Weitere Entscheidung unten: LSG Hessen, 23.11.2006

Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2006 - L 9 AS 239/06 ER   

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https://dejure.org/2006,7222
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2006 - L 9 AS 239/06 ER (https://dejure.org/2006,7222)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.06.2006 - L 9 AS 239/06 ER (https://dejure.org/2006,7222)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. Juni 2006 - L 9 AS 239/06 ER (https://dejure.org/2006,7222)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz - keine Einstellung der Leistungen nach SGB 2 als Folge fehlender Mitwirkung - Nachweis des Vorliegens einer eheähnlichen Gemeinschaft

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 86b Abs. 1 Nr. 2 SGG; § 39 SGB I; § 66 SGB I; § 33 SGB X
    Einstweiligen Rechtsschutz gegen die Absenkung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose; Hinreichende Bestimmtheit eines Verwaltungsakts im Sozialversicherungsrecht ; Verletzung von Mitwirkungspflichten des Sozialleistungsempfängers; Indizien für die Annahme ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiligen Rechtsschutz gegen die Absenkung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose; Hinreichende Bestimmtheit eines Verwaltungsakts im Sozialversicherungsrecht ; Verletzung von Mitwirkungspflichten des Sozialleistungsempfängers; Indizien für die Annahme ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Folgen fehlender Mitwirkung bei Leistungen nach SGB II, Nachweis einer eheähnlichen Gemeinschaft

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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2006 - L 9 AS 239/06
    Dieser Auffassung des Bundesverfassungsgerichts hat sich die höchstrichterliche Rechtsprechung sowohl zum Sozialhilferecht (vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995, 5 C 16/93; Beschluss vom 24. Juni 1999, 5 B 114/98) als auch zum Arbeitsförderungsrecht (vgl. hierzu BSG Urteil vom 17. Oktober 2002, B 7 AL 96/00 R) zu Eigen gemacht.
  • LSG Hessen, 30.01.2006 - L 7 AS 1/06

    Arbeitslosengeld II - keine Versagung aufgrund Mutmaßungen - Hausbesuche -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2006 - L 9 AS 239/06
    Insoweit geht der Beschwerdegegner in seinem Bescheid vom 6. September 2005 zu Unrecht davon aus, durch die Verweigerung des Hausbesuchs am 5. September 2005 habe sich die Beweislast umgekehrt (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 30. Januar 2006, L 7 AS 1/06 ER).
  • BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 70/87

    Sozialleistung Versagung - Anfechtungsklage

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2006 - L 9 AS 239/06
    Ein den Anforderungen des § 66 Abs. 3 SGB III entsprechender Hinweis darf sich nicht in einer allgemeinen Belehrung oder der Wiedergabe des Gesetzestextes erschöpfen, sondern es ist ein konkreter unmissverständlich auf den Fall des Antragstellers/Leistungsempfängers bezogener Hinweis mit Ausführungen darüber erforderlich, weshalb gerade in seinem Fall eine bestimmte Mitwirkungshandlung geboten sei, mit welchen konkreten Leistungseinschränkungen - teilweise oder ganz - er zu rechnen habe, wenn er ohne triftigen Grund der Pflicht nicht nachkomme, und gegebenenfalls auch, warum der Leistungsträger solche Gründe hier für nicht gegeben halte (BSG Urteil vom 20. März 1980 - 7 RAr 21/97 - SozR 4100 § 132 Nr. 1; Urteil vom 25.Oktober1988 - 7 RAr 70/87 - SozR 1200 § 66 Nr. 13).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.12.2005 - L 8 AS 3441/05

    Vorläufiger Rechtsschutz - Regelleistung für allein Stehende - keine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2006 - L 9 AS 239/06
    Dagegen spricht schon der Abschluss des Mietvertrages im Jahr 1999 (vgl. zu diesem Gesichtspunkt LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. Dezember 2005, L 8 AS 3441/05 ER-B), an dessen Richtigkeit im Verfahren keine Zweifel aufgetaucht sind.
  • SG Chemnitz, 11.08.2005 - S 26 AL 663/05

