Verweis auf nachgängigen Rechtsschutz - einschließlich des einstweiligen Rechtsschutzes - mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (BVerwGE 132, 64 = Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 16, RdNr. 26) bzw. eine nicht oder nur schwerlich wiedergutzumachende Rechtsverletzung drohen würde (BFH/NV 2013, 739 RdNr. 15 m.w.N.).
  • BSG, 16.05.2013 - B 3 P 5/12 R

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegequalität - Streit über die Ergebnisse der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 9 AS 1590/13
    Demgegenüber fehlt es nach der Rechtsprechung am Rechtsschutzinteresse für eine vorbeugende Klage, solange der Betroffene auf nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 16.05.2013 - B 3 P 5/12 R -, SozR 4-3300 § 115 Nr. 2 m.w.N., Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl., Vor § 51 RdNr. 17a und § 54 RdNr. 42a;, § 54 RdNr. 119; Castendiek in Lüdtke, SGG, 4. Aufl. 2012, § 54 RdNr. 123, jeweils m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2017 - L 2 SF 248/17

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - zweijährige Überlänge -

    Die unangemessene Dauer des gerichtlichen Verfahrens (Klage vor dem SG S 5 AS 2584/11 und Berufung vor dem LSG L 9 AS 1590/13) wird festgestellt.

    Der Kläger verlangt erstinstanzlich vom beklagten Land Baden-Württemberg (vertreten durch die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart) Schadensersatz wegen überlanger Dauer des Berufungsverfahrens beim Landessozialgericht Baden-Württemberg unter dem Aktenzeichen L 9 AS 1590/13.

    Mit Schreiben vom 9. April 2013 - eingegangen beim Landessozialgericht am 11. April 2013 - erhob der Kläger Berufung gegen den Gerichtsbescheid vom 14. März 2013 und begehrte für das Berufungsverfahren PKH; das Berufungsverfahren wurde unter dem Aktenzeichen L 9 AS 1590/13 geführt.

    Am 20. Januar 2017 hat der Kläger beim LSG Klage auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer des Berufungsverfahrens Aktenzeichen L 9 AS 1590/13, welches derzeit noch anhängig sei, erhoben.

    den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger eine Entschädigung in Höhe von mindestens 3000,- EUR wegen überlanger Verfahrensdauer des Klageverfahrens Aktenzeichen: S 5 AS 2584/11 und des Berufungsverfahrens Aktenzeichen: L 9 AS 1590/13 zu zahlen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Prozessakte des Senats sowie die beigezogene Akte des LSG Aktenzeichen: L 9 AS 1590/13 und die beigezogene Akten des SG Aktenzeichen: S 5 AS 2584/11 und S 5 AS 337/12 Bezug genommen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.12.2018 - L 32 AS 2045/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Sozialdatenschutz - Anspruch eines

    Angesichts dieser Vorschriften besteht eine Notwendigkeit der Speicherung von Sozialdaten im Hinblick auf deren Verwendung im Verfahren zur Korrektur eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes jedenfalls bis zu einem Zeitraum von 10 Jahren (so auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. März 2018 - L 18 AS 2312/17, Rdnrn. 20, 24; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. März 2017 - L 31 AS 359/15, Rdnrn. 12 und 23; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Februar 2017 - L 9 AS 1590/13, Rdnr. 32; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. April 2016 - L 9 AS 682/15, Rdnr. 15; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Januar 2015 - L 14 AL 84/11, Rdnr. 75; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 31. März 2011 - L 15 SB 80/06, Rdnr. 41; alle zitiert nach juris).
  • BSG, 03.05.2018 - B 10 ÜG 6/17 BH

    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens

    Der Kläger begehrt vom Beklagten Entschädigung wegen eines nach seiner Ansicht überlangen Klageverfahrens vor dem SG Konstanz (S 5 AS 2584/11) und Berufungsverfahrens beim LSG Baden-Württemberg (L 9 AS 1590/13).
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