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   LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 9 AS 2069/15   

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https://dejure.org/2017,12261
LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 9 AS 2069/15 (https://dejure.org/2017,12261)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.01.2017 - L 9 AS 2069/15 (https://dejure.org/2017,12261)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Januar 2017 - L 9 AS 2069/15 (https://dejure.org/2017,12261)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    SGB-II-Leistungen; Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung; Laktoseunverträglichkeit; Ernährung mit Vollkost; Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Kein Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung bei Laktoseintoleranz

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 128 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Sozialrecht/Opferentschädigungsrecht/Impfschadensrecht/Blindengeld | Sozialrecht | Laktoseintoleranz: Kein Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 48/12 R

    Sozialgeld - Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung - Laktoseintoleranz eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 9 AS 2069/15
    Auf die vom SG zugelassene Sprungrevision hat das Bundessozialgericht (BSG) die Sache mit Urteil vom 14.02.2013 (B 14 AS 48/12 R) das Urteil des SG aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das SG zurückverwiesen.

    Zwar kann die Behörde nicht abschließend für die Zukunft und damit für künftige Bewilligungsabschnitte über einen geltend gemachten Mehrbedarf entscheiden; auch kann die Gewährung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung kein zulässiger isolierter Streitgegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein (u.a. BSG, Urteil vom 22.11.2011, B 4 AS 138/10 R; Urteil vom 14.02.2013, B 14 AS 48/12 R, a.a.O., Juris).

    Ein gesonderter Antrag nach § 37 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist dabei nicht erforderlich (BSG, Urteil vom 14.02.2013, a.a.O., m.w.N.).

    Voraussetzung für die Anerkennung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 14.02.2013, a.a.O.), der der Senat folgt, dass der Leistungsberechtigte an einer Krankheit im Sinne der üblichen krankenversicherungsrechtlichen Begriffsdefinition leidet, wobei bereits eine drohende Erkrankung ausreicht, dass sich der Leistungsberechtigte "besonders" (im Sinne einer Krankenkost) ernähren muss und diese besondere Ernährung aufgrund der Krankheit medizinisch notwendig ist (ursächlicher Zusammenhang) und dass die im Einzelfall erforderliche Kost gegenüber der in der Bevölkerung üblichen, im Regelbedarf zum Ausdruck kommenden Ernährung, kostenaufwändiger ist.

    Die festgestellte Laktoseintoleranz (ICD-10-GM E 73) stellt eine gesundheitliche Beeinträchtigung im Sinne des § 21 Abs. 5 SGB II, nämlich eine Krankheit in Form eines regelwidrigen körperlichen oder geistigen Zustandes dar (BSG, Urteil vom 14.02.2013, a.a.O.).

    Im Falle der Laktoseintoleranz wurde zudem beanstandet, dass diese Erkrankung in den Mehrbedarfsempfehlungen bislang nicht genannt war (so auch ausdrücklich BSG, Urteil vom 14.02.2013, a.a.O., Juris Rdnr. 16:"wenn weit verbreitete Erkrankungen wie die Laktoseintoleranz in den Mehrbedarfsempfehlungen 2007 nicht genannt sind, kann dieser Umstand damit nur eine Orientierungshilfe sein, die den Umfang der Ermittlungen im Einzelfall steuert").

    Auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG, wonach im Anwendungsbereich des § 21 Abs. 5 SGB II kaum Fälle denkbar seien, bei denen sich für eine bestimmte Erkrankung, die - wie die Laktoseintoleranz - Einfluss auf die Ernährung habe, ein anderer Kostenaufwand abschließend als generelle Tatsache (Rechtstatsache) mit Gültigkeit für jeden Einzelfall verneinen lasse (BSG, Urteil vom 14.02.2013, a a.O., Juris), weshalb - ungeachtet der Mehrbedarfsempfehlungen - unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles geprüft werden müsse, ob die gesundheitlichen Einschränkungen einen tatsächlichen Mehrbedarf auslösen, ergibt sich keine andere Beurteilung.

  • BSG, 10.05.2011 - B 4 AS 100/10 R

    Arbeitslosengeld II - kein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 9 AS 2069/15
    Ernährung mit Vollkost unterfällt nicht § 21 Abs. 5 SGB II, da es sich nicht um eine Krankenkost handelt, auf die die Vorschrift abzielt, sondern um eine Ernährungsweise, die auf das Leitbild des gesunden Menschen Bezug nimmt (BSG, Urteil vom 10.05.2011, a.a.O., Juris, Rdnr. 25).

    Unabhängig von der Frage, ob die Mehrbedarfsempfehlungen 2014 als antizipiertes Sachverständigengutachten anzusehen sind, können sie, insbesondere aufgrund der Aufnahme der Laktoseintoleranz, jedenfalls als Orientierungshilfe dienen und es sind weitere Ermittlungen im Einzelfall nur dann erforderlich, sofern Besonderheiten, insbesondere von dem Empfehlungen abweichende Bedarfe substantiiert geltend gemacht werden (zu den Mehrbedarfsempfehlungen 2008 bereits BSG, Urteil vom 10.05.2011, B 4 AS 100/10 R, Juris, Rdnr. 23, Behrend in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 21 Rdnr. 66).

    Da die Empfehlungen keine Rechtsnormqualität aufweisen, gibt es auch keine Hinderungsgründe, die darin enthaltenen medizinischen und ernährungswissenschaftlichen Erkenntnisse auch mit den Ergebnissen der Amtsermittlung zu vergleichen bzw. in diese einfließen zu lassen, wenn diese Zeiträume betreffen, die - wie hier - vor der Veröffentlichung der neuen Empfehlungen lagen (BSG, Urteil vom 10.05.2011, a.a.O., Juris, Rdnr. 23, m.w.N., Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.05.2015, a. a. O.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.05.2015 - L 5 AS 570/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - keine Einbeziehung bestandskräftiger isolierter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 9 AS 2069/15
    Ein vollständiger Verzicht auf laktosehaltige Lebensmittel ist nicht erforderlich (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.05.2015, L 5 AS 570/13, Juris, Rdnr. 56 unter Hinweis auf Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit in The EFSA Journal 2010, 8 (9), 1777).

    Da die Empfehlungen keine Rechtsnormqualität aufweisen, gibt es auch keine Hinderungsgründe, die darin enthaltenen medizinischen und ernährungswissenschaftlichen Erkenntnisse auch mit den Ergebnissen der Amtsermittlung zu vergleichen bzw. in diese einfließen zu lassen, wenn diese Zeiträume betreffen, die - wie hier - vor der Veröffentlichung der neuen Empfehlungen lagen (BSG, Urteil vom 10.05.2011, a.a.O., Juris, Rdnr. 23, m.w.N., Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.05.2015, a. a. O.).

  • BSG, 20.02.2014 - B 14 AS 65/12 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung - keine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 9 AS 2069/15
    Ausgehend von der Konkretisierung des Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung in Relation zum Regelbedarf ist kostenaufwändiger im Sinne des § 21 Abs. 5 SGB II eine Ernährung, die von dem im Regelbedarf umfassten typisierten Bedarf abweicht und von diesem nicht gedeckt ist (BSG, Urteil vom 20.02.2014, B 14 AS 65/12 R, Juris, Rdnr. 19).

    Da die Vollkosternährung von dem Regelbedarf gedeckt ist, besteht eine kostenaufwändige Ernährung grundsätzlich nur bei einer besonderen, von der Vollkost abweichenden Ernährungsform (BSG, Urteil vom 20.02.2014, a.a.O., Juris).

  • BSG, 22.11.2011 - B 4 AS 138/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Beschränkung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 9 AS 2069/15
    Zwar kann die Behörde nicht abschließend für die Zukunft und damit für künftige Bewilligungsabschnitte über einen geltend gemachten Mehrbedarf entscheiden; auch kann die Gewährung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung kein zulässiger isolierter Streitgegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein (u.a. BSG, Urteil vom 22.11.2011, B 4 AS 138/10 R; Urteil vom 14.02.2013, B 14 AS 48/12 R, a.a.O., Juris).

    Zwar geht die Rechtsprechung bislang ganz überwiegend davon aus, dass den Mehrbedarfsempfehlungen nach ihrer Konzeption und Entstehungsgeschichte nicht die Rolle antizipierter Sachverständigengutachten zukommt und sie erst recht keine Rechtsnormqualität aufweisen (vgl. zu den Mehrbedarfsempfehlungen 2008 nur BSG, Urteil vom 22.11.2011, B 4 AS 138/10 R, Juris).

  • SG Freiburg, 13.01.2012 - S 20 AS 1559/11
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 9 AS 2069/15
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes sowie des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten, der Akten des SG (S 15 AS 3600/13 ZVW und S 20 AS 1559/11) sowie der Senatsakten Bezug genommen.