    Streit um die Weitergewährung von Leistungen nach dem SGB II (Zweites Buch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2006 - L 9 AS 239/06
    Dem Beschwerdeführer steht nicht die Rechtsmacht zu, diese Unterlagen von der Beigeladenen zu erlangen (vgl. etwa SG Chemnitz, Beschluss vom 11. August 2005, S 26 AL 663/05).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2006 - L 9 AS 239/06
    Dieser Auffassung des Bundesverfassungsgerichts hat sich die höchstrichterliche Rechtsprechung sowohl zum Sozialhilferecht (vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995, 5 C 16/93; Beschluss vom 24. Juni 1999, 5 B 114/98) als auch zum Arbeitsförderungsrecht (vgl. hierzu BSG Urteil vom 17. Oktober 2002, B 7 AL 96/00 R) zu Eigen gemacht.
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2006 - L 9 AS 239/06
    In seiner Entscheidung vom 17. November 1992 (Aktenzeichen 1 BvL 8/87) hat das Bundesverfassungsgericht auf eine Vorlage des Sozialgerichtes Fulda hin dargetan, mit dem Begriff "eheähnlich" habe der Gesetzgeber ersichtlich an den Rechtsbegriff der Ehe anknüpfen wollen, worunter Lebensgemeinschaften zwischen einem Mann und einer Frau zu verstehen seien, die auf Dauer angelegt seien, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zuließen und sich durch innere Bindungen auszeichneten, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründeten, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinaus gingen.
  • LSG Baden-Württemberg, 12.01.2006 - L 7 SO 5532/05

    Einstweilige Anordnung bei Leistungsablehnung wegen fehlender Mitwirkung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2006 - L 9 AS 239/06
    Der insoweit darlegungspflichtige Beschwerdegegner (vgl. etwa LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Januar 2006, L 7 SO 5532/05 ER-B) hat nicht glaubhaft gemacht, dass der Beschwerdeführer gegen diese Mitwirkungspflicht verstoßen hat.
  • BSG, 20.03.1980 - 7 RAr 21/79

    Meldeaufforderung - Mitwirkungsverlangen - Rechtsfolgenbelehrung - Unterlassene

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2006 - L 9 AS 239/06
    Ein den Anforderungen des § 66 Abs. 3 SGB III entsprechender Hinweis darf sich nicht in einer allgemeinen Belehrung oder der Wiedergabe des Gesetzestextes erschöpfen, sondern es ist ein konkreter unmissverständlich auf den Fall des Antragstellers/Leistungsempfängers bezogener Hinweis mit Ausführungen darüber erforderlich, weshalb gerade in seinem Fall eine bestimmte Mitwirkungshandlung geboten sei, mit welchen konkreten Leistungseinschränkungen - teilweise oder ganz - er zu rechnen habe, wenn er ohne triftigen Grund der Pflicht nicht nachkomme, und gegebenenfalls auch, warum der Leistungsträger solche Gründe hier für nicht gegeben halte (BSG Urteil vom 20. März 1980 - 7 RAr 21/97 - SozR 4100 § 132 Nr. 1; Urteil vom 25.Oktober1988 - 7 RAr 70/87 - SozR 1200 § 66 Nr. 13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2008 - L 7 AS 772/07

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Entziehung bereits bewilligter

    Die Entscheidung über eine Leistungsentziehung oder -versagung erfordert die Ausübung von Ermessen (vgl. Kampe in: juris PK-SGB I, § 66 Rdnr. 31; BSG, Urteil vom 31.01.2006 - B 11a AL 13/05 R - LSG Nds.-Bremen, vom 29.06.2006 - L 9 AS 239/06 ER -).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - L 3 AS 315/14

