Rechtsprechung
   LSG Hessen, 31.10.2006 - L 9 AS 189/06 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6714
LSG Hessen, 31.10.2006 - L 9 AS 189/06 ER (https://dejure.org/2006,6714)
LSG Hessen, Entscheidung vom 31.10.2006 - L 9 AS 189/06 ER (https://dejure.org/2006,6714)
LSG Hessen, Entscheidung vom 31. Oktober 2006 - L 9 AS 189/06 ER (https://dejure.org/2006,6714)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,6714) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22 Abs 1 S 2 SGB 2, § 12 Abs 3 S 1 Nr 4 SGB 2, Art 3 Abs 1 GG
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsmaßstab bei selbst genutztem Hausgrundstück als Schonvermögen - Zumutbarkeit der Kostensenkung - verfassungskonforme Auslegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine einstweilige Anordnung zur Regelung eines vorläufigen Zustandes; Berücksichtigung einer selbst genutzten Eigentumswohnung i.R.v. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Angemessenheit von Unterkunftskosten zur Erhaltung von Wohnungseigentum; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung bei geschütztem Wohneigentum

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Hessen, 13.12.2005 - L 9 AS 48/05

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheit - Aufklärungspflicht des

    Auszug aus LSG Hessen, 31.10.2006 - L 9 AS 189/06
    Diesbezüglich hat das Sozialgericht bereits dargestellt, dass sich unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Senats vom 13.12.2005 (L 9 AS 48/05 ER) und vom 21.03.2006 (L 9 AS 124/05 ER) angemessene Unterkunftskosten von 215, 00 Euro einschließlich (kalter) Nebenkosten zuzüglich angemessener Heizkosten ergeben, die von der Antragsgegnerin mit 46, 50 EUR jedenfalls nicht zu niedrig bemessen worden sind.
  • LSG Hessen, 21.03.2006 - L 9 AS 124/05

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit

    Auszug aus LSG Hessen, 31.10.2006 - L 9 AS 189/06
    Diesbezüglich hat das Sozialgericht bereits dargestellt, dass sich unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Senats vom 13.12.2005 (L 9 AS 48/05 ER) und vom 21.03.2006 (L 9 AS 124/05 ER) angemessene Unterkunftskosten von 215, 00 Euro einschließlich (kalter) Nebenkosten zuzüglich angemessener Heizkosten ergeben, die von der Antragsgegnerin mit 46, 50 EUR jedenfalls nicht zu niedrig bemessen worden sind.
  • LSG Thüringen, 31.01.2006 - L 7 AS 770/05

    Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch

    Auszug aus LSG Hessen, 31.10.2006 - L 9 AS 189/06
    Bei selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen gehören zu den tatsächlichen Aufwendungen jedenfalls die in § 7 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 VO zu § 76 BSHG (bzw. § 82 SGB 12) genannten Ausgaben, insbesondere auch die Schuldzinsen (vgl. Beschluss des erkennenden Senates 20.10.2006 - L 9 AS 158/06 ER, Berlit in LPK - SGB II, § 22, Rdnr. 20 m. w. N.; LSG Erfurt, Beschluss vom 31.01.2006 - L 7 AS 770/05 ER).
  • LSG Hessen, 05.02.2007 - L 9 AS 254/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - selbst genutztes

    Zu den übernahmefähigen tatsächlichen Unterkunftskosten gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II gehört bei selbstgenutztem nicht zu verwertendem Wohneigentum auch der Erhaltungsaufwand im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 4 VO zu § 82 SGB XII (Hess. Landessozialgericht, 31.10.2006 - L 9 AS 189/06 ER m.w.N.).

    Bei selbst genutztem Wohneigentum gehören zu den tatsächlichen Aufwendungen jedenfalls die in § 7 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 der Rechtsverordnung zu § 82 SGB XII (VO) genannten Ausgaben, insbesondere auch der Erhaltungsaufwand nach Nr. 4 (Beschluss des Senats vom 31.10.2006 - L 9 AS 189/06 ER & lt; juris & gt; mit weiteren Nachweisen).

    Es ist aber weiter zu beachten, dass bei selbst genutztem Wohnungseigentum die Frage zu entscheiden ist, bis zu welcher Höhe die Kosten des selbst genutzten Wohneigentums als angemessen anzusehen sind oder der Leistungsberechtigte im Lichte des Eigentumsschutzes aus Art. 14 Abs. 1 GG zumutbar darauf verwiesen werden darf, sein Wohneigentum unter ggf. erheblichem wirtschaftlichen Verlust aufzugeben und den bleibenden Unterkunftsbedarf durch anzumietenden Wohnraum sicherzustellen (vgl. zur einheitlichen Betrachtung von Eigentümern und Mietern bei Angemessenheit der Unterkunftskosten: Senat vom 31.10.2006 - L 9 AS 189/06 ER & lt; juris & gt).

  • LSG Schleswig-Holstein, 01.07.2008 - L 11 AS 34/07

    Gewährung von Heizkostenbeihilfe für ein selbst bewohntes Haus

    Das bedeutet, dass die tatsächlichen Kosten grundsätzlich nur dann übernommen werden müssen, wenn und soweit sie angemessen sind (Hessisches Landessozialgericht, Beschl. v. 31. Oktober 2006 - L 9 AS 189/06 ER).

    Auch die Gewährung von höheren Heizkosten in entsprechender Anwendung von § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II für eine Übergangszeit von sechs Monaten (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschl. v. 31. Oktober 2006 - L 9 AS 189/06 ER -, Seite 9) kommt nicht in Betracht, denn diese Vorschrift regelt nur eine Übergangszeit für die Miete.