    Nachdem in der mündlichen Verhandlung vor dem SG in dem Verfahren S 20 AS 1559/11 am 13.01.2012 nur noch Leistungen für die Klägerin beantragt wurden, hat deren Mutter die ursprünglich auch von ihr erhobene Klage bereits konkludent im Sinne des § 102 Abs. 1 SGG zurückgenommen.

  • SG Freiburg, 17.04.2015 - S 15 AS 3600/13

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 9 AS 2069/15
    Das SG (S 15 AS 3600/13 ZVW) hat Beweis erhoben durch Befragung der behandelnden Ärztin der Klägerin Dr. R. als sachverständige Zeugin, Einholung eines Gutachtens bei dem Internisten Dr. H. und Beiziehung eines ernährungswissenschaftlichen Gutachtens der Ernährungsberaterin Dipl. oec.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes sowie des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten, der Akten des SG (S 15 AS 3600/13 ZVW und S 20 AS 1559/11) sowie der Senatsakten Bezug genommen.

  • BVerfG, 20.06.2006 - 1 BvR 2673/05

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von PKH (Beiordnung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 9 AS 2069/15
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist ein Abweichen von dem Empfehlungen jedenfalls begründungsbedürftig und setzt entsprechende Fachkompetenz voraus (BVerfG, Beschluss vom 20.06.2006, 1 BvR 2673/05, Juris Rdnr. 19).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 64/06 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung - Abschlag bei den

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 9 AS 2069/15
    Allerdings wurden den - zum Zeitpunkt der auf sie Bezug nehmenden Entscheidungen teilweise mehrere Jahre alten - Empfehlungen die Einstufung als antizipierte Sachverständigengutachten insbesondere mit der Begründung abgesprochen, sie stellten nicht mehr den aktuellsten Stand der medizinischen Erkenntnisse dar (vgl. BSG, Urteil vom 27.02.2008, B 14 /7b AS 64/06 R, Juris Rdnr. 26:"....derzeit....nicht als antizipiertes Sachverständigengutachten anzusehen").
  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 30/13 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 9 AS 2069/15
    Zwar gibt es nach der Rechtsprechung des BSG im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende keine allgemein anerkannte Bagatellgrenze, da ansonsten dem Betroffenen Leistungen vorenthalten würden, obwohl er einen Anspruch hat (BSG, Urteil vom 04.06.2014, B 14 AS 30/13 R zu § 21 Abs. 6 SGB II, Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2023 - L 9 AS 2972/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Einbeziehung neuer

    Da die Vollkosternährung von dem Regelbedarf gedeckt ist, besteht eine kostenaufwändige Ernährung grundsätzlich nur bei einer besonderen, von der Vollkost abweichenden Ernährungsform (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.01.2017 - L 9 AS 2069/15, juris Rn. 36, unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 20.02.2014 - B 14 AS 65/12 R, SozR 4-4200 § 21 Nr. 17, juris Rn. 19; BSG, Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 48/12 R, SozR 4-4200 § 21 Nr. 15, juris Rn. 12-17; BSG, Urteil vom 10.05.2011 - B 4 AS 100/10 R, SozR 4-4200 § 21 Nr. 12, juris Rn. 25; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.05.2015 - L 5 AS 570/13, juris).

    Ein vollständiger Verzicht auf laktosehaltige Lebensmittel ist nicht erforderlich (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.01.2017 - L 9 AS 2069/15, juris Rn. 38; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.05.2015 - L 5 AS 570/13, juris, Rn. 56, unter Hinweis auf die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit in The EFSA Journal 2010, 8 , 1777).

    Da die Mehrbedarfsempfehlungen keine Rechtsnormqualität aufweisen, gibt es auch keine Hinderungsgründe, die darin enthaltenen medizinischen und ernährungswissenschaftlichen Erkenntnisse auch mit den Ergebnissen der Amtsermittlung zu vergleichen beziehungsweise in diese einfließen zu lassen, wenn diese Zeiträume betreffen, die vor der Veröffentlichung der neuen Empfehlungen lagen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.01.2017 - L 9 AS 2069/15, juris Rn. 38, unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 20.02.2014 - B 14 AS 65/12 R, SozR 4-4200 § 21 Nr. 17, juris Rn. 19; BSG, Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 48/12 R, SozR 4-4200 § 21 Nr. 15, juris Rn. 16; BSG, Urteil vom 22.11.2011 - B 4 AS 138/10 R, SozR 4-4200 § 21 Nr. 14, juris Rn. 19-23; BSG, Urteil vom 10.05.2011 - B 4 AS 100/10 R, SozR 4-4200 § 21 Nr. 12, juris Rn. 23; BSG, Urteil vom 27.02.2008 - B 14 /7b AS 64/06 R, SozR 4-4200 § 21 Nr. 2, juris Rn. 26; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.11.2018 - L 25 AS 3043/14, juris Rn. 43; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.05.2015 - L 5 AS 570/13, juris; vergleiche auch Behrend in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 4.