    Zulässigkeit von Hausbesuchen bei SGB-II-Leistungen

    Die Duldung des Hausbesuchs durch den Hilfebedürftigen findet ihre Grundlage in der allgemeinen Mitwirkungspflicht der Verfahrensbeteiligten nach § 21 Abs. 2 Satz 1 SGB X (SG Karlsruhe v. 17.06.2010 - S 13 AS 4100/08; Hess. LSG v. 30.1.2006 - L 7 AS 1/06 ER, L 7 AS 13/06 ER; Meyerhoff in: jurisPK-SGB II, 3. Aufl. 2012, § 6 Rn. 32; Luthe in: Hauck/Noftz, SGB II, § 6 Rn. 14a; ders., in: jurisPK-SGB X, § 21 Rn. 37; Klaus in: GK-SGB II, § 6 Rn. 16; a.A. LSG Niedersachsen-Bremen v. 29.06.2006 - L 9 AS 239/06 ER - juris).
  • LSG Hessen, 12.11.2021 - L 6 AS 401/19

    SGB II

    Es muss insbesondere klar ersichtlich sein, dass eine Regelung bereits getroffen worden ist und welchen Inhalt sie hat (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. Juni 2006 - L 9 AS 239/06 ER -, Rn. 37 , juris).
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https://dejure.org/2006,19735
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LSG Hessen, Entscheidung vom 23.11.2006 - L 9 AS 239/06 ER (https://dejure.org/2006,19735)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 86b Abs 2 SGG, § 23 Abs 1 SGB 2, § 23 Abs 3 SGB 2
    Leistungen für eine Erstausstattung der Wohnung nach dem SGB 2 durch einstweiligen Rechtsschutz

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Leistungen für eine Wohnungserstausstattung; Rechtmäßigkeit der Bewilligung eines Darlehens durch den Sozialhilfeträger zur Finanzierung einer Wohnungseinrichtung; Notwendigkeit der Gewährung einer Beihilfe anstelle eines ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2006 - L 15 B 143/06

    Sozialhilfe - einmalige Bedarfe - Erstausstattung einer Wohnung - Notwendigkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 23.11.2006 - L 9 AS 239/06
    Die Notwendigkeit der Erstausstattung einer Wohnung ist nämlich bereits dann zu bejahen, wenn der Hilfesuchende - aus welchen Gründen auch immer - über keine entsprechenden Gegenstände verfügt (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Juli 2006 - L 15 B 143/06 SO ER - SAR 2006, 110).
  • SG Braunschweig, 07.03.2005 - S 18 AS 65/05

    Übernahme der anlässlich eines Umzuges entstehenden Kosten durch den Träger der

    Auszug aus LSG Hessen, 23.11.2006 - L 9 AS 239/06
    Die Erstausstattung ist inhaltlich abzugrenzen vom Erhaltungs- und Ergänzungsbedarf, der durch die Regelleistung abgegolten ist (SG Braunschweig, Beschluss vom 7. März 2005 - S 18 AS 65/05 ER - Kalhorn in: Hauck/Noftz, SGB II, Stand: August 2006, § 23 Rdnr. 20).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2007 - L 20 AS 12/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Die bedarfsbezogene Betrachtungsweise entspricht auch der ansonsten in der Rechtsprechung (vgl. etwa LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.07.2005, L 3 ER 45/05 AS; Hessisches LSG, Beschluss vom 23.11.2006, L 9 AS 239/06 ER; LSG NRW, Beschluss vom 28.03.2006, L 9 B 12/06 AS ER) und Kommentarliteratur (vgl. etwa Münder in: LPK-SGB 11, 2. Auflage 2007, § 23 RdNr. 26; Lang in: Eicher/Spellbrink, SGB 11, 1. Auflage 2005, § 23 RdNr. 103; Behrend in: jurisPK-SGB II, 2. Aufl 2007, § 23 RdNr. 81) vorherrschenden Meinung.
  • SG Frankfurt/Main, 28.05.2009 - S 17 AS 388/06