  • SG Frankfurt/Main, 10.11.2006 - S 47 AS 135/06

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der

    (1.) Dabei ist die Kammer im Ausgangspunkt der Auffassung, dass die Maßstäbe für die Bewertung der Angemessenheit für bei Mietern und Eigentümern nicht grundsätzlich unterschiedlich sein können (vgl. so auch den Beschl. des Hess. LSG vom 31.10.2006, Az.: L 9 AS 189/06 ER und zwischenzeitlich auch den Beschluss des Hess. LSG vom 10.11.2006, Az.: L 9 AS 222/06 ER).

    Unangemessen hohe Unterkunftskosten, auch wenn sie zur Erhaltung des Wohnungseigentums dienen, sind hingegen von dem Leistungsträger nicht auf Dauer zu finanzieren, wenn die Kosten in zumutbarer Weise gesenkt werden können, sei es durch (Teil)Vermietung oder auch Verkauf (Hess. LSG v., Beschl. v. 31.10.2006, Az.: L 9 AS 189/06 ER, und inzw. Beschl. v. 10.11.2006, Az: L 9 AS 222/06 ER).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2007 - L 5 B 778/06

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Hausgrundstück -

    Hiervon abgesehen verbietet sich ein solcher Ansatz aber auch aus anderem Grunde: Im Gegensatz zu Schuldzinsen sind (hier ausschließlich vorliegende) Leistungen zur Tilgung einer Schuld für das selbst genutzte Grundstück grundsätzlich keine berücksichtigungsfähigen Unterkunftskosten im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II, weil der Steuerzahler über die Leistungen zur Grundsicherung nach dem SGB II nicht zur Vermögensbildung der Hilfesuchenden beitragen darf (vgl. bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21. April 2006, L 7 AS 1/05; hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 31. Oktober 2006, L 9 AS 189/06; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 31. August 2006, L 13 AS 2759/06 ER-B; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Mai 2006, L 10 AS 102/06 [zitiert jeweils nach juris]; in diese Richtung auch Bundessozialgericht, Urteil vom 7. November 2006, B 7b AS 8/06 R, Abdruck Rz. 34, 36).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2009 - L 20 B 1537/08

    Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - Eigenheimzulage -

    Zur näheren Bestimmung der unmittelbar mit dem Eigentum verbundenen Lasten kann nach allgemeiner Auffassung § 7 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des § 82 SGB XII (vormals § 76 BSHG) herangezogen werden (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Mai 2006 - L 10 AS 102/06 -, Beschluss vom 19. Januar 2007 - L 5 B 1101/06 AS ER - Hessisches LSG, Beschluss vom 31. Oktober 2006 - L 9 AS 189/06 ER - Berlit in LPK-SGB II, § 22 Rdnr. 22; Lang in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 22 Rdnr. 26).
  • SG Hannover, 19.06.2007 - S 17 AS 1074/07
    Eine solche Untervermietung auch nicht abgrenzbarer Wohnungsteile ist grundsätzlich zumutbar (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 31.10.2006 - L 9 AS 189/06 ER).
  • SG Hannover, 14.02.2007 - S 17 AS 1034/06
    Eine solche Untervermietung auch nicht abgrenzbarer Wohnungsteile ist grundsätzlich zumutbar (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 31.10.2006 - L 9 AS 189/06 ER).
  • SG Dortmund, 05.03.2007 - S 29 AS 498/05

    Heizkostenpauschalierung bei ALG II-Empfängern ist rechtswidrig

    § 12 Abs. 3 Nr. 4 SGB II verbietet nur, den Hilfesuchenden auf eine Verwertung seiner Immobilie zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes zu verweisen, gewährt ihm aber keinen Anspruch auf Leistungen zur Erhaltung des Vermögensgegenstandes (Beschluss des Hessischen LSG vom 31.10.2006; Az.: L 9 AS 189/06 ER).
  • SG Lüneburg, 19.11.2009 - S 28 AS 666/08

    Erbringung von Leistungen für Unterkunfts- und Heizkosten in Höhe der

    Denn erst der Verwertungsschutz ermöglicht es, dem Grunde nach die Kosten des Hauses im Rahmen von § 22 SGB II zu berücksichtigen (vgl. Beschluss des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen vom 17. August 2006 - L 8 AS 380/05 ER - Beschluss des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 28. Februar 2006 - L 9 B 99/05 AS ER - Beschluss des Hessischen Landessozialgerichtes vom 31. Oktober 2006 - L 9 AS 189/06 ER - Urteil des Bayerischen Landessozialgerichtes vom 13. April 2007 - L 7 AS 182/06 - Beschluss des Landessozialgerichtes Baden-Württemberg vom 04. Dezember 2007 - L 2 B 176/07 AS ER -).
  • SG Berlin, 28.02.2007 - S 102 AS 1964/06

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Instandhaltungskostenpauschale - selbst

    Zur näheren Bestimmung der unmittelbar mit dem Eigentum verbundenen Lasten kann nach allgemeiner Auffassung § 7 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des § 82 SGB XII (vormals § 76 BSHG) herangezogen werden (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Mai 2006 - L 10 AS 102/06 -, Beschluss vom 19. Januar 2007 - L 5 B 1101/06 AS ER - Hessisches LSG, Beschluss vom 31. Oktober 2006 - L 9 AS 189/06 ER - Berlit in LPK-SGB II, § 22 Rdnr 22; Lang in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 22 Rdnr. 26).
  • SG Stade, 23.11.2007 - S 17 AS 423/07

    Zuerkennung höherer Unterkunftskosten im Falle selbstbewohnten Eigentums bei

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht