Rechtsprechung
LSG Hessen, 05.12.2006 - L 9 AS 212/06 ER |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 22 Abs 1 S 1 SGB 2
Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Mietspiegel - Kaltmiete - Ermittlung des Quadratmeterpreises - Baujahr - Nichtberücksichtigung von Neubauten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Förderungswürdigkeit einer Wohnung im sozialen Wohnungsbau ; Erteilung der Zusicherung zu einer Netto-Kaltmiete für einen Sozialhilfeempfänger; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im sozialgerichtlichen Verfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
Ermittlung der Unterkunftskosten beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II
Verfahrensgang
- SG Wiesbaden, 15.08.2006 - S 16 AS 283/06
- LSG Hessen, 05.12.2006 - L 9 AS 212/06 ER
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Hessen, 12.03.2007 - L 9 AS 260/06
Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Anforderung an die …
Es ist grundsätzlich überlegenswert, die Tabellenwerte für Neubauten vor allem in Gebieten mit entspannter Wohnungsmarktlage nicht heranzuziehen, weil das untere Wohnungssegment durch Altbauten (bis einschließlich 1991) hinreichend abgedeckt ist (zu qualifizierten Mietspiegeln: HLSG, 5.12.2006 - L 9 AS 212/06 ER). - SG Aachen, 10.06.2008 - S 11 AS 256/07
Anspruch auf höhere Kosten der Unterkunft im Rahmen des bewilligten …
Das Hessische LSG scheint eine Berechnung zu bevorzugen, bei der aus den verschiedenen Altersgruppen eines Mietspiegels jeweils der Mittelwert einer Wohnung mit Bad und Heizung in einfacher bis mittlerer Wohnlage gebildet und von den so ermittelten Mittelwerten der höchste Wert in jedem Fall die absolute Obergrenze sei (Hessisches LSG, Beschluss vom 05.12.2006, L 9 AS 212/06 ER).Außerdem sind die neuesten Wohnung des Bestandes herauszurechnen, da diese im Vergleich zu den anderen Wohnung im Regelfall deutlich teurer sind und es nicht Sinn und Zweck sein kann, den Hilfeträger zur Finanzierung von Neubauten zu verpflichten (so auch Hessisches LSG, Beschluss vom 05.12.2006, L 9 AS 212/06 ER).
- LSG Schleswig-Holstein, 03.09.2009 - L 9 SO 22/08
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und …
Es ist nicht Aufgabe des Hilfeträgers, den Bezug von Neubauten zu finanzieren (Hessisches LSG, Beschluss vom 5. Dezember 2006 - L 9 AS 212/06 ER).