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - gebrauchter

    v. 23.11.2006, L 9 AS 239/06 ER, juris Rnr. 22 m.w.N.).
  • LSG Hessen, 27.11.2006 - L 9 AS 213/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung der

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung muss für die Abwendung wesentlicher Nachteile nötig sein; d.h. es muss eine dringliche Notlage vorliegen, die eine sofortige Entscheidung erfordert (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats - vgl. Beschlüsse vom 22. September 2005 - L 9 AS 47/05 ER -, vom 7. Juni 2006 - L 9 AS 85/06 ER - und vom 30. August 2006 - L 9 AS 115/06 ER - zuletzt Beschluss vom 23. November 2006 - L 9 AS 239/06 ER - Conradis in LPK-SGB II, 1. Aufl. 2005, Anhang Verfahren Rdnr. 117).
  • SG Frankfurt/Main, 28.05.2009 - S 17 AS 87/08

    Anspruch auf Leistungen für die Anschaffung eines Fernsehgerätes im Rahmen der

    v. 23.11.2006, L 9 AS 239/06 ER, juris Rnr. 22 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2012 - L 7 AS 1304/09
    Ungewöhnliche Umstände sind z. B. bejaht worden, wenn ein Umzug aus einer Wohnung mit vorhandener Einbauchküche in eine Wohnung ohne Küchenmöbel erfolgt (vgl. Hess. LSG, Beschluss vom 23.11.2006 - L 9 AS 239/06 ER - LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.12.2008 - L 2 B 449/08 AS ER -).
  • OVG Bremen, 15.10.2008 - S2 S 384/08
    Das Tatbestandsmerkmal "Erstausstattung" ist dabei nicht zeitlich, sondern bedarfsbezogen zu verstehen (Hess. LSG, Beschl. vom 23.11.2006 - L 9 AS 239/06 ER; Bay. LSG, Beschl. v. 28.08.2006 - L 7 B 481/06 AS ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 03.04.2008 - L 19 AS 1116/06; LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 14.02.2007 - L 2 B 261/06 AS ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 29.10.2007 - L 20 AS 12/07).
  • OVG Bremen, 15.10.2008 - S 2 S 384/08
    Das Tatbestandsmerkmal "Erstausstattung" ist dabei nicht zeitlich, sondern bedarfsbezogen zu verstehen (Hess. LSG, Beschl. vom 23.11.2006 - L 9 AS 239/06 ER; Bay. LSG, Beschl. v. 28.08.2006 - L 7 B 481/06 AS ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 03.04.2008 - L 19 AS 1116/06; LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 14.02.2007 - L 2 B 261/06 AS ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 29.10.2007 - L 20 AS 12/07).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2009 - L 6 B 200/08
    Entgegen der Auffassung des Klägers allerdings ist der Begriff der Erstausstattung nach der in der Literatur und Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung dabei nicht zeitlich (den erstmaligen Einzug in eine neue Wohnung betreffend), sondern bedarfsbezogen zu verstehen (Münder aaO, Lang/Blüggel aaO Rnr 97; Hengelhaupt, Hauck/Noftz, SGB II, K § 23 Rnr 339, 347; aA Gerenkamp, Mergler/Zink, SGB II, 7. Aufl 2007, § 23 Rnr 24: LSG Hessen, Beschluss vom 23. November 2006, L 9 AS 239/06 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2008 - L 7 B 66/08
    Der Senat teilt die von anderen Sozialgerichten vertretene Auffassung, dass der nicht legaldefinierte Begriff der Erstausstattung nicht zeitlich - den erstmaligen Einzug in eine Wohnung betreffend -, sondern bedarfsbezogen zu verstehen ist (LSG Rheinland-Pfalz, vom 12.07.2005 - L 3 ER 45/05 AS; Hess. LSG, vom 23.11.2006 - L 9 AS 239/06 ER - LSG Nordrhein-Westfalen, vom 28.03.2006 - L 7 8 B 12/06 AS ER -).
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