    Insgesamt hat sich auf dem Gebiet der laktosefreien Nahrungsmittel bereits ein derart umfangreiches Angebot entwickelt, das es dem Kläger ermöglicht, mit den aus der Regelleistung für Ernährung zur Verfügung stehenden Mitteln eine ausgewogene Ernährung auch unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Einschränkungen sicherzustellen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.01.2017 - L 9 AS 2069/15, juris Rn. 44; ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10.01.2019 - L 15 AS 262/16, juris Rn. 30; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.11.2018 - L 25 AS 3043/14, juris Rn. 42-43; Behrend in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 4. Auflage 2015, § 21 Rn. 70).

  • LSG Hamburg, 06.12.2018 - L 4 AS 168/16

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II

    Einem im Falle absoluter Laktoseunverträglichkeit wegen des Verzichts auf jegliche Milchprodukte drohenden Kalziummangel kann durch den gezielten Verzehr besonders kalziumhaltiger Lebensmittel, wie Brokkoli, Grünkohl, Rucola, Haselnüssen oder kalziumreichem Mineralwasser () 150 mg Kalzium auf 1 Liter) im Rahmen der üblichen Vollwertkost entgegengewirkt werden (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 28.11.2017 - L 4 AS 244/16; ebenso LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.5.2015 - L 5 AS 570/13, juris Rn. 51; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.1.2017 - L 9 AS 2069/15, juris Rn. 43).

    Selbst im Falle einer Deckung des Kalziumbedarfs durch den dafür erforderlichen ¼ Liter laktosefreier Milch sind die insoweit anfallenden Mehrkosten gering und fallen noch in die Auswahlfreiheit, die in der Pauschalierung des für Lebensmittel vorgesehenen Anteils vom Regelbedarf zum Ausdruck kommt (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 28.11.2017 - L 4 AS 244/16, so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.1.2017 - L 9 AS 2069/15, juris Rn 46; LSG Hessen, Urteil vom 17.3.2017 - L 7 AS 124/14, juris Rn. 43).

    Das Sozialgericht hat schließlich zu Recht darauf hingewiesen, dass das Ergebnis der Begutachtung auch der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung entspricht, wonach das Vorliegen einer Laktoseintoleranz nicht zu einem ernährungsbedingten Mehrbedarf führt (vgl. LSG Berlin - Brandenburg, Beschluss vom 24.10.2008 - L 25 B 1731/08 AS ER, juris Rn. 4; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.3.2011 - L 6 AS 1659/10 B, juris Rn. 6 und 4, Beschluss vom 4.4.2011 - L 6 AS 2205/10 B ER, L 6 AS 2206/10 B ER, juris Rn. 4 und 11; SG Karlsruhe, Urteil vom 31.3.2011 - S 4 AS 2626/09, juris Rn. 24 f.; LSG Thüringen, Urteil vom 22.2.2012 - L 4 AS 1685/10, juris Rn. 27; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.5.2015 - L 5 AS 570/13, juris Rn. 50 f.; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.3.2016 - L 6 AS 403/14, juris Rn. 72 f.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.1.2017 - L 9 AS 2069/15, juris Rn. 33; LSG Hessen, Urteil vom 17.3.2017 - L 7 AS 124/14, juris Rn. 33).

  • LSG Hamburg, 28.11.2017 - L 4 AS 244/16

    SGB-II -Leistungen; Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung;

    Nicht zu beanstanden ist auch die Beurteilung des Sozialgerichts, dass selbst im Falle einer Deckung des Kalziumbedarfs durch den dafür erforderlichen ¼ Liter laktosefreier Milch die insoweit anfallenden Mehrkosten gering sind und noch in die Auswahlfreiheit fallen, die in der Pauschalierung des für Lebensmittel vorgesehenen Anteils vom Regelbedarf zum Ausdruck kommt (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.1.2017 - L 9 AS 2069/15).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.04.2017 - L 12 AS 2413/15
    Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass sich der Preis für laktosefreie Milchprodukte im normalen Preisspektrum für Milch allgemein befindet, da z. B. laktosefreie Milchprodukte beim Discounter in etwa so viel kostet wie normale laktosehaltige Milchprodukte im übrigen Lebensmitteleinzelhandel (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.01.2017 - L 9 AS 2069/15 -).